Soll im Strafgesetzbuch ein neuer Straftatbestand "Tätlicher Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten" eingeführt werden?

Nein, der jetzige Straftatbestand "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" (§ 113 StGB) ist ausreichend.
14% (47 Stimmen)
Ja, dieser Straftatbestand sollte, wie von der GDP gefordert, mit in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden.
86% (289 Stimmen)
Gesamte Stimmenzahl: 336