Kennzeichen
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So kennen wir es,
das ganz normale Eurokennzeichen. Es ersetzt bei Fahrten in andere EU
Länder und in die Schweiz den sonst benötigten "D" Aufkleber. |
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Das Kennzeichen
der Bundespolizei. Die beiden vorderen Zahlen geben die Fahrzeugart an,
kleine Zahlen für Motorräder - große für Lkw´s. |
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Mit dem
Kurzzeitkennzeichen können Sie Probe-, Überführungs-oder
Prüfungsfahrten durchführen. Im gelben Feld befindet sich das letzte
Datum der Gültigkeit. Max. 5 Tage gültig. |
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Hier sehen Sie das
Behördenkennzeichen. Fahrzeuge der Bundes-und Landesbehörden, Polizei,
Kreis-und Stadtverwaltungen werden damit ausgestattet. |
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Alle die, die Ihr
Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum zulassen wollen und sich die
An-und Abmeldung sparen wollen, besorgen sich für ihr Fahrzeug ein
Saisonkennzeichen. |
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Seit dem 26.09.2015 werden die sogenannten E-Kennzeichen erteilt. Sie werden für reine Batteriefahrzeuge, sog. Plug-In-Hybride und Brennstoffzellenaustos vergeben. Kommunen haben die Möglichkeit Privilegien für solche Fahrzeuge einzuräumen (z.B. kostenfreie Parkplätze). |
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Dieses
Behördenkennzeichen wird an den Bundestag (BD 1), Bundesrat (BD 3),
Bundesverfassungsgericht (BD 4), Bundespräsidialamt (BD 5) und an die
Bundesregierung (z.B. BD 9 für das BMI) ausgegeben. Fahrzeuge der
Leitungsebene Oberster Bundesbehörden haben Kennzeichen mit einer "0"
oder "1" am Anfang (z.B. Kennzeichen des Dienstwagens der
Bundeskanzlerin 0 - 2). |
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Das rote
Kennzeichen wird an Kfz-Händler und Hersteller vergeben. Damit dürfen
lediglich Probe-,Prüfungs-und Überführungsfahrten getätigt werden. Der
Fahrer muss ein Fahrtenscheinheft mitführen und auf Verlangen
aushändigen. |
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Hierbei handelt es sich um
Fahrzeuge des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler
Orangisationen. Erkennungsnummern der Vertretungen/Organisationen siehe
VkBl.2008 S.665. |
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Ab dem 01.03.07 werden rote 07er
und historische Kennzeichen gleichgestellt und nur noch für Fahrzeuge
ausgegeben, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr
gekommen sind. Sie sind nicht für den täglichen Gebrauch bestimmt
sondern dürfen nur zu bestimmten Zwecken, wie z.B. Oldtimer-Treffen
bewegt werden. |
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Dieses Kennzeichen
ist für Botschaftspersonal ausgegeben. Anhand der ersten Zahl lässt
sich wieder der Staat erkennen, der Halter dieses Fahrzeuges ist. |
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Das
Historiekennzeichen ist für Fahrzeuge bestimmt, die älter als 30 Jahre
alt sind. Vorteil: Für alle Fahrzeuge gilt ein einheitlicher Steuersatz. |
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Das
Ausfuhrkennzeichen werden für nicht zugelassene Fahrzeuge ausgegeben ,
die exportiert werden sollen. Max. Gültigkeit 1 Jahr. Ende der
Zulassung steht am roten Rand. |
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Das grüne
Kennzeichen oder auf Steuerkennzeichen wir nur für Fahrzeuge
ausgegeben, die von der Steuer befreit sind. Dazu zählen u.a.
Traktoren, Schaustellergewerbe, Straßenreinigung etc. Bei zweckfremder
Benutzung liegt eine Steuerhinterziehung vor. |
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Das
Bundeswehrkennzeichen der deutschen Bundeswehr sind aus taktischen
Gründen nicht reflektierend. |
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Das Kennzeichen
der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk wird vom Beschaffungsamt des
BMI vergeben. |
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Deutsches
Kfz-Kennzeichen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die
Zulassungsplakette entspricht der des jeweiligen Kreises, in dem das
Fahrzeug zuerst angemeldet wurde. Die erste Ziffer codiert die
Direktion. |
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Nato-Kennzeichen
werden von dem der zentralen Militärkraftfahrstelle vergeben.
Kennzeichen haben immer vierstellige Zahlenkombinationen. Ebenfalls
nicht reflektierend. |
Alle Angaben ohne Gewähr!
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Alice11 05 Dez
Schlury 05 Dez
Fabse2.0 04 Dez
1900MG 03 Dez
bal 02 Dez
Gelbpunkthai 01 Dez
collien.wlr 27 Nov
Effi1986 26 Nov
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