Kennzeichen

Bedeutungen und Funktionen deutscher Kfz-Kennzeichen


So kennen wir es, das ganz normale Eurokennzeichen. Es ersetzt bei Fahrten in andere EU Länder und in die Schweiz den sonst benötigten "D" Aufkleber.




Das Kennzeichen der Bundespolizei. Die beiden vorderen Zahlen geben die Fahrzeugart an, kleine Zahlen für Motorräder - große für Lkw´s.




Mit dem Kurzzeitkennzeichen können Sie Probe-, Überführungs-oder Prüfungsfahrten durchführen. Im gelben Feld befindet sich das letzte Datum der Gültigkeit. Max. 5 Tage gültig.




Hier sehen Sie das Behördenkennzeichen. Fahrzeuge der Bundes-und Landesbehörden, Polizei, Kreis-und Stadtverwaltungen werden damit ausgestattet.




Alle die, die Ihr Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum zulassen wollen und sich die An-und Abmeldung sparen wollen, besorgen sich für ihr Fahrzeug ein Saisonkennzeichen.




Seit dem 26.09.2015 werden die sogenannten E-Kennzeichen erteilt. Sie werden für reine Batteriefahrzeuge, sog. Plug-In-Hybride und Brennstoffzellenaustos vergeben. Kommunen haben die Möglichkeit Privilegien für solche Fahrzeuge einzuräumen (z.B. kostenfreie Parkplätze).





Dieses Behördenkennzeichen wird an den Bundestag (BD 1), Bundesrat (BD 3), Bundesverfassungsgericht (BD 4), Bundespräsidialamt (BD 5) und an die Bundesregierung (z.B. BD 9 für das BMI) ausgegeben. Fahrzeuge der Leitungsebene Oberster Bundesbehörden haben Kennzeichen mit einer "0" oder "1" am Anfang (z.B. Kennzeichen des Dienstwagens der Bundeskanzlerin 0 - 2).




Das rote Kennzeichen wird an Kfz-Händler und Hersteller vergeben. Damit dürfen lediglich Probe-,Prüfungs-und Überführungsfahrten getätigt werden. Der Fahrer muss ein Fahrtenscheinheft mitführen und auf Verlangen aushändigen.




Hierbei handelt es sich um Fahrzeuge des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Orangisationen. Erkennungsnummern der Vertretungen/Organisationen siehe VkBl.2008 S.665.




Ab dem 01.03.07 werden rote 07er und historische Kennzeichen gleichgestellt und nur noch für Fahrzeuge ausgegeben, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind. Sie sind nicht für den täglichen Gebrauch bestimmt sondern dürfen nur zu bestimmten Zwecken, wie z.B. Oldtimer-Treffen bewegt werden.




Dieses Kennzeichen ist für Botschaftspersonal ausgegeben. Anhand der ersten Zahl lässt sich wieder der Staat erkennen, der Halter dieses Fahrzeuges ist.




Das Historiekennzeichen ist für Fahrzeuge bestimmt, die älter als 30 Jahre alt sind. Vorteil: Für alle Fahrzeuge gilt ein einheitlicher Steuersatz.




Das Ausfuhrkennzeichen werden für nicht zugelassene Fahrzeuge ausgegeben , die exportiert werden sollen. Max. Gültigkeit 1 Jahr. Ende der Zulassung steht am roten Rand.




Das grüne Kennzeichen oder auf Steuerkennzeichen wir nur für Fahrzeuge ausgegeben, die von der Steuer befreit sind. Dazu zählen u.a. Traktoren, Schaustellergewerbe, Straßenreinigung etc. Bei zweckfremder Benutzung liegt eine Steuerhinterziehung vor.




Das Bundeswehrkennzeichen der deutschen Bundeswehr sind aus taktischen Gründen nicht reflektierend.




Das Kennzeichen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk wird vom Beschaffungsamt des BMI vergeben.




Deutsches Kfz-Kennzeichen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Zulassungsplakette entspricht der des jeweiligen Kreises, in dem das Fahrzeug zuerst angemeldet wurde. Die erste Ziffer codiert die Direktion.




Nato-Kennzeichen werden von dem der zentralen Militärkraftfahrstelle vergeben. Kennzeichen haben immer vierstellige Zahlenkombinationen. Ebenfalls nicht reflektierend.


Alle Angaben ohne Gewähr!



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende