Polizeiseelsorge

Polizeiseelsorger der Evangelischen und Katholischen Kirche in Deutschland

An die Polizeiseelsorger/innen können sich alle Mitarbeiter/innen aus Vollzug und Verwaltung wenden, die in beruflichen oder privaten Fragen ein Gespräch zur Klärung, Orientierung oder Entlastung suchen. Diese Gespräche stehen unter dem Schutz des Seelsorgegeheimnisses und des Zeugnisverweigerungsrechts.
Die Polizeiseelsorger/innen geben berufsethischen Unterricht und führen Fortbildungsseminare durch.
Sie besuchen Dienststellen, begleiten Polizeibeamte bei schwierigen Einsätzen und bieten Hilfe nach belastenden Einsätzen an.
In einigen Bundesländern sind sie Mitglieder von Kriseninterventionsteams. Sie stehen in Notfällen zur Verfügung, z.B. bei Suizidgefahr, wenn die örtlichen Pastoren nicht erreichbar sind.
Sie versuchen, den Dialog zwischen der Polizei und anderen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern, insbesondere den zwischen Polizei und Kirche.

Sie laden zu Gottesdiensten ein.
Kirchenmitglieder können die Polizeiseelsorger/innen auch für Taufen, Trauungen und Beerdigungen in Anspruch nehmen.
Einen evangelischen oder katholischen Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden Sie unter der gemeinsamen Internetadresse www.polizeiseelsorge.de




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