Punktesystem / FAER

Punktestand | Maßnahmen |
1 bis 3 Punkte | Vormerkung |
4 bis 5 Punkte | Ermahnung |
6 bis 7 Punkte | Verwarnung |
8 Punkte | Entzug der Fahrerlaubnis |
Die wesentlichen Änderungen:
- Es werden Verstöße mit Punkten geahndet, die die Verkehrssicherheit gefährden (z.B. Handynutzung, Geschwindigkeitsverstöße u.ä.). Andere Verstöße werden hingegen nicht mehr erfasst (z. B. unerlaubtes Einfahren in die Umweltzone). Sie werden zum 1. Mai 2014 aus dem Registerbestand gelöscht.
- Es gibt ab sofort feste Tilgungsfristen. Jeder Verstoß wird für sich berechnet. Ein neuer Eintrag verlängert nun nicht mehr automatisch die Tilgungsfrist der alten Einträge.
- Ein neues, freiwilliges Fahreignungsseminar kombiniert verkehrspädagogische und verkehrspsychologische Elemente.
- Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann durch freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden - allerdings nur einmal innerhalb von 5 Jahren. Auf der Stufe "Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt mehr abgebaut werden.
- Ein Punkteeintrag wird jetzt ab 60 Euro, statt wie bisher ab 40 Euro vorgenommen.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat auf ihrer Webseite eine ausführliche FAQ zum neuen Fahreignungsregister hinterlegt.
Foto: © Q.pictures / pixelio.de
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