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Diese Seite ist für

- alle, die sich über den Beruf des Polizei-, Zoll-, oder Justizvollzugs-Beamten informieren möchten,
- Kollegen, die sich austauschen möchten,
- alle, die Fragen an die Beamten haben und
für alle, die sich über aktuelle polizeiliche oder zollrechtliche Themen unterhalten möchten.

Im Forum finden Sie kompetente Ansprechpartner für Ihre Fragen.

Das Forum wird zur Zeit von einem Team von 19 Polizeibeamten, Zöllnern und Justizvollzugsbeamten moderiert.

Im Bereich des Stellentausches haben Kollegen die Möglichkeit einen geeigneten Tauschpartner zu finden.

Im Chat finden Sie regelmäßig Leute zum Plaudern - einfach mal reinschauen...

Auch sonst bietet diese Seite eine Menge Informationen.

Stöbern Sie doch mal durch die Links...

Viel Spaß auf dieser Seite wünscht Ihnen das CopZone Team !


  • News

Bundespolizei auf YouTube mit "Im Einsatz mit..."


Bei der Serie „Im Einsatz mit…“ werden Bundespolizisten begleitet, die ihren Einsatzbereich vorstellen und den Zuschauer mit auf Streife nehmen:

Die ersten Folgen zeigen Jamie im Bereich Bahnpolizei, Hubschrauberpilotin Lisa vom Bundespolizei-Flugdienst sowie Patrick und Theresa an der Grenze.

Mit der Serie sollen besonders die jungen YouTube-Nutzer erreicht werden.

Jugendliche in der beruflichen Orientierung erhalten mit den Folgen Einblicke in den Alltag von Bundespolizisten. Im Mittelpunkt stehen daher auch die Protagonisten selbst. Sie erzählen über ihren Werdegang, ihre Erfahrungen und die täglichen Herausforderungen.

Erster Halt der Serie ist der Münchner Hauptbahnhof. Hier hat Jamie bei der Bundespolizeiinspektion München ihre Berufung gefunden. Sie ist zusammen mit ihren Kollegen für die Sicherheit des gesamten Streckennetzes in und um München verantwortlich.

Hier geht es zur Folge 1: Im Einsatz mit...Jamie

In der Folge 2 zeigen Theresa und Patrick ihr Einsatzgebiet im Bereich des Grenzschutzes.

In der Folge 3 zeigt Lisa vom Bundespolizei-Flugdienst hier ihr berufliches Aufgabenfeld.

In der für 2018 letzten Folge 4 lässt Jan sich bei seiner Arbeit auf einem Flughafen über die Schulter schauen.

Folge 5: Felix von der Bereitschaftspolizei des Bundes Folge 5

Folge 6: Babett bei der Kriminalitätsbekämpfung Folge 6

Ich wünsche viele interessante Eindrücke!

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Frohe und besinnliche Weihnachtstage


Liebe Moderatoren, Kollegen, Mitglieder und Gäste,



das Jahr 2018 neigt sich so langsam aber sicher wieder dem Ende zu.

Ein ereignisreiches Jahr, mit traurigen aber auch schönen Momenten.



Ich hoffe, jeder von Euch kann im Kreise seiner Liebsten die Weihnachtstage verbringen und vom dienstlichen Alltag ein wenig abschalten.



Für alle, die über die Tage für unsere Sicherheit sorgen, wünsche ich eine sichere Heimkehr.



Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2019! :xmas:



Bild

Foto: Radka_Schoene / pixelio.de

Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter. :polizei1:

Zugriffe: 5971  •  Kommentare: 0  •  Antwort erstellen [ alles lesen ]

Keine sichtbaren Tätowierungen für PVBs in Bayern


Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am 14.11.2018 entschieden, dass es bayerischen Polizistinnen und Polizisten untersagt ist, sich an sichtbaren Stellen tätowieren zu lassen.



Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ließen die Richter am VGH nicht zu.



Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.



Der bayerische Polizist Jürgen P. wollte einen Schriftzug auf dem Unterarm sich stechen lassen.

Da dies im sichtbaren Bereich des Trägers ist, wurde dies untersagt.



Das Aktenzeichen zum Gerichtsentscheid füge ich in Kürze hinzu.

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Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2017


Die vom BKA herausgegebene Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS) ist für das Jahr 2017 veröffentlicht worden.

Die PKS für die Bundesrepublik Deutschland wird vom Bundeskriminalamt auf der Grundlage der von den 16 Landeskriminalämtern gelieferten Landesdaten erstellt.

Die PKS erhalten Sie hier: PKS

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Bundesweite Stadionverbote zulässig


Auch ohne den Nachweis einer strafbaren Handlung sind nach dem Beschluss der Karlsruher Richter solche bundesweiten Stadionverbote zulässig.
Voraussetzung sei, dass die Behörde mit Tatsachen belegen könnte, dass der Verdacht bestehe, die entsprechenden Gäste könnten künftig im Stadion stören.

Im konkreten Fall ging es um einen Anhänger des FC Bayern München, der als 16-jähriger bei Auseinandersetzungen mit Duisburger Anhänger eine körperliche und verbale Auseinandersetzung hatte.

Das damalige eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Dennoch sprach der MSV Duisburg auf Anregung der örtlichen Polizei bis 2008 ein bundesweites Stadionverbot aus.

Die Betroffenen sind grundsätzlich vorher anzuhören und ihnen ist auf Verlangen vorprozessual eine Begründung mitzuteilen.

Siehe BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 11. April 2018
- 1 BvR 3080/09 - Rn. (1-58),

http://www.bverfg.de/e/rs20180411_1bvr308009.html

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Reichsbürger dürfen keine Polizisten sein


Das Verwaltungsgericht Göttingen hat gegen den Antrag einer Polizeikommissarin entschieden, die gegen ihre vorläufige Suspendierung vorgegangen ist.

Die Beamtin war seit Oktober 2016 der Polizeidirektion Göttingen unterstellt. Ein Jahr zuvor soll sie bei der Meldebehörde ihren Personalausweis abgegeben haben und für sich und ihre Tochter einen Staatsangehörigkeitsausweis verlangt haben.
Sie gab beim Antrag an, dem preußischen Königreich anzugehören und die deutsche sowie die preußische Staatsangehörigkeit zu besitzen.

Nach Weiterleitung dieser Erkenntnisse des Verfassungsschutzes an Polizeidirektion Göttingen untersagte diese der Beamtin die weiteren Dienstgeschäfte mit sofortiger Wirkung.

Gegen diese Suspendierung versuchte sie sich vor dem Verwaltungsgericht Göttingen zu wehren.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Nähere Informationen unter: "Hannoversche Allgemeinen"

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Volvo in Mecklenburg-Vorpommern im Einsatz


Der Volvo V90 geht in Mecklenburg-Vorpommern auf Streife:

Der Premium-Kombi ist ab sofort als Polizeiauto auf den Autobahnen des nordöstlichsten Bundeslands unterwegs. Die ersten fünf Fahrzeuge mit der charakteristischen silber-blauen Lackierung und dem Blaulicht auf dem Dach wurden am 4. Dezember 2017 an den Innenminister des Landes, Lorenz Caffier, und Beamte der Polizeiwache übergeben.

Weitere Volvo Polizeiwagen folgen 2018.

Die neuen Volvo V90 Polizeiwagen kommen überwiegend auf den Autobahnen und Bundestraßen im Bundesland zum Einsatz. Der Schwerpunkt der Autobahnpolizei liegt auf der Verkehrsüberwachung, insbesondere im Hinblick auf zu hohe Geschwindigkeit, zu geringen Abstand, Ablenkung durch Smartphones und Co. sowie Ladungssicherung. Auch die Sicherung von Unfallstellen gehört zu den Hauptaufgaben.

Bilder und weitere Informationen finden Sie hier: hier klicken

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Neue Internetpräsenz der Bundespolizei


Zum 1. März 2018 hat die Bundespolizei ihre Internetpräsenz für die Nachwuchswerbung überarbeitet.
Neben aktualisierten Informationen und einem angepassten Design besteht nunmehr erstmals die Möglichkeit, sich direkt online zu bewerben.

Aufgrund der hohen Anzahl der Bewerbungen (über 20.000 pro Einstellungsjahr), soll damit der administrative Aufwand reduziert werden und mehr Zeit für die Beratung von Interessenten und Bewerbern entstehen.

Besuchen auch Sie die neue Seite zur Nachwuchswerbung.

www.komm-zur-bundespolizei.de

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Polizeimuseum Hamburg


Wer gerne die Geschichte der Polizei im Allgemeinen und die der Hamburger Polizei im Speziellen erleben möchte, der ist im Hamburger Polizeimuseum auf der richtigen Spur.

Im echten Polizeihubschrauber oder im Peterwagen den Straftätern auf den Fersen oder die Kriminaltechnik hautnah erleben.

Das und noch vieles mehr ist im Hamburger Polizeimuseum möglich. Alle Informationen finden Sie unter www.polizeimuseum.hamburg.de

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Unerlaubte Abfragen in polizeilichen Systemen


Polizeivollzugsbeamte haben bei entsprechender Notwendigkeit Zugriff auf umfangreiche polizeiliche Datenbanken.

Vereinzelt gibt es Beamte, die diese Systeme missbräuchlich verwenden und Abfragen tätigen, die keine dienstliche Notwendigkeit erfordern.



Dass unbefugte Abfragen straf- und dienstrechtliche Konsequenzen haben können, zeigte sich in einem aktuellen Verfahren gegen einen Polizeivollzugsbeamten aus Baden-Württemberg.



In einem Berufungsverfahren in einer Strafsache wurde am 18. und 19. Dezember 2017 vor dem Landgericht Offenburg über einen Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei verhandelt.



In erster Instanz wurde der Polizeivollzugsbeamte wegen Verletzung des Privatgeheimnisses in zwei Fällen und wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses in einem Fall zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.



Die Daten aus der unbefugten Abfrage aus den polizeilichen Systemen hatte er an einen Freund aus dem Hells Angels-Umfeld weitergegeben.



Ziel des Berufungsverfahrens war die Milderung der Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe.



Das Landgericht Offenburg bestätigte jedoch die Freiheitsstrafe und verurteilte den Beamten zu neun Monaten auf Bewährung sowie einer Geldauflage von 4.000,- €.



Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dem Beamten droht nach Rechtskraft des Urteils die Entfernung aus dem Dienst.



Wir berichten an dieser Stelle nach...

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