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- Mi 19. Sep 2007, 09:18
- Forum: Verkehrsrecht
- Thema: Fahrerflucht- und nun??
- Antworten: 7
- Zugriffe: 1223
Fahrerflucht- und nun??
Ich würde in diesem Fall diese: 0180-25 0 26 Telefonnummer anrufen. Das ist die Nummer des Zentralrufs der Versicherungen. Das Kennzeichen ist Dir ja bekannt, oder? Dort schildert man den Fall, gibt das Kennzeichen des Verursachers an, dann wird man zu dieser Versicherung weitergeleitet. Bei mir hat...
- Mi 19. Sep 2007, 09:05
- Forum: Bußgeld/Verwarnungsgeld
- Thema: A-Verstoß in der Probezeit
- Antworten: 3
- Zugriffe: 1274
- Fr 10. Aug 2007, 10:33
- Forum: Verkehrsrecht
- Thema: slalom mit dem motrrad auf öff. strasse - owi o.ä.???
- Antworten: 21
- Zugriffe: 2276
slalom mit dem motrrad auf öff. strasse - owi o.ä.???
Was der ADAC schreibt, ist nicht immer richtig. Ich sehe da ganz klar einen Verstoß gegen § 2 Abs. 2 StVO: Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit. Dabei handelt es sich um eine OWi, die laut Bußgeldka...
- Di 31. Jul 2007, 17:44
- Forum: Verkehrsrecht
- Thema: 0,0 Promillegrenze
- Antworten: 253
- Zugriffe: 18584
Re: 0,0 Promillegrenze
[quote=""Landsknecht""]Für die, die es noch nicht wussten: Alkoholverbot für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren ist in Kraft.[/quote]
Gilt aber erst ab morgen!!
Gilt aber erst ab morgen!!
- Do 26. Jul 2007, 11:11
- Forum: Verkehrsrecht
- Thema: Sicherheitsleistung
- Antworten: 80
- Zugriffe: 6878
Sicherheitsleistung
Ich sagte nicht, dass der § 132 StPO generell im Strafverfahren nicht gilt. Aber bei der Straftat des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte liegt keine unerhebliche Straftat vor, sodass ich eine Festnahme des Beschuldigten als rechtmäßig und verhältnismäßig ansehe. Und der Haftgrund der Fluchtgefah...
- Do 26. Jul 2007, 10:26
- Forum: Verkehrsrecht
- Thema: Sicherheitsleistung
- Antworten: 80
- Zugriffe: 6878
Sicherheitsleistung
Aber der § 132 StPO gilt doch in diesem Fall nur für die OWi-Verfolgung. Für die Straftat muss man den § 127 a StPO nehmen: (1) Hat der Beschuldigte im Geltungsbereich dieses Gesetzes keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt und liegen die Voraussetzungen eines Haftbefehls nur wegen Fluchtgefahr vor, ...
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