nein!§§6 bis 9 sowie 12VwVG tippen.
die gelten für verwaltungszwang dessen grundverfügung aus dem polizeirecht kommen.[/quote]
dann sitze ich einem irrtum auf, wenn ich stpo-massnahmen als verwaltungsakt sehe?
Moderatoren: Old Bill, schutzmann_schneidig
nein!§§6 bis 9 sowie 12VwVG tippen.
VwVG iVm UZwG, nicht wahr
ahanicht das ganze gesetz ist zu sehen, sondern der teil der in frage kommt!
Das ist doch jetzt ein Scherz, oder?der messermann steht vor dir und sagt: "gib mir all dein gold, oder ick stech dir ab!" der SWG ist sicherlich geeignet, aber wäre er auch erforderlich? dem räuber all dein gold zu geben, wäre es nämlich ebenso. meiner meinung nach bereits überschreitung der notwehr.
Das ist doch jetzt ein Scherz, oder?[/quote]der messermann steht vor dir und sagt: "gib mir all dein gold, oder ick stech dir ab!" der SWG ist sicherlich geeignet, aber wäre er auch erforderlich? dem räuber all dein gold zu geben, wäre es nämlich ebenso. meiner meinung nach bereits überschreitung der notwehr.
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste