Ein wünderschönes Wochenende!
Sitze gerade vor einer Hausarbeit (SOL) und frage mich, ob es hier Fachpersonal gibt, welches mir bei der Lösung der Fragen weiterhelfen kann!!!
Folgender Sachverhalt:
An einem öffntl. Platz findet eine BTM Razzia statt.
Dort beobachte ich einen verdächtigen jungen Mann.
Bei diesem Mann soll eine Idf vorgenommen werden.
Dieser gibt jedoch keine Auskunft.
Prüfen sie ausführlich
1. Ob sie berechtigt waren, die Personalien d. Mannes feststellen zu dürfen
2. Ob sie berechtigt waren, den Mann zu sistieren, da er angab keine Personalien mitzuführen. Sie entschlossen sich zur sistierung ohne ihn und seine mitgeführten Sachen vorher zu durchsuchen.
Wäre echt dankbar, wenn mir jemand (in groben Zügen) eine Antwort auf die Fragestellung geben könnte.
Vielleicht sogar jemand, der mit dem ASOG vertraut ist ;-D
Daaaaaanke
Gefahrenabwehr / Identitätsfeststellung
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Gefahrenabwehr / Identitätsfeststellung
Was haste denn bisher selbst herausgefunden?
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Gefahrenabwehr / Identitätsfeststellung
In dem beschriebenen Sachverhalt könnte sich die Rechtsgrndl. aus dem § 21 ASOG ergeben. Demnach wäre ich berechtigt, die Personalien d. Mannes feststellen zu dürfen, da sich die Person zum Zeitpkt. der Idf an einem Ort aufhielt, von dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten o. verüben.
Um die Id. d. Mannes festzustellen darf die Polizei Angaben zur Person verlangen und sich vom Betroffenen die Ausweispapiere aushändigen lassen, wenn sich die Person wie hier an einem kriminalitätsbelasteten Ort aufhält.
Kriminalitätsbelastete Orte sind Orte, an denen Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten o. verüben.
Straftaten von erhebl. Bedeutung sind alle Verbrechen und alle weiteren in § 100a StPO aufgeführten Starftaten, Straftaten nach den §§ 176, 180 Abs. 2 und § 224 des StGB sowie Straftaten nach den §§ 243 und 244 Abs. 1 Nr.1 und 3 des StGB, soweit sie organisiert, insb. banden-, gewerbs- oder serienmäßig begangen werden.
Somit ist eine Idf an der (verdächtigen)Person zu diesem Zeitpunkt rechtmäßig.
Um die Id. d. Mannes festzustellen darf die Polizei Angaben zur Person verlangen und sich vom Betroffenen die Ausweispapiere aushändigen lassen, wenn sich die Person wie hier an einem kriminalitätsbelasteten Ort aufhält.
Kriminalitätsbelastete Orte sind Orte, an denen Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten o. verüben.
Straftaten von erhebl. Bedeutung sind alle Verbrechen und alle weiteren in § 100a StPO aufgeführten Starftaten, Straftaten nach den §§ 176, 180 Abs. 2 und § 224 des StGB sowie Straftaten nach den §§ 243 und 244 Abs. 1 Nr.1 und 3 des StGB, soweit sie organisiert, insb. banden-, gewerbs- oder serienmäßig begangen werden.
Somit ist eine Idf an der (verdächtigen)Person zu diesem Zeitpunkt rechtmäßig.
Gefahrenabwehr / Identitätsfeststellung
Weisst du das aus dem Sachverhalt? Weil der oben angegebene SV zeigt m.E. erstmal noch nicht, dass es ein gefährlicher Ort ist. Aber wenn wir davon ausgehen, dann darfste die Idf wie du richtig sagst, dort feststellen. Bei Frage 2 sollteste explizit die Frage erörtern, ob die Sistierung hier ohne die vorherige Durchsuchung nach Ausweispapieren angezeigt war.
Ach so und allgemein zu deinen Äußerungen: weiss nicht, ob du es so auch in der Hausarbeit schreibst, aber du musst alles im Gutachtenstil erörtern, nicht im Urteilsstil!
Die Person muss übrigens nicht verdächtig sein, wenn sie sich an einem kriminalitätsbelasteten Ort aufhält. Nur bei gänzlich unverdächtigen Personen (beliebtes Beispiel hier die Nonne
) könnte eine Idf problematisch sein. Ansonsten kannste JEDE Person an einem krim.Ort einer Idf unterziehen 
Ach so und allgemein zu deinen Äußerungen: weiss nicht, ob du es so auch in der Hausarbeit schreibst, aber du musst alles im Gutachtenstil erörtern, nicht im Urteilsstil!

Die Person muss übrigens nicht verdächtig sein, wenn sie sich an einem kriminalitätsbelasteten Ort aufhält. Nur bei gänzlich unverdächtigen Personen (beliebtes Beispiel hier die Nonne


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Gefahrenabwehr / Identitätsfeststellung
Im Sachverhalt ist der Breitscheidplatz angegeben.
Weiss leider nicht ob dies ein kriminalitätsbelasteter Ort ist.
Denke, dass die Idf im zuge der Razzia vorgenommen wird.
Allerdings hatten wir das Thema Razzia noch nicht. Im Rahmen dieser wird doch bestimmt bei jedem eine Idf vorgenommen, oder??
Weiss leider nicht ob dies ein kriminalitätsbelasteter Ort ist.
Denke, dass die Idf im zuge der Razzia vorgenommen wird.
Allerdings hatten wir das Thema Razzia noch nicht. Im Rahmen dieser wird doch bestimmt bei jedem eine Idf vorgenommen, oder??
Gefahrenabwehr / Identitätsfeststellung
Sorry, war wech..!
Zum Thema Razzia: das ist ein Konglomerat verschiedener Maßnahmen. Die Maßnahme als solche, also Maßnahme Razzia gibt es nicht. Du musst also IMMER die Voraussetzungen der Idf als solche prüfen.
Is nicht mein Bereich, aber Breitscheidplatz dürfte als krim.Ort eingestuft sein
Zum Thema Razzia: das ist ein Konglomerat verschiedener Maßnahmen. Die Maßnahme als solche, also Maßnahme Razzia gibt es nicht. Du musst also IMMER die Voraussetzungen der Idf als solche prüfen.
Is nicht mein Bereich, aber Breitscheidplatz dürfte als krim.Ort eingestuft sein

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Gefahrenabwehr / Identitätsfeststellung
Danke,
schönen Abend noch!!!
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eine razzia ist eine geplante polizeitaktische aktion. regelmäßig sind größere vorbereitungen bis hin zum einsatzbefehl notwendig. der einsatzbefehlt sollte alle informationen einschließlich der durchzuführenden maßnahmen darstellen.
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