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Essen bestellen, futtern, nicht bezahlen...

Verfasst: Do 8. Mai 2008, 23:23
von martinba
...stellt das einen Betrug da??

Oder Diebstahl? Erschleichen von Leistungen??????

Hab gerade irgendwie den Durchblick verloren, denn irgendwie passt doch rechtlich gesehen alles nicht oder?!

Essen bestellen, futtern, nicht bezahlen...

Verfasst: Do 8. Mai 2008, 23:27
von Vito
Betrug

Essen bestellen, futtern, nicht bezahlen...

Verfasst: Do 8. Mai 2008, 23:36
von Trooper
Wenn der Gast bereits bei der Bestellung wußte, daß er entweder nicht die Möglichkeit oder nicht die Absicht hatte, die Rechnung zu begleichen, ist es Betrug. Die Täuschung erfolgt hier durch konkludentes Handeln, sprich durch die Aufgabe der Bestellungt, denn eine Bestellung impliziert landläufig im Geschäftsverkehr die Aussage, daß der Gast/Kunde willens und in der Lage ist, zu zahlen.

Essen bestellen, futtern, nicht bezahlen...

Verfasst: Fr 9. Mai 2008, 09:09
von martinba
das klingt doch schon mal gut, danke :)

Essen bestellen, futtern, nicht bezahlen...

Verfasst: Fr 9. Mai 2008, 09:45
von Fahrradfahrer-geloescht
was ist, wenn ich nutten prelle, d.h. ich bezahle bevor es losgeht und haue dann ab?

Essen bestellen, futtern, nicht bezahlen...

Verfasst: Fr 9. Mai 2008, 10:43
von Tengai-geloescht
früher hieß es mundraub, heute ist es diebstahl (oder eben betrug)

Essen bestellen, futtern, nicht bezahlen...

Verfasst: Fr 9. Mai 2008, 10:46
von Franky36BW
@fahrradfahrer......ist der gleiche Fall als wenn Du Dir am Fahrkartenautomat am Bahnhof ne Fahrkarte ziehst, aber dann nicht mit dem Zug fährst um die Bahn auszutricksen :lol:

Aber zur Frage vom Threadersteller:

ja, ist gem. § 263 StGB ein Betrug.

von der Tatausführung her würde ich diesen Betrug als Eingehungsbetrug klassifizieren.

Ist immer dann der Fall wenn z.B. vor d. Zeitpukt des Vertragschlusses, oder der bevorstehenden Dienstleistung oder Bewirtung der "Täter" seine spätere Zahlungsunfähigkeit voraussehen konnte, bzw. hätte voraussehen müssen.

Man müßte halt noch beachten, ob der "Gast" nicht zahlungsfähig oder nicht zahlungswillig war.

Gruß

Essen bestellen, futtern, nicht bezahlen...

Verfasst: Sa 10. Mai 2008, 01:40
von Vito
[quote=""Fahrradfahrer""]was ist, wenn ich nutten prelle, d.h. ich bezahle bevor es losgeht und haue dann ab?[/quote]

Dann bist Du schön blöd, weil Du freiwillig die Dir zustehende Gegenleistung für Dein Geld nicht in Anspruch nimmst :D

Essen bestellen, futtern, nicht bezahlen...

Verfasst: Sa 10. Mai 2008, 08:07
von Fahrradfahrer-geloescht
das war ja auch ein gag ihr nasen!


LG :P

Essen bestellen, futtern, nicht bezahlen...

Verfasst: So 11. Mai 2008, 18:17
von Mainzelmann2001
[quote=""Franky36BW""]
Man müßte halt noch beachten, ob der "Gast" nicht zahlungsfähig oder nicht zahlungswillig war.

[/quote]

Warum?

In beiden Fällen kann ein Betrug vorliegen............muß aber nicht.

Das "kann"......"muß aber nicht", das muss ich herausarbeiten. Dazu gehört auch festzustellen ob er zahlungsfähig gewesen wäre. Aber als Unterpunkt.

Essen bestellen, futtern, nicht bezahlen...

Verfasst: So 11. Mai 2008, 18:20
von Gast
[quote=""Fahrradfahrer""]das war ja auch ein gag ihr nasen!


LG :P[/quote]

achso... :o

Essen bestellen, futtern, nicht bezahlen...

Verfasst: Mo 12. Mai 2008, 11:21
von blueye1981
Aus dem "Lexikon der Rechtsirrtümer": "Irrtum: Wer ein Restaurant verlässt, ohne zu bezahlen, begeht "Zechprellerei" und macht sich strafbar - es sein denn, er hat vorher drei Mal nach der Rechnung gefragt oder eine halbe Stunde auf diese gewartet. Richtig ist : Den Straftatbestand der Zechprellerei gibt es überhaupt nicht IN DEUTSCHLAND. Man muß auch nicht drei Mal nach der Rechnung fragen oder eine halbe Stunde darauf warten.

Was heißt das?- "Wenn ein Restaurant- oder Kneipengast nicht bezahlen kann oder will, hat der Wirt natürlich die Mögl. , ihn auf Zahlung zu verklagen. Der Gast wird dann gerichtlich gezwungen, die Rechnung zu begleichen. Häufig rufen Wirte auch direkt die Polizei und verlangen nicht nur ihr Geld, sondern drohen zusätzlich mit der Strafanzeige wegen "Zechprellerei". So versuchen sie, zusätzlich Druck auszuüben. Den Straftatbestand der "Zechprellerei" gibts aber nicht!"

Das also auszugsweise...Weiter: "Wer schon bei der Bestellung weiß, dass er die Rechnung nicht bezahlen kann oder will, der begeht BETRUG( Vortäuschung der Zahlungsbereitschaft/-fähigkeit)."
Wer also einfach abhaut, sollte schon eine gute Erklärung parat haben ;-)

PS: In der Schweiz gibts die "Zechprellerei".
PPS: Man möge den Auszug aus dem Buch als Werbung für dieses betrachten, weil es wirklich informativ ist für angehende Gesetzeshüter :-). Wenn der Auszug irgendwelchen Urheberrechten widersprechen sollte, bitte melden, der wird dann entfernt :-)

Essen bestellen, futtern, nicht bezahlen...

Verfasst: Mo 12. Mai 2008, 11:45
von Stowasser-geloescht
[quote=""blueye1981""]
PS: In der Schweiz gibts die "Zechprellerei".
)[/quote]


in Deutschland nicht !




aber was ist nun mit dem Fall (von Franky38): Ticket kaufen und nicht mit der Bahn fahren ?!

Essen bestellen, futtern, nicht bezahlen...

Verfasst: Mo 12. Mai 2008, 15:46
von Wutz
Die Bahn tauscht nicht benutzte Tickets irgendwie um hab ich mal gelesen.

Essen bestellen, futtern, nicht bezahlen...

Verfasst: Mi 14. Mai 2008, 21:34
von anscha
[quote=""Wutz""]Die Bahn tauscht nicht benutzte Tickets irgendwie um hab ich mal gelesen.[/quote]

gegen die von @fahrradfahrer in Stich gelassenen Nutten :gruebel: