Polizei in den Niederlanden testet Videohandy -Schnapsidee?

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Beitragvon RafaelGomez » Di 23. Dez 2008, 21:15

[quote=""xjr""]Ich bin im Einsatz auch schon gefilmt worden (vom Gegenüber) und das fand ich schon zum :willnicht:
aber warum soll man es umgedreht, wenn es die Lage zulässt nicht auch mal machen. kann ja den Vorteil haben wenn der Störer etwas behauptet welches man so widerlegen kann.[/quote]

...wenn die Zeit es hergibt, kann man den filmenden Bürger mal bitten, das Werk zu löschen...

...nachdem man ihn aufgeklärt hat, dass die polizeirechtliche Sicherstellung und anschließende Auswertung eher in Semestern denn in Tagen gerechnet werden kann, sei sicher, dass der alles löscht, was in Uniform drauf ist... :wink:

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Beitragvon Papabaum » Di 23. Dez 2008, 21:17

Dann finde erstmal raus wer alles filmt und ob er das überhaupt auch löscht und nicht sonst irgendwo hin verschiebt.
Alles was da oben steht ist meine Meinung. Wenns euch net passt, Pech gehabt.

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Beitragvon spADer » Di 23. Dez 2008, 21:18

[quote=""RafaelGomez""]

...wenn die Zeit es hergibt, kann man den filmenden Bürger mal bitten, das Werk zu löschen...

...nachdem man ihn aufgeklärt hat, dass die polizeirechtliche Sicherstellung und anschließende Auswertung eher in Semestern denn in Tagen gerechnet werden kann, sei sicher, dass der alles löscht, was in Uniform drauf ist... :wink:[/quote]

Rechtsgrundlage? :wink:
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Beitragvon Controller » Di 23. Dez 2008, 21:26

ich wusste,
dass es nicht lange dauert, bis irgendeiner

"Ich-hab-mal-was-vom-Recht-am-eigenen-Bild-gehört"

auftaucht. :ja:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Beitragvon RafaelGomez » Di 23. Dez 2008, 21:29

[quote=""Papabaum""]Dann finde erstmal raus wer alles filmt und ob er das überhaupt auch löscht und nicht sonst irgendwo hin verschiebt.[/quote]

Wenn ich unbemerkt gefilmt werde, ist nichts zu machen.

Wenn der Bürger greifbar ist und ich zweifel am tatsächlichn löschen habe, entweder Ident oder Sicherstellung. Schon klar, dass es nicht immer hinhaut. Daher auch "wenn die Zeit es hergibt".

Wollt nur sagen, dass wir dem nicht komplett ausgeliefert sind.

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Beitragvon RafaelGomez » Di 23. Dez 2008, 21:30

[quote=""spADer""][quote=""RafaelGomez""]

...wenn die Zeit es hergibt, kann man den filmenden Bürger mal bitten, das Werk zu löschen...

...nachdem man ihn aufgeklärt hat, dass die polizeirechtliche Sicherstellung und anschließende Auswertung eher in Semestern denn in Tagen gerechnet werden kann, sei sicher, dass der alles löscht, was in Uniform drauf ist... :wink:[/quote]

Rechtsgrundlage? :wink:[/quote]

Gib mal

Oberverwaltungsgericht Münster (Beschluss v. 30.10.2000 - 5 A 291/00 - Verlags-Archiv Nr. 779)

bei Google ein.

Trifft es nicht genau, taugt aber als Argumentationsgrundlage.

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Beitragvon RafaelGomez » Di 23. Dez 2008, 21:34

[quote=""Controller""]ich wusste,
dass es nicht lange dauert, bis irgendeiner

"Ich-hab-mal-was-vom-Recht-am-eigenen-Bild-gehört"

auftaucht. :ja:[/quote]

Sogar etwas mehr als nur 'gehört'. Sogar 'gelesen'.

Sollten Dir noch andere Sachen einfallen, mit denen man den interessierten Bürger ein wenig von Aufzeichnungen abhalten kann, nur zu. Ich bin für alles dankbar. ;-D

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Beitragvon Controller » Di 23. Dez 2008, 21:50

Zumindest diese Entscheidung des OVG Münster
wird dir hier nicht helfen :nein:

Und ehrlich gesagt, eine Argumentationsgrundlage :/
brauche ich bei solchen Einsätzen auch nicht !

Wenn die Sachlage so klar wie im Fall des OVG Münster ist,
also Portraitaufnahmen gefertigt
wurden, die eine dienstliche und private Sicherheit der fotografierten Beamten für die Zukunft
bedroht
und darüber hinaus auch noch polizeiliche Einsätze in einer Form dokumentiert sind,
dass Analysen dieses Materials eine konterkarierende Gegenstrategie von womöglich militanten
Demonstranten erst ermöglichen, können die betreffenden Beamten und die eingesetzten
Polizeieinheiten für die Zukunft erheblich in ihrer Einsatzfähigkeit behindert bzw. gestört werden.
Diesen taktischen Zielen antidemokratischer Kräfte, die stetig das erlaubte
Demonstrationsgrundrecht für ihre rechtswidrigen Zwecke zu unterlaufen versuchen, hat das OVG
Münster mit seiner mutigen Entscheidung einen unzweideutigen Riegel vorgeschoben.


Nichts wirklich Neues also :/


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Beitragvon RafaelGomez » Di 23. Dez 2008, 22:03

[quote=""Controller""]Zumindest diese Entscheidung des OVG Münster
wird dir hier nicht helfen :nein:

Und ehrlich gesagt, eine Argumentationsgrundlage :/
brauche ich bei solchen Einsätzen auch nicht !

Wenn die Sachlage so klar wie im Fall des OVG Münster ist,
also Portraitaufnahmen gefertigt
wurden, die eine dienstliche und private Sicherheit der fotografierten Beamten für die Zukunft
bedroht
und darüber hinaus auch noch polizeiliche Einsätze in einer Form dokumentiert sind,
dass Analysen dieses Materials eine konterkarierende Gegenstrategie von womöglich militanten
Demonstranten erst ermöglichen, können die betreffenden Beamten und die eingesetzten
Polizeieinheiten für die Zukunft erheblich in ihrer Einsatzfähigkeit behindert bzw. gestört werden.
Diesen taktischen Zielen antidemokratischer Kräfte, die stetig das erlaubte
Demonstrationsgrundrecht für ihre rechtswidrigen Zwecke zu unterlaufen versuchen, hat das OVG
Münster mit seiner mutigen Entscheidung einen unzweideutigen Riegel vorgeschoben.


Nichts wirklich Neues also :/


Controller[/quote]

"Die Verbreitung von Portraitaufnahmen ohne Informationswert für die Empfänger im Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis widerspricht dem Recht der betroffenen Polizeibeam ten am eigenen Bild."

Im Zeitalter von YouTube etc. ist die Verbreitung schnell geschehen. Um zu Erkennen, ob Portraitaufnahmen gefertigt wurden, muss das Material in Augenschein genommen werden. Dies kann ein technisch minderbemittelter PolBea evtl. nicht. Daher Sicherstellung und Auswertung.

Argumentationsgrundlagen brauchst Du wohl schon, wenn das Gegegenüber tatsächlich den Rechtsweg beschreitet.

Sollten allerdings alle deine Maßnahmen unkritisch befolgt worden sein, hat sich die Argumentationsproblematik tatsächlich erledigt.

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Beitragvon spADer » Di 23. Dez 2008, 22:26

Also mich findest du bei youtube.
Und ich gehöre zu den letzten die sich, wenn es einen Weg geben würde dies rechtlich sauber zu untersagen, im Einsatz filmen lassen würden :wink:

Den Controllerischen Ausführungen ist nichts hinzuzufügen
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Beitragvon RafaelGomez » Di 23. Dez 2008, 22:33

[quote=""spADer""]Also mich findest du bei youtube.
Und ich gehöre zu den letzten die sich, wenn es einen Weg geben würde dies rechtlich sauber zu untersagen, im Einsatz filmen lassen würden :wink:

Den Controllerischen Ausführungen ist nichts hinzuzufügen[/quote]

Heißt das, Du lässt Dir sämtliche Filmerei bieten?

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Beitragvon Controller » Di 23. Dez 2008, 22:35

Im Zeitalter von YouTube etc. ist die Verbreitung schnell geschehen.
Wenn das dein

gerichtsfestes Argument ist, um
also Portraitaufnahmen gefertigt
wurden, die eine dienstliche und private Sicherheit der fotografierten Beamten für die Zukunft
bedroht
hier ein dienstliches und privates Bedrohungsszenario der fotografierten Beamten für die Zukunft zu begründen......

Boah..... :o :o

was macht ihr eigentlich den ganzen Tag so in der Ausbildung,
pardon Studium, will meinen was studiert ihr eigentlich ?

Gewiss nicht das Polizeihandwerk :!:


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Beitragvon RafaelGomez » Di 23. Dez 2008, 22:43

[quote=""Controller""]
Im Zeitalter von YouTube etc. ist die Verbreitung schnell geschehen.
Wenn das dein

gerichtsfestes Argument ist, um
also Portraitaufnahmen gefertigt
wurden, die eine dienstliche und private Sicherheit der fotografierten Beamten für die Zukunft
bedroht
hier ein dienstliches und privates Bedrohungsszenario der fotografierten Beamten für die Zukunft zu begründen......

Boah..... :o :o

was macht ihr eigentlich den ganzen Tag so in der Ausbildung,
pardon Studium, will meinen was studiert ihr eigentlich ?

Gewiss nicht das Polizeihandwerk :!:


Controller[/quote]

Deine Arroganz in allen Ehren, aber studiert habe ich gewiss nicht. Nach 24 Jahren im (mittleren) Außendienst maße ich mir allerdings eine gewisse Erfahrung im Einschätzen der Konsequenzen meiner Tätigkeit an.
Ob meine Argumentation gerichtsfest ist, sollte ein Gericht entscheiden. Soweit kam es bisher (leider?) noch nicht. Ich lasse es Dich wissen, wenn ich die erste Entscheidung habe.

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Beitragvon spADer » Di 23. Dez 2008, 23:01

[quote=""RafaelGomez""][quote=""spADer""]Also mich findest du bei youtube.
Und ich gehöre zu den letzten die sich, wenn es einen Weg geben würde dies rechtlich sauber zu untersagen, im Einsatz filmen lassen würden :wink:

Den Controllerischen Ausführungen ist nichts hinzuzufügen[/quote]

Heißt das, Du lässt Dir sämtliche Filmerei bieten?[/quote]

Nö, heißt es nicht.
Es heißt dass ich keinen Universalschlüssel habe, um hier rechtlich-fundiert nieder zuschreiben und jungen Kollegen ein Pamphlet an die Hand zu geben, mit denen man auf der sicheren Seite ist ;-D

Ehrlich gesagt stört es mich nicht all zu sehr ob mich jemand filmt, da ich an die von mir getroffenen Maßnahmen folgenden Anspruch habe:

a. rechtlich zulässig
b. im Idealfall bestand vorm VG

Dazu kommt dass es eigentlich keinen Unterschied macht, ob um mich herum ein Horde Menschen steht und gafft, oder ob eine Horde Menschen die Maßnahme im Anschluss im Netz sehen kann.

(Dabei gehe ich davon aus, dass unter dem Video nicht steht "der scheiß spADer aus Kleinkleckersheim...Wenn ihr ihn mal auflauern wollt, er fährt einen schwarzen VW Polo und wohnt im Kleinwalsertal)

Was ganz anderes ist es wenn unsere Maßnahmen durch das Filmen erschwert oder behindert werden
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Beitragvon Controller » Di 23. Dez 2008, 23:05

ei Teufel,
was hat das mit Arroganz zu tun ..... ??

Es ist nach 24 Jahren im (mittleren) Außendienst allerdings mehr als schwach,
sich so argumentativ hinzustellen und zu versuchen Grundrechtseingriffe geradebiegen zu wollen !
Ob meine Argumentation gerichtsfest ist, sollte ein Gericht entscheiden.
Du hast deine Arbeit zu erledigen !

Dazu gehört nun mal auch ein gewisses "handwerkliches Rüstzeug".


Damit
Im Zeitalter von YouTube etc. ist die Verbreitung schnell geschehen
kannst du keine Gefahrensituation begründen, das dürfte klar sein.

Wenn ich eins nicht leiden kann, dann solche Aussagen in der Qualität:

Ich nehms mal mit, sollen andere entscheiden, ob`s rechtmäßig ist !

Das lässt sich beliebig auf andere Sachverhalte ausdehnen....

Wenn man schon nicht sicher ist, was man darf, lässt man die Finger halt weg !


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