Bodycam

Polizeibezogenes, was in keine andere Sektion hineinpasst

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BNB
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Re: Hessen will Bodycam testen...

Beitragvon BNB » Di 21. Feb 2017, 23:18

Schon etwas länger her, habe es mir aber angesichts der aktuellen Bodycam-Diskussion im anderen Thread nochmal durchgelesen:
Brot hat geschrieben:Puh, da sollte man den Gesetzestext doch tatsächlich nochmals Wort für Wort lesen. Im PolG BW ist ebenfalls von "öffentlich zugänglichen Orten" die Rede.
Habe ich gerade eben gemacht, bin aber noch nicht ganz schlau daraus geworden / nicht sicher was gemeint ist: Bezieht sich der einschränkende Passus sowohl auf die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr als auch auf die zur Strafverfolgung oder nur auf letztere? M.E. wäre damit nämlich eine Aufnahme bei der Durchführung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr auch an nichtöffentlichen Orten zulässig (ich hatte "zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten an öffentlich zugänglichen Orten" zusammen gelesen, also die Straftaten müssen an öffentlich zugänglichen Orten stattfinden).

Und: Unter welchen Umständen könnten denn im Sinne dieses Gesetzes Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass nach Abs. 5 die Speicherung der Daten zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist? Ergibt imo nicht wirklich Sinn, denn die Speicherung selbst kann ja keine Gefahr gegen Leib oder Leben abwenden - abgesehen vom psychologischen Effekt, wo es dann aber wieder mit den Tatsachen schwierig werden könnte (da habe ich keine Ahnung, wie sowas juristisch gehandhabt wird - würde mich aber interessieren).

Riecht für mich irgendwie nach einem nicht wirklich realitätsnahen Schnellschuss, der ein paar gute Schlagzeilen hermacht/hergemacht hat.

Hier nochmal der Auszug aus dem PolG:
§21 PolG BW hat geschrieben:(4) Der Polizeivollzugsdienst kann bei der Durchführung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten an öffentlich zugänglichen Orten zur Abwehr einer Gefahr Daten durch Anfertigen von Bild- und Tonaufzeichnungen mittels körpernah getragener Aufnahmegeräte erheben. Die Erhebung personenbezogener Daten kann auch dann erfolgen, wenn Dritte unvermeidbar betroffen sind.

(5) Die Speicherung der nach Absatz 4 erlangten Daten für eine Dauer von mehr als 60 Sekunden ist nur zulässig, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dies zum Schutz von Polizeibeamten oder Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist. Die Datenerhebung nach Absatz 1 bis 3 und Absatz 6 bleibt unberührt.
@Mods: Ich fände es sinnvoll, die aktuelle Bodycam-Diskussion ab viewtopic.php?f=10&t=79059&start=105#p1315832 hierher zu verschieben, ist ja eher ein allgemeiner Bodycam-Thread.

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Re: Hessen will Bodycam testen...

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 21. Feb 2017, 23:28

Er weiß ja auch, dass wir nicht zu Rewe dürfen...insofern....
:lah:

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Re: Hessen will Bodycam testen...

Beitragvon vladdi » Mi 22. Feb 2017, 03:18

Wer wertet die Daten aus und warum?
Was ist jetzt das Problem? Der Gang zu Rewe oder das ausspionieren der Mitarbeiter? Wobei eins davon zumindest verboten ist.

Aber immer gut, wenn eine Meinung da ist. Nur blöd, wenn die mangels Ahnung total verschroben ist.

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Re: Hessen will Bodycam testen...

Beitragvon Diag » Mi 22. Feb 2017, 08:42

Hat der ein oder andere Bürger denn auch bedacht, dass er ohne Dauer-Kamera auch durchaus glimpflicher davon kommen könnte?

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Re: Hessen will Bodycam testen...

Beitragvon Harkov » Mi 22. Feb 2017, 11:20

Das mit Rewe war ein Beispiel, mehr nicht. Es ging mir nicht darum, ob rewe erlaubt ist oder nicht.

Harkov

Re: Hessen will Bodycam testen...

Beitragvon Harkov » Mi 22. Feb 2017, 11:22

vladdi hat geschrieben:Wer wertet die Daten aus und warum?
Was ist jetzt das Problem? Der Gang zu Rewe oder das ausspionieren der Mitarbeiter? Wobei eins davon zumindest verboten ist.

Aber immer gut, wenn eine Meinung da ist. Nur blöd, wenn die mangels Ahnung total verschroben ist.
Es geht um techn. Möglichkeiten, die man schön weiter ausbauen kann. Ich weiss Aluhut und so....
Immerhin verlasse ich den Boden höflicher Konversation nicht, bzw. nur dann wenn das Ggü. unfreundlich ist.

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Re: Hessen will Bodycam testen...

Beitragvon schutzmann_schneidig » Mi 22. Feb 2017, 11:58

BNB hat geschrieben:@Mods: Ich fände es sinnvoll, die aktuelle Bodycam-Diskussion ab viewtopic.php?f=10&t=79059&start=105#p1315832 hierher zu verschieben, ist ja eher ein allgemeiner Bodycam-Thread.
Erledigt.
- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -

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Re: Hessen will Bodycam testen...

Beitragvon Alexa7 » Mi 22. Feb 2017, 17:44

Wer profitiert denn nicht von der Bodycam?
Zum einen diejenigen die ständig Tränen in den Augen haben weil sie sich ständig und immer ungerecht behandelt fühlen und sich sowieso keiner Schuld bewusst sind :polizei7: und natürlich ist die Cam sehr nützlich zur Analyse und evtl. Auswertung.

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Re: Hessen will Bodycam testen...

Beitragvon ganzehrlich » Mi 22. Feb 2017, 18:58

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Aber die gibt es doch auch?
Es gibt eine Aufzeichnung aller polizeilichen Maßnahmen? Auch in Wohnungen? Mittels Bodycams? Wo gibt es denn sowas?

@Alexa, von den Bodycams profitieren doch in erster Linie wir Polizisten, da wir bei Widerständen Beiweismaterial aufnehmen können. Der Bürger, der von hypothetischen gewalttätigen Polizisten rechtswidrig behandelt wird, profitiert nicht, weil diese Szenen ja von den hypothetischen Kollegen nicht aufgenommen werden.
:hallo: --- ein PVB aus NDS --- :hallo:

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Re: Hessen will Bodycam testen...

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mi 22. Feb 2017, 22:42

Es gibt eine dauerhafte Aufzeichnung aller Maßnahmen bei VK, sofern sie sich im Sichtbereich der Kamera abspielen.
:lah:

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Re: Hessen will Bodycam testen...

Beitragvon ganzehrlich » Do 23. Feb 2017, 11:00

Was ein deutlicher Unterschied zur Aufzeichnung aller Maßnahmen ist...
:hallo: --- ein PVB aus NDS --- :hallo:

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Re: Hessen will Bodycam testen...

Beitragvon Alexa7 » Do 23. Feb 2017, 12:55

Sollte Standard sein (Bodycam)


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Re: Hessen will Bodycam testen...

Beitragvon BNB » Do 23. Feb 2017, 13:52

Hier noch ein ganz interessanter Bericht über Bodycams des US-amerikanischen DoJ (Department of Justice)
https://www.bja.gov/bwc/pdfs/14-005_Rep ... AMERAS.pdf
The study analyzed the use of Body Cams during the officers’ shifts. Two study groups were created. The first group, named Experimental-Shifts, required each officer to wear a high definition Body Cam during his/her shift. The Body Camera recorded all of the officer’s interactions with the public. The second group, named Control-Shifts, consisted of officers that were instructed not to use body cameras during their shifts.

[...] the major findings of the Rialto Study are as follows:
  • Use of BWCs reduced use-of-force incidents by 59 percent
  • Use of BWCs reduced citizens’ complaints by 87.5 percent
Weiter noch zum Thema Privatsphäre und dem Unterschied zwischen CCTV (stationären Überwachungskameras) und Bodycams (BWCs):
The Rialto Study makes sure to distinguish Closed Circuit Television (“CCTV”) from the use of BWCs. But the moral argument against CCTV is not in the same scope and magnitude when it comes to BWCs. CCTV surveillance captures the daily and routine behavior of citizens, whose consent is not obtained prior to the recording. This indeed can be a source of concern, even though the public safety benefits may overshadow the potential compromise of human rights. But police-public encounters are often involuntary, especially when considering that a substantial proportion of a police officer’s interactions are with suspects and/or offenders. By definition, a suspect’s rights are debilitated, insomuch as a suspect does not have the right not to be videotaped when under investigation in police stations. Likewise, victims and witnesses should expect that their conversations with police officers are official and recordable communications.
Bodycams in nichtöffentlichen Bereichen sieht die Studie ebenfalls kritisch, z.B. im Falle häuslicher Gewalt
In particular, the most troubling aspect of recording will occur when camera-equipped officers are inside people's homes, whenever police enter — including in instances of consensual entry (e.g., responding to a burglary call, voluntarily participating in an investigation) and such things as domestic violence calls.
und empfiehlt, dass im Falle des Betretens der Wohnung mit Zustimmung des Eigentümers dieser gefragt werden soll, ob die Kamera ausgeschaltet werden soll - und diesem Wunsch Rechnung getragen werden soll, die Aufforderung zum Abschalten aber mit aufgezeichnet werden soll.
(4) Because of the uniquely intrusive nature of police recordings made inside private homes, officers should be required to be especially sure to provide clear notice of a camera when entering a home, except in circumstances such as an emergency or a raid. Departments might also consider a policy under which officers ask residents whether they wish for a camera to be turned off before they enter a home in non-exigent circumstances. (Citizen requests for cameras to be turned off should themselves be recorded to document such requests.)
Ist aufgrund der unterschiedlichen Vorstellungen des Rechtes am eigenen Bild zwar nicht zu 100% auf Deutschland übertragbar, enthält aber einige gute Aspekte.

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Re: Hessen will Bodycam testen...

Beitragvon Controller » Do 23. Feb 2017, 18:53

ganzehrlich hat geschrieben:Das heißt also, dass der Kollege/ die Kollegin selbst entscheidet, im Rahmen des Gesetzes, wann aufgenommen wird. Dient damit also eher dem Schutz der Kollegen als dem der Bürger.
Der könnte nämlich nun behaupten, Szenen in welchen Kollegen unsauber handeln, würden bewusst nicht gefilmt. Würde nun pauschal alles aufgezeichnet, könnte man so nicht argumentieren.
wenn ich das richtig erinnere, würde das bedeuten, dass eine dauerhafte Überwachung eingeführt wird.
Das wiederum ist nicht machbar - zu Recht wie ich finde.

Zu deinen Befürchtungen des unsauberen Arbeitens ....

würde sich denn etwas ändern zum jetzigen Zeitpunkt, also wenn die Polizei gar keine Cam hat?
Dann wird eh nix aufgezeichnet, bzw nur das, was von anderen Un- oder Beteiligten mit Handy aufgezeichnet wird.

Ich denke, wenn der PVB sagt:

"Ich zeichne jetzt auf ! Schalte die Cam ein"

wird jeder wissen, dass nun sein Verhalten gefilmt wird,
Er wird also -wenn auch vlt. nur unbewusst- versuchen eine gute/bessere Figur zu machen.

Und hier sind wohl die berichteten Änderungen aus den Testläufen zu verorten.
Die Störer waren weniger aggressiv, bzw stellten ihr Verhalten ganz ein.
Ausnahmen halt wie immer :polizei10:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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Re: Hessen will Bodycam testen...

Beitragvon BNB » Do 23. Feb 2017, 19:09

Pauschal alles aufzeichnen geht nicht. Aufs Klo wird man ja wohl noch dürfen, ohne gefilmt zu werden.
Und wenn jemand befürchtet, ungerecht behandelt zu werden, kann er ja selbst aufnehmen. Wird ja mit jeder Menge Smartphones jetzt schon gemacht - ändert also nichts, nur dass die Polizei diese Möglichkeit dann eben auch hat.

Beeindruckend fand ich auch die Zahl der Bürgerbeschwerden (bei Bodycam-Teams um 87,5% reduziert).


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