Handschellen oder Handfesselung durch Security
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Handschellen oder Handfesselung durch Security
Ich habe mal eine Frage zum Einsatz von Handfesselungen durch private Sicherheitskräfte.
Immer wieder sehe ich, dass Securitymitarbeiter Handschellen tragen.
Ist der Einsatz von Handfesseln für diese "Privaten" eigentlich legal und wenn unter welchen Umständen. Liegt da nicht sehr schnell eine Freiheitsberaubung vor?
Immer wieder sehe ich, dass Securitymitarbeiter Handschellen tragen.
Ist der Einsatz von Handfesseln für diese "Privaten" eigentlich legal und wenn unter welchen Umständen. Liegt da nicht sehr schnell eine Freiheitsberaubung vor?
- GuardianMS
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Re: AW: Handschellen oder Handfesselung durch Security
Zum Eigenschutz, auch und grade bei einer Festnahme gemäß §127 StPo durchaus vorstellbar. Wenn sich die Person beruhigt, würde ich allerdings von einer weiteren Fesselung absehen
Grade um nicht in eine etwaige Freiheitsberaubung zu kommen.
Leider muss ich allerdings immer wieder feststellen, das viele Kollegen mit dem Rotz nicht umgehen können :???:
Schöne Grüße aus dem Münsterland ;)
Grade um nicht in eine etwaige Freiheitsberaubung zu kommen.
Leider muss ich allerdings immer wieder feststellen, das viele Kollegen mit dem Rotz nicht umgehen können :???:
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Re: Handschellen oder Handfesselung durch Security
NUR für eine Festnahme nach §127 Abs. 1 StPO [Jedermann-Festnahmerecht] oder §229 BGB [zivilrechtliche Selbsthilfe].
"Zum Eigenschutz" darf kein Security-Mensch jemanden festnehmen. Besonderes Augenmerk sollte beim §127 Abs. 1 StPO auf dem Tatbestandsmerkmal "auf frischer Tat betroffen oder verfolgt" liegen..
Wenn "deine Kollegen" mit dem "Rotz" nicht umgehen können gibt's halt 'ne Strafanzeige.
"Zum Eigenschutz" darf kein Security-Mensch jemanden festnehmen. Besonderes Augenmerk sollte beim §127 Abs. 1 StPO auf dem Tatbestandsmerkmal "auf frischer Tat betroffen oder verfolgt" liegen..
Wenn "deine Kollegen" mit dem "Rotz" nicht umgehen können gibt's halt 'ne Strafanzeige.
- GuardianMS
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Re: AW: Handschellen oder Handfesselung durch Security
Hab ich was anderes gesagt? Mir fiel nur leider die Nummer des 229 nicht ein. Deswegen das "auch und grade" ;)
Und "meine Kollegen" können mit ihren Einsatzmitteln durchaus umgehen ;)
Schöne Grüße aus dem Münsterland ;)
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Re: AW: Handschellen oder Handfesselung durch Security
Ja. Eigenschutz / Eigensicherung ist nach meinem Verständnis was anderes als Selbsthilfe und Jedermann-Festnahmerecht. Und damit dürfte ich nicht alleine stehen.GuardianMS hat geschrieben:Hab ich was anderes gesagt? Mir fiel nur leider die Nummer des 229 nicht ein. Deswegen das "auch und grade" ;)
Hat das:GuardianMS hat geschrieben: Und "meine Kollegen" können mit ihren Einsatzmitteln durchaus umgehen ;)
Schöne Grüße aus dem Münsterland ;)
dann jemand anderes über deinen Account geschrieben?GuardianMS hat geschrieben:[...]
Leider muss ich allerdings immer wieder feststellen, das viele Kollegen mit dem Rotz nicht umgehen können :???:
[...]
- GuardianMS
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Re: AW: Handschellen oder Handfesselung durch Security
Du spaltest heute aber auch Haare ;)
Ich sprach von der Eigensicherung BEI der Festnahme. Mit Einschränkungen brauch ich bei einer Festnahme durch Jedermann keine Handfessel. Ausser halt zur Eigensicherung ;)
Und mit Kollegen meinte ich Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe.
Wenn ich "meine Kollegen" sage, meine ich Mitarbeiter unserer Firma, oder enger gefasst in meinem Objekt.
Ich werde versuchen, mich dementsprechend in Zukunft klarer auszudrücken
Schöne Grüße aus dem Münsterland ;)
Ich sprach von der Eigensicherung BEI der Festnahme. Mit Einschränkungen brauch ich bei einer Festnahme durch Jedermann keine Handfessel. Ausser halt zur Eigensicherung ;)
Und mit Kollegen meinte ich Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe.
Wenn ich "meine Kollegen" sage, meine ich Mitarbeiter unserer Firma, oder enger gefasst in meinem Objekt.
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Re: Handschellen oder Handfesselung durch Security
Handfessel nach 127 I StPO? Na im Leben nich. Vielleicht Handfessel via 32 StGB nach 127 I StPO. Aber der §127 I StPO rechtfertigt maximal leichtes Festhalten am Arm. Schon das Ablegen einer Person kann darüber kaum noch gerechtfertigt werden.
Anders ist das in der Selbsthilfe nach 229 BGB. Der umfasst nämlich auch das Brechen eines Widerstandes, was das Anlegen von Handfesseln im Einzelfall erforderlich machen kann.
Anders ist das in der Selbsthilfe nach 229 BGB. Der umfasst nämlich auch das Brechen eines Widerstandes, was das Anlegen von Handfesseln im Einzelfall erforderlich machen kann.
Ich bin KEIN PVB!
An allem Unrecht, das geschieht,
ist nicht nur der Schuld, der es begeht, sondern auch der,
der es nicht verhindert.
(Erich Kästner)
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Re: Handschellen oder Handfesselung durch Security
tyrant hat geschrieben:Handfessel nach 127 I StPO? Na im Leben nich. Vielleicht Handfessel via 32 StGB nach 127 I StPO. Aber der §127 I StPO rechtfertigt maximal leichtes Festhalten am Arm. Schon das Ablegen einer Person kann darüber kaum noch gerechtfertigt werden.
Anders ist das in der Selbsthilfe nach 229 BGB. Der umfasst nämlich auch das Brechen eines Widerstandes, was das Anlegen von Handfesseln im Einzelfall erforderlich machen kann.
Da muss ich Dir leider widersprechen.
Dieser Fall, eine Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO mit Fesselung wurde bei uns im Rechtskundeunterricht durch einen Anwärter gefragt.
Die StA'in schaute in diversen Kommentaren zum § 127 Abs. 1 nach und dort finden sich entsprechende Kommentare die so etwas befürworten.
Edit: Seite 472, Nr. 3 a
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2011_6_493.pdf
Gruss
Re: Handschellen oder Handfesselung durch Security
Also unser Rechtsdozent bei den Feldjägern (Regierungsrat) meinte, dass eine Festnahme nach §127 I StPO ausschließlich auf das Rechtsgut der Freiheit des Festzunehmenden abzielt. Ein Eingriff in das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit sei von §127 I StPO nicht vorgesehen. Eine Fesselung wäre nur dann möglich, wenn sich der Täter versucht, der Maßnahme zu entziehen. Dann ging das dann über die Notwehr.
Die gleiche Antwort erhielt ich auch von meiner Rechtslehrerin in meiner Ausbildung, die ist auch Volljuristin.
Professor Doktor Heinrich von der Humboldt Universität zu Berlin hat dazu dieses Blatt rausgegeben:
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/a ... tnahme.pdf
Hier steht, dass geringfügige Körperverletzungen zwar möglich sind, wir müssen uns dann aber fragen, ob denn das Anlegen der Handfessel nur geringfügig ist.
Was ist zum Beispiel, wenn ich dem Festgenommenen Lehrbuchartig die Handfessel anlege und der sich trotzdem daran irgendwie die Knochen bricht? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das von 127 I abgedeckt sein soll.
Viele Grüße
Die gleiche Antwort erhielt ich auch von meiner Rechtslehrerin in meiner Ausbildung, die ist auch Volljuristin.
Professor Doktor Heinrich von der Humboldt Universität zu Berlin hat dazu dieses Blatt rausgegeben:
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/a ... tnahme.pdf
Hier steht, dass geringfügige Körperverletzungen zwar möglich sind, wir müssen uns dann aber fragen, ob denn das Anlegen der Handfessel nur geringfügig ist.
Was ist zum Beispiel, wenn ich dem Festgenommenen Lehrbuchartig die Handfessel anlege und der sich trotzdem daran irgendwie die Knochen bricht? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das von 127 I abgedeckt sein soll.
Viele Grüße
Ich bin KEIN PVB!
An allem Unrecht, das geschieht,
ist nicht nur der Schuld, der es begeht, sondern auch der,
der es nicht verhindert.
(Erich Kästner)
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(Erich Kästner)
Re: Handschellen oder Handfesselung durch Security
Und was haben wir dann?tyrant hat geschrieben:Was ist zum Beispiel, wenn ich dem Festgenommenen Lehrbuchartig die Handfessel anlege und der sich trotzdem daran irgendwie die Knochen bricht?
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- Corporal
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Re: Handschellen oder Handfesselung durch Security
Servus,
@Marco
ein gef. KV würde ich sagen.
@tyrant
bei der vorl. Festnahme nach §127 Abs. 1 ist die Fesselung dann rechtmäßig, wenn auch entsprechende Gründe vorliegen (Gegenwehr etc...)
Einfach so ist nicht, dass ist dann ein ganz heißes Eisen.
Allerdings sehen Türsteher mit Handfesseln cool und wichtig aus ;-)
Gruß
@Marco
ein gef. KV würde ich sagen.
@tyrant
bei der vorl. Festnahme nach §127 Abs. 1 ist die Fesselung dann rechtmäßig, wenn auch entsprechende Gründe vorliegen (Gegenwehr etc...)
Einfach so ist nicht, dass ist dann ein ganz heißes Eisen.
Allerdings sehen Türsteher mit Handfesseln cool und wichtig aus ;-)
Gruß
Re: Handschellen oder Handfesselung durch Security
Gefährliche KV wenn er sich an den Handschließen selbst die Knochen bricht? Kann ich mir nicht vorstellen. Unangemessene körperliche Misshandlung?
Re: Handschellen oder Handfesselung durch Security
Wie kann man sich die Handgelenke brechen, wenn die Handschellen ordnungsgemäß angelegt worden sind? Kommt auf die weiteren Umstände an, finde ich. Ob es z.B. vermeidbar gewesen wäre oder man da nachgeholfen hat, aber eine gef. KV schließe ich aus.
Ich bin auch der Meinung, dass bei entsprechender Gegenwehr eine Fesselung nach 127 (1) stpo gerechtfertigt ist, aber auch der security hat dann eine Garantenstellung und muss dafür Sorge tragen das dem Gefesselten nichts mehr passiert. Nicht zu eng gemacht, arretiert, ggfs Hilfe leistet usw.
Ich bin auch der Meinung, dass bei entsprechender Gegenwehr eine Fesselung nach 127 (1) stpo gerechtfertigt ist, aber auch der security hat dann eine Garantenstellung und muss dafür Sorge tragen das dem Gefesselten nichts mehr passiert. Nicht zu eng gemacht, arretiert, ggfs Hilfe leistet usw.
Re: Handschellen oder Handfesselung durch Security
Der § 127 (1) StPO ermächtigt jedermann zum Festhalten eines Straftäters bis zum Eintreffen der Polizei. Natürlich sind damit auch Eingriffe in die körperliche Unversertheit des Täters abgedeckt, solange sie nicht im krassen Missverhältnis zur Tat stehen.
Wäre das nicht so, dann könnte man sich die ganze Norm schenken. Es kann nicht Sinn der Sache sein, dass der Bürger auf die Kooperation des Täters hoffen muss und ansonsten machtlos ist.
Fesselt der Bürger den Täter und dieser bricht sich dann damit selbst die Hände / Arme (?!), kann man dem Bürger keine gef. KV anlasten...
Wäre das nicht so, dann könnte man sich die ganze Norm schenken. Es kann nicht Sinn der Sache sein, dass der Bürger auf die Kooperation des Täters hoffen muss und ansonsten machtlos ist.
Fesselt der Bürger den Täter und dieser bricht sich dann damit selbst die Hände / Arme (?!), kann man dem Bürger keine gef. KV anlasten...
Re: Handschellen oder Handfesselung durch Security
Wie gesagt. Uns wurde gelehrt, dass die Festnahme der Einschränkung der Freiheit betrifft und bei Gegenwehr der 32er greift, der dich dann zu weiteren Maßnahmen berechtigt.
Ich bin KEIN PVB!
An allem Unrecht, das geschieht,
ist nicht nur der Schuld, der es begeht, sondern auch der,
der es nicht verhindert.
(Erich Kästner)
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