wobei, wenn Personen fotografiert werden, man dann schnell in einer strafrechtlich relevanten widerrechtlichen Veröffentlichung sein kann (Straftat). Auch dann, wenn man Polizisten fotografiert, da diese selbstverständlich immernoch ein Persönlichkeitsrecht haben.malfragen hat geschrieben:Sehr richtig Vladdi.
Nochdazu ist sowas schneller auf Twitter, Facebook, WhatsApp und CO als die überlegen was sie tun sollen.
klick und wech.
Löschen zwecklos.
@Diag
Wären es Landes- oder Bundespolizisten und nicht Kommunalpolizisten, dann würde ich genau das gleiche schreiben.
Ich erwarte bei der Anwendung von hoheitlichen Befugnissen, dass man sich in seinem Themenkomplex auskennt.
Wer also eine Radarmmessstelle betreibt sollte alles, was den Betrieb betrifft kennen. In der heutigen Zeit gehört auch das Fotorecht dazu.
Ich versteh immer noch nicht, was die für ein Problem haben, dass einer den Blitzer fotografiert. Aber von mir aus können die damit ein Problem haben, wenn sie es entweder für sich behalten oder dem Fotografen, als Bürger, verbal kundtun. Ein Verbieten, dann eine Behinderung durch den Streit schaffen, dann Verstärkung rufen um dann nichts - außer einen provozierten Platzverweis - zu erreichen, zeugt nicht von guter Arbeit.
und in dem Zusammenhang kann man auch feststellen, dass das Löschen lassen unsinnig ist.