Hallo,
in Folge einer Auseinandersetzung zur Oktoberfestzeit habe ich leider ein einjähriges Hausverbot im Münchner Hauputbahnhof erhalten. Erteilt wurde das Hausverbot von der Bahn-Security, die die Bundespolizei herbeigerufen hatte. Sonst gab es keine Maßnahmen (Anzeige o.ä.).
Kann mir jemand sagen, was nun mit meinen Daten passiert?
Es wurde kein Foto von mir gemacht. Ist es denkbar, dass die Polizei/Bahn Security aus der Videoüberwachung des Hauptbahnhofs ein Foto von mir rausschneidet und es quasi wie eine Art Fahndungsfoto verwendet?
Ich bin öfters mit Arbeitskollegen am Hauptbahnhof, wenn wir auf Dienstreise gehen und noch 20-30 Minuten im Bahnhof warten. Muss ich nun Angst haben, dass die Polizei oder Security mich aufgrund eines Foto aufgreift und Ärger bereitet?
Anders als durch ein Foto aus der Videoüberwachung wäre das Hausverbot ja nur sehr schwerlich kontrollierbar, außer die Person wird nochmals auffällig und deswegen erneut kontrolliert.
Danke :-)
Hausverbot im Hauptbahnhof durch Bundespolizeit
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Re: Hausverbot im Hauptbahnhof durch Bundespolizeit
Das Hausverbot verbietet dir nicht das Nutzen der Bahn, sondern das herumlungern. Deine Aufenthaltsdauer sollte im Verhältnis zu deiner geplanten Reise stehen, sonst folgt eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch. Das ist ein absolutes Antragsdelikt und erfordert einen Hausrechtsinhaber, der die Verfolgung wünscht.
Grundsätzlich hast du recht, es wird niemand überprüft, ob ein Hausverbot vorliegt und wer nicht auffällt, wird grundsätzlich auch nicht überprüft, aber es kann immer mal dumm laufen und dich erkennt jemand.
Grundsätzlich hast du recht, es wird niemand überprüft, ob ein Hausverbot vorliegt und wer nicht auffällt, wird grundsätzlich auch nicht überprüft, aber es kann immer mal dumm laufen und dich erkennt jemand.
Re: Hausverbot im Hauptbahnhof durch Bundespolizeit
Wie definierst du denn "nicht auffallen"?Starbucks. hat geschrieben: und wer nicht auffällt, wird grundsätzlich auch nicht überprüft, aber es kann immer mal dumm laufen und dich erkennt jemand.
Für verdachtsunabhängige Kontrollen ist der Müncher HBF ideal.
http://www.mit-sicherheit-anders.de
Ab 2018 Bewerbungen bis 31J möglich!
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Re: Hausverbot im Hauptbahnhof durch Bundespolizeit
Jemand der sich in seinem Wiesnrausch daneben benimmt, muss nicht zwangsläufig ins Raster für verdachtsunabhängige Kontrollen fallen.
Und so klingt der TE für mich.
Und so klingt der TE für mich.
Re: Hausverbot im Hauptbahnhof durch Bundespolizeit
Das Hausverbot hast du von der DB AG, nicht von der Bundespolizei.
Wenn du zeitnah zu deinem Zug den Bahnhof betrittst, dann ist das ok. Wenn du deutlich zu früh bist, musst du außerhalb des Bahnhof warten.
Du hast ein Hausverbot. Damit bist du von der Bahnfahrt nicht ausgeschlossen , jedoch vom Aufenthalt im Bahnhof.
Wirst du im Bahnhof erwischt, dann stellt das eine Straftat dar!
Wenn du zeitnah zu deinem Zug den Bahnhof betrittst, dann ist das ok. Wenn du deutlich zu früh bist, musst du außerhalb des Bahnhof warten.
Du hast ein Hausverbot. Damit bist du von der Bahnfahrt nicht ausgeschlossen , jedoch vom Aufenthalt im Bahnhof.
Wirst du im Bahnhof erwischt, dann stellt das eine Straftat dar!
Re: Hausverbot im Hauptbahnhof durch Bundespolizeit
Würde das Hausverbot überhaupt auffallen, bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle?
Re: Hausverbot im Hauptbahnhof durch Bundespolizeit
Das Auffallen ändert doch an der Rechtslage nichts
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