Patrick-F hat geschrieben:Zeus hat geschrieben:Jahaaaaa. Gilt NICHT für Buchstabe b!!!!!
Du bist aber Buchstabe a!!!
Du hast einen regulären Vorbereitungsdienst nach a durchlaufen und bist nicht kurzfristig Beamter gewesen um kurzfristig Aufgaben nach Buchstabe b übernehmen zu dürfen !!!
Das sind SONDERfÄLLE nach B.
Ich dachte kurzfristig im Sinne vom praktizieren
im Praktikum
Ne, das ist ganz normales durchlaufen eines Vorbereitungsdienstes.
Wie bei jeder anderen Behörde.
Nach B wäre mal um einfach ein Beispiel zu finden:
Behörde XY braucht dringend für eine spezielle Aufgabe kurzfristig jemand, der diese Aufgabe übernimmt aber rein rechtlich Beamter sein muss.
Diese "ungelernte Zeit" kann später bei keiner Pension angerechnet werden.
Sind letztendlich "Hilfszeiten".
Für uns Alle uninteressant.
Von daher