Weil man in dem Ermittlungsverfahren hinsichtlich der KV natürlich begründen wird, wieso man "härter zufassen" musste. Und wenn sich aus dieser Beschreibung der Situation ergibt, dass es sich um einen Widerstand handelte, dann wird spätestens der Sachbearbeiter einspannen --> Strafverfolgungszwang.Challenger hat geschrieben:Aber wozu sollte man den Widerstand dann noch nachschieben? Ändert doch weder am zu Grunde liegenden Sachverhalt etwas, noch an der Anzeige "KV im Amt".
Das hätte natürlich bereits unmittelbar im Anschluss an die Tat erfolgen müssen. Und das sieht dann nicht nur extrem schlecht aus, sondern öffnet auch gleich wieder Vorwürfen/Spekulationen die Tür, dass dies nur eine aufgrund der Anzeige hinsichtlich der KV nachgeschobene/konstruierte Rechtfertigung für die eigene Gewaltanwendung sei.
So etwas ist nicht nur in höchstem Maße ärgerlich, sondern auch absolut vermeidbar.