zwei Polizisten in Stuttgartt vor der Entlassung

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Re: zwei Polizisten in Stuttgartt vor der Entlassung

Beitragvon schutzmann_schneidig » Mo 23. Jan 2017, 13:07

Challenger hat geschrieben:Aber wozu sollte man den Widerstand dann noch nachschieben? Ändert doch weder am zu Grunde liegenden Sachverhalt etwas, noch an der Anzeige "KV im Amt". :gruebel:
Weil man in dem Ermittlungsverfahren hinsichtlich der KV natürlich begründen wird, wieso man "härter zufassen" musste. Und wenn sich aus dieser Beschreibung der Situation ergibt, dass es sich um einen Widerstand handelte, dann wird spätestens der Sachbearbeiter einspannen --> Strafverfolgungszwang.

Das hätte natürlich bereits unmittelbar im Anschluss an die Tat erfolgen müssen. Und das sieht dann nicht nur extrem schlecht aus, sondern öffnet auch gleich wieder Vorwürfen/Spekulationen die Tür, dass dies nur eine aufgrund der Anzeige hinsichtlich der KV nachgeschobene/konstruierte Rechtfertigung für die eigene Gewaltanwendung sei.
So etwas ist nicht nur in höchstem Maße ärgerlich, sondern auch absolut vermeidbar.
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Re: zwei Polizisten in Stuttgartt vor der Entlassung

Beitragvon vladdi » Mo 23. Jan 2017, 13:21

Tatsächlich gibt es große Augen, wenn man Zwang ohne Widerstand hat.
Dabei ist das durchaus anzutreffen.

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Re: zwei Polizisten in Stuttgartt vor der Entlassung

Beitragvon Challenger » Mo 23. Jan 2017, 13:26

schutzmann_schneidig hat geschrieben:Weil man in dem Ermittlungsverfahren hinsichtlich der KV natürlich begründen wird, wieso man "härter zufassen" musste.
Da hast Du grundsätzlich recht, sofern ein Widerstand vorliegt (ich ging jetzt von rechtskonformer Arbeit aus).

Meiner Erfahrung nach schreiben allerdings die Meisten bei einem Widerstand auch gleich die entsprechende Anzeige (spätetestens, wenn der DGL vom Sachverhalt Kenntnis erlangt). Und die von 1957 angesprochene Unart "ich hab Zwang angewendet, also schreibe ich einen Widerstand" kommt mir auch nicht unbekannt vor (leider sogar noch häufiger, als Dein Beispiel). Aber auch hier ist spätestens der DGL gefragt.

Beide Beispiele sind jedenfalls des sauberen Arbeitens unwürdig.
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Re: zwei Polizisten in Stuttgartt vor der Entlassung

Beitragvon vladdi » Mo 23. Jan 2017, 14:42

Es ist auch denkbar, dass der Zwang unangemessen zu hart war.

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Re: zwei Polizisten in Stuttgartt vor der Entlassung

Beitragvon Challenger » Mo 23. Jan 2017, 19:18

Wem willst Du jetzt was genau damit sagen?
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Re: zwei Polizisten in Stuttgartt vor der Entlassung

Beitragvon Ghostrider1 » Mi 25. Jan 2017, 09:10

1957 hat geschrieben:Polizei darf unmittelbaren Zwang anwenden, dazu braucht es keiner Widerstandsanzeige.
Das erkläre mal einigen Sachbarbeitern bei uns! Dieses Märchen, dass uZ einen Widerstand mitbringt gibt es scheinbar Deutschlandweit.

Zu dieser Geschichte. Wenn ein Täter flüchtet, würde ich denn auch ablegen, wenn ich diesen Habhaft werden, zumindest die Acht wird angelegt.

Zum Rest der Sache, wir waren nicht dabei. Vielleicht wollte man die Daten sich später holen oder hat eine Notiz an den Vermerk gemacht, und es ist untergegangen. Ich kann mir da die ein oder andere Situation vorstellen, warum man nicht sofort die Daten erhoben hat. Und es kommt vor, dass es durch den nachfolgenden Sachbearbeiter (Widerstand dürfte nicht durch den StD abgearbeitet werden) so etwas nicht gemacht wird. Sei es pure Faulheit, Dummheit oder andere Gründe.

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Re: zwei Polizisten in Stuttgartt vor der Entlassung

Beitragvon 1957 » Mi 25. Jan 2017, 15:21

Na ja, Ghosti, wenn der Zeuge allerdings derjenige ist, der den Täter an die Polizei quasi übergeben hat, gleichwohl den ganzen Ablauf bei der Festnahme mitbekommen hat, dann ist es doch ganz sicher Sache der Einschreitenden, diese Daten zu erheben bzw. erheben zu lassen. Gelingt das auf Grund der "Dramatik" nicht, dann sollten sie das aber unbedingt im Vorgang vermerken.

Übrigens braucht man das bei uns keinem Sachbarbeiter zu erklären.

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Re: zwei Polizisten in Stuttgartt vor der Entlassung

Beitragvon Ghostrider1 » Mi 25. Jan 2017, 16:54

Sagte ich es, dass man es "erklären" muss? Ich schrieb etwas von Notiz. Ist ein Unterschied.

Wenn er locker flockig übergeben wurde, warum dann Zwang? Irgendetwas war noch passiert. Wir wissen es nicht, deswegen vorsichtig mit Ausstellung von "Armutszeugnissen" was die Arbeitsweise der Kollegen angeht! Denn ein solches wurde hier ausgestellt.

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Re: zwei Polizisten in Stuttgartt vor der Entlassung

Beitragvon Controller » Mi 25. Jan 2017, 17:16

ich denke mal, 1957 bezog sich darauf:
Das erkläre mal einigen Sachbarbeitern bei uns! Dieses Märchen, dass uZ einen Widerstand mitbringt gibt es scheinbar Deutschlandweit.
denn im Zusammenhang mit seiner Aussage, die du zitiertest, macht das Sinn :ja:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: zwei Polizisten in Stuttgartt vor der Entlassung

Beitragvon wolfi71 » Fr 27. Jan 2017, 18:28

Das Urteil des Landgerichts ist da. Es erging gestern.

Es wurde noch jeweils ein Monat drauf gepackt.
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... ab4d1.html

Hier auch die Schilderung des Vorgangs:
Das Opfer aber hatte ihn später ausfindig gemacht. Und dessen Schilderungen überzeugten Staatsanwälte und Richter. Der 60-Jährige berichtete, dass er den Flüchtenden im Kassenautomatenraum auf Zuruf des verfolgenden Polizisten festgehalten habe. Der 23-Jährige habe aufgegeben und sei passiv gewesen, als der heranstürzende Polizist dem jungen Mann grundlos einen Faustschlag ins Gesicht verpasst habe. Anschließend hätten die beiden Beamten den am Boden liegenden Mann unflätig beschimpft und malträtiert. „Ich bin über die Art der Festnahme schockiert gewesen“, so der Wachmann im Zeugenstand.

Für Richter Peterke ist es bezeichnend, dass die Beamten diesen wichtigen Zeugen verschwiegen hatten: „Sie wären sonst ja geliefert gewesen.“ Der Staatsanwalt wertete dies in seinem Plädoyer noch drastischer: „Es ist verachtenswert, dass Sie die Staatsanwaltschaft belügen, um eine Straftat zu vertuschen.“
Das mit der Aussage des Parkhauswächters dürfte der zentrale Punkt gewesen sein, dazu der Schwachsinn mit dem Widerstand. Wenn da ein Sachbearbeiter den Polizisten dazu geraten hat, dann sollte der auch gleich mit fliegen. Die KV allein hätte wahrscheinlich nur für ein paar Monate gereicht.

Es besteht nun die Chance auf eine Revision beim OLG. Die Erfolgschancen dafür stehen aber wohl bei 15%

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Re: zwei Polizisten in Stuttgartt vor der Entlassung

Beitragvon springer » Sa 28. Jan 2017, 16:25

Wie kommst Du denn auf 15%?

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Re: zwei Polizisten in Stuttgartt vor der Entlassung

Beitragvon wolfi71 » Mo 30. Jan 2017, 21:13

Die Erfolgsquote der Revision, ich meine die war hier mal genannt worden. Soll es mehr oder wenigier sein, es kann ja nur noch ein Fehler des Gerichts in der Beweiswürdigung reklamiert werden.

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Re: zwei Polizisten in Stuttgartt vor der Entlassung

Beitragvon zulu » Mo 30. Jan 2017, 23:12

Gut, dass die Beiden weg sind. Keine Sekunde habe ich mit denen Mitleid gehabt, das ganze Verfahren nicht.

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Re: zwei Polizisten in Stuttgartt vor der Entlassung

Beitragvon wolfi71 » Do 6. Apr 2017, 14:38

Supa-Falli-1 hat geschrieben:Da bin ich auf jeden Fall gespannt, was rauskommt.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass die den Wachmann als "quasi"-Knallzeugen einfach im SV weggelassen haben.
Laut Pressemeldung hat der Wachmann den auf Zuruf der Polizei im Kassenautomatenraum festgesetzt. Dann den als Knallzeugen zu titulieren ist schwierig.


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