Umgang mit Drohnen?

Polizeibezogenes, was in keine andere Sektion hineinpasst

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Re: Umgang mit Drohnen?

Beitragvon Peppermintpete » Sa 3. Jun 2017, 13:23

hansaplast18 hat geschrieben: Die Flughöhe über unserem Haus lag bei 15 bis 20 Meter. Als ich sie später mit Tele fotografiert habe, flog sie auf geschätzt 80 Meter (also kein Kinderspielzeug).
Respekt dem, der eine solche Brunnenpumpe hat :zustimm:

Abgesehen davon würde die Drohne wohl nachwievor erheblich beschädigt werden und unkontrollierbar durch die Gegend trudlen :gruebel:
:keks:

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Re: Umgang mit Drohnen?

Beitragvon Brot » Sa 3. Jun 2017, 21:33

hansaplast18 hat geschrieben:Ein gepimpter Strahl aus dem Wasserschlauch. :polizei4:
Das kannst du gerne tun. Bei mir würde es dann allerdings noch eine Anzeige wegen Sachbeschädigung geben, wenn das Gerät dadurch beschädigt wird.

Officer André

Re: Umgang mit Drohnen?

Beitragvon Officer André » Sa 3. Jun 2017, 21:39

Brot hat geschrieben:
hansaplast18 hat geschrieben:Ein gepimpter Strahl aus dem Wasserschlauch. :polizei4:
Das kannst du gerne tun. Bei mir würde es dann allerdings noch eine Anzeige wegen Sachbeschädigung geben, wenn das Gerät dadurch beschädigt wird.
Du meinst wenn Du der Halter wärst, oder?

Edit: hat sich erledigt. Ich war gedanklich schon weiter

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Re: Umgang mit Drohnen?

Beitragvon Controller » Sa 3. Jun 2017, 22:32

mal gespannt, wie das ausginge .....Sachbeschädigung vs "Ausspähung" geschützter Lebensbereich; ist das notwehrfähig :gruebel:
Und wie viel Luftraum über meinem Anwesen gehört eigentlich zum Grundstück ?
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Re: Umgang mit Drohnen?

Beitragvon Brot » Sa 3. Jun 2017, 22:48

Der Ausgang so eines Verfahrens würde mich ebenfalls interessieren. Vom Beschädigen/Zerstören einer fremden Drohne, nur weil diese über dem Grundstück fliegt, halte ich nichts.

Mit ein wenig Kleingeld könnte man sich auch eine Abfangdrohne zulegen. Diese dürfte effektiver als ein Wasserstrahl sein und die fremde Drohne wird vermutlich nicht beschädigt.

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Re: Umgang mit Drohnen?

Beitragvon hansaplast18 » So 4. Jun 2017, 06:26

Geht man mal davon aus, dass eine stationär über einem Grundstück schwebende Drohne vom Grundstückseigentümer heruntergeholt wird, wäre es wirklich interessant, wie das vor Gericht ausgehen würde.

Das wäre dann ja Straftat gegen Straftat und die Abwägung, ob Straftat 1 die Gegenwehr durch Straftat 2 rechtfertigt.
Dazu müsste sich der Besitzer der Drohne ja melden und dadurch indirekt bestätigen, dass er genau wusste, wo sich die Drohne zum Zeitpunkt des Abschusses befand (also Vorsatz der Ausspähung).

Ich stell mir das schon amüsant vor, wenn der Besitzer einer Drohne bei der Polizei anruft und denen mitteilt, dass er gerade ein fremdes Grundstück ausgespäht hat und dessen Besitzer so unverschämt war, seine Drohne einfach abzuschießen. ;)

Gruß
Frank

P.S. bzgl. Wasserpistole - nur mit dem Wasserdruck aus dem Gartenschlauch komme ich bis zum First unseres Hauses (also ~ 10 Meter). Weiß ich, da ich die Hinterlassenschaften der in den Nistkästen brütenden Vögel säubern darf. Mit dem Kärcher und einer modifizierten Lanze sollten also 20-30 Meter locker möglich sein.

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Re: Umgang mit Drohnen?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 4. Jun 2017, 08:33

Wenn das ein 15-jähriger Hobbyflieger war, der ziemlich glaubhaft darlegen kann, dass es ihm herzlich egal ist, was Frank auf seinem Grundstück macht (und zu 99.9 % ist das bei Drohnenpiloten so, ich weiß nicht, warum du glaubst, ausspähenswert zu sein), geht das vor Gericht ziemlich schnell und eindeutig aus.
:lah:

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Re: Umgang mit Drohnen?

Beitragvon Controller » So 4. Jun 2017, 14:43

hm, das ist ein nettes Thema nun geworden ....

warum soll ich mir Gedanken machen, wer so ein Ding über meiner Terrasse schweben lässt um auf meinen Teller zu sehen ?

Das Ding hat da nix verloren, also gibts ne Klatsche, das will ich aber nun mal wissen, wie das ausgeht !
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Re: Umgang mit Drohnen?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 4. Jun 2017, 14:52

Wie gesagt: Das gilt es zu klären.

Wenn du präzise angibst, dass der 2.53 Min. über deinem Teller schwebte und du dich darum zum Handeln gezwungen gesehen hast...bitte.

Wenn du wie Frank auf Nachfrage sagst "Wie lange genau - ich weiß es gar nicht!" und dann der 15-jährige weinend vor dem Richter steht und erklärt, dass der Wind sein teuer erspartes Spielzeug "mal kurz" auf Nachbars Grundstück trieb und die Kamera defekt ist...dann mag das anders aussehen.

Schadensersatzpflichtig kann man in beiden Fällen werden....ich diene dem Land, das dem Räuber auf der Flucht Geld für das abgeschossene Testikel zahlte...
:lah:

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Re: Umgang mit Drohnen?

Beitragvon Controller » So 4. Jun 2017, 15:02

ich vermute mal, dass der Richter den weinenden 15 Jährigen fragt, ob er denn nicht die Beschreibung und Erläuterungen seines teuren Spielzeuges gelesen hat; lesen sollte er schließlich können.

Auf diesen Beschreibungen ist aufgeführt, wo so ein Ding fliegen darf und was man besser sein lassen sollte.

Zusätzlich bleibt gerade in diesem Falle bei dem 15 jährigen und seinem teuren Spielzeug immer noch die Frage nach der elterlichen Aufsicht !
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Re: Umgang mit Drohnen?

Beitragvon vladdi » So 4. Jun 2017, 15:22

Der 15 Jährige wird versuchen Franks Frau beim duschen zu filmen. Dann hat er allen Grund beim Richter zu weinen.

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Re: Umgang mit Drohnen?

Beitragvon Controller » So 4. Jun 2017, 16:18

hm, :polizei1:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 905 Begrenzung des Eigentums

Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche. Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat.
Das Grundstück ist also so gesehen keine Fläche, sondern hat eine Körpergestalt, deren Spitze theoretisch mit dem Erdmittelpunkt zusammenfällt; nach oben offen.

und
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 903 Befugnisse des Eigentümers

Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.
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Re: Umgang mit Drohnen?

Beitragvon Officer André » So 4. Jun 2017, 17:58

Den Sachschaden wird er eh bezahlen müssen. Das wird nicht billig. Ggf. noch eine Geldstrafe und Kosten für den Anwalt.
Könnte man auch einen schönen Familienurlaub von machen :polizei2:
Wenn ihm das die Sache wert ist - Wasserspiele frei!
Mich stört der unkontrollierte Drohnenabsturz. Unkalkulierbar.

Ich spreche mich immernoch für die Variante des Nachsetzens aus. In einer Siedlung mit Einfamilienhäusern sollte dies nicht so schwer sein. Bei vierstöckigen Gebäuden mit Innenhöfen sieht das schon ganz anders aus.

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Re: Umgang mit Drohnen?

Beitragvon Controller » So 4. Jun 2017, 18:31

In einer Siedlung mit Einfamilienhäusern sollte dies nicht so schwer sein.
wie willst du das denn machen ?

Soll ich in jeden Garten rennen, um zu sehen, ob da jemand einen fliegen lässt ? :gruebel:
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Re: Umgang mit Drohnen?

Beitragvon Officer André » So 4. Jun 2017, 18:38

Die Drohne kommt auch irgendwann wieder runter.
Kannst doch auf der Straße nebenher laufen und den Flug beobachten.
Zumindest versuchen.


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