http://www.bdbos.bund.de/SharedDocs/Dow ... onFile&v=4
Leider sorgt besonders die Bezahlung (Eg 13 TVöD Bund) für viel Kritik innerhalb der Industrie und Wirtschaft.
Hintergrund für die sog. Netzhärtung Schritt 2, sind Vorgänge bei einem kommerziellen Anbieter der, in teilweise chaotischen Blitzunternehmungen, Hilfeersuchen an geeignete Stellen des Bundes richtete. Diese konnten jedoch nicht unmittelbar eingreifen, da entweder keine geeigneten Kräfte vorhanden, erreichbar oder im Rahmen der Verordnung der Arbeitszeit eingesetzt werden konnten. Über einen bisher unklaren Informationsverlauf, wurden fachlich geeignete Kräfte aus Privatunternehmen identifiziert und herangeführt.
In einem offiziellen Schreiben zur Netzhärtung der BDBOS heißt es u.a.:
Zum Teil werden für den Digitalfunk BOS noch Übertragungsstrecken bei kommerziellen Netzbetreibern angemietet. Mit den Providern müssen Vereinbarungen über die entsprechenden Mindestanforderungen an die Notstromversorgung getroffen werden. Außerdem sollen betreffende Leitungen im Zugangsnetz sukzessive durch eigene Infrastrukturen ersetzt werden. Dafür kommen Glasfasernetze oder Richtfunkanlagen als Lösung in Betracht. Die Finanzierung der Netzhärtungsmaßnahmen erfolgt durch Bund und Länder. Die Gesamtkoordination liegt in der Verantwortung der BDBOS.