So, da kam ja schon einiges zusammen.
Sehen wir mal. Der Platzverweis an sich steht nicht zur Debatte. Mir geht es um das Fesseln an den Laternenpfahl.
Ich frage mich, ob es nicht möglich gewesen wäre, dass ein PVB bei der gefesselten Frau dann halt abseits am Fustw stehen bleibt, wenn man sie schon nicht ins Fahrzeug verbringen will.
Sollte dies gar nicht möglich sein, weil unbedingt beide Kollegen benötigt werden, kann man auch Unbeteiligte Passanten ansprechen, ob sie sich um die Frau kümmern könnten.
Bedenkenswert sind die unterschiedlichen Zeitangaben, die gemacht werden.
Je kürzer die Zeit, die die Frau dort stehend verbringen musste, desto massiver ist der Eingriff und desto schwieriger wird es, ihn zu begründen.
Nehmen wir mal die 5-6 Minuten, die polizeilicherseits genannt werden.
Demgegenüber steht das Ordnungsgut der Leichtigkeit des Verkehrs, also zusammengefasst die Bemühungen der Polizei, den Unfallort zumindest so weit zu räumen, dass der Verkehr wieder fließen kann.
Zweifellos wird durch die Fesselung an den Pfahl eine extrem ungewöhnliche Zurschaustellung der Frau verwirklicht.
Sie steht in der Öffentlichkeit am Pranger, wird ausgelacht und verspottet und in Zeiten der Handys schutzlos ausgestellt.
Bevor ich eine solche Maßnahme treffe, einen Menschen dermaßen demütige und ihn seiner Würde beraube, muss bei mir halt eben das unpersönliche Ordnungsgut der Leichtigkeit des Verkehrs zurücktreten und Einschnitte hinnehmen.
Die Würde der Dame abgewogen mit der Würde des Lebens ihres Vaters.
Lima,ich denke, du legst hier ein falsches Rechtsgut auf die Waage., denn um den Vater ging es bereits ab dem Zeitppunkt nicht mehr, als klar und soweit rechtmäßig war, dass sie dort weg muss.
Es geht darum, wie man dann mit ihr verfährt.