klingt aber doch positiv
Danke für die Ausführungen.
Steuerklasse und Elerngeld nach Heirat
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Re: Steuerklasse und Elerngeld nach Heirat
Vermischst Du hier evtl. Elternzeit und Elterngeld?Officer André hat geschrieben:Hat hier jemand seine 2 Monate über das dritte Lebensjahr hinaus gestreckt?
Sollte mit Genehmigung möglich sein.
Re: Steuerklasse und Elerngeld nach Heirat
Elterngeld gib's nur u 14 Monate.
Elternzeit kann ich aufteilen und bis zum dritten Lebensjahr nehmen. Mit Genehmigung durch den Dienstherren könnte ich auch bis zum sechsten Lebensjahr die Elternzeit nehmen. In der Theorie zumindest.
Elternzeit kann ich aufteilen und bis zum dritten Lebensjahr nehmen. Mit Genehmigung durch den Dienstherren könnte ich auch bis zum sechsten Lebensjahr die Elternzeit nehmen. In der Theorie zumindest.
Re: Steuerklasse und Elerngeld nach Heirat
So isset. Wollte nur vermeiden, dass es jemand falsch versteht, die Diskussion davor ging ums Geld.
Die 14 Monate müssen aber in den ersten 12 Monaten stattfinden.
Die 14 Monate müssen aber in den ersten 12 Monaten stattfinden.
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Re: Steuerklasse und Elerngeld nach Heirat
Die Wechselei dürfte in dem Fall, wenn beide das gleiche verdienen, kaum etwas ausmachen.
Die Rechnerei im ersten Beitrag ignoriert, dass das Elterngeld auch dann versteuert werden muss. Das wird im Bezugsjahr dann den Progressionsvorbehalt unterworfen, es ist eine Lohnersatzleistung.
Meine rechnerei damals hat ergeben, dass die Wechselei von 3/5 bzw. 4/4 bei mir selbst unter 5 Euro im Monat an mehr Elterngeld ausgemacht hätte, da meine Frau und ich ähnlich verdienten und die nachgelagerte Besteuerung mit dem Progressionsvorbehalt die Differenz aufgefressen hat.
Die Rechnerei im ersten Beitrag ignoriert, dass das Elterngeld auch dann versteuert werden muss. Das wird im Bezugsjahr dann den Progressionsvorbehalt unterworfen, es ist eine Lohnersatzleistung.
Meine rechnerei damals hat ergeben, dass die Wechselei von 3/5 bzw. 4/4 bei mir selbst unter 5 Euro im Monat an mehr Elterngeld ausgemacht hätte, da meine Frau und ich ähnlich verdienten und die nachgelagerte Besteuerung mit dem Progressionsvorbehalt die Differenz aufgefressen hat.
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