Studentenrabatte bei Amazon und Apple/Unidays?

Polizeibezogenes, was in keine andere Sektion hineinpasst

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Revo38
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Studentenrabatte bei Amazon und Apple/Unidays?

Beitragvon Revo38 » So 15. Okt 2017, 19:57

Guten Abend zusammen,

das Thema ist nicht in Gänze unbekannt, dennoch gibt es keine bundesweiten Regelungen und Infos. Als Student/Beamter auf Widerruf möchte ich gerne meine monatlichen Abokosten bei Amazon und Apple senken. In beiden Fällen muss entweder die Hochschulmailadresse oder eine Bescheinigung vorgelegt werden.

Wir haben die Ansage, dass wir Studentenrabatte in Anspruch nehmen dürfen aber wir aufpassen sollen, wie wir mit unseren Daten umgehen. Amazon und Apple sind die einzigen Unternehmen, denen ich meine dienstliche Mailadresse anvertrauen würde. Nun sind die unterschiedlichen Polizei Mailadressen denke ich mal nicht in den Systemen hinterlegt so, dass eher eine Kopie des Studentenausweises oder die Studienbescheinigung verlangt wird.

Bevor ich den Unternehmen jetzt alle möglichen Unterlagen offenlege, die Frage an euch, hat sich jemand von euch bereits bei Amazon Student oder Unidays/Apple registiert und kann es über den Ablauf für uns Polizisten sagen?

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Bones65
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Re: Studentenrabatte bei Amazon und Apple/Unidays?

Beitragvon Bones65 » So 15. Okt 2017, 20:50

Vielleicht nennst du mal dein Bundesland dazu, bitte.
Das wird nämlich in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.
In NRW beispielsweise fährt da jede AL eine eigene Linie zu, obwohl die Sache eigentlich landesweit einheitlich gehandhabt werden soll.

Unter Berücksichtigung, dass wir das Studium ziemlich üppig bezahlt bekommen, sind bei uns (und für mich persönlich) jegliche Vergünstigungen tabu.
Nebenbei wird es zusätzlich noch durch die FH schriftlich untersagt.
:snoopy:

vladdi
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Re: Studentenrabatte bei Amazon und Apple/Unidays?

Beitragvon vladdi » So 15. Okt 2017, 21:56

Neben Bones Hinweis, denke ich nicht dass die dienstliche Email Adresse für Apple und Amazon gedacht ist. Stichwort IT Sicherheitsrichtlinien. Zweck Bindung. Schließlich private E-Mails während des Dienstes lesen.

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Re: Studentenrabatte bei Amazon und Apple/Unidays?

Beitragvon besserspätalsnie » So 15. Okt 2017, 23:07

Revo38 hat geschrieben:
So 15. Okt 2017, 19:57
Amazon und Apple sind die einzigen Unternehmen, denen ich meine dienstliche Mailadresse anvertrauen würde.
Tja, ich nicht.

Im Zweifel:
https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/42.html

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Re: Studentenrabatte bei Amazon und Apple/Unidays?

Beitragvon Revo38 » Di 17. Okt 2017, 21:44

Ich gehöre dem BL NI an. Wie gesagt wurde uns die Inanspruchnahme nicht gänzlich verboten aber ein klares go gab es auch nicht.

Zu den IT-Sicherheitsrichtlinien, naja. Es wird doch auch Kontakt mit Mailadressen außerhalb der Polizei aufgenommen. Was mit den Adressen passiert weiß am Ende auch niemand. :polizei13:

Zum Thema Belohnungen und Geschenken gem. §42 BeamtStG: Ich würde die Rabatte nicht als PVB sondern als Student annehmen. Sobald ich mit dem Studium fertig bin, erlischt ja auch meine Rabattbefähigung. Im Grunde dürfte demnach auch niemand eine KFZ Versicherung wählen die Beamten einen zusätzlichen Rabatt automatisch gewährt?

Ich möchte das Vorhaben nicht schön reden aber verstehen, warum es keine klaren Ansagen gibt und es vielleicht doch verwerflich ist.

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Re: Studentenrabatte bei Amazon und Apple/Unidays?

Beitragvon vladdi » Di 17. Okt 2017, 22:04

"Was sonst mit den Email Daten passiert" als Argumentation grgen, was DU damit machst
"Rabatt als Student"

Wenn du es eh besser weißt, warum fragst du?

In meiner Behörde wurde mal erklärt, dass wir Studierende und keine Studenten seien. Der Unterschied läge in einem Gehalt. Uns wurde von sämtlichen Studentenrabatten abgeraten.
Ich habe das nicht weiter hinterfragt und mich mehr als 'PVB in der Ausbildung' gesehen, als ein klassischer Student mit Bafög, Nebenjob, Zimmer in WG, Zweitnebenjob - für den die klassischen Studentenrabatte gedacht sind.

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Re: Studentenrabatte bei Amazon und Apple/Unidays?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 17. Okt 2017, 22:13

Ich schaue in die IT Richtlinien NRW und erkenne einen Verstoß. Ich blicke in die LVO PolNRW und sehe, dass man als (P)KA Beamter auf Widerruf ist. Ich vergewissere mich nochmal im LDG NRW, ob es noch immer so ist: Verstoß gegen Beamtenpflichten = Dienstvergehen = Rauswurf beim Widerrufsbeamten.
Ich nicke wissend und rechne ein Pissmann Abo für fünf cent weniger gegen lebenslange Alimentierung auf hohem Niveau mit Traumjobgarantie gegen. Ich weine.

Inwiefern das auf NI übertragbar ist, keinen Plan. Ich würde unter Vorhalt des DA einen Anwalt dazu nötigen, das mal kostenfrei zu prüfen.

Früher hätte ich hier mal nach Verschlusszustandes des Rektums gefragt und die Diskussion angestoßen, ob man sich nicht schämt, für die Kohle ohne echte Gegenleistung auch noch mehr und mehr Privilegien in Anspruch nehmen zu wollen. Aber das ist hier ja nicht mehr en vogue.
:lah:

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Re: Studentenrabatte bei Amazon und Apple/Unidays?

Beitragvon Controller » Di 17. Okt 2017, 22:25

:zustimm: :applaus:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Studentenrabatte bei Amazon und Apple/Unidays?

Beitragvon Diag » Di 17. Okt 2017, 22:26


Revo38 hat geschrieben: Es wird doch auch Kontakt mit Mailadressen außerhalb der Polizei aufgenommen. Was mit den Adressen passiert weiß am Ende auch niemand. :polizei13:
Wenn Du scharf nachdenkst, erkennst Du vielleicht den Unterschied.
Revo38 hat geschrieben: Zum Thema Belohnungen und Geschenken gem. §42 BeamtStG: Ich würde die Rabatte nicht als PVB sondern als Student annehmen.
Und das kann man so einfach trennen? Pass vielleicht mal im Dienstrecht besser auf.
vladdi hat geschrieben: In meiner Behörde wurde mal erklärt, dass wir Studierende und keine Studenten seien. Der Unterschied läge in einem Gehalt.
Quatsch mit Soße. Der Unterschied in der Terminologie liegt im Gendering, nicht beim Geld.


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Re: Studentenrabatte bei Amazon und Apple/Unidays?

Beitragvon Erdapfel » Di 17. Okt 2017, 22:32

Für den TE um sich eine eigene Meinung zu bilden:

https://www.mi.niedersachsen.de/downloa ... henken.pdf


Es gibt sogar schöne Beispiele zur Abgrenzung

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Re: Studentenrabatte bei Amazon und Apple/Unidays?

Beitragvon coco_loco » Mi 18. Okt 2017, 00:38

... und was in NDS auch ziemlich trendy ist: kostenlose Nutzung des ÖPNV unter Vorzeigen des Dienstausweises. Privat und ohne jeglichen dienstlichen Bezug. Weil “wir denen ja auch (mit den Schwarzfahrern) helfen“.

Kopfschüttel.

Kein PVB ist so arm, dass er sich kein Ticket kaufen kann.

Für nach dem Studium. Behalt das im Hinterkopf, dass sich das nicht gehört. In der Landeshauptstadt finden das aber ziemlich viele ziemlich okay.
"Every fairy tale needs a good old-fashioned villain" - Moriarty.

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Re: Studentenrabatte bei Amazon und Apple/Unidays?

Beitragvon Old Bill » Mi 18. Okt 2017, 08:50

Diag hat geschrieben:
Di 17. Okt 2017, 22:26
vladdi hat geschrieben: In meiner Behörde wurde mal erklärt, dass wir Studierende und keine Studenten seien. Der Unterschied läge in einem Gehalt.
Quatsch mit Soße. Der Unterschied in der Terminologie liegt im Gendering, nicht beim Geld.
Auch wenn es etwas abschweift, dazu ein schöner Beitrag
Ansonsten haben vladdi und Käptn Chaos deutliche Worte gefunden. Ich hatte das Glück als "Aufstiegsbeamter" zu "studieren" aber auch unsere PKA haben das Studium ohne jegliche Rabatte überlebt. Sie hatten lediglich das Privileg in der Kantine etwas weniger finanziellen Aufwand zu betreiben.
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.

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Re: Studentenrabatte bei Amazon und Apple/Unidays?

Beitragvon DerLima » Mi 18. Okt 2017, 09:16

vladdi hat geschrieben:
Di 17. Okt 2017, 22:04
"Was sonst mit den Email Daten passiert" als Argumentation grgen, was DU damit machst
"Rabatt als Student"

Wenn du es eh besser weißt, warum fragst du?
Die Gegenrede ist ein gewichtiger Teil einer Diskussion. In diesem Falle schreibst du das sogar selber ("Argumentation"). Diese anschliessend mit einer Totschlagphrase zu belegen führt nur zum Ende des Diskurses („hin und her gehendes Gespräch“). Der zweite Teil war dann wieder sachlich geprägt und widerlegt an der Stelle deine Totschlagphrase.
Wenn du der Meiung bist, dass der TE keine Antwort will (weil er es eh besser weiß und daher nicht fragen braucht), dann bist du nicht gezwungen zu antworten.
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