Erneut verurteilt EGMR weg unzureichender Ermittlungen - diesmal Deutschland/Bayern

Polizeibezogenes, was in keine andere Sektion hineinpasst

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al-lex
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Erneut verurteilt EGMR weg unzureichender Ermittlungen - diesmal Deutschland/Bayern

Beitragvon al-lex » Do 9. Nov 2017, 15:57

Die GdP behauptet gerne, dass ihr keine Fälle bekannt seien, in denen ein Polizist einer geschlossenen Einheit nicht identifiziert werden konnt. Jedoch gibt es natürlich diese Fälle vereinzelt. Z.B. ein Vorkommnis aus dem Jahr 2007. Der ging bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dieser hat heute das Urteil verkündet:
https://t.co/ac9nSCTviF
Im Jahr 2007 kam es am Rande eines Fußballspiels in München zu einem Einsatz eines USKs.
Die Kläger behaupteten, dass diese Einsatz rechtswidrig gewesen sei und stellten Strafantrag. Das USK hat eine taktische Kennzeichnung aber keine individuelle Kennzeichnung. Ein tatverdächtiger Polizist konnte jedenfalls niemals ermittelt werden.

Der EGMR urteilt nun, dass der Polizeieinsatz an sich NICHT rechtswidrig war:
there had been no violation of Article 3 (prohibition of inhuman or degrading treatment) of the European Convention on Human Rights in respect of the applicants’ treatment by the police
Eine Menschenrechtsverletzung war aber, dass die Kläger kein ordentliches Ermittlungsverfahren mit der Ermittlung von tatverdächtigen Polizisten bekommen haben:
there had been a violation of Article 3 in respect of the investigation into their allegations
Das Urteil des EGMR überrascht nicht. Schließlich war der EGMR auch bisher immer ein Fan einer Kennzeichnungspflicht. Der EGMR erklärt, warum das Ermittlungsverfahren die Menschenrechte der Kläger verletzt hat:
As regards the investigation, the Court observed in particular that the helmeted police officers of the
riot control units had not worn any name tags or other individually identifying signs, but only
identification numbers on the back of their helmets. Therefore, other measures to establish the
identities of the persons responsible for the alleged ill-treatment had become especially important.
However, the difficulties resulting from the lack of identifying insignia had not been sufficiently
counter-balanced by other investigative measures.
Wenn die Innenpolitik also keine Kennzeichnungspflicht einführt, muss sie sicherstellen, dass die Kripo in besonderen Umfang ermittelt.


Jetzt ist natürlich die Frage, was man will? Einen zusätzlichen Buchstaben (in BY und NW) auf dem Rücken oder hätte man hier die Ressourcen der Kripo - die man besser einsetzt, um Straftaten zulasten von Polizisten aufzuklären- nutzen sollen, um in einem intensiven Ermittlungsverfahren einen tatverdächtigen Polizisten zu ermittlen, in einem Ermittlungsverfahren welches eh eingestellt wird, weil auch laut Auffassung des EGMRs bei dem Polizeieinsatz keine Grundrechte verletzt wurden.

Ein zusätzlicher Buchstaben oder richtig viel Arbeit für die Tonne für die Kripo....


Jedenfalls wird die Bundesrepublik Deutschland verurteilt jeweils 2000 Euro Schadensersatz und rund 6600 Euro Anwaltskosten an die Kläger zu zahlen.

Da in NRW vor kurzem die Kennzeichnungspflicht abgeschafft wurde, hat dieses Urteil natürlich eine gewisse Signalwirkung: Der Innenminister muss jetzt sicherstellen, dass besonders viel und intensiv ermittelt wird, auch wenn fast immer eingestellt wird. Ansonsten drohen sicherlich so einige Klagen.

-Titel angepasst durch schutzmann_schneidig-

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Re: Erneut verurteilt EGMR weg fehlender Identifizierung - diesmal Deutschland/Bayern

Beitragvon vladdi » Do 9. Nov 2017, 16:53

Es wird, mit und ohne Nummern, immer Straftäter geben, die unerkannt sind.
Natürlich ist es unschön, wenn Handlungen von Polizisten keiner Rechtmäßigkeitsprüfung zugeführt werden können. Das ist und bleibt jedoch die Ausnahme.
Weiterhin muss sich der Staat auch fragen, ob er jegliches Handeln von Polizeibeamten unter das ständige Schwert des Strafrechtes stellen will. Eine extreme Situation, extreme Gewalttaten - die Polizei muss, unter Gefährdung der eigenen Gesundheit, vorgehen - muss mit Schlagstock und Pfeffer einschreiten, um schwerere Ausschreitungen und Gewalt zu stoppen und jeder Schlag führt zu einem Strafverfahren, mit Beförderungsstopp etc.
Welche Polizisten werden dann noch vorgehen?
Müssen wir als Staat nicht auch eine gewisse Härte der Staatsgewalt- ausgeführt durch Menschen, mit allen Fehlern die Menschen machen - hinnehmen und nicht jegliches Handeln "im Gefecht" wochenlang am grünen Tisch hinterfragen? Etwas Vertrauen des Staates und des Volkes für seine Polizei. Die wenigen, die das Vertrauen nicht wert sind, will kein Polizist neben sich haben und die Behörde trennt sich ganz schnell von denen.

Das größere Problem sind unerkannte, vermummte Straftäter auf der anderen Seite. Hier lohnt sich Anstrengung diese endlich zu identifizieren.

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Re: Erneut verurteilt EGMR weg fehlender Identifizierung - diesmal Deutschland/Bayern

Beitragvon DerLima » Do 9. Nov 2017, 17:31

Welche Probleme auf anderer Seite sind oder nicht, ist hier nicht Thema. Auch nicht ob die Kennzeichnungspflicht sinnvoll oder nicht ist.
Diesen Thread gab es schon und die Thematik muss hier nicht mit den unveränderten Positionen erneut durchgekaut werden.

Und das habe ich als Moderator geschrieben.


Als User finde ich die Ansicht interessant, dass die KriPo hätte intensive ermitteln müssen. Also eine Kennzeichnungspflicht hier nicht durch den EGMR gefordert wird.
Ist eine spannende Sache. Bleibt die Frage, wie intensiv ermittelt werden kann und muss und wann dem Grenzen gesetzt sind.
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Re: Erneut verurteilt EGMR weg fehlender Identifizierung - diesmal Deutschland/Bayern

Beitragvon al-lex » Do 9. Nov 2017, 18:06

So wie ich das Urteil verstehe sind alle Videoaufnahmen zu sichten. Falls diese lückenhaft sind, muss man nach einer Anzeige umfangreiche Befragungen durchführen (nach dem Motto "wirklich jeden").

In dem Einsatz waren glaube ich 200 Polizisten, ca 40 Personen wurden befragt, darunter die "squad leaders". Aus Sicht des EGMRs wurden mit den 40 Personen zu wenig befragt. Es hätten alle anwesenden Polizisten befragt werden müssen und das offenbar möglichst zeitnah. Zudem müssen alle Dritte, die ggf etwas dazu beitragen können gesucht und befragt werden:
Concerning other investigative measures potentially capable of counterbalancing the failure to
secure all the video footage and to have it analysed by independent investigating units, the Court
acknowledged that around 40 witnesses had been questioned, including the squad leaders of the
deployed riot control units. However, not all officers deployed in the area where the applicants had
allegedly been ill-treated had been interviewed. Moreover, the officers in charge of the video
recordings had only been interviewed after the investigation had been reopened in October 2008
and no efforts had been undertaken to identify and question the paramedic who had allegedly
treated Mr Hentschel at the stadium.
Since those obvious lines of inquiry had not comprehensively been followed, the Court found that
the deployment of helmeted police officers without identifying insignia and any difficulties resulting
from it had not been sufficiently counter-balanced during the investigation. The Court therefore
concluded that there had not been an effective investigation, in violation of Article 3 (procedural
aspect)

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Re: Erneut verurteilt EGMR weg fehlender Identifizierung - diesmal Deutschland/Bayern

Beitragvon DerLima » Do 9. Nov 2017, 19:31

Kann ja nur eine Einzelfallentscheidung mit dem Grundsatz der allumfassenden Ermittlungen sein.
Aber an sich kein verkehrter Ansatz, weil dadurch keine zwingende Kennzeichnung vorhanden sein muss.
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Re: Erneut verurteilt EGMR weg fehlender Identifizierung - diesmal Deutschland/Bayern

Beitragvon al-lex » Do 9. Nov 2017, 19:49

DerLima hat geschrieben:
Do 9. Nov 2017, 19:31
Kann ja nur eine Einzelfallentscheidung mit dem Grundsatz der allumfassenden Ermittlungen sein.
Aber an sich kein verkehrter Ansatz, weil dadurch keine zwingende Kennzeichnung vorhanden sein muss.
Ist natürlich die Frage, ob das verzichten auf nur einen Buchstaben, es rechtfertigt, dass man im Zweifel als Ausgleich so einen Aufwand betreiben muss. Bereits die 40 befragten Personen sind ja jetzt nicht gerade wenig und es wird ja eh fast immer eingestellt. Auch hier hat der EGMR ja mit dem Einsatz an sich kein Problem. Also am Ende viele Arbeitsstunden für die Tonne. Die Stunden könnte man z.B, nutzen um intensiver in anderen Fällen zu ermitteln, damit am Ende mehr Randalierer verurteilt werden.

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Re: Erneut verurteilt EGMR weg fehlender Identifizierung - diesmal Deutschland/Bayern

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 9. Nov 2017, 19:51

Es wird übrigens weitaus mehr mit bekannten Tätern eingestellt, weil die Maßnahme rechtmäßig war...
Den Kennzeichnungsfred hatten wir schon.
:lah:

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Re: Erneut verurteilt EGMR weg fehlender Identifizierung - diesmal Deutschland/Bayern

Beitragvon DerLima » Do 9. Nov 2017, 19:58

al-ex:
die Mannstunden die benötigt werden interessieren den EGMR aber nicht. Das ist sozusagen das Problem des Landes, der keine Kennzeichnung hat.
Letztendlich geht es auch nicht um die Kennzeichnung an sich, sondern um die Schwierigkeiten und den Umfang der Ermittlungen.

Du hast Recht Kaept'n, daher meine einleitenden Worte.
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Re: Erneut verurteilt EGMR weg unzureichender Ermittlungen - diesmal Deutschland/Bayern

Beitragvon schutzmann_schneidig » Fr 10. Nov 2017, 15:26

@ al-lex

Ich habe den Titel des Threads angepasst, da er unzutreffend war. Die Verurteilung zu Schadensersatz erfolgte, wie du ja selbst richtig festgestellt hast, gerade nicht wegen fehlender Identifizierung, sondern aufgrund unzureichender Ermittlungen zur Aufklärung des Vorfalls.
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