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Re: Wiederauferstehung der Bayerischen Grenzpolizei?

Verfasst: Sa 5. Mai 2018, 15:18
von vladdi
Also, die Verfassung verbietet eine Doppelzuständigkeit.
Da kann man von halten, was man will aber es ist so.

Auch wenn man nicht versteht, das Zoll, Land und Bund in einer Kontrolle unterschiedliche sachliche Aufgabenzuständigkeiten habe, dann bleibt es trotzdem wie in Satz 1 geschrieben.

Aufgriffe für die man nicht zuständig ist, kann man über Eilkompetenzen im Recht der anderen Behörde durchführen - ich habe heute zum Beispiel eine verkehrsrechtliche Belehrung durchgeführt - im Benehmen mit dem zuständigem Land.


Re: Wiederauferstehung der Bayerischen Grenzpolizei?

Verfasst: Mo 7. Mai 2018, 05:12
von Apollo
Das Thema hatten wir schon und du hast es damals auch nicht kapiert. An der Grenze hast und hattest du ständige Aufgabenübertragungen. Paragraph 1 BpolZollV sowie 67 BPolgG. Den Kippenaufgriff Steuerhinterziehung kann der Zoll oder die Polizei abschliessend bearbeiten wobei aus verwaltungsökonomischen Gründen an den Zoll abgegeben wird.

Re: Wiederauferstehung der Bayerischen Grenzpolizei?

Verfasst: Mo 7. Mai 2018, 05:52
von vladdi
Lies dir 67 Bpolg doch mal durch, unter den Gesichtspunkten:
- Zuständige Behörde
(IST und bleibt der Zoll)
- Vorraussetzungen
(Einvernehmen : Erlaubnis : Absprache)


Eigentlich handelt dort der Zoll! Nur eben in Person eines BPOL Beamten.



Re: Wiederauferstehung der Bayerischen Grenzpolizei?

Verfasst: Mo 7. Mai 2018, 06:15
von Apollo
Dass der Zoll zuständig ist bestreitet doch niemand aber die Aufgaben sind dauerhaft übertrage und eben KEINE EILZUSTÄNDIGKEIT. Zum Beispiel gibt es Kleinflughäfen an denen der Zoll alleine für die grenzpol. Aufgaben zuständig ist.

Du hast auch im Strafrecht immer Doppelzuständigkeiten. 266a Zoll/Polizei etc.

Wenn man will dass dort BPol und GrePo beide diese Aufgaben wahrnehmen stellt man einfach einen ähnlichen Zustand wie vor 2004 her.

Wiederauferstehung der Bayerischen Grenzpolizei?

Verfasst: Mo 7. Mai 2018, 06:47
von vladdi
Uhi. Du vermischt.

Also zuständige Behörde im Rahmen der sachlichen Aufgabenzuständigkeit an der Grenze ist die BPOL
Im Einvernehmen kann, wie auch im Bereich des Zolls, eine Aufgabenübetragung erfolgen.
Aber Bayern kann sich nicht selber die Aufgabe nehmen.

Es gab früher diese Aufgabenübertragung, siehe bayrische Grenzpolizei


In der Strafverfolgung gibt es orginäre Zuständigkeiten im Rahmen der Aufgaben und Eilzuständigkeiten. Es erfolgt die Übergabe an die zuständige Behörde. Auch hier gibt es keine Doppelzuständigkeit.

Wenn ich 10kg Drogen an der Grenze finde, ist nur der Zoll zuständig.
Wenn die bayrische Polizei einen unerlaubte Einreise hat, ist nur die BPOL zuständig.

Re: Wiederauferstehung der Bayerischen Grenzpolizei?

Verfasst: Mo 7. Mai 2018, 08:14
von Apollo
Das ist falsch den die Landespolizei ist für alle Straftaten zuständig und muss nicht zwingend abgeben. Zum Beispiel ermittelt die Landespolizei bei Sozialleistungsbetrug genauso wie der Zoll. Es hat sich zwar eingebürgert dass an den Zoll abgegeben wird die Landespolizei MUSS aber nicht abgeben.

Re: Wiederauferstehung der Bayerischen Grenzpolizei?

Verfasst: Mo 7. Mai 2018, 13:16
von vladdi
Apollo hat geschrieben:Das ist falsch den die Landespolizei ist für alle Straftaten zuständig und muss nicht zwingend abgeben..
Falsch. Vergl 12 BPolG.

Re: Wiederauferstehung der Bayerischen Grenzpolizei?

Verfasst: Mo 7. Mai 2018, 17:38
von Apollo
Und da lese ich in Abs. 2 Satz 2 :

Im übrigen bleibt die Zuständigkeit anderer Polizeibehörden für die Strafverfolgung auch in den Fällen des Absatzes 1 unberührt.

Da schau her und nu? Is die Landespolizei immer noch nicht zuständig?


Wie erklärst du dir denn die Doppelzuständigkeit bei 266a StGB? Dürfte es ja na lex Vladdi garnicht geben?

Re: Wiederauferstehung der Bayerischen Grenzpolizei?

Verfasst: Mo 7. Mai 2018, 18:12
von vladdi
Hast du Satz 1 gelesen?
Es geht um die örtliche Zuständigkeit.

Dein zitierter Satz heißt, dass die Landespolizei örtlich auf dem Bahnhof zuständig ist, für die Dinge wo sie sachlich zuständig ist.


Zu deiner Zollsache kann ich nichts sagen, nur dass es eine Doppelzuständigkeit nicht gibt.

Re: Wiederauferstehung der Bayerischen Grenzpolizei?

Verfasst: Mo 7. Mai 2018, 19:42
von Apollo
Auch wenn du es 100 Mal wiederholst wirds nicht richtiger....

Re: Wiederauferstehung der Bayerischen Grenzpolizei?

Verfasst: Mo 7. Mai 2018, 19:48
von vladdi
Es ist halt so, wie ich schrieb; auch wenn du es nicht verstehst / verstehen willst.

Re: Wiederauferstehung der Bayerischen Grenzpolizei?

Verfasst: Mo 7. Mai 2018, 19:53
von Apollo
Du hast keine Ahnung von der 266a Doppelzuständigkeit behauptest aber dass es sie nicht gibt....

Re: Wiederauferstehung der Bayerischen Grenzpolizei?

Verfasst: Mo 16. Jul 2018, 09:16
von Fra88
Gestern wurden die Details zur Zusammenarbeit von Bundespolizei und Bayerischer Grenzpolizei bekannt gegeben. Ich fasse das Gesamtpaket mal aus meiner Sicht kurz zusammen und bitte um Entschuldigung, wenn ein wenig persönliche Wertung mit einfließt.

Ausgangslage:
Die BPOL ist für den Grenzschutz in Deutschland zuständig. Grenzkontrollen sind gemäß der Schengen-Richtlinien innerhalb des Schengenraums nicht zulässig. Derzeit sind jedoch aufgrund der Flüchtlingskrise 2015 Grenzkontrollen an der bayerisch-österreichischen Grenze vorübergehend wieder eingeführt. An den drei großen Grenzkontrollstellen unterstützt die Landespolizei die Bundespolizei schon seit geraumer Zeit. Aufgrund der Entwicklungen seit 2015 hat die Bundespolizei mittlerweile zwei neue Inspektionen in diesem Grenzraum geöffnet, um der Situation besser gewachsen zu sein. Dazu werden jedes Jahr überproporzional viele Laufbahnabsolventen an die österreichische Grenze versetzt.
Zu seinem Antritt als bayerischer Ministerpräsident hat Herr Söder angekündigt, die 1998 aufgelöste "Bayerische Grenzpolizei" wieder auferstehen zu lassen. Dies war ein zentrales Wahlversprechen für die Landtagswahl im Oktober 2018 um dem Wähler zu zeigen "die Bundespolitik redet, wir Bayern handeln". Die neue bayerische Grenzpolizei solle die gleichen Befugnisse wie die Bundespolizei an der Grenze bekommen. Der Zeitpunkt dazu erschien praktisch, da der Bundesinnenminister ebenfalls durch die CSU gestellt wird.
Kritik kam von Seiten der GdP, da eine Doppelzuständigkeit im Grenzschutz befürchtet wurde, was laut Grundgesetz verboten ist. Auch wurde kritisiert, dass eine ungesunde Konkurrenzsituation zwischen Bundes- und Landespolizei entstehen könnte.

Beschluss:
Festgelegt wurde, dass der Bund weiterhin alleinig für den Grenzschutz in Deutschland zuständig bleibt. Es gibt kein neues Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Land, dass die Zuständigkeit beiden Behörden zuspricht.
In Zukunft soll es temporär weitere Grenzkontrollstellen geben. Hierzu erhält die bayerische Grenzpolizei die Erlaubnis Kontrollstellen zu betreiben soweit sie dazu vom Bund angefordert wird oder die Erlaubnis einholt. Dies geschieht im Rahmen der Amtshilfe. Das bedeutet, dass die Kontrollstellen zwar vom Land betrieben werden, aber die Zuständigkeit beim Bund bleibt. Das Land handelt nicht nach dem BPolG sondern nach dem bayerischen PAG, womit keine grenzpolizeilichen Maßnahmen (z.B. Zurückweisungen) getroffen werden können. Hierfür muss eine Übergabe des Sachverhaltes an die Bundespolizei erfolgen. Die Endsachbearbeitung erfolgt durch die BPol.
Federführend für die Planung von Kontrollstellen an der österreichischen Grenze bleibt die Bundespolizei. Verbindungsbeamte von Bund und Land sollen sicherstellen, dass sowohl die Grenzkontrollen, als auch die Schleierfahndung im Hinterland koordiniert werden und ein engmaschigeres Kontrollnetz entsteht sowie keine Doppelkontrollen erfolgen, da bisher zu viel nebeneinanderher gearbeitet wurde.

Folgen bzw. Wertung von meiner Seite:
Kritisiert wurde bei Gründung der bayerischen Grenzpolizei, dass mit der Namensgebung nur der Schein für die Landtagswahl erweckt werden soll, dass Bayern seine Grenzen in Zukunft "selbst" schützt. Schließlich ist der Wahlkampf der CSU darauf aus, sich vom Bund abzugrenzen.
Ziel des bayerischen Ministerpräsidenten waren auch deutlich weitreichendere Befugnisse. Die bayerische Grenzpolizei sollte die gleichen Befugnisse wie die BPol erhalten und demnach selbständig Grenzkontrollen durchführen sowie Zurückweisungen aussprechen.
Dieses Ziel wurde nicht verwirklicht, obwohl der Bundesinnenminister CSU-Vorsitzender ist. Grund dafür dürfte sein, dass die Rechtsexperten befürchtet hatten, dass dies mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei. Ebenso bekam der Bundesinnenminister deutlichen Gegenwind in seinem eigenen Ministerium zu spüren.
Prinzipiell halte ich die getroffene Entscheidung für in Ordnung. Dem bayerischen Ministerpräsidenten war es wichtig, dass rechtzeitig vor der Wahl BAYERISCHE Polizisten direkt an der Grenze sichtbar sind, da er die Abgrenzung von der Bundespolitik für den Wahlkampf braucht. Gleichzeitig wurde die BPol nicht brüskiert, womit der Bundesinnenminister sein Gesicht im eigenen Ministerium wahren konnte. Allerdings wird der bayerische Ministerpräsident sein Prestigeobjekt, die bayerische Grenzpolizei, durch diese Entscheidung nicht groß im Wahlkampf nutzen können, da die Überschriften der Zeitungen zur gestrigen Entscheidung ihm nicht zu Gute kommen, da von "Grenzpolizei als Hilfsobjekt des Bundes" oder "bayerische Grenzpolizei wird zur Hilfstruppe" die Rede ist.

Leider ging es von Beginn an bei der Diskussion immer nur um pure Politik und nicht um sinnvolle Lösungen für die Polizeiarbeit. Die bayerische Polizei wurde als Wahlkampfobjekt missbraucht und es wurde viel Argwohn zwischen Bund und Land gestiftet.

Wäre es um eine verbesserte Polizeiarbeit gegangen, wäre mir folgende Lösung wesentlich lieber gewesen:

Stichwort Schleierfahndung:
- Die bayerische Polizei baut ebenso wie die Bundespolizei die Schleierfahndung an den bayerischen Grenzen aus.
- Hierfür gründet man Dienststellen, die gemeinsam betrieben werden, um effektiv zusammen zu arbeiten (Motto: man spricht miteinander, wenn man sich sieht).
- Erfolge werden gemeinsam verkündet, da ja beide Behörden Hand in Hand arbeiten. Zuständigkeitsprobleme spielen keine Rolle,da ja ein Kollege der jeweils anderen Behörde direkt vor Ort ist. Als positives Beispiel sind hier die geplanten Fahndungszentren in Sachsen zu nennen, in denen das genau so ablaufen soll.

Stichwort Grenzkontrollen:
- Die Bundespolizei betreibt weitere temporäre Grenzkontrollstellen an der Grenze zu Österreich, um der CSU für den Wahlkampf entgegen zu kommen. Hiefür bietet die bayerische Polizei ihre Unterstützung an, wie sie es auch bisher an den drei großen Kontrollstellen tut.

Mit diesen Lösungen wären viele Diskussionen überflüssig gewesen und die CSU hätte im Wahlprogramm betonen können, dass dieser verbesserte Grenzschutz nur aufgrund des CSU-geführten Bundesinnenministeriums möglich war. Letztlich hat sich die CSU mit dem Begriff Grenzpolizei für den Wahlkampf nun selbst ein Bein gestellt, da es sich nun mal um keine eigenständige Grenzpolizei handelt. Ich hoffe einfach, dass in Zukunft durch die angestrebte enge Kooperation die Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landespolizei auch tatsächlich enger wird. Es gibt schon bisher viele gute Ansätze und viele Dinge sind deutlich besser als noch vor vielen Jahren. Trotzdem gibt es noch viel Verbesserungsmöglichkeiten und ich hoffe, dass das von Bundespolizei und sächsischer Landespolizei angestrebte Modell sich in in Zukunft als das wegweisende Modell herausstellt.

Re: Wiederauferstehung der Bayerischen Grenzpolizei?

Verfasst: Di 17. Jul 2018, 08:48
von Knaecke77
M.E eine Vernünftige Vereinbarung. Man kann nur hoffen, dass andere BL (außer Hessen und Berlin :polizei2: ) ihre Kontrollen an den Landesgrenzen durch Schleierfahndung ebenfalls intensivieren.

Bayern geht (wie sooft) mit gutem Beispiel voran. :polizei1:

Re: Wiederauferstehung der Bayerischen Grenzpolizei?

Verfasst: Di 17. Jul 2018, 12:07
von schutzmann_schneidig
Knaecke77 hat geschrieben:
Di 17. Jul 2018, 08:48
Man kann nur hoffen, dass andere BL (außer Hessen und Berlin :polizei2: ) ihre Kontrollen an den Landesgrenzen durch Schleierfahndung ebenfalls intensivieren.

Ja, besonders LSA und die beiden anderen Stadtstaaten. :polizei2:

Die Schleierfahndung ist ja gdrs. unabhängig von einer "Grenzpolizei" zu sehen, hier geht es ja explizit um ein, mit der BPol abgestimmtes, Tätigwerden unmittelbar an der Grenze.
Ich will jetzt gar nicht bewerten, ob eine solche Intensivierung bzw. personelle Verstärkung dieser Kontrollen momentan sinnvoll erscheint. Auf Dauer kann und wird es jedoch nicht das Ziel sein, diese Kontrollen der EU-Binnengrenzen aufrechtzuerhalten. Und da stellt sich schon die Frage, inwieweit die organisatorische Einrichtung einer "Grenzpolizei" (auch wenn sie sich personell aus Mitgliedern der bisherigen LaPo rekrutiert) sinnvoll ist.
Eine temporäre Unterstützung der BPol durch die LaPo wäre durch entsprechende Absprachen zwischen BMI und dem Freistaat Bayern auch ohne das neu (wieder) geschaffene Konstrukt einer "Grenzpolizei" möglich gewesen. Die jetzige Organisation vermittelt zumindest den Eindruck, sie sei durchaus auf Dauer angelegt.
Und das kann man schon kritisch hinterfragen.