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Fragen zur Personalienfeststellung

Verfasst: Sa 14. Apr 2018, 14:17
von Eisenbahner
Hallo,

hoffe das ist das richtige Unterforum ;).

Ich arbeite bei einem kleinen Eisenbahnverkehrsunternehmen, in dem leider noch nicht alle Vorgänge geklärt sind. Daher habe ich einige Fragen zum Thema Personalienfeststellung.

Ich habe es schon in drei Varianten erlebt:
- direkte Abfrage am Bahnsteig, der Zug wartet bis Ergebnis vorliegt
- die Person wird mit auf die Dienststelle genommen, der Zug fährt weiter, ein Polizist ruft mich später dann an und gibt mir das Ergebnis durch
- die Person wird mit auf die Dienststelle genommen, der Zug fährt weiter, die Polizei schickt das Ergebnis per Post an die Firmenadresse.

Variante drei fände ich persönlich am sinnvollsten, aber kann ich das von der Polizei verlangen? Kann mir vorstellen das die Polizei Wichtigeres zu tun hat, als ständig Briefe an EVUs zu schicken...

Wie ist da die allgemeine Regelung bei der Polizei zur Personalienfeststellung?

Muss mir ein Polizist - auf Nachfrage - eine Vorgangsnummer geben?


Für Antworten wäre ich echt dankbar!
Viele Grüße :)

Re: Fragen zur Personalienfeststellung

Verfasst: Sa 14. Apr 2018, 15:05
von Controller
aufgrund welcher Rechtsgrundlage stellst du denn Personalien fest oder nimmst eine Person sogar mit zur Dienststelle ?

Re: Fragen zur Personalienfeststellung

Verfasst: Sa 14. Apr 2018, 15:09
von Officer André
Ich glaube nicht, dass er seine DS meinte :polizei2:

Re: Fragen zur Personalienfeststellung

Verfasst: Sa 14. Apr 2018, 15:16
von Controller
ah ok, er meinte, dass die Polizei kommt und das alles erledigt :?:

Re: Fragen zur Personalienfeststellung

Verfasst: Sa 14. Apr 2018, 15:25
von Eisenbahner
Hi,

ja genau meinte natürlich die Dienststelle der Polizei und die nimmt ja auch die Personalien auf.

VG

Re: Fragen zur Personalienfeststellung

Verfasst: Sa 14. Apr 2018, 15:37
von Controller
hm

eine Rechtsgrundlage zum Übersenden der Daten ergäbe sich z.B. aus den Datenschutzgesetzen ....
Ich denke dein Unternehmen ist da in der Pflicht berechtigte Ansprüche geltend zu machen und Auskunft zu verlangen.
Du selbst, als eigene Person ? :polizei10:

Da musst du, denke ich, es so nehmen, wie es die Polizeidienststellen ermöglichen;
bei deinem Unternehmen sieht das anders aus. :gruebel:

Re: Fragen zur Personalienfeststellung

Verfasst: Sa 14. Apr 2018, 15:43
von Officer André
Gibt es keine zentrale Stelle und Regelung im Unternehmen?
Du musst da doch deine Anweisungen haben?

Re: Fragen zur Personalienfeststellung

Verfasst: Sa 14. Apr 2018, 16:55
von 1957
Nein, eine Vorgangsnummer muss dir der Polizist nicht geben. Die gibt es ohnehin erst dann, wenn der Polizist/ die Polizistin Zeit findet, den Vorgang am PC zu schreiben.
Die telefonische Variante dürfte die effizienteste sein: Zug fährt weiter, Bahn erhält benötigte Daten und ggf. die Information, was die Polente sonst noch unternimmt.

Re: Fragen zur Personalienfeststellung

Verfasst: Sa 14. Apr 2018, 17:44
von schutzmann_schneidig
Eisenbahner hat geschrieben:
Sa 14. Apr 2018, 14:17
Wie ist da die allgemeine Regelung bei der Polizei zur Personalienfeststellung?
Beispielhaft für die Rechtsgrundlage der Übermittlung wäre § 44 (1) Nr. 2 Nds. SOG i.V.m. § 13 (1) Nr. 2 NDSG. Inhaltlich identische Regelungen dürften in allen BL und für den Bereich des Bundes gelten.
Dein Unternehmen bzw. du als von deinem Unternehmen dazu autorisierte Person kann/kannst also unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen um die Übermittlung der Daten ersuchen.

Ein Anspruch auf eine besondere Form der Übermittlung besteht mWn nicht.

Re: Fragen zur Personalienfeststellung

Verfasst: Sa 14. Apr 2018, 20:00
von Officer André
TE: Welchen Vorteil bringt dir denn eine telefonische Übermittlung?
Das ganze muss doch eh in der Verwaltung des Unternehmens abschließend bearbeitet werden.

Re: Fragen zur Personalienfeststellung

Verfasst: So 15. Apr 2018, 08:35
von vladdi
Natürlich gibt es da eine ganz allgemeine Regelung, an die jeder Polizist gehalten ist. Die mildeste erfolgversprechende Maßnahme zur Zielerreichung unter Abwägung der gegeneinander stehenden Rechte muss ergriffen werden.

Das führt in der Praxis dann dazu, dass die Personalien vor Ort festgestellt werden können oder, dass das vor Ort nicht möglich ist, dann wird die Person mitgenommen.

Die Daten für zivilrechtliche Ansprüche darf das Beförderungsunternehmen erhalten. Das kann direkt vor Ort erfolgen, per telefonischer Mittteilung oder schriftlich. Dazu wählt der Polizist das sinnvollste. Ich würde das nicht telefonisch machen.

Re: Fragen zur Personalienfeststellung

Verfasst: So 15. Apr 2018, 08:42
von Officer André
Das kann man, denke ich, getrost voraussetzen.

Re: Fragen zur Personalienfeststellung

Verfasst: So 15. Apr 2018, 11:13
von 1957
Die telefonische Übermittlung schließt in nicht wenigen Fällen den polizeilichen Vorgang ab. Doku im Einsatzsystem/ Streifenplan. Einsatz abschließend beendet.

Wird ein polizeilicher Vorgang geschaffen, kann das anders sein.

Re: Fragen zur Personalienfeststellung

Verfasst: So 15. Apr 2018, 16:16
von Officer André
1957: Ich meinte eigentlich aus Sicht des TE :polizei2:
Aber sehr liebensgewürzig von dir.