Schönen guten Abend allen!
Ich bin seit Anfang letzten Jahres als Angestellter im Polizeidienst tätig. Dies primär im Bereich des zentralen Objektschutzes. Da es Angestellte im Polizeidienst ja in diversen Bundesländern gibt, sei es im Objektschutz oder als sog. Wachpolizei, würde mich ein "Vergleich" mal interessieren. Dies in Bezug auf Rechte / Befugnisse, Ausbildung, Tätigkeiten und Kompetenzen. Wie lange hat bei euch die "Ausbildung" gedauert? Was sind eure primären und sekundären Aufgaben? Inwieweit ist es um die Akzeptanz innerhalb der Behörde und gegenüber den Beamten bestellt? Wie ist / sind eure Austattung / Ausrüstung / Fahrzeuge? Gibt es für / bei euch Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Rahmen eurer Tätigkeit / en und wenn ja, welche?
Unsere originäre Aufgabe ist der zentrale Objektschutz im Rahmen von Posten- und mobilen Streifendiensten. Wir unterstützen jedoch auch regelmäßig aktiv im Polizeigewahrsam und speziell bei der Besetzung des GefKw. Ebenso unterstützen wir im Bereich der Verkehrsregelung, speziell bei Fußballeinsätzen.
Auch fahren wir im Rahmen unserer Schutzmaßnahmen sehr oft auch sog. "Echtfälle" zu und müssen hier oft den ersten Angriff machen und die Situation zunächst einfrieren. Im Rahmen dessen kam es unter anderem schon häufiger zu Festnahmen, Erste-Hilfe-Leistungen u.dgl.
Mich würde interessieren, wie sich all das bei anderen Objektschützern / Wachpolizisten verhält? Ein Austausch wäre sehr interessant.
Viele Grüße
Angestellte im Polizeidienst / Zentraler Objektschutz
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- Isopropilprophemil
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Angestellte im Polizeidienst / Zentraler Objektschutz
"Auch die längste Reise, beginnt mit einem kleinen, ersten Schritt!"
Re: Angestellte im Polizeidienst / Zentraler Objektschutz
Hey
Ich bin im Studium in NRW und interessiere mich für eure Befugnisse, die man euch gegeben hat.
Was dürft ihr alles machen und nach welchem Gesetz trefft ihr eure Maßnahmen?
Grüße
Ich bin im Studium in NRW und interessiere mich für eure Befugnisse, die man euch gegeben hat.
Was dürft ihr alles machen und nach welchem Gesetz trefft ihr eure Maßnahmen?
Grüße
- Isopropilprophemil
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Re: Angestellte im Polizeidienst / Zentraler Objektschutz
Moin Yen!
Unserer Bestellungsurkunde nach, sind wir nach § 76 Abs. 1 BremPolG zu Hilfspolizeibeamten bestellt. Ich möchte jetzt nicht auf jeden einzelnen Paragraphen sowie Absatz eingehen und versuche mal mich kurz zu fassen.
Zu unseren Befugnissen gehören (gem. Bestellurkunde) unter anderem die Identitätsfeststellung, Prüfung von Berechtigungsscheinen, Befragung, Platzverweis, Gewahrsamnahme, Durchsuchung von Personen, Durchsuchung von Sachen, Betreten und Durchsuchen von Wohnungen, Sicherstellung, sowie Zeichen und Weisungen gem. § 36 Abs. 1 StVO. Androhung sowie Anwendung unmittelbaren Zwangs durch körperliche Gewalt, mit Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt sowie mit Waffen, beschränkt auf Schlagstock, Reizstoffe und Pistole. Es werden Hoheitsrechte als Hilfspolizeibeamter ausgeübt. Gem. Bestellurkunde ist man Beamter im strafrechtlichen Sinne.
Die Wahrnehmung der Befugnisse beschränkt sich jedoch auf die Tätigkeiten im Objektschutz, der Verkehrsregelung sowie auf weitere von der Leitung schriftlich zugeteilte / zugewiesene Aufgaben. Außerhalb dessen (beispielsweise im Rahmen unserer mobilen Maßnahmen, wenn wir auf sog. "Echtfälle" zufahren) bewegen wir uns natürlich auch "nur" im Rahmen der sog. Jedermannrechte und können entsprechend nur aufgrund von Notwehr- und / oder Notstandsrechten handeln.
Viele Grüße
Unserer Bestellungsurkunde nach, sind wir nach § 76 Abs. 1 BremPolG zu Hilfspolizeibeamten bestellt. Ich möchte jetzt nicht auf jeden einzelnen Paragraphen sowie Absatz eingehen und versuche mal mich kurz zu fassen.
Zu unseren Befugnissen gehören (gem. Bestellurkunde) unter anderem die Identitätsfeststellung, Prüfung von Berechtigungsscheinen, Befragung, Platzverweis, Gewahrsamnahme, Durchsuchung von Personen, Durchsuchung von Sachen, Betreten und Durchsuchen von Wohnungen, Sicherstellung, sowie Zeichen und Weisungen gem. § 36 Abs. 1 StVO. Androhung sowie Anwendung unmittelbaren Zwangs durch körperliche Gewalt, mit Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt sowie mit Waffen, beschränkt auf Schlagstock, Reizstoffe und Pistole. Es werden Hoheitsrechte als Hilfspolizeibeamter ausgeübt. Gem. Bestellurkunde ist man Beamter im strafrechtlichen Sinne.
Die Wahrnehmung der Befugnisse beschränkt sich jedoch auf die Tätigkeiten im Objektschutz, der Verkehrsregelung sowie auf weitere von der Leitung schriftlich zugeteilte / zugewiesene Aufgaben. Außerhalb dessen (beispielsweise im Rahmen unserer mobilen Maßnahmen, wenn wir auf sog. "Echtfälle" zufahren) bewegen wir uns natürlich auch "nur" im Rahmen der sog. Jedermannrechte und können entsprechend nur aufgrund von Notwehr- und / oder Notstandsrechten handeln.
Viele Grüße
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- Isopropilprophemil
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Re: Angestellte im Polizeidienst / Zentraler Objektschutz
Also kurz gefasst:
Im Rahmen der uns übertragenen Aufgaben greifen wir im Wesentlichen auf das BremPolG zurück, sowie außerhalb unserer Aufgaben ausschließlich auf Notwehr- und Notstandsrechte (Jedermannrechte...).
Viele Grüße
Im Rahmen der uns übertragenen Aufgaben greifen wir im Wesentlichen auf das BremPolG zurück, sowie außerhalb unserer Aufgaben ausschließlich auf Notwehr- und Notstandsrechte (Jedermannrechte...).
Viele Grüße
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- Cadet
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Re: Angestellte im Polizeidienst / Zentraler Objektschutz
Ich bin seit 17 Jahren Wapo. Eins kannst du mir glauben . Im Dienst werde ich niemals " Jedermannsrechte anwenden". Damit stehst du als Privatmann mit allen Konsequenzen da.
In Hessen haben wir die selben Rechte und Befugnisse wie PVB , die große Ausnahme ist keine Maßnahmen nach der STPO.
Legalitätsprinzip wird von uns erwartet, dementsprechend auch umgesetzt.
Ich bin in Osthessen tätig, hier war schon immer alles anders. Wir waren von Anfang an dezentral organisiert.
Nach dem HSOG und OWIG fahren wir Streife präventiv und repressiv. Fußstreife, Abschiebungen, VU erster Angriff, Schlägerei.........etc.
Schwerpunkt bei mir, Owi Ermittlungen im Bereich Lichtbild Ermittlungen für Bußgeldstellen, ED-Behandlungen, einige von uns arbeiten als KTA Tatortarbeit, Jugendverkehrsschule, Verkehrsüberwachung ruhender und fließender Verkehr, Geschwindigkeitsmessungen, Vorführung Haftrichter, Transporte in die JVA , Schutz von Gerichtsverhandlungen, Bewachung von Gefangenen im Krankenhaus. Und das alles selbstständig ohne PVB!!!!
Das war nur eine kleine Auswahl auf die Schnelle
Gruß
Schnoerbel
In Hessen haben wir die selben Rechte und Befugnisse wie PVB , die große Ausnahme ist keine Maßnahmen nach der STPO.
Legalitätsprinzip wird von uns erwartet, dementsprechend auch umgesetzt.
Ich bin in Osthessen tätig, hier war schon immer alles anders. Wir waren von Anfang an dezentral organisiert.
Nach dem HSOG und OWIG fahren wir Streife präventiv und repressiv. Fußstreife, Abschiebungen, VU erster Angriff, Schlägerei.........etc.
Schwerpunkt bei mir, Owi Ermittlungen im Bereich Lichtbild Ermittlungen für Bußgeldstellen, ED-Behandlungen, einige von uns arbeiten als KTA Tatortarbeit, Jugendverkehrsschule, Verkehrsüberwachung ruhender und fließender Verkehr, Geschwindigkeitsmessungen, Vorführung Haftrichter, Transporte in die JVA , Schutz von Gerichtsverhandlungen, Bewachung von Gefangenen im Krankenhaus. Und das alles selbstständig ohne PVB!!!!
Das war nur eine kleine Auswahl auf die Schnelle
Gruß
Schnoerbel
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Re: Angestellte im Polizeidienst / Zentraler Objektschutz
@schnoerbel:
Gilt die VVWapol in Osthessen nicht oder haltet ihr euch dort nur nicht daran?
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Challenger
"Alles Große in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muß." (Hermann Gmeiner)
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Re: Angestellte im Polizeidienst / Zentraler Objektschutz
Moin Challenger...........
Die Verwaltungsvorschrift interessiert doch wirklich niemanden. Ich fahre sogar allein!! Streife, angeordnet!!
Es wird erwartet Zahlen zu bringen. Dreimal darfst du raten was für eine Streife zuerst bei der tödlichen Schießerei in Fulda war....genau Wachpolizei.
Deswegen haben wir alle geklagt. Weil wir wissentlich Gefahrengeneigt eingesetzt werden!!! Und ich denke mit der neuen Abschiebehaftanstalt kommt die nächste Welle.
Ich bin draußen klar als Polizei erkennbar, damit ist alles gesagt.
Was ich nicht mehr mache .......ich fahre keinen Zug mehr in Uniform, da haben wir null Befugnisse, also da schreite ich nicht mehr ein und wenn ich bis zum Bundesverfassungsgericht gehen muss.
Das Land Hessen ist clever........nur mittlerweile haben sie halt gemerkt mit uns ist nicht mehr gut Kirschen essen..............
Auch andere Rechtsnormen wie Arbeitszeitgesetz werden wissentlich ignoriert.
Arbeiten wie die Pferde, bezahlt werden wie die Esel....
Die Verwaltungsvorschrift interessiert doch wirklich niemanden. Ich fahre sogar allein!! Streife, angeordnet!!
Es wird erwartet Zahlen zu bringen. Dreimal darfst du raten was für eine Streife zuerst bei der tödlichen Schießerei in Fulda war....genau Wachpolizei.
Deswegen haben wir alle geklagt. Weil wir wissentlich Gefahrengeneigt eingesetzt werden!!! Und ich denke mit der neuen Abschiebehaftanstalt kommt die nächste Welle.
Ich bin draußen klar als Polizei erkennbar, damit ist alles gesagt.
Was ich nicht mehr mache .......ich fahre keinen Zug mehr in Uniform, da haben wir null Befugnisse, also da schreite ich nicht mehr ein und wenn ich bis zum Bundesverfassungsgericht gehen muss.
Das Land Hessen ist clever........nur mittlerweile haben sie halt gemerkt mit uns ist nicht mehr gut Kirschen essen..............
Auch andere Rechtsnormen wie Arbeitszeitgesetz werden wissentlich ignoriert.
Arbeiten wie die Pferde, bezahlt werden wie die Esel....
Re: Angestellte im Polizeidienst / Zentraler Objektschutz
Ihr habt keine Befugnisse nach der StPO zu handeln und tut es trotzdem, oder wie war das jetzt zu verstehen?
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Re: Angestellte im Polizeidienst / Zentraler Objektschutz
Legalitätsprinzip.......damit ist alles gesagt. ....
Re: Angestellte im Polizeidienst / Zentraler Objektschutz
wenn ihr keine Rechte nach der StPO habt, dann trifft euch das Legalitätsprinzip auch nicht.
Damit ist dann wohl alles gesagt.
Damit ist dann wohl alles gesagt.
Re: Angestellte im Polizeidienst / Zentraler Objektschutz
Das ist aber keine Generalklausel zur Durchführung von Maßnahmen, die an spezielle Voraussetzungen gebunden sind, die ihr möglicherweise nicht habt.schnoerbel hat geschrieben:Legalitätsprinzip.......damit ist alles gesagt. ....
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
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Re: Angestellte im Polizeidienst / Zentraler Objektschutz
Wie stellst du bei obigen Maßnahmen die Personalien fest, wenn nicht nach StPO?schnoerbel hat geschrieben:VU erster Angriff, Schlägerei.........etc.
Schwerpunkt bei mir, Owi Ermittlungen im Bereich Lichtbild Ermittlungen für Bußgeldstellen, (..) Geschwindigkeitsmessungen,(..) . Und das alles selbstständig ohne PVB!!!!
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Re: Angestellte im Polizeidienst / Zentraler Objektschutz
Schnoerbel, deine Beiträge gehen an den Fragen des Threaderstellers vorbei.
Es würde Sinn machen, wenn du deine Beiträge dort (in der Hessen-Sektion) platzierst, um hier nicht ins Off-Topic abzudriften.
Ob und wie Angestellte der Wachpolizei in Hessen teilweise vorschriftswidrig eingesetzt oder gar eigeninitiativ tätig werden (z.B. weil sie ihre Befugnisse/Rechtsstellung überschätzen) ist ein komplett anderes Thema und wurde auch schon diskutiert.Isopropilprophemil hat geschrieben: ↑Sa 12. Mai 2018, 23:36Dies in Bezug auf Rechte / Befugnisse, Ausbildung, Tätigkeiten und Kompetenzen.
Es würde Sinn machen, wenn du deine Beiträge dort (in der Hessen-Sektion) platzierst, um hier nicht ins Off-Topic abzudriften.
Challenger
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