Speicherung Bodycamdaten der Bundespolizei in Amazon-Cloud
Moderatoren: Old Bill, schutzmann_schneidig
Re: Speicherung Bodycamdaten der Bundespolizei in Amazon-Cloud
Könnte man genauso gut mit jedem anderen Polizeivideo auch, wenn die Polizei schon mit Videobeweisen arbeiten würde und jetzt erst eine Cloud wählt.
Speicherung Bodycamdaten der Bundespolizei in Amazon-Cloud
Nun kommen wir aber wirklich ins krampfhafte Zerreden.
Zulu hat deutlich dargelegt warum wir diese Dienstleistung benötigen und warum nicht alles in Eigenregie laufen kann
Und CD ist nun wirklich sowas von überholt.
Das nutzt selbst privat kaum noch jemand
Zulu hat deutlich dargelegt warum wir diese Dienstleistung benötigen und warum nicht alles in Eigenregie laufen kann
Und CD ist nun wirklich sowas von überholt.
Das nutzt selbst privat kaum noch jemand
Re: Speicherung Bodycamdaten der Bundespolizei in Amazon-Cloud
Mit sowas haben sich schlaue Leute die wesentlich mehr Ahnung von der Thematik haben, schon ausführlich beschäftigt. Es ist gar kein Problem, von einer Videodatei eine Prüfsumme zu erstellen (Hash) und vor der Weitergabe zu hinterlegen. So kann im Zweifel immer wieder geprüft werden, ob die als Beweismittel angeführte Datei mit der Originaldatei noch übereinstimmt (die man natürlich sicher aufbewahrt... und immer nur Kopien an die weiternutzenden Stellen ausgibt). Wird da auch nur ein Bit dran verändert, stimmt die Prüfsumme nicht mehr und eine Prüfsumme zu fälschen ist so ziemlich unmöglich. Ist also nix mit "USB-Stick oder CD mal eben manipulieren". Eine Cloud ist für sichere Datenverarbeitung kein Muss.
Safety first!
Re: Speicherung Bodycamdaten der Bundespolizei in Amazon-Cloud
Wie kontrolliert man die Weitergabe und Verteilung bei 1 + X Kopien? Mindestens genau so schlaue Leute haben sich das System mit den BC Daten ausgedacht. Ich vermute nicht aus Langeweile.
Speicherung Bodycamdaten der Bundespolizei in Amazon-Cloud
Zig Kopien anfertigen kann ganz sicher nicht unser Anliegen sein.
Wir müssen neue Wege beschreiten und nicht am Altbekannten festklammern
Wir müssen neue Wege beschreiten und nicht am Altbekannten festklammern
Re: Speicherung Bodycamdaten der Bundespolizei in Amazon-Cloud
Ich denke kaum, dass sich in der Ermittlungsakte die an die Staatsanwaltschaft geht ein Freigabe- Link in die Cloud befinden wird.
Auch wenn die CD/ DVD alt ist, wird sie noch lange Teil der Ermittlungsakten bleiben.
Auch wenn die CD/ DVD alt ist, wird sie noch lange Teil der Ermittlungsakten bleiben.
Re: Speicherung Bodycamdaten der Bundespolizei in Amazon-Cloud
Hallo zulu,
mein Beitrag sollte keine Argumentation "contra cloud" sein, sondern nur die Aussage entkräften "da könne man dem Inhalt ja gar nicht mehr vertrauen, da kann ja jeder manipulieren!". Dem ist nicht so und die Chance mit einer Manipulation durchzukommen ist bei Aufbewahrung der Originaldatei sowie Geheimhaltung der Prüfsummendatei fast nicht vorhanden. Muss man halt vernünftig mit umgehen können, genauso wie mit einer Cloud (Stichwort Verschlüsselung und Rechteverwaltung...).
Ich stimme Dir aber völlig zu, dass die Amazoncloud unter den gegebenen Umständen die mit Abstand beste Lösung ist. Das KnowHow und die Performance (im Sinne von Verfügbarkeit, Erreichbarkeit, Datenvolumen und Redundanz) bekommt keine deutsche Behörde auch nur im Ansatz gestemmt. Egal wieviel man da jetzt an Cash reinbuttern würde. Und das auf unabsehbare Zeit. Sofern die Daten ordentlich verschlüsselt sind, kann Amazon damit auch überhaupt nichts anfangen und selbst wenn sie weitergegeben werden oder von irgendwelchen ominösen Diensten abgegriffen werden, ist der Aufwand zur Entschlüsselung enorm. Wenn man dann noch nicht mal weiß, in welchem Datensatz man was bestimmtes findet, ein nahezu aussichtsloses Unterfangen.
Safety first!
Re: Speicherung Bodycamdaten der Bundespolizei in Amazon-Cloud
Es muss nicht amazon sein:
http://www.badische-zeitung.de/suedwest ... 47282.html
Bei allen Datenschutzfragen die teilweise noch ungeklärt sind:
- was wird gespeichert, Ton und oder Bild
-Beteiligte oder auch Unbeteiligte
- wo ist es wie im Polizeigesetz verankert
- wann wird angeschaltet, bei einer gegenwärtigen Gefahr oder ggf. immer
- Speicherfristen
ist die Speicherung bei amazon mit den natürlichen Widerständen von Teilen der Bevölkerung und Fachleuten echt unsensibel.
Wer wertet das aus? Wer hat Zugriff auf die Daten, für was, auch innerhalb der Behörde.... da ist noch viel, sehr viel zu klären auch pro Beamte die auch, zu mindestens per Ton, aufgenommen werden.
http://www.badische-zeitung.de/suedwest ... 47282.html
Bei allen Datenschutzfragen die teilweise noch ungeklärt sind:
- was wird gespeichert, Ton und oder Bild
-Beteiligte oder auch Unbeteiligte
- wo ist es wie im Polizeigesetz verankert
- wann wird angeschaltet, bei einer gegenwärtigen Gefahr oder ggf. immer
- Speicherfristen
ist die Speicherung bei amazon mit den natürlichen Widerständen von Teilen der Bevölkerung und Fachleuten echt unsensibel.
Wer wertet das aus? Wer hat Zugriff auf die Daten, für was, auch innerhalb der Behörde.... da ist noch viel, sehr viel zu klären auch pro Beamte die auch, zu mindestens per Ton, aufgenommen werden.
Re: Speicherung Bodycamdaten der Bundespolizei in Amazon-Cloud
Hallo claire,
da schließe ich mich Dir insofern an, als dass die Frage, wo die Daten gespeichert werden, die Behörden ja nicht von der Aufgabe entbindet, Lese-, Schreib- und Zugriffsrechte zu definieren und Regularien im Umgang mit Daten in der Cloud zu konzipieren sowie die Daten in eigene, bereits bestehende Datenstrukturen und -gepflogenheiten einzubinden. Wobei eine Menge Arbeit getan wird, die auch ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit bei der Aufsetzung behördeneigener Server-Lösungen gewesen wäre. Ich bezweifle übrigens, dass die, wie hier geschrieben wurde, zulu war es glaube ich, Milliarden verschlingen würde.
Die Befürchtungen der Bevölkerung finde ich vernachlässigbar in diesem Fall, die Daten sind ja weitestgehend sicher vor unautorisiertem Zugriff, sicherer wären sie in einer Bundescloud auch nicht. Es widerspricht einfach meinem Staatsverständnis, digitale Aktenhaltung outzusourcen. Ich sage es mal lapidar: Ein Staat muss so etwas in Eigenregie drauf haben, auch wenn es meinetwegen nich jünstig wird.
Genau wie ein Staat auch alle seine Beamten mit den Möglichkeiten und räumlichen Ressourcen ausstatten muss, ihre Arbeit sachgerecht zu erledigen. Kleinere Behörden haben halt, aktuelles Beispiel aus einem anderen Thread, nicht mehr die Personaldecke und die Ressourcen und deshalb auch gar nicht mehr das Denken in der Planung, um strikt nach Strafprozessordnung samt sämtlicher Implikationen zu arbeiten. Und kriegen dann noch nachträglich druff, wenn sie halt überfordert waren, obwohl jeder Beamte sein bestes gegeben hat. So etwas hätte es in den 1970er- oder 80er-Jahren in NRW einfach nicht gegeben, auch nicht bei einer Kreispolizeibehörde, da waren die Polizeien auch in der Fläche wesentlich breiter aufgestellt.
Die Kosten als Killerargument pro Amazon lehne ich also ab. Das ist eine Paradigmenentscheidung, das darf man bei aller "Fortschrittlichkeit" nicht übersehen. Der Bund hätte hier Vorreiter sein können und sein Modell an die Länder zur Adaption weitervermarkten können. Wieder eine Chance verpasst wegen Kosten. Na ja, wundert nicht wirklich.
Viele Grüße
Kulinka
da schließe ich mich Dir insofern an, als dass die Frage, wo die Daten gespeichert werden, die Behörden ja nicht von der Aufgabe entbindet, Lese-, Schreib- und Zugriffsrechte zu definieren und Regularien im Umgang mit Daten in der Cloud zu konzipieren sowie die Daten in eigene, bereits bestehende Datenstrukturen und -gepflogenheiten einzubinden. Wobei eine Menge Arbeit getan wird, die auch ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit bei der Aufsetzung behördeneigener Server-Lösungen gewesen wäre. Ich bezweifle übrigens, dass die, wie hier geschrieben wurde, zulu war es glaube ich, Milliarden verschlingen würde.
Die Befürchtungen der Bevölkerung finde ich vernachlässigbar in diesem Fall, die Daten sind ja weitestgehend sicher vor unautorisiertem Zugriff, sicherer wären sie in einer Bundescloud auch nicht. Es widerspricht einfach meinem Staatsverständnis, digitale Aktenhaltung outzusourcen. Ich sage es mal lapidar: Ein Staat muss so etwas in Eigenregie drauf haben, auch wenn es meinetwegen nich jünstig wird.
Genau wie ein Staat auch alle seine Beamten mit den Möglichkeiten und räumlichen Ressourcen ausstatten muss, ihre Arbeit sachgerecht zu erledigen. Kleinere Behörden haben halt, aktuelles Beispiel aus einem anderen Thread, nicht mehr die Personaldecke und die Ressourcen und deshalb auch gar nicht mehr das Denken in der Planung, um strikt nach Strafprozessordnung samt sämtlicher Implikationen zu arbeiten. Und kriegen dann noch nachträglich druff, wenn sie halt überfordert waren, obwohl jeder Beamte sein bestes gegeben hat. So etwas hätte es in den 1970er- oder 80er-Jahren in NRW einfach nicht gegeben, auch nicht bei einer Kreispolizeibehörde, da waren die Polizeien auch in der Fläche wesentlich breiter aufgestellt.
Die Kosten als Killerargument pro Amazon lehne ich also ab. Das ist eine Paradigmenentscheidung, das darf man bei aller "Fortschrittlichkeit" nicht übersehen. Der Bund hätte hier Vorreiter sein können und sein Modell an die Länder zur Adaption weitervermarkten können. Wieder eine Chance verpasst wegen Kosten. Na ja, wundert nicht wirklich.
Viele Grüße
Kulinka
Re: Speicherung Bodycamdaten der Bundespolizei in Amazon-Cloud
Claire
Der Süden macht es ohne Cloud
Eine Lösung die ich besser finde
Bezüglich deiner rechtlichen Fragen lies doch mal den 27a BPolG.
Der Süden macht es ohne Cloud
Eine Lösung die ich besser finde
Bezüglich deiner rechtlichen Fragen lies doch mal den 27a BPolG.
Re: Speicherung Bodycamdaten der Bundespolizei in Amazon-Cloud
In BW ist da rechtlich nichts ungeklärt. Einfach mal § 21 PolG durchstöbern und ab Absatz 5 lesen. Da werden alle Fragen beantwortet.claire hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 19:21Bei allen Datenschutzfragen die teilweise noch ungeklärt sind:
- was wird gespeichert, Ton und oder Bild
-Beteiligte oder auch Unbeteiligte
- wo ist es wie im Polizeigesetz verankert
- wann wird angeschaltet, bei einer gegenwärtigen Gefahr oder ggf. immer
- Speicherfristen
Re: Speicherung Bodycamdaten der Bundespolizei in Amazon-Cloud
Es gibt Polizeigesetze die vom Text her das Tragen, Benutzen von Bodycams erlauben. Gleichzeitig laufen Datenschützer Sturm.
Der offene Gau herrscht in Niedersachsen. Das Innenministerium sagt:- alles super- und hat die Geräte ausgeschrieben, die Dienststellen können anschaffen.
Die Landesdatenschutzbeauftragte sagt: illegal.
Der Beamte der verantwortlich ist für sein Tun dreht sich Löckchen: Handele ich legal/illegal...mit welchen Konsequenzen.
Ich las das Polizeigesetz von BW. Ich sah dort das Pre-Recording.
"Auch wenn der Einsatz von Bodycams nicht mit einer Art
„Vorratsdatenspeicherung“ gleichzusetzen ist, bei der das Kommunikationsverhalten
der ganzen Bevölkerung für einen längeren Zeitraum festgehalten wird, kann auch eine
(vorsorgliche) Bildaufzeichnung von gerade einmal 60 Sekunden und in einer Situation,
in der die Polizei nicht heimlich, sondern offen auftritt, einen Eingriff in das Grundrecht
auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht am eigenen Bild oder das Recht am
gesprochenen Wort darstellen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner
Entscheidung zur automatisierten Auswertung von Kfz-Kennzeichen einen
Grundrechtseingriff nur dann verneint, wenn der Zugriff auf die Daten auf den
maschinell begrenzten Bereich des Auswertungsverfahrens beschränkt ist, ein
unverzüglicher, ungezielter Datenabgleich vollständig automatisiert erfolgt und im Falle
eines Nichttreffers anonym, spurenlos, ohne weiteres Erkenntnisinteresse für die
Ermittlungsbehörden bleibt. Die im Rahmen (auch) des Pre-Recording erfolgte
Aufzeichnung geht hierüber aber hinaus. Die (auch nur) vorübergehende Speicherung
ist graduell mehr als die nur computergesteuerte Erfassung und die Frage der
„erforderlichen“ endgültigen Speicherung hängt zudem von der (subjektiven)
Einschätzung eines Polizeibeamten – und gerade nicht eines Computers – ab."
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... 8-data.pdf
Ich habe in den vergangen Jahren immer wieder erlebt, dass Maßnahmen der Polizei im Nachgang von Gerichten als rechtswidrig eingeschätzt wurden.
Dies inbesondere bei Grundrechtseingriffen die die informationelle Selbstbestimmung betreffen.
Im Februar hat die GDP sich gefeiert, die erste Dienstvereinbarung zu Bodycam-Einsatz unterschrieben, bei der Bundespolizei.
Über diese Vereinbarung kann man staunen. Wie kamen die auf die Idee, dass nach der jetzigen Gesetzeslage z.B. anhand der Aufnahmen Leistungskontrollen festgemacht werden können?
https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/D ... en&ccm=000
Sie kamen halt drauf. Sie werden sich etwas gedacht haben.
Wobei natürlich diese Dienstvereinbarung nichts dazu sagt, was geschieht wenn z.B. Polizeigewalt angezeigt wird. Auch dies ist möglich und würde dann natürlich auch Verpixelung und Co. nicht zulassen. Wiederum Fragen der Auswertung aufkommen lassen.
Die Frage ist auch -ist es eine geeignete Maßnahme um Gewalt gegen Polizisten zu reduzieren-? Es gibt Forschungen die klar - Nein- sagen. Es gibt auch Gegenteilige.
Das wird sich ggf. irgendwann klären ob es geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist. Ist es dies nicht, ist es rechtswidrig.
Ein Punkt dessen, ob es geeignet sein wird ist auch die Akzeptanz der Aufnahmen durch ein polizeiliches Gegenüber.
Ein gewisser Prozentsatz wird dabei die Vorstellung der Speicherung bei Amazon nicht freundlich gegenüber stehen.
Der Grund ist Amazon und der Ruf den Amazon heute und in Zukunft haben wird. Wie sich das entwickelt ist unklar.
Ob dies ggf. zur Eskalation beitragen kann dass aufgezeichnet/gespeichert wird, ggf. auch zu einer Eskalation von Unbeteiligten, wird die Praxis ergeben.
Ich halte diese Bodycam-Geschichte für ein Politikum. Ich bin mir nicht sicher ob es den Beamten nutzt oder eher schadet.
Die Umsetzung halte ich für rechtlich bedenklich;
Klar ist für mich, zeichnet Polizei auf wird auch Polizei aufgezeichnet. Bei allen rechtlichen Fragen die sich dann stellen und bei allen Eskalationen/rechtlichen Fragen, die es um dieses Thema schon gibt und noch geben wird.
Der offene Gau herrscht in Niedersachsen. Das Innenministerium sagt:- alles super- und hat die Geräte ausgeschrieben, die Dienststellen können anschaffen.
Die Landesdatenschutzbeauftragte sagt: illegal.
Der Beamte der verantwortlich ist für sein Tun dreht sich Löckchen: Handele ich legal/illegal...mit welchen Konsequenzen.
Ich las das Polizeigesetz von BW. Ich sah dort das Pre-Recording.
"Auch wenn der Einsatz von Bodycams nicht mit einer Art
„Vorratsdatenspeicherung“ gleichzusetzen ist, bei der das Kommunikationsverhalten
der ganzen Bevölkerung für einen längeren Zeitraum festgehalten wird, kann auch eine
(vorsorgliche) Bildaufzeichnung von gerade einmal 60 Sekunden und in einer Situation,
in der die Polizei nicht heimlich, sondern offen auftritt, einen Eingriff in das Grundrecht
auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht am eigenen Bild oder das Recht am
gesprochenen Wort darstellen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner
Entscheidung zur automatisierten Auswertung von Kfz-Kennzeichen einen
Grundrechtseingriff nur dann verneint, wenn der Zugriff auf die Daten auf den
maschinell begrenzten Bereich des Auswertungsverfahrens beschränkt ist, ein
unverzüglicher, ungezielter Datenabgleich vollständig automatisiert erfolgt und im Falle
eines Nichttreffers anonym, spurenlos, ohne weiteres Erkenntnisinteresse für die
Ermittlungsbehörden bleibt. Die im Rahmen (auch) des Pre-Recording erfolgte
Aufzeichnung geht hierüber aber hinaus. Die (auch nur) vorübergehende Speicherung
ist graduell mehr als die nur computergesteuerte Erfassung und die Frage der
„erforderlichen“ endgültigen Speicherung hängt zudem von der (subjektiven)
Einschätzung eines Polizeibeamten – und gerade nicht eines Computers – ab."
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... 8-data.pdf
Ich habe in den vergangen Jahren immer wieder erlebt, dass Maßnahmen der Polizei im Nachgang von Gerichten als rechtswidrig eingeschätzt wurden.
Dies inbesondere bei Grundrechtseingriffen die die informationelle Selbstbestimmung betreffen.
Im Februar hat die GDP sich gefeiert, die erste Dienstvereinbarung zu Bodycam-Einsatz unterschrieben, bei der Bundespolizei.
Über diese Vereinbarung kann man staunen. Wie kamen die auf die Idee, dass nach der jetzigen Gesetzeslage z.B. anhand der Aufnahmen Leistungskontrollen festgemacht werden können?
https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/D ... en&ccm=000
Sie kamen halt drauf. Sie werden sich etwas gedacht haben.
Wobei natürlich diese Dienstvereinbarung nichts dazu sagt, was geschieht wenn z.B. Polizeigewalt angezeigt wird. Auch dies ist möglich und würde dann natürlich auch Verpixelung und Co. nicht zulassen. Wiederum Fragen der Auswertung aufkommen lassen.
Die Frage ist auch -ist es eine geeignete Maßnahme um Gewalt gegen Polizisten zu reduzieren-? Es gibt Forschungen die klar - Nein- sagen. Es gibt auch Gegenteilige.
Das wird sich ggf. irgendwann klären ob es geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist. Ist es dies nicht, ist es rechtswidrig.
Ein Punkt dessen, ob es geeignet sein wird ist auch die Akzeptanz der Aufnahmen durch ein polizeiliches Gegenüber.
Ein gewisser Prozentsatz wird dabei die Vorstellung der Speicherung bei Amazon nicht freundlich gegenüber stehen.
Der Grund ist Amazon und der Ruf den Amazon heute und in Zukunft haben wird. Wie sich das entwickelt ist unklar.
Ob dies ggf. zur Eskalation beitragen kann dass aufgezeichnet/gespeichert wird, ggf. auch zu einer Eskalation von Unbeteiligten, wird die Praxis ergeben.
Ich halte diese Bodycam-Geschichte für ein Politikum. Ich bin mir nicht sicher ob es den Beamten nutzt oder eher schadet.
Die Umsetzung halte ich für rechtlich bedenklich;
Klar ist für mich, zeichnet Polizei auf wird auch Polizei aufgezeichnet. Bei allen rechtlichen Fragen die sich dann stellen und bei allen Eskalationen/rechtlichen Fragen, die es um dieses Thema schon gibt und noch geben wird.
Speicherung Bodycamdaten der Bundespolizei in Amazon-Cloud
Bitte jetzt keine Diskussion über Bodycams an sich. Das hatten wir bereits in einem anderen Thread.
Der Drops ist gelutscht
Der Drops ist gelutscht
Re: Speicherung Bodycamdaten der Bundespolizei in Amazon-Cloud
Gelutscht zwar nicht, aber hier geht es halt nicht darum. Wenngleich viel Text nicht auch viel Information in sich trägt. Ich neige dazu, allzu umfangreiches nicht zu lesen, wenn es nicht ein Buch ist.
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