Polizei in sozialen Medien
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Polizei in sozialen Medien
Sir James. Da stimme ich Dir absolut zu. Schaut euch mal den Twitteraccount der Unabhängigen an. Und dann noch Herrn Alexander S. Der ja jetzt den Kopf eingezogen hat. DAS ist ein schlechtes Bild für uns.
Bei Insta bin ich bisher nicht, aber ich kann mir die Bilder lebhaft vorstellen. Beschämend.
Und JA! Der Diensrherr kennt ALLE Accounts mit mittlerer Reichweite
Bei Insta bin ich bisher nicht, aber ich kann mir die Bilder lebhaft vorstellen. Beschämend.
Und JA! Der Diensrherr kennt ALLE Accounts mit mittlerer Reichweite
Re: Polizei in sozialen Medien
Hallo André,
bei Instacops handelt es sich mWn nicht um einen Account sondern um einen Hashtag, unter dem verschiedene Accounts posten, die sich zum Beispiel "tagebucheinerpolizistin" oder "officermcflurry" etc. nennen. Niederländische Kollegen von Euch nutzen diesen #instacops auch.
Allerdings hat zum Beispiel "tagebucheinerpolizistin" als Account schon eine stolze Reichweite mit ihren Fotos u.a. in Uniform, runde 30.000 Follower. Ich nehme daher an, solche Accounts sind dem Dienstherrn bekannt. Wobei ich mich fragen würde, auf welcher Grundlage man das Betreiben eines solchen Bildblogs als Dienstherr untersagen kann? Sie stellt sich da als Mensch dar, der im Polizeidienst arbeitet, das ist eine Facette ihrer Persönlichkeit. Ich persönlich verstehe nicht, warum sie sich so exponiert, aber darf/kann man das jemandem verbieten, sofern keine dienstrelevanten Infos preisgegeben werden sondern nur Bilder in Uniform mit "Wie ich mich grad so fühl"-Besinnlichkeitstexten?
Aus meiner Sicht dürfte die interessante Frage dabei sein, ob sie die Wortmarke Polizei und die Hoheitszeichen wie Polizeistern und Wappen privat überhaupt nutzen/präsentieren darf, andere Hebel sehe ich, als Laie, da eher nicht?
Viele Grüße
Kulinka
bei Instacops handelt es sich mWn nicht um einen Account sondern um einen Hashtag, unter dem verschiedene Accounts posten, die sich zum Beispiel "tagebucheinerpolizistin" oder "officermcflurry" etc. nennen. Niederländische Kollegen von Euch nutzen diesen #instacops auch.
Allerdings hat zum Beispiel "tagebucheinerpolizistin" als Account schon eine stolze Reichweite mit ihren Fotos u.a. in Uniform, runde 30.000 Follower. Ich nehme daher an, solche Accounts sind dem Dienstherrn bekannt. Wobei ich mich fragen würde, auf welcher Grundlage man das Betreiben eines solchen Bildblogs als Dienstherr untersagen kann? Sie stellt sich da als Mensch dar, der im Polizeidienst arbeitet, das ist eine Facette ihrer Persönlichkeit. Ich persönlich verstehe nicht, warum sie sich so exponiert, aber darf/kann man das jemandem verbieten, sofern keine dienstrelevanten Infos preisgegeben werden sondern nur Bilder in Uniform mit "Wie ich mich grad so fühl"-Besinnlichkeitstexten?
Aus meiner Sicht dürfte die interessante Frage dabei sein, ob sie die Wortmarke Polizei und die Hoheitszeichen wie Polizeistern und Wappen privat überhaupt nutzen/präsentieren darf, andere Hebel sehe ich, als Laie, da eher nicht?
Viele Grüße
Kulinka
Re: Polizei in sozialen Medien
Mir ging es da eher um die Kollegen, die durch Äußerungen (ich beziehe mich nun auf Twitter) sehr negativ auffallen.
Auf insta (da war ich nie) halte ich Sexy Fotos vom Strand und dann Foto in Uniform für völlig daneben. Mag manch einem anders gehen. Bin ja nur ein alter weißer Mann - was weiß ich also schon
Auf insta (da war ich nie) halte ich Sexy Fotos vom Strand und dann Foto in Uniform für völlig daneben. Mag manch einem anders gehen. Bin ja nur ein alter weißer Mann - was weiß ich also schon
Re: Polizei in sozialen Medien
Hallo André,
da haben wir unterschiedliche Erfahrungshorizonte, Twitter kenne ich wiederum kaum. Was mir noch aufgefallen ist: "tagebucheinerpolizistin" taggt ihren Dienstherrn bzw. dessen Insta-Account in ihren Storys. Ihr Account (seit gestern wieder rund 200 Follower mehr, hoffentlich sind wir das hier nicht schuld ) ist dort also wie Du ohnehin schon über größere Accounts sagtest bekannt. Im Gegensatz zu "officermcflurry" zeigt "tagebucheinerpolizistin" aber nicht ihr Gesicht.
Was mir auch aufgefallen ist: Die Schnittmenge zwischen ihrem Account und dem ihres Dienstherren ist recht groß. Auf beiden menschelt es geradezu notorisch.
Irgendjemand eine Meinung zur Frage, ob und wie man so etwas ggf. untersagen kann/sollte?
Viele Grüße
Kulinka
da haben wir unterschiedliche Erfahrungshorizonte, Twitter kenne ich wiederum kaum. Was mir noch aufgefallen ist: "tagebucheinerpolizistin" taggt ihren Dienstherrn bzw. dessen Insta-Account in ihren Storys. Ihr Account (seit gestern wieder rund 200 Follower mehr, hoffentlich sind wir das hier nicht schuld ) ist dort also wie Du ohnehin schon über größere Accounts sagtest bekannt. Im Gegensatz zu "officermcflurry" zeigt "tagebucheinerpolizistin" aber nicht ihr Gesicht.
Was mir auch aufgefallen ist: Die Schnittmenge zwischen ihrem Account und dem ihres Dienstherren ist recht groß. Auf beiden menschelt es geradezu notorisch.
Irgendjemand eine Meinung zur Frage, ob und wie man so etwas ggf. untersagen kann/sollte?
Viele Grüße
Kulinka
Re: Polizei in sozialen Medien
Wenn dein öffentlicher Auftritt im Spannungsfeld zu deinen dienstlichen Pflichten steht.
Zuerst darfst du zu Gesprächen beim Vorgesetzten antanzen. Lenkst du dann nicht ein, wird der Dienstherr beobachten und warten, bis er dich zu packen kriegt und es dir untersagen kann.
Siehe Adrienne aus Dresden.
Die Meisten dürften bei Gesprächen, in denen ordentlich Druck gemacht wird, bereits einlenken.
Zuerst darfst du zu Gesprächen beim Vorgesetzten antanzen. Lenkst du dann nicht ein, wird der Dienstherr beobachten und warten, bis er dich zu packen kriegt und es dir untersagen kann.
Siehe Adrienne aus Dresden.
Die Meisten dürften bei Gesprächen, in denen ordentlich Druck gemacht wird, bereits einlenken.
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- Beiträge: 53
- Registriert: Mi 3. Apr 2013, 15:14
Re: Polizei in sozialen Medien
Leider werden solche Accounts bei Instagram in manchen Bundesländern gefördert. Bei uns in Nds. ist das zB der Fall.
Einer dieser Accounts schlägt da mMn regelmäßig über die Stränge. Da werden auch mal Gerichtsurteile öffentlich gerügt, Kommentare wie „armes Deutschland“ geliket oder in die Kamera gemuht.
Diesen Account gibts jetzt schon einige Zeit, wie da seitens des Dienstherren augenscheinlich nicht interveniert werden kann, ist mir ein Rätsel..
Einer dieser Accounts schlägt da mMn regelmäßig über die Stränge. Da werden auch mal Gerichtsurteile öffentlich gerügt, Kommentare wie „armes Deutschland“ geliket oder in die Kamera gemuht.
Diesen Account gibts jetzt schon einige Zeit, wie da seitens des Dienstherren augenscheinlich nicht interveniert werden kann, ist mir ein Rätsel..
Polizei in sozialen Medien
Ich weiß genau von welchem Account du sprichst und ich bin einer derjenigen der sich unter diesem Post bzgl des Urteils mal sehr kritisch geäußert hat bzgl ihrer Darstellung. Als Antwort kam von ihr sehr emotionales Geschwurbel und dass die Justiz uns ja im Stich lasse etc., wohlgemerkt auf einem offiziellen Account der Polizei Niedersachsens. Dazu Gab es dann Zustimmung des offiziellen Accounts ihrer Behörde. Übel.-Sherlock Holmes- hat geschrieben:Leider werden solche Accounts bei Instagram in manchen Bundesländern gefördert. Bei uns in Nds. ist das zB der Fall.
Einer dieser Accounts schlägt da mMn regelmäßig über die Stränge. Da werden auch mal Gerichtsurteile öffentlich gerügt, Kommentare wie „armes Deutschland“ geliket oder in die Kamera gemuht.
Diesen Account gibts jetzt schon einige Zeit, wie da seitens des Dienstherren augenscheinlich nicht interveniert werden kann, ist mir ein Rätsel..
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Re: Polizei in sozialen Medien
Hallo Sherlock,-Sherlock Holmes- hat geschrieben: ↑Mo 3. Feb 2020, 11:02Diesen Account gibts jetzt schon einige Zeit, wie da seitens des Dienstherren augenscheinlich nicht interveniert werden kann, ist mir ein Rätsel..
da scheint jedenfalls nicht die RGL sondern eher der Wille zu fehlen, das öffentliche Bashen von Gerichtsurteilen in Uniform beißt sich aus meiner Sicht mit den Wohlverhaltenspflichten. Ganz schön peinlich und aus meiner Sicht ein weiterer Grund, den Vorstoß des Datenschutzbeauftragten im Ursprungsbeitrag generell zu begrüßen.
Viele Grüße
Kulinka
Re: Polizei in sozialen Medien
Ähm. Ja, solange die Inhalte oder Bilder nicht vs-nfd sind, muss ich meinen Dienstherrn nicht um nen Muttizettel für Insta bitten.Es kann sein, dass sich das ausschließlich auf die "Instacops" unter den Anwärtern bezieht. Diese dürfen definitiv nicht ohne Zustimmung des Dienstherren in Uniform aus dem Hochschul -Trainings, oder Praktikumsalltag berichten. Sollte das bei "fertigen" PVB nicht so sein, finde ich das schade. Denn diejenigen, die jetzt im dritten Ausbildungsjahr auf dem einen Bild in Uniform mit Handy vor dem Spiegel die Bizepspose machen und auf dem anderen Bild mit 9 Bier intus Liedpassagen aus "187" o.Ä. Konsorten zitieren werden ihren Charakter diesbezüglich durch einen Stern auf der Schulter nicht ändern.
Ich verstehe diesen Trend sowieso nicht, habe erst gestern wieder auf Instagram einen (Blog)Account eines zukünftigen Anwärters gesehen der 2020 beginnt, heißt er hat seit 2 Wochen seine EZ in der Hand. Dass da der erste Gedanke ist meine EZ als Bild in Insta zu knallen ist für mich etwas
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Polizei in sozialen Medien
DerLima hat geschrieben:Ähm. Ja, solange die Inhalte oder Bilder nicht vs-nfd sind, muss ich meinen Dienstherrn nicht um nen Muttizettel für Insta bitten.Es kann sein, dass sich das ausschließlich auf die "Instacops" unter den Anwärtern bezieht. Diese dürfen definitiv nicht ohne Zustimmung des Dienstherren in Uniform aus dem Hochschul -Trainings, oder Praktikumsalltag berichten. Sollte das bei "fertigen" PVB nicht so sein, finde ich das schade. Denn diejenigen, die jetzt im dritten Ausbildungsjahr auf dem einen Bild in Uniform mit Handy vor dem Spiegel die Bizepspose machen und auf dem anderen Bild mit 9 Bier intus Liedpassagen aus "187" o.Ä. Konsorten zitieren werden ihren Charakter diesbezüglich durch einen Stern auf der Schulter nicht ändern.
Ich verstehe diesen Trend sowieso nicht, habe erst gestern wieder auf Instagram einen (Blog)Account eines zukünftigen Anwärters gesehen der 2020 beginnt, heißt er hat seit 2 Wochen seine EZ in der Hand. Dass da der erste Gedanke ist meine EZ als Bild in Insta zu knallen ist für mich etwas
Das ist nicht gut, denn deshalb haben wir diese Probleme (nicht auf dich sondern auf die Regelung im Allgemeinen bezogen). Wenn mein Arbeitgeber in der freien Wirtschaft nicht möchte dass ich mich mit dem Dienstwagen oder Kleidung fotografiere dann hab ich das auch zu beachten.
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Re: Polizei in sozialen Medien
Hallo Lima,
um einen Muttizettel sicher nicht. Aber vielleicht um die Erlaubnis, die Wortmarke Polizei und die Uniform in privaten Zusammenhängen zu nutzen? Eine Grenze übertritt das ja schon aus meiner Sicht, man geht ja auch nicht im Frei in Uniform aufs Rockkonzert oder nimmt wenigstens die Dienstmütze mit hin, um diese Facette der eigenen Persönlichkeit zu zeigen.
Viele Grüße
Kulinka
um einen Muttizettel sicher nicht. Aber vielleicht um die Erlaubnis, die Wortmarke Polizei und die Uniform in privaten Zusammenhängen zu nutzen? Eine Grenze übertritt das ja schon aus meiner Sicht, man geht ja auch nicht im Frei in Uniform aufs Rockkonzert oder nimmt wenigstens die Dienstmütze mit hin, um diese Facette der eigenen Persönlichkeit zu zeigen.
Viele Grüße
Kulinka
Re: Polizei in sozialen Medien
Früher hat man (uns) im Studium noch massivst von einer solchen Selbstdarstellung in den sozialen Medien abgeraten, weil das ggf. mal die spätere Verwendung einschränken könnte. Heute werden die Anwärter bei jeder Gelegenheit vor die Kamera gezerrt, weil man ja ach so bürgernah und transparent sein will. Da braucht man sich überhaupt nicht wundern, dass die uniformierten Kollegen keinerlei Respekt mehr bekommen.
Twitter zur Informationsstreuung sehr gerne. Aber das, was die Behörden und viele Selbstdarsteller aus dem Fußvolk z. B. auf Instagram treiben, finde ich nicht mehr feierlich.
Twitter zur Informationsstreuung sehr gerne. Aber das, was die Behörden und viele Selbstdarsteller aus dem Fußvolk z. B. auf Instagram treiben, finde ich nicht mehr feierlich.
Re: Polizei in sozialen Medien
Uns (EJ2019) wird das ständig gepredigt, also ist heute nicht anders. Aber du hast natürlich Recht mit den Anwärtern die random für seltsame Videos genutzt werden.Kilkenny hat geschrieben: ↑Mi 5. Feb 2020, 19:27Früher hat man (uns) im Studium noch massivst von einer solchen Selbstdarstellung in den sozialen Medien abgeraten, weil das ggf. mal die spätere Verwendung einschränken könnte. Heute werden die Anwärter bei jeder Gelegenheit vor die Kamera gezerrt, weil man ja ach so bürgernah und transparent sein soll. Da braucht man sich überhaupt nicht wundern, dass die uniformierten Kollegen keinerlei Respekt mehr bekommen.
Re: Polizei in sozialen Medien
Tja, das Gesetz und der Dienstherr sagen aber auch: Du bist 24h Polizist. Unabhängig davon, ob du im Dienst bist oder nicht... Strafverfolgungszwang, Amtsdelikte, Verhalten in und außer Dienst, Konsum von Betäubungsmitteln... Da wird sogar die Argumentation mit der Wortmarke schwer. Wenn der Post einen Zusammenhang zum Dienst hat (auch ich habe ein Insta-Konto), ist das vollkommen legitim.Kulinka hat geschrieben: ↑Di 4. Feb 2020, 18:47Hallo Lima,
um einen Muttizettel sicher nicht. Aber vielleicht um die Erlaubnis, die Wortmarke Polizei und die Uniform in privaten Zusammenhängen zu nutzen? Eine Grenze übertritt das ja schon aus meiner Sicht, man geht ja auch nicht im Frei in Uniform aufs Rockkonzert oder nimmt wenigstens die Dienstmütze mit hin, um diese Facette der eigenen Persönlichkeit zu zeigen.
Viele Grüße
Kulinka
Aber dein Arbeitgeber lässt dir auch ein ganz eigenes Privatleben zu. Das ist, wie oben geschrieben, als Beamter und insbesondere als Polizeibeamter dann doch irgendwie anders...Wenn mein Arbeitgeber in der freien Wirtschaft nicht möchte dass ich mich mit dem Dienstwagen oder Kleidung fotografiere dann hab ich das auch zu beachten.
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Re: Polizei in sozialen Medien
@ Lima: Deiner Argumenation kann ich soweit folgen und finde da auch erstmal keinen Kritikpunkt. Reine Interssensfrage: Bist Du der Meinung, es wäre rechtlich unmöglich, das Veröffentlichen* von Fotos in Uniform oder sonstigem eindeutigem Dienstbezug (Fahrzeuge, Equipment sofern dienstlich geliefert, polizeiliche Objekte, Einsatzorte etc...) per Dienstanweisung oder Gesetz zu untersagen? (bzw. explizit nur für den privaten* Gebrauch zu erlauben)?
*Die Trennung meint hier: privates Fotoalbum oder geschlossene Freundesgruppe auf Plattformen ja / Socialmedia-Accounts oder Drucksachen mit potenziell unbeschränkter Reichweite nein.
*Die Trennung meint hier: privates Fotoalbum oder geschlossene Freundesgruppe auf Plattformen ja / Socialmedia-Accounts oder Drucksachen mit potenziell unbeschränkter Reichweite nein.
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