Polizei in sozialen Medien

Polizeibezogenes, was in keine andere Sektion hineinpasst

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Re: Polizei in sozialen Medien

Beitragvon Brot » Fr 7. Feb 2020, 09:27

In BW sind laut IM ausdrücklich Aufnahmen von Beweismaterial, Personen (edit: Beschuldigte, Geschädigte, Zeugen, etc.), Dienstabläufen und Dienstgebäuden (wenn FEM erkennbar) sowie die Verbreitung/Weitergabe, wenn man sie z.B. durch Dritte erhalten hat und dann weiterleitet, untersagt.

Weiterhin ist die Veröffentlichung oder Verbreitung von geschlossenen Einheiten mit erkennbarem Landeswappen oder Einheitszeichen, Portraitaufnahmen in Uniform mit Landeswappen sowie Beschäftigte mit dienstlichem Bezug, wenn es geeignet ist, das Ansehen der Polizei negativ zu beeinträchtigen.

Begründet auf § 34 BeamtStG (Wohlverhaltenspflicht), § 33 (2) BeamtStG (Gebot der politischen Mäßigung und Zurückhaltung) und § 37 BeamtStG (Amtsverschwiegenheit).

Zudem wird in BW jegliche dienstliche Kommunikation via Messengerdiensten auf privaten Geräten untersagt.



Private Fotos auf dem Gerät würde ich mal nicht dazu zählen. Aber auch schon die Nutzung geschlossener Gruppen auf Platformen ist eine Nutzung sozialer Netzwerke und da beim Hochladen sozusagen die Rechte an die Platform abgegeben werden, würde ich eine Nutzung ausschließen.

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Re: Polizei in sozialen Medien

Beitragvon DerLima » Fr 7. Feb 2020, 10:57

Syzygy hat geschrieben:
Fr 7. Feb 2020, 05:32
@ Lima: Deiner Argumenation kann ich soweit folgen und finde da auch erstmal keinen Kritikpunkt. Reine Interssensfrage: Bist Du der Meinung, es wäre rechtlich unmöglich, das Veröffentlichen* von Fotos in Uniform oder sonstigem eindeutigem Dienstbezug (Fahrzeuge, Equipment sofern dienstlich geliefert, polizeiliche Objekte, Einsatzorte etc...) per Dienstanweisung oder Gesetz zu untersagen? (bzw. explizit nur für den privaten* Gebrauch zu erlauben)?

*Die Trennung meint hier: privates Fotoalbum oder geschlossene Freundesgruppe auf Plattformen ja / Socialmedia-Accounts oder Drucksachen mit potenziell unbeschränkter Reichweite nein.
Also ich denke, und so handhabe ich es auch, alles, was die Öffentlichkeit wahrnehmen kann, kann ich auch auf Bildern veröffentlichen. Sprich: Ein Bild von mir in Uniform vor dem Streifenwagen oder vor der "öffentlichen" Seite des Polizeigebäudes ist möglich. Beweismaterial, Sachverhaltsinhalte, VS-NfD oder ähnliches natürlich nicht.

Daher finde ich auch, dass BW mit seiner Anweisung schon grenzwertig ist, wenn BW sagt "Personen". Sind es Personen, die nicht zur Polizei gehören, dann klar, aber der Polizeibeamte selber hat da aus meiner Sicht die alleinige Entscheidungsfreiheit, wie weit er mit seinem eigenen Recht auf informationelle Selbstbestimmung geht. Ein guter Anhalt sind da die Polizeieigenen Veröffentlichungen. Und die Regeln im Umgang mit der Presse. Das was ich der Presse sagen kann und das was die Presse veröffentlichen darf, darf ich selber auch veröffentlichen. Warum sollte ich weniger dürfen als die Presse?

Das die Messengernutzung im Dienst untersagt ist, damit habe ich kein Problem. Dienstliche Inhalte, soweit auf bestimmte Sachverhalte Rückschlüsse gezogen werden können, natürlich nicht, aber allgemein gehalten ist möglich.
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Re: Polizei in sozialen Medien

Beitragvon Brot » Fr 7. Feb 2020, 12:49

DerLima hat geschrieben:
Fr 7. Feb 2020, 10:57
Daher finde ich auch, dass BW mit seiner Anweisung schon grenzwertig ist, wenn BW sagt "Personen".
Das habe ich so zusammengefasst und kann zu Missverständnissen führen. Aufgezählt sind hier Beschuldigte, Betroffene, Zeugen, Geschädigte, etc.

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Re: Polizei in sozialen Medien

Beitragvon DerLima » Fr 7. Feb 2020, 13:53

Brot hat geschrieben:
Fr 7. Feb 2020, 12:49
DerLima hat geschrieben:
Fr 7. Feb 2020, 10:57
Daher finde ich auch, dass BW mit seiner Anweisung schon grenzwertig ist, wenn BW sagt "Personen".
Das habe ich so zusammengefasst und kann zu Missverständnissen führen. Aufgezählt sind hier Beschuldigte, Betroffene, Zeugen, Geschädigte, etc.
:zustimm:
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Re: Polizei in sozialen Medien

Beitragvon Kulinka » Fr 7. Feb 2020, 15:10

Hallo Lima,

okay, das ist ein Standpunkt, den ich teilen kann, und den ich vorher ja schon einmal unter der Wendung "das ist eben eine wichtige Facette der eigenen Persönlichkeit". Denke bitte auch nicht, ich fände es grundsätzlich verwerflich oder irgendwie schlimm, dass Polizisten sich auch privat online als Polizisten definieren und präsentieren.

Es ist allerdings immer eine Gratwanderung und nicht jeder Eurer Kollegen meistert sie so gut wie mutmaßlich Du. Ich will hier keine Bilder verlinken, aber wenn ich so eine ganz bestimmte Dame aus Berlin sehe, da ist das Gesicht sehr oft direkt über dem Wappen und dem Schriftzug auf der Schutzweste positioniert, schön Close-up. Oder auch den Herrn, der sich mit seinem Hund mit Dienstwaffe in der Hand die Treppe hochkommend im Einsatztraining zeigt. Das überschreitet für mich die Grenze, denn das ist nicht mehr Selbstdarstellung in Uniform, das sind bildliche Themenbereiche, die aus meiner Sicht ganz direkt auf den Polizeidienst als solchen und nicht mehr auf das Individuum, das eben Polizist ist, verweisen. Und diese bildlichen Themen darzustellen sollte mMn schon der Behörde selbst überlassen werden.

Nochmal zur Wortmarke: DAS wäre sicherlich trotzdem ein Hebel, den man ansetzen könnte, wenn man denn wollte.

Viele Grüße
Kulinka

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Re: Polizei in sozialen Medien

Beitragvon DerLima » Fr 7. Feb 2020, 15:46

Ja, ich weiß welche Dame du meinst. BILD hat da das Übrige getan.

Wortmarke... Naja, da könnte dann aber nur Bayern handeln, wobei jetzt wird es interessant, die Wortmarke wird ja nicht Zweckentfremdet genutzt, wenn ich ein Bild von mir veröffentliche. Also, wenn ich einen Bayern München Jogginganzug oder ein BVB-Trikot trage, dann kann man mit der Wortmarke auch nicht ansetzen.

Ich habe das auch nicht als grundsätzliche Kritik an Onlineprofilen verstanden.
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Re: Polizei in sozialen Medien

Beitragvon zulu » Fr 7. Feb 2020, 22:15

Die Polizei BW generiert mittlerweile über den offiziellen Instaaccount Bewerber und hilft meiner Ansicht nach schon, bei der Jugend ein positives Bild der Behörde zu hinterlassen. Kommentare sind im Schnitt auch sehr positiv. Da wirds höchste Zeit das zu verbieten.

Ich sehe kein großes Problem, wenn man sich an die Beamtenpflichten hält und es erscheint mal privat ein Bild in Uniform. Wortmarke Polizei? Werde ich dann bei der privaten Zugfahrt in Uniform auch angezeigt?

Datenschutz ist wichtig, aber Deutschland (wenig überraschend) treibt es hier wieder bis zum Exzess.

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Re: Polizei in sozialen Medien

Beitragvon Kulinka » Fr 7. Feb 2020, 23:47

Hallo zulu,

für das Bahnfahren mit dem Schriftzug Polizei wirst Du nicht angezeigt wie Du sicher weißt. Ist doch ein ganz anderer Zusammenhang oder vermittelst Du Dich beim Bahnfahren per Livestream über die Sozialen Medien? :polizei2:
Die Polizei BW generiert mittlerweile über den offiziellen Instaaccount Bewerber ...
Und das bezweifle ich ganz ehrlich. Sicher bindet man junge Menschen, die das Berufsziel bereits ins Auge gefasst haben, auf diesem Weg noch enger an sich und die Berufswahl. Aber dass man darüber Bewerber induktiv generiert, kann ich mir nur schwer vorstellen. Gibt es dazu Zahlen?

Nochmal zur Wortmarke: Soweit ich weiß, nimmt die bayerische Polizei die Rechte daran nur sachwalterisch wahr und gewährt diese Rechte allen deutschsprachigen Polizeibehörden. Die Nutzung auf Instagram dürfte allerdings in erster Linie in Kombination des Schriftzugs mit dem Wappen/Hoheitszeichen problematisch sein, wie ich bereits vermutete, die nachträglich von Brot dargestellte Erlasslage in BW scheint das zu bestätigen.

Die Frage hier war ja unter anderem, ob man so etwas wie ein halbamtlich wirkendes Auftreten als Nebenbüro der Pressestelle verbieten kann oder sollte. Meinungen dazu, ob es überhaupt möglich ist, würden mich weiterhin interessieren.

Viele Grüße
Kulinka

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Re: Polizei in sozialen Medien

Beitragvon Kulinka » Sa 8. Feb 2020, 00:02

Hallo Lima,
Also, wenn ich einen Bayern München Jogginganzug oder ein BVB-Trikot trage, dann kann man mit der Wortmarke auch nicht ansetzen.
das ist zwar richtig. In dem Fall hast Du über den Erwerb des Trikots aber sogar Lizengebühren für das Zeigen der Marke entrichtet und einen regelrechten Rechtsanspruch erworben, es in Deiner Freizeit zu tragen und Dich damit auch in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Der Rechteinhaber hat dir dieses Recht verkauft. Das haben die Rechteinhaber der Wortmarke Polizei schon einmal nicht getan.

Außerdem ist es ja so, dass Du mit dem Trikot auch Probleme bekommst, wenn Du es in einem anderen Rechtszusammenhang trägst. Zum Beispiel als Redner der AfD im Parlament. Oder beim regulären Spiel als Spieler für einen anderen Verein in einer Profiliga. Denn dieses Recht, die Marke als Botschaft oder Sympathieträger für Deine nicht privaten Zwecke in der Öffentlichkeit zu präsentieren, hat Dir der Markeninhaber nicht übertragen.

Viele Grüße
Kulinka

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Re: Polizei in sozialen Medien

Beitragvon DerLima » Sa 8. Feb 2020, 12:47

Da hast du recht, Kulinka. Und hier kommt dann die dienstliche Wohlverhaltenspflicht ins Spiel. Aber ich denke über die Wortmarke ist das nicht regelbar. Und wenn, wie gesagt, muss das Land Bayern einschreiten und nicht der eigene Dienstherr...
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Re: Polizei in sozialen Medien

Beitragvon Kulinka » So 9. Feb 2020, 14:55

Hallo Lima,

sehe ich mittlerweile genauso, das Markenrecht ist hier wohl tatsächlich eher nicht geeignet. Schriftzug Polizei und Wappen sind ja auch letztlich nicht in erster Linie Marken sondern Hoheitszeichen.

Viele Grüße
Kulinka

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Re: Polizei in sozialen Medien

Beitragvon miri77 » Mo 24. Feb 2020, 09:49

Ich muss Kulinka recht geben ... genau meine Meinung.

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Re: Polizei in sozialen Medien

Beitragvon zulu » Mo 24. Feb 2020, 10:52

Kulinka hat geschrieben:
Fr 7. Feb 2020, 23:47
Hallo zulu,

für das Bahnfahren mit dem Schriftzug Polizei wirst Du nicht angezeigt wie Du sicher weißt. Ist doch ein ganz anderer Zusammenhang oder vermittelst Du Dich beim Bahnfahren per Livestream über die Sozialen Medien? :polizei2:
Die Polizei BW generiert mittlerweile über den offiziellen Instaaccount Bewerber ...
Und das bezweifle ich ganz ehrlich. Sicher bindet man junge Menschen, die das Berufsziel bereits ins Auge gefasst haben, auf diesem Weg noch enger an sich und die Berufswahl. Aber dass man darüber Bewerber induktiv generiert, kann ich mir nur schwer vorstellen. Gibt es dazu Zahlen?
Hallo,

nein, das war natürlich etwas überspitzt. Aber ich bin privat unterwegs, ohne Absicht Tätig zu werden, wenn es nicht nötig ist.

Diese Zahlen gibt es in BW sicherlich. Es wird viel Personal und Geld in die Social Media Abteilung investiert. Das würde man nicht tun, wenn es keinen Mehrwert bringen würde. Das sind aber keine Statistikdaten, die man einfach findet oder die veröffentlicht werden.

Manche (inoffizielle) "Instacops" lassen sich online feiern wie kleine Rockstars, das finde ich auch etwas daneben. Aber die offiziellen Accounts sind eine gute Sache und wenn sich Beamte ab und zu angebracht öffentlich mit dem Beruf identifizieren, ist das in meinen Augen ebenfalls nicht verkehrt.

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Re: Polizei in sozialen Medien

Beitragvon Kulinka » Mo 2. Mär 2020, 22:33

Hallo zulu,

danke Dir noch für Deine Antwort. Offenbar bewerten wir die Präsenz der Polizei in den Sozialen Medien unterschiedlich. Du hast da allerdings den Vorteil des polizeilichen Praktikers auf Deiner Seite, insofern sehe ich Deinen letzten Absatz als ein schönes Schlusswort zum Thema.

Viele Grüße
Kulinka

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Re: Polizei in sozialen Medien

Beitragvon Officer André » Mi 4. Mär 2020, 09:38

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