Die Frage ist, ob man den Begriff "Waffengebrauch" in einer städtischen Verfügung verwenden muss. Otto Normalverbraucher und Lieschen Müller stellen sich hierunter eben etwas anderes vor, als ein PVB oder ein Jurist. Bei diesem aufgeheizten Thema muss die Verwaltung meiner Ansicht nach besonders Sprachsensibel sein, um eine Missdeutung von Regierungs- und Verwaltungshandeln durch die Querdenkerszene vorzubeugen.slugbuster hat geschrieben: ↑Mo 31. Jan 2022, 10:44Betr. Ostfildern.. wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus.
Vielleicht wollten die nur auffallen und ihre vermeintliche Macht den Spaziergängern gegenüber demonstrieren. Hoffentlich geht’s politisch nach hinten los.
Allerdings besteht durch solche Ankündigungen schon eine Gefahr, dass Ordnungskräfte sich legitimiert sehen mal über die Stränge zu schlagen. Auch bei denen gibt’s Leute (wie in anderen Bevölkerungsgruppen auch), die eher dazu geneigt sind.
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Vielleicht erklärt sich die Stadt hierzu noch etwas genauer.