Zwangmaßnahmen i.Z.m. Menschenansammlungen - Covid
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Einsatzmaßnahmen i.Z.m. Coronapandemie
Herr lass Hirn regnen
...als hätten die Behörden mit der aktuellen Lage nicht genug zu tun, kommen jetzt noch die Verschwörungstheoretiker aus der Versenkung. Bislang hat man die abstrusen Gedanken nur über soziale Medien verbreitet.
...als hätten die Behörden mit der aktuellen Lage nicht genug zu tun, kommen jetzt noch die Verschwörungstheoretiker aus der Versenkung. Bislang hat man die abstrusen Gedanken nur über soziale Medien verbreitet.
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.
- slugbuster
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Zwangmaßnahmen i.Z.m. Menschenansammlungen - Covid
Gut so! Und dann am 1. Mai gegen nicht genehmigte Demos der linken Gruppen durchgreifen. Die Corona Verordnungen machen es ja einfacher durchzugreifen.Old Bill hat geschrieben:Herr lass Hirn regnen
...als hätten die Behörden mit der aktuellen Lage nicht genug zu tun, kommen jetzt noch die Verschwörungstheoretiker aus der Versenkung. Bislang hat man die abstrusen Gedanken nur über soziale Medien verbreitet.
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Re: Zwangmaßnahmen i.Z.m. Menschenansammlungen - Covid
Eigentlich nicht.
Wo entnimmst du das?
Wo entnimmst du das?
Re: Zwangmaßnahmen i.Z.m. Menschenansammlungen - Covid
Hallo.slugbuster hat geschrieben: ↑So 26. Apr 2020, 20:19Gut so! Und dann am 1. Mai gegen nicht genehmigte Demos der linken Gruppen durchgreifen. Die Corona Verordnungen machen es ja einfacher durchzugreifen.
Eine kleine Anmerkung dazu:
https://m.bpb.de/nachschlagen/lexika/r ... tionsrechtNach dem Versammlungsgesetz bedürfen Demonstrationen keiner Genehmigung
- slugbuster
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Re: Zwangmaßnahmen i.Z.m. Menschenansammlungen - Covid
Aber oft können die Veranstalter das Abstandsgebot nicht sicherstellen und das reicht ja.kosake hat geschrieben:Hallo.slugbuster hat geschrieben: ↑So 26. Apr 2020, 20:19Gut so! Und dann am 1. Mai gegen nicht genehmigte Demos der linken Gruppen durchgreifen. Die Corona Verordnungen machen es ja einfacher durchzugreifen.
Eine kleine Anmerkung dazu:
https://m.bpb.de/nachschlagen/lexika/r ... tionsrechtNach dem Versammlungsgesetz bedürfen Demonstrationen keiner Genehmigung
Re: Zwangmaßnahmen i.Z.m. Menschenansammlungen - Covid
Hallo slugbuster,
da, wo sich die Katzen der Grundrechte in den eigenen Schwanz beißen, und sich Schlangen von Verordnungen um sie nicht hergebende Gesetze schlingen, da sei mir die Frage erlaubt, was "das reicht ja" denn bitte heißen soll?
Reicht zum letzten Fackelzug, mit dem die Verfassung endgültig zu Grabe getragen wird, um stattdessen ein sie ersetzendes Menetekel an die Wand zu malen mit dem Inhalt "Die Gesundheit geht immer vor/steht über allem/ist oberstes Staatsziel!"?
Viele Grüße
Kulinka
da, wo sich die Katzen der Grundrechte in den eigenen Schwanz beißen, und sich Schlangen von Verordnungen um sie nicht hergebende Gesetze schlingen, da sei mir die Frage erlaubt, was "das reicht ja" denn bitte heißen soll?
Reicht zum letzten Fackelzug, mit dem die Verfassung endgültig zu Grabe getragen wird, um stattdessen ein sie ersetzendes Menetekel an die Wand zu malen mit dem Inhalt "Die Gesundheit geht immer vor/steht über allem/ist oberstes Staatsziel!"?
Viele Grüße
Kulinka
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Zwangmaßnahmen i.Z.m. Menschenansammlungen - Covid
Hallo Kulinka,Kulinka hat geschrieben:Hallo slugbuster,
da, wo sich die Katzen der Grundrechte in den eigenen Schwanz beißen, und sich Schlangen von Verordnungen um sie nicht hergebende Gesetze schlingen, da sei mir die Frage erlaubt, was "das reicht ja" denn bitte heißen soll?
Reicht zum letzten Fackelzug, mit dem die Verfassung endgültig zu Grabe getragen wird, um stattdessen ein sie ersetzendes Menetekel an die Wand zu malen mit dem Inhalt "Die Gesundheit geht immer vor/steht über allem/ist oberstes Staatsziel!"?
Viele Grüße
Kulinka
ich möchte das keineswegs generell gutheißen, aber in der Praxis läuft es doch so, dass Ordnungsbehörden Demo‘s nicht genehmigen und das wird mit dem Gesundheitsschutz / Abstandsgebot begründet. (Infektionsschutzgesetz) Für den 1. Mai an dem Demo‘s oft und gern besonders in Berlin ausarten finde ich die Einschränkungen aber ganz „praktisch“. Solche Grenzüberschreitungen waren doch bisher kaum zu unterbinden, geschweige denn zu ahnden. Nun kann man schon im Vorfeld tätig werden. Spannend, ob die trotzdem zu Demo’s aufrufen und wie die Behörden dann reagieren, um nicht genehmigte Veranstaltungen zu unterbinden, bei denen vielleicht tausende auf die Straße gehen.
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Re: Zwangmaßnahmen i.Z.m. Menschenansammlungen - Covid
Es gab jetzt schon diverse gerichtliche Entscheidungen, die deine Einschätzung widerlegen.
Ich denke nicht, dass die Polizei eine Demo bestehend aus einem breiten bürgerlichen Feld und ein paar Menschen schwarzer Block gewaltsam beenden würde.
Ich denke nicht, dass die Polizei eine Demo bestehend aus einem breiten bürgerlichen Feld und ein paar Menschen schwarzer Block gewaltsam beenden würde.
- slugbuster
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Re: Zwangmaßnahmen i.Z.m. Menschenansammlungen - Covid
Dann wird es wohl so sein. Zum Thema steht heute übrigens im Handelsblatt: „Claudio Nedden-Boeger, Richter des Verfassungsgerichtshofs für das Land NRW , ist der Meinung, dass Gerichte über die Einschränkungen der Grundrechte entscheiden müssen.“Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Es gab jetzt schon diverse gerichtliche Entscheidungen, die deine Einschätzung widerlegen.
Ich denke nicht, dass die Polizei eine Demo bestehend aus einem breiten bürgerlichen Feld und ein paar Menschen schwarzer Block gewaltsam beenden würde.
Re: Zwangmaßnahmen i.Z.m. Menschenansammlungen - Covid
Dazu hatte ich dir schon geschrieben, dass nach dem Versammlungsgesetz Demonstrationen keiner Genehmigung bedürfen.slugbuster hat geschrieben: ↑Di 28. Apr 2020, 07:59(..) aber in der Praxis läuft es doch so, dass Ordnungsbehörden Demo‘s nicht genehmigen und das wird mit dem Gesundheitsschutz / Abstandsgebot begründet.
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Re: Zwangmaßnahmen i.Z.m. Menschenansammlungen - Covid
Ist das so,ja?! Ich höre so etwas auch immer auf Demos und sogar in meinem Freundeskreis. Diesen Adressaten bitte ich dann immer mir den 2 Absatz des Artikel 8 vorzulesen. Verbunden mit der Frage,welches Gesetz denn wohl gemeint sein könnte...kosake hat geschrieben:Dazu hatte ich dir schon geschrieben, dass nach dem Versammlungsgesetz Demonstrationen keiner Genehmigung bedürfen.slugbuster hat geschrieben: ↑Di 28. Apr 2020, 07:59(..) aber in der Praxis läuft es doch so, dass Ordnungsbehörden Demo‘s nicht genehmigen und das wird mit dem Gesundheitsschutz / Abstandsgebot begründet.
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Re: Zwangmaßnahmen i.Z.m. Menschenansammlungen - Covid
Art 8 Abs 2 (Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.)
§§ 14 Abs 1 Und 15 Abs 1 VersammlG
- Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden.
- Die zuständige Behörde kann die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen
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Re: Zwangmaßnahmen i.Z.m. Menschenansammlungen - Covid
Sehr schön. 1 setzen.
Ich glaube aber, dir ging es um das Wort "Genehmigung" ,richtig.
Für mich ist etwas, was verboten wurde, als nicht genehmigt anzusehen. Darauf fußen dann auch Ordnungswidrigkeit, wenn man trotz Verbot an solch einer Demo teilnimmt. Oder aber auch Straftaten, wenn man sich mal wieder auf einer viel befahrenen Straße einfach mal niederlässt...
Gruß
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Ich glaube aber, dir ging es um das Wort "Genehmigung" ,richtig.
Für mich ist etwas, was verboten wurde, als nicht genehmigt anzusehen. Darauf fußen dann auch Ordnungswidrigkeit, wenn man trotz Verbot an solch einer Demo teilnimmt. Oder aber auch Straftaten, wenn man sich mal wieder auf einer viel befahrenen Straße einfach mal niederlässt...
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Re: Zwangmaßnahmen i.Z.m. Menschenansammlungen - Covid
Genau. Das habe ich so auch geschrieben (siehe oben).Ich glaube aber, dir ging es um das Wort "Genehmigung" ,richtig.
Das magst Du so sehen. Jedoch macht es einen Unterschied, ob etwas angemeldet werden muss und die Behörden es verbieten kann, bzw. Auflagen erlassen kann, oder ob etwas einer Genehmigung bedarf.Für mich ist etwas, was verboten wurde, als nicht genehmigt anzusehen.
Ich finde, dass man das sauber differenzieren sollte.
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Re: Zwangmaßnahmen i.Z.m. Menschenansammlungen - Covid
Gestern fand live auf ntv übertragen ein von einer Ministerin angeführter Massenverstoß gegen die Kontaktverbotsregelungen statt.
https://www.youtube.com/watch?v=XQhXr8Hf6Tk
(sehr gut dokumentiert u.a. bei Minute 39:10)
https://www.n-tv.de/politik/Bundeswehr- ... 42605.html
Das war dann den Verantwortlichen letztendlich so peinlich, dass in der 20:00-Uhr-Tagesschau gänzlich auf eine Berichterstattung darüber verzichtet wurde. (soviel dann auch zum Einfluß von Regierungskreisen(oder voreiliger Gehorsam der Tagesschau-Macher?) auf das, was im TV ausgestrahlt wird)
Diese Fragen stellen sich jetzt dem "Normalbürger":
Stehen Minister und Journalisten über dem Gesetz oder der Pandemie-Verordnung?
Wer zeigt jetzt wen an?
Wie hoch sind die Bußgelder für Mitläufer und Verantwortliche?
Alle Anwesenden sind namentlich bekannt(akkreditiert). Im Text der Aufzeichnung ist deutlich zu hören, dass wissentlich und absichtlich gegen die Verordnung verstoßen wird, um bessere Töne und Bilder zu bekommen.
Die Verantwortliche war vor Ort und hätte jederzeit für die Umsetzung der Corona-Abstandsregelungen sorgen können.
Lehrstück dafür, wie aus einem geplanten PR-Termin ein Desaster wurde.
https://www.youtube.com/watch?v=XQhXr8Hf6Tk
(sehr gut dokumentiert u.a. bei Minute 39:10)
https://www.n-tv.de/politik/Bundeswehr- ... 42605.html
Das war dann den Verantwortlichen letztendlich so peinlich, dass in der 20:00-Uhr-Tagesschau gänzlich auf eine Berichterstattung darüber verzichtet wurde. (soviel dann auch zum Einfluß von Regierungskreisen(oder voreiliger Gehorsam der Tagesschau-Macher?) auf das, was im TV ausgestrahlt wird)
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Stehen Minister und Journalisten über dem Gesetz oder der Pandemie-Verordnung?
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Wie hoch sind die Bußgelder für Mitläufer und Verantwortliche?
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Die Verantwortliche war vor Ort und hätte jederzeit für die Umsetzung der Corona-Abstandsregelungen sorgen können.
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