Artikel: "Heimsheim: Rechtlicher “Befugniswildwuchs“ bei privater City-Streife"
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Re: Artikel: "Heimsheim: Rechtlicher “Befugniswildwuchs“ bei privater City-Streife"
Yes me…
Haben die Gegner oder Kritiker dieser Maßnahme selbiges mal im Gemeinde- oder Stadtrat angesprochen und Bedenken vorgebracht? Offenbar gibt es ja Probleme und die im Zeitungsartikel beschriebenen werden sich in der wärmeren Jahreszeit noch verschärfen.
Für die ganzen Ordnungsstörungen ist in unserem Gäu eben mal die Stadt oder Kommune zuständig und es wird so langsam Zeit, dass auch die Ortsvorsteher mal merken das Sicherheit Geld kostet und man sich eben nicht ständig auf den Polizeivollzugsdienst berufen kann, der momentan personell allerorts auf der letzten Rille fährt.
Ein gut aufgestellter und ausgebildeter kommunaler Ordnungsdienst wäre hier eine adäquate Lösung, aber diese Mitarbeiter bindet man sich eben längerfristig ans Bein. Da versucht man eben mit Jahresverträgen anständig Geld zu sparen und hofft, dass sich die Problematik verlagert und dann irgendwann von selbst erledigt.
Haben die Gegner oder Kritiker dieser Maßnahme selbiges mal im Gemeinde- oder Stadtrat angesprochen und Bedenken vorgebracht? Offenbar gibt es ja Probleme und die im Zeitungsartikel beschriebenen werden sich in der wärmeren Jahreszeit noch verschärfen.
Für die ganzen Ordnungsstörungen ist in unserem Gäu eben mal die Stadt oder Kommune zuständig und es wird so langsam Zeit, dass auch die Ortsvorsteher mal merken das Sicherheit Geld kostet und man sich eben nicht ständig auf den Polizeivollzugsdienst berufen kann, der momentan personell allerorts auf der letzten Rille fährt.
Ein gut aufgestellter und ausgebildeter kommunaler Ordnungsdienst wäre hier eine adäquate Lösung, aber diese Mitarbeiter bindet man sich eben längerfristig ans Bein. Da versucht man eben mit Jahresverträgen anständig Geld zu sparen und hofft, dass sich die Problematik verlagert und dann irgendwann von selbst erledigt.
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Re: Artikel: "Heimsheim: Rechtlicher “Befugniswildwuchs“ bei privater City-Streife"
Noch ein kleiner Nachtrag: Bevor es zum „Befugniswildwuchs“ kam, muss es ja zu einem anderen Wildwuchs im Bereich der jeweiligen Stadtverordnungen oder im OWiG gekommen sein. Da beim Bürger landläufig der Irrglaube besteht, dass der PVD für alles originär zuständig ist (Ruhestörung, Müllablagerung, Falschparker, Katze auf dem Baum, Klo verstopft…) kann er sich wohl schwer damit abfinden, dass sich so manche Kommunen scheinbar rechtswidriger Mittel bedient um die Ordnung wieder herzustellen.
Was mich in diesem Zusammenhang immer verwundert sind so geniale Feststellungen von Otto Normalverbraucher, ob man nichts „wichtigeres“ zu tun habe, wenn er bei einem Fehltritt erwischt wurde. Selbiger wartet dann aber erwartungsvoll hinter der Gardine, wenn er den Nachbarn wegen Ruhestörung staatlich belangen lassen will und mal wieder zu feige war selbst mit den Leuten zu reden und dann enttäuscht ist wenn das Rollkommando nicht nach fünf Minuten mit der kompletten dienstlichen Stärke das Haus stürmt weil es gerade wirklich etwas wichtigeres (auch im Rahmen der originären Zuständigkeit z.b. Strafverfolgung) zu tun hat. Dann schrumpft das Verständnis auf Null.
Die Kommunen sind für mehr polizeiliche Sachverhalte zuständig als ein rechtlich Unbedarfter glauben möchte. Kannst ja mal im PolG BW nachlesen wo Polizeivollzugsdienst explizit aufgelistet ist.
Was mich in diesem Zusammenhang immer verwundert sind so geniale Feststellungen von Otto Normalverbraucher, ob man nichts „wichtigeres“ zu tun habe, wenn er bei einem Fehltritt erwischt wurde. Selbiger wartet dann aber erwartungsvoll hinter der Gardine, wenn er den Nachbarn wegen Ruhestörung staatlich belangen lassen will und mal wieder zu feige war selbst mit den Leuten zu reden und dann enttäuscht ist wenn das Rollkommando nicht nach fünf Minuten mit der kompletten dienstlichen Stärke das Haus stürmt weil es gerade wirklich etwas wichtigeres (auch im Rahmen der originären Zuständigkeit z.b. Strafverfolgung) zu tun hat. Dann schrumpft das Verständnis auf Null.
Die Kommunen sind für mehr polizeiliche Sachverhalte zuständig als ein rechtlich Unbedarfter glauben möchte. Kannst ja mal im PolG BW nachlesen wo Polizeivollzugsdienst explizit aufgelistet ist.
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- schutzmann_schneidig
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Re: Artikel: "Heimsheim: Rechtlicher “Befugniswildwuchs“ bei privater City-Streife"
Wobei sich das mit dem Befugniswildwuchs und der Bedienung an rechtswidrigen Mitteln mit der Wahrnehmung dieser Tätigkeit, so wie im letzten Artikel beschrieben, offenbar aufgelöst hat.
Wenn es denn beim Aufsuchen dieser "Brennpunkte", Beobachten von Verstößen, Ansprechen von Fehlverhalten und, falls das nicht wirkt, der Mitteilung an die Polizei bleibt. Das Fragen nach einem Ausweis mit dem gleichzeitigen Hinweis, dass das absolut freiwillig sei, stelle ich mir allerdings interessant vor...
Und dass so etwas eigentlich Aufgabe der Kommune ist, deren eigene Bedienstete dann auch gleich weitergehende Befugnisse haben und besser geschult sind, ist auch unstrittig.
Wenn es denn beim Aufsuchen dieser "Brennpunkte", Beobachten von Verstößen, Ansprechen von Fehlverhalten und, falls das nicht wirkt, der Mitteilung an die Polizei bleibt. Das Fragen nach einem Ausweis mit dem gleichzeitigen Hinweis, dass das absolut freiwillig sei, stelle ich mir allerdings interessant vor...
Und dass so etwas eigentlich Aufgabe der Kommune ist, deren eigene Bedienstete dann auch gleich weitergehende Befugnisse haben und besser geschult sind, ist auch unstrittig.
- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -
Re: Artikel: "Heimsheim: Rechtlicher “Befugniswildwuchs“ bei privater City-Streife"
"Und dass so etwas eigentlich Aufgabe der Kommune ist, deren eigene Bedienstete dann auch gleich weitergehende Befugnisse haben und besser geschult sind, ist auch unstrittig."
Dieser Aussage kann ich nur zustimmen.
Dieser Aussage kann ich nur zustimmen.
Re: Artikel: "Heimsheim: Rechtlicher “Befugniswildwuchs“ bei privater City-Streife"
Sowohl Weil der Stadt wie auch die Nachbargemeinde Heinsheim sind für sich zu klein für einen gut ausgestatteten gemeindlichen Vollzugsdienst. Man könnte mit Nachbargemeinden sich über was Gemeinsames zu einigen versuchen. Hinderlich für eine gemeinsame Lösung ist in dem Fall die harte Grenze der Landkreise und zugleich der Regierungsbezirke.
Re: Artikel: "Heimsheim: Rechtlicher “Befugniswildwuchs“ bei privater City-Streife"
Die GdP Schleswig-Holstein bezieht klar Stellung zum Einsatz privater Sicherheitsdienste im öffentlichen Raum. Von der GdP Baden-Württemberg hört man bis heute nix zum "Wildwuchs" (public private security) in mehreren Enzkreis-Kommunen (z. B. Heimsheim & Weil der Stadt).
Auch die zuständige Kommunalaufsicht im Regierungspräsidium Karlsruhe hat sich bis heute nicht zur kritikwürdigen Sache geäußert. Und wir fragen uns: geschieht diese qualitative und quantitative "unkontrollierte" Ausbreitung des Sicherheitsgewerbes im Enzkreis - entgegen dem Art. 33 Abs. 4 GG - durch stillschweigende Duldung von Institutionen?
GdP SH trifft Sicherheitswirtschaft
Kiel. Die Aussagen der GdP Schleswig-Holstein zum möglichen Drohneneinsatz durch die Landespolizei hatten im vergangenen Jahr für eine kritische Reaktion des privaten Sicherheitsgewerbes gesorgt. Nach der sehr kritischen und medial breit aufgegriffenen Berichterstattung der GdP zum in Neumünster angekündigten Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes im öffentlichen Raum, quasi als Ergänzung von Polizei und Kommunalen Sicherheitsdienst, hatte Klaus Kapinos von der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschland e.V. um einen Termin zum gegenseitigen Kennenlernen und Austausch gebeten. (...)
Die Überzeugung der GdP Schleswig-Holstein ist klar: Bei Veranstaltungen, Fußballspielen und anderen vergleichbaren Anlässen gibt es gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsdiensten. Die Landespolizei ist mit ihren Versuchen, Liegenschaften letztendlich durch private Sicherheitsdienste dauerhaft schützen zu lassen, gescheitert. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit gehört in staatliche, in erster Linie polizeiliche Hände. Gut ausgebildete Profis greifen in Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein. Die Unterstützung durch staatliche kommunale Ordnungsdienste mit rechtlicher Legitimation ist von vielen Kolleginnen und Kollegen zwischenzeitlich als Unterstützung akzeptiert und geschätzt. (28.2.23)
https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/de_gd ... irtschaft-
Auch die zuständige Kommunalaufsicht im Regierungspräsidium Karlsruhe hat sich bis heute nicht zur kritikwürdigen Sache geäußert. Und wir fragen uns: geschieht diese qualitative und quantitative "unkontrollierte" Ausbreitung des Sicherheitsgewerbes im Enzkreis - entgegen dem Art. 33 Abs. 4 GG - durch stillschweigende Duldung von Institutionen?
GdP SH trifft Sicherheitswirtschaft
Kiel. Die Aussagen der GdP Schleswig-Holstein zum möglichen Drohneneinsatz durch die Landespolizei hatten im vergangenen Jahr für eine kritische Reaktion des privaten Sicherheitsgewerbes gesorgt. Nach der sehr kritischen und medial breit aufgegriffenen Berichterstattung der GdP zum in Neumünster angekündigten Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes im öffentlichen Raum, quasi als Ergänzung von Polizei und Kommunalen Sicherheitsdienst, hatte Klaus Kapinos von der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschland e.V. um einen Termin zum gegenseitigen Kennenlernen und Austausch gebeten. (...)
Die Überzeugung der GdP Schleswig-Holstein ist klar: Bei Veranstaltungen, Fußballspielen und anderen vergleichbaren Anlässen gibt es gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsdiensten. Die Landespolizei ist mit ihren Versuchen, Liegenschaften letztendlich durch private Sicherheitsdienste dauerhaft schützen zu lassen, gescheitert. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit gehört in staatliche, in erster Linie polizeiliche Hände. Gut ausgebildete Profis greifen in Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein. Die Unterstützung durch staatliche kommunale Ordnungsdienste mit rechtlicher Legitimation ist von vielen Kolleginnen und Kollegen zwischenzeitlich als Unterstützung akzeptiert und geschätzt. (28.2.23)
https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/de_gd ... irtschaft-
Re: Artikel: "Heimsheim: Rechtlicher “Befugniswildwuchs“ bei privater City-Streife"
Weil der Stadt liegt im Kreis Böblingen. Es ist aber eine der eher armen Gemeinden im Kreis.
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Re: Artikel: "Heimsheim: Rechtlicher “Befugniswildwuchs“ bei privater City-Streife"
@wolfi71
Auch eher arme Gemeinden im Ländle dürfen sich gerne über die Rechtslage bezüglich "public private security" (z. B. private Citystreifen im kommunalen Auftrag) informieren:
Privatisierung polizeilicher Arbeit. Welche Möglichkeiten und rechtlichen Grenzen gibt es?
https://www.grin.com/document/351435
Auch eher arme Gemeinden im Ländle dürfen sich gerne über die Rechtslage bezüglich "public private security" (z. B. private Citystreifen im kommunalen Auftrag) informieren:
Privatisierung polizeilicher Arbeit. Welche Möglichkeiten und rechtlichen Grenzen gibt es?
https://www.grin.com/document/351435
Re: Artikel: "Heimsheim: Rechtlicher “Befugniswildwuchs“ bei privater City-Streife"
Könnte es sein, dass die Rechtsaufsicht durch die unterschiedlichen Regierungspräsidien verschieden ist? Zwei benachbarte Gemeinden, die unterschiedlichen Landkreisen und RP angehören.
Re: Artikel: "Heimsheim: Rechtlicher “Befugniswildwuchs“ bei privater City-Streife"
Zum Saisonauftakt des erneuten Einsatzes ihrer privaten City-Streife (Firma DSS Schneider Security) informierte die Stadtverwaltung der Keplerstadt Weil der Stadt am 26.4.23 die Bürgerinnen und Bürger. Die Stadtverwaltung stellt zwar klar, das die Bürgerinnen und Bürger sich nicht gegenüber dem Security-Dienst ausweisen müssen; gänzlich ungeklärt bleibt aber die Frage ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DSS Security Schneider überhaupt berechtigt sind Ordnungswidrigkeiten festzustellen. Und ganz wesentlich hierbei: Was passiert wenn sich ertappte Ordnungssünder vom Ort des Geschehens entfernen, weil sie nicht zusammen mit dem Security auf die Polizei oder Angestellte des Ordnungsamtes warten wollen? Das Festhalten einer Person durch das Security-Personal - wegen einer Ordnungswidrigkeit - ist nicht durch das Gesetz gedeckt. Hier das Zitat aus der o. a. Pressemitteilung der Stadtverwaltung:
“(...) Außerdem ist die Sicherheitsfirma zur Beachtung des Datenschutzes verpflichtet. Das bedeutet, dass die City-Streife zwar angehalten ist, Personalien bei Verdacht einer Ordnungswidrigkeit zu erfragen. Sollten die Personalien jedoch nicht herausgegeben werden, wird die Polizei hinzugezogen. Dieses Vorgehen ist notwendig, damit mögliche Ordnungswidrigkeiten auch angezeigt werden können.(...)”
https://www.weil-der-stadt.de/de/Rathau ... le&id=3474
Wir fragen uns, warum es den beauftragenden Sadt-/ Gemeindeverwaltungen im Bereich von “public private security” (private City-Streifen im kommunalen, öffentlichen Auftrag) so schwer fällt den mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu erklären, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste über keine Sonderrechte verfügen, sondern nur die Rechte haben, die allen Bürgerinnen und Bürgern zustehen!
Das nachfolgende Zitat stammt aus einem Fachaufsatz und bringt diesbezüglich eine allgemeine Problematik auf den Punkt:
“(...) Aufgrund dieser begrenzten Befugnisse stellt sich die Frage, in welchen Bereichen die City-Streife eine Entlastung für die polizeiliche Arbeit darstellen würde. (...)” (“Privatisierung polizeilicher Arbeit. Welche Möglichkeiten und rechtlichen Grenzen gibt es?”, Marcel Garbrecht, Hausarbeit 2016)
“(...) Außerdem ist die Sicherheitsfirma zur Beachtung des Datenschutzes verpflichtet. Das bedeutet, dass die City-Streife zwar angehalten ist, Personalien bei Verdacht einer Ordnungswidrigkeit zu erfragen. Sollten die Personalien jedoch nicht herausgegeben werden, wird die Polizei hinzugezogen. Dieses Vorgehen ist notwendig, damit mögliche Ordnungswidrigkeiten auch angezeigt werden können.(...)”
https://www.weil-der-stadt.de/de/Rathau ... le&id=3474
Wir fragen uns, warum es den beauftragenden Sadt-/ Gemeindeverwaltungen im Bereich von “public private security” (private City-Streifen im kommunalen, öffentlichen Auftrag) so schwer fällt den mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu erklären, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste über keine Sonderrechte verfügen, sondern nur die Rechte haben, die allen Bürgerinnen und Bürgern zustehen!
Das nachfolgende Zitat stammt aus einem Fachaufsatz und bringt diesbezüglich eine allgemeine Problematik auf den Punkt:
“(...) Aufgrund dieser begrenzten Befugnisse stellt sich die Frage, in welchen Bereichen die City-Streife eine Entlastung für die polizeiliche Arbeit darstellen würde. (...)” (“Privatisierung polizeilicher Arbeit. Welche Möglichkeiten und rechtlichen Grenzen gibt es?”, Marcel Garbrecht, Hausarbeit 2016)
Re: Artikel: "Heimsheim: Rechtlicher “Befugniswildwuchs“ bei privater City-Streife"
Während die Stadtverwaltung in Weil der Stadt "rumeiert" (Pressemitteilung v. 26.4.23, s. o.) was die Personalienfeststellungen der privaten Citystreife (DSS Schneider Security) i. V. m. Ordnungsproblemen anbelangt gibt es dazu in Schorndorf (ebenfalls Ba.-Wü.) eine klare Haltung. Wie nachfolgend zu lesen ist wurden die Bürgerinnen und Bürger über die "Spielregeln" zur Personalienfeststellung durch Security-Personal (Firma Bunk) umfänglich aufgeklärt:
"(...) Mal ein Auge zudrücken und auf Durchzug schalten
Das gilt vor allem auch für die Feststellung von Personalien, soweit die nicht freiwillig angegeben werden. Wobei es aber aus Sicht von Tobias Bunk für die höfliche und respektvolle Art, in der seine Mitarbeiter ihrer Klientel in der Innen- und Weststadt begegnen, spricht, dass in 95 Prozent der Fälle eine Personenfeststellung auf freiwilliger Basis erfolgt. Wenn das nicht der Fall ist, müssen die Sicherheitsleute, die über keinerlei hoheitliche Rechte verfügen, von Fall zu Fall entscheiden, ob sie die Polizei hinzuziehen oder nicht. Wobei sie die Möglichkeit, eine Person festzuhalten, auch dann nur haben, wenn zum Beispiel eine Körperverletzung vorliegt – und zwar unter Berufung auf das allgemeingültige „Jedermannsrecht“. Wenn’s ansonsten einer vorzieht, nicht freiwillig auf die Polizei zu warten, muss die City-Streife das akzeptieren. Wie es überhaupt manchmal besser ist, ein Auge zuzudrücken oder auf Durchzug zu schalten – bei Angetrunkenen zum Beispiel, bei denen es keinen Sinn macht, jedes Wort auf die Goldwaage zu legen. (...)" (zvw.de, 10.7.18)
https://www.zvw.de/lokales/schorndorf/c ... arid-25252
"(...) Mal ein Auge zudrücken und auf Durchzug schalten
Das gilt vor allem auch für die Feststellung von Personalien, soweit die nicht freiwillig angegeben werden. Wobei es aber aus Sicht von Tobias Bunk für die höfliche und respektvolle Art, in der seine Mitarbeiter ihrer Klientel in der Innen- und Weststadt begegnen, spricht, dass in 95 Prozent der Fälle eine Personenfeststellung auf freiwilliger Basis erfolgt. Wenn das nicht der Fall ist, müssen die Sicherheitsleute, die über keinerlei hoheitliche Rechte verfügen, von Fall zu Fall entscheiden, ob sie die Polizei hinzuziehen oder nicht. Wobei sie die Möglichkeit, eine Person festzuhalten, auch dann nur haben, wenn zum Beispiel eine Körperverletzung vorliegt – und zwar unter Berufung auf das allgemeingültige „Jedermannsrecht“. Wenn’s ansonsten einer vorzieht, nicht freiwillig auf die Polizei zu warten, muss die City-Streife das akzeptieren. Wie es überhaupt manchmal besser ist, ein Auge zuzudrücken oder auf Durchzug zu schalten – bei Angetrunkenen zum Beispiel, bei denen es keinen Sinn macht, jedes Wort auf die Goldwaage zu legen. (...)" (zvw.de, 10.7.18)
https://www.zvw.de/lokales/schorndorf/c ... arid-25252
Re: Artikel: "Heimsheim: Rechtlicher “Befugniswildwuchs“ bei privater City-Streife"
Die Datenschützer Rhein Main (DDRM) melden ähnliche Probleme wie in Baden-Württemberg (Enzkreis) nun auch in Hessen. In Neu Isenburg soll die Polizei die private Citystreife (RMS GmbH) der Stadtverwaltung/ des Ordnungsamts losschicken um Ordnungsprobleme in der Stadt zu beheben bzw. zu beseitigen.
Auf ddrm.de ist dazu der nachfolgende Text/ Artikel zu lesen:
"Privatisierung hoheitlicher Ordnungsaufgaben in Neu Isenburg: Hessische Polizei ignoriert OLG-Entscheidung
Im Hessischen Neu-Isenburg schickt die Polizei einen privaten Sicherheitsdienst, den Rhein-Main Sicherheitsdienst (RMS GmbH), los um Ordnungsprobleme wie z. B. Ruhestörungen im Stadtgebiet zu unterbinden. Dies ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/ Main (Beschluss vom 03.01.2020 – Aktenzeichen: 2 Ss-OWi 963/18) rechtlich gar nicht möglich, weil es sich dabei um hoheitliche Aufgaben handelt; der Artikel 33 Abs. 4 Grundgesetz (GG) ist diesbezüglich sehr eng auszulegen befand damals der zuständige Richter.
In der Bundesrepublik Deutschland dürfen nur behördliche Amts-/ Hoheitsträger, z. B. von Polizei und Ordnungsämtern, in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen, weil nur sie über entsprechende hoheitliche Eingriffsbefugnisse verfügen. Ein privater Sicherheitsdienst verfügt selbst im öffentlichen, kommunalen Auftrag über keine Sonderrechte und hat de facto nur die Rechte die allen Bürgerinnen und Bürgern zustehen: Die sogenannten Jedermannsrechte. Und auch noch wichtig hierbei: Private Sicherheitsdienste sind den Bürgerinnen und Bürgern – im öffentlichen Raum – nicht weisungsbefugt; sie dürfen auch nicht um die Vorlage des Personalausweises bitten oder Platzverweise erteilen. Somit scheidet die angestrebte Feststellung von Ordnungswidrigkeiten durch Private komplett aus.
Nach der o. a. Gerichtsentscheidung ist “public private security“ (private City-Streifen/ Sicherheitsfirmen im Auftrag von Stadt-/ Gemeindeverwaltungen) in Hessen verboten, weil dieses PPP-Modell im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung rechtswidrig ist.
“(…) Laut Polizeidirektor Jürgen Moog benötigen private Sicherheitsdienste auch für ihre bloße Anwesenheit auf öffentlichen Straßen und Plätzen eine rechtliche Grundlage. Die gebe es jedoch nicht. Streifengänge seien laut Gesetz “hoheitliches Handeln”, das alleine der Polizei und Ordnungsbehörden vorbehalten bleibe. Bereits mehrfach habe das hessische Innenministerium diese Auffassung in Schreiben an Städte und Gemeinden klar vertreten. (…)“ (Frankfurter Rundschau, 02.02.2019)
In Neu-Isenburg agieren Polizei & RMS GmbH also eindeutig rechtswidrig (weil ohne rechtliche Grundlage), selbst wenn die private City-Streife die Bürgerinnen und Bürger zu Ordnungsproblemen nur belehrt! (Einleitung/ Intro) (...)"
Vollständiger Text/ Artikel unter:
https://ddrm.de/privatisierung-hoheitli ... scheidung/
Auf ddrm.de ist dazu der nachfolgende Text/ Artikel zu lesen:
"Privatisierung hoheitlicher Ordnungsaufgaben in Neu Isenburg: Hessische Polizei ignoriert OLG-Entscheidung
Im Hessischen Neu-Isenburg schickt die Polizei einen privaten Sicherheitsdienst, den Rhein-Main Sicherheitsdienst (RMS GmbH), los um Ordnungsprobleme wie z. B. Ruhestörungen im Stadtgebiet zu unterbinden. Dies ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/ Main (Beschluss vom 03.01.2020 – Aktenzeichen: 2 Ss-OWi 963/18) rechtlich gar nicht möglich, weil es sich dabei um hoheitliche Aufgaben handelt; der Artikel 33 Abs. 4 Grundgesetz (GG) ist diesbezüglich sehr eng auszulegen befand damals der zuständige Richter.
In der Bundesrepublik Deutschland dürfen nur behördliche Amts-/ Hoheitsträger, z. B. von Polizei und Ordnungsämtern, in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen, weil nur sie über entsprechende hoheitliche Eingriffsbefugnisse verfügen. Ein privater Sicherheitsdienst verfügt selbst im öffentlichen, kommunalen Auftrag über keine Sonderrechte und hat de facto nur die Rechte die allen Bürgerinnen und Bürgern zustehen: Die sogenannten Jedermannsrechte. Und auch noch wichtig hierbei: Private Sicherheitsdienste sind den Bürgerinnen und Bürgern – im öffentlichen Raum – nicht weisungsbefugt; sie dürfen auch nicht um die Vorlage des Personalausweises bitten oder Platzverweise erteilen. Somit scheidet die angestrebte Feststellung von Ordnungswidrigkeiten durch Private komplett aus.
Nach der o. a. Gerichtsentscheidung ist “public private security“ (private City-Streifen/ Sicherheitsfirmen im Auftrag von Stadt-/ Gemeindeverwaltungen) in Hessen verboten, weil dieses PPP-Modell im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung rechtswidrig ist.
“(…) Laut Polizeidirektor Jürgen Moog benötigen private Sicherheitsdienste auch für ihre bloße Anwesenheit auf öffentlichen Straßen und Plätzen eine rechtliche Grundlage. Die gebe es jedoch nicht. Streifengänge seien laut Gesetz “hoheitliches Handeln”, das alleine der Polizei und Ordnungsbehörden vorbehalten bleibe. Bereits mehrfach habe das hessische Innenministerium diese Auffassung in Schreiben an Städte und Gemeinden klar vertreten. (…)“ (Frankfurter Rundschau, 02.02.2019)
In Neu-Isenburg agieren Polizei & RMS GmbH also eindeutig rechtswidrig (weil ohne rechtliche Grundlage), selbst wenn die private City-Streife die Bürgerinnen und Bürger zu Ordnungsproblemen nur belehrt! (Einleitung/ Intro) (...)"
Vollständiger Text/ Artikel unter:
https://ddrm.de/privatisierung-hoheitli ... scheidung/
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Re: Artikel: "Heimsheim: Rechtlicher “Befugniswildwuchs“ bei privater City-Streife"
Meines Erachtens spricht nichts dagegen, wenn sich Kommunen und Städte privater Sicherheitsdienste bedienen. Polizei kann nicht überall sein. Gerade Nachts ist die Personaldecke äußerst dünn und die zu bestreifenden Gebiete, gerade in ländliche Regionen, enorm groß.
Mir bereitet Sorge, dass Sicherheitsdienste, aufgrund enormer Nachfrage, unqualifiziertes Personal einsetzten, die nicht über die vom Gesetzgeber geforderte 34a-Unterrichtung verfügen.
Hier müssen die kommunalen Aufsichtsbehörden dringend verstärkt kontrollieren.
Mir bereitet Sorge, dass Sicherheitsdienste, aufgrund enormer Nachfrage, unqualifiziertes Personal einsetzten, die nicht über die vom Gesetzgeber geforderte 34a-Unterrichtung verfügen.
Hier müssen die kommunalen Aufsichtsbehörden dringend verstärkt kontrollieren.
Zuletzt geändert von Knaecke77 am Mi 9. Aug 2023, 12:34, insgesamt 1-mal geändert.
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