[quote=""Mainzelmann2001""]Vielleicht hilft Dir das:[/quote]
Und dir dieses...: http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html
Beachte insbesondere § 32 (2) Ziff.5 a
Darüber hinaus, also mehr als 90 Tagessätze... = vorbestraft = "...ist das Vertrauensverhältnis zwischem Dienstherren und Beamten nachhaltig und endgültig zerstört" = Entlassung/Entfernung aus dem Dienst.
G_Merrick
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Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:
Ab einem Jahr Freiheitsstrafe IST der Beamte zu entlassen. Nichts anderes hat Mainzelmann gesagt. Es gibt keine festen Regelungen über die Anzahl der Tagessätze! Über die Entlassung wird ggf. in einem förmlichen Disziplinarverfahren entschieden, es handelt sich IMMER um eine Einzelfallprüfung unter Würdigung aller Umstände.
Da hilft auch kein Link zum Bundeszentralregistergesetz.
Ab einem Jahr Freiheitsstrafe IST der Beamte zu entlassen. Nichts anderes hat Mainzelmann gesagt. Es gibt keine festen Regelungen über die Anzahl der Tagessätze! Über die Entlassung wird ggf. in einem förmlichen Disziplinarverfahren entschieden, es handelt sich IMMER um eine Einzelfallprüfung unter Würdigung aller Umstände.
Da hilft auch kein Link zum Bundeszentralregistergesetz.
Pessima tempora plurimae leges.
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[quote=""Landsknecht""]Nichts anderes hat Mainzelmann gesagt. [/quote]
Doch hat er, wenn ich ihn hier nochmal zitieren darf:
[quote=""Mainzelmann2001""]Entlassung nach 90 Tgs. ist Unsinn.[/quote]
Und genau das stimmt eben nicht - wie du ja selbst richtig schreibst. Und sehr wohl sínd diese (über) 90 Tagessätze die "magische Grenze" - ab der die Entlassung des Beamten angestrebt und in aller Regel auch durchgesetzt wird. Jedenfalls in diesem Bundesländle und wenn es sich um einen PVB handelt. Dieses "nachhaltig und endgültig zerstört" war übrigens ein Originalzitat aus einer Urteilsbegründung in so einer Sache des zuständigen Oberverwaltungsgerichtes.
G_Merrick
Doch hat er, wenn ich ihn hier nochmal zitieren darf:
[quote=""Mainzelmann2001""]Entlassung nach 90 Tgs. ist Unsinn.[/quote]
Und genau das stimmt eben nicht - wie du ja selbst richtig schreibst. Und sehr wohl sínd diese (über) 90 Tagessätze die "magische Grenze" - ab der die Entlassung des Beamten angestrebt und in aller Regel auch durchgesetzt wird. Jedenfalls in diesem Bundesländle und wenn es sich um einen PVB handelt. Dieses "nachhaltig und endgültig zerstört" war übrigens ein Originalzitat aus einer Urteilsbegründung in so einer Sache des zuständigen Oberverwaltungsgerichtes.
G_Merrick
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[quote=""G_Merrick""] Jedenfalls in diesem Bundesländle G_Merrick[/quote]
Ah jetzt ja! Dann ist Deine Aussage zumindestens zu 1/16 korrekt.
Ah jetzt ja! Dann ist Deine Aussage zumindestens zu 1/16 korrekt.
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...der pure wilde Westen!
AB 90 Tagssätzen KANN der DH einen entlassen. Das mag sein. Da muss aber schon ein ganz komisches Ding vorliegen.
Ansonsten gilt: Bei Freiheitstrafe von mehr als 12 Monaten = Entfernung.
Und was die beiden ganz oben betroffenen Kollegen angeht: Wir haben ja viel mit Drecksäcken zu tun. Aber das nötige Fingerspitzengefühl scheint den beiden wohl absolut verloren gegangen zu sein.
Da versuch ich mich weiterhin an mein altes Motto zu halten: Behandele die Leute als Polizeibeamter so, wie du selbst von der Polizei behandelt werden willst.
Bäääh, immer noch Blei im Hintern von der letzten Nachtschicht.
Ansonsten gilt: Bei Freiheitstrafe von mehr als 12 Monaten = Entfernung.
Und was die beiden ganz oben betroffenen Kollegen angeht: Wir haben ja viel mit Drecksäcken zu tun. Aber das nötige Fingerspitzengefühl scheint den beiden wohl absolut verloren gegangen zu sein.
Da versuch ich mich weiterhin an mein altes Motto zu halten: Behandele die Leute als Polizeibeamter so, wie du selbst von der Polizei behandelt werden willst.
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...der pure wilde Westen!
Hallo,
also als erstes Mal: Hut ab vor der Richterin und den Schöffen! Gutes Urteil.
(Man begegnet sich im Leben immer zweimal)
Und dann, bei Geldstrafen von 3000 und 4800 Euro, was schätzt ihr denn da, wie hoch die Tagessätze sein müssten um UNTER 90 TS zu bleiben? Ihr wisst doch selbst was ihr (was man im mD) verdient und wie unrealistisch es ist, daß es bei der Höhe der Geldstrafen bei unter 90 bleiben wird...
Und ich kann mich meinem Vorredner speziell beim letzten Satz anschließen... und richte diesen Satz genau an die beiden betroffenen Beamten: Behandle die Menschen immer so, wie du selbst behandelt werden willst!
Man sieht ja, daß es doch noch so etwas wie Gerechtigkeit gibt.
Liebe Grüße von Anne aus Frankfurt
also als erstes Mal: Hut ab vor der Richterin und den Schöffen! Gutes Urteil.
(Man begegnet sich im Leben immer zweimal)
Und dann, bei Geldstrafen von 3000 und 4800 Euro, was schätzt ihr denn da, wie hoch die Tagessätze sein müssten um UNTER 90 TS zu bleiben? Ihr wisst doch selbst was ihr (was man im mD) verdient und wie unrealistisch es ist, daß es bei der Höhe der Geldstrafen bei unter 90 bleiben wird...
Und ich kann mich meinem Vorredner speziell beim letzten Satz anschließen... und richte diesen Satz genau an die beiden betroffenen Beamten: Behandle die Menschen immer so, wie du selbst behandelt werden willst!
Man sieht ja, daß es doch noch so etwas wie Gerechtigkeit gibt.
Liebe Grüße von Anne aus Frankfurt
„Eigentlich sollte man einen Menschen nicht bemitleiden, besser ist es, ihm zu helfen.“
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