Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefugnis

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Re: Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefu

Beitragvon JuraPunk » Fr 12. Nov 2010, 22:21

octodon-degus hat geschrieben:
Vito hat geschrieben::o :o :o :o :o :o :o :o :o :o :o :o :o :o :o :o :o :o :o

http://www.rp-online.de/niederrheinsued ... 16067.html

Herr Ströbele - ihr Einsatz ist gefragt :!: :!: :!: :!: :!: :!: :!: :!: :!:

Oh wie ärgerlich, die könnten ja dann sogar Maßnahmen gegen deutsche Bundesbürger = Grundrechteträger durchführen!!! :o

Das ist Äpfel mit Birnen vergleichen. Hier gibt es gerade ein Abkommen zwischen beiden Staaten, dass das Tätigkeitsfeld der Grenzüberschreitenden Zusammenarbeit klar umgrenzt. Du mögest mir bitte erklären, was das mit dem eigentlichen Thema zu tun hat!

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Re: Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefu

Beitragvon Vito » Fr 12. Nov 2010, 22:22

So langsam wird das ganze zu einem Fass ohne Boden :o
Ebenso selbstverständlich war es, dass die Boote der Police
Grand Ducale und der saarländischen Wasserschutzpolizei gemeinsam den Verkehr auf der Wasserstraße Mosel regelten,
Auch an Land waren Polizeikräfte aus beiden Ländern in den Einsatz eingebunden.
Gemeinsame Einsätze und ein sehr reger Informationsaustausch
sorgen mit dafür, dass sich die Polizeien näherkommen.
Die „Polizeiminister“ Karl Peter Bruch (Rheinland-Pfalz), Jean
Marie Halsdorf (Luxemburg) und Stephan Toscani (Saarland)
haben am 14. Juni 2010 in Luxemburg eine „gemeinsame
Erklärung zur Intensivierung der polizeilichen Zusammenarbeit“
unterzeichnet. Sie regelt die Verstärkung gemeinsamer
Einsatzformen, zum Beispiel gemeinsame Streifen bei Großereignissen.
http://www.dpolg-saar.de/upload/pdf/ges ... land-I.pdf

Das Ganze ufert langsam aus :!:
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Re: Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefu

Beitragvon JuraPunk » Fr 12. Nov 2010, 22:25

Hat jedoch alles nichts mit dem eigentlichen Thema hier zu tun. Es hat doch niemand ernsthaft was dagegen, wenn bilaterale Streifen unterwegs sind, solange es eine Rechtsgrundlage dafür gibt. Im Gegenteil finde ich das in den Grenzgebieten sogar sehr gut und wünschenswert.
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Re: Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefu

Beitragvon Habakuk » Fr 12. Nov 2010, 22:26

Nein Kooperation mit unseren Nachbarn, europäische Einigung in Sachen Polizei, Skandal ;D

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Re: Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefu

Beitragvon Hoppala » Fr 12. Nov 2010, 22:27

Er befindet sich nicht nur verbotenerweise auf den Gleisen, sondern blockiert auch einen behördlich genehmigten Transport.

Zudem verweigert er die Anweisungen der Polizei, das Gleis zu räumen.

Und nu?
Schauspielerische Fähigkeiten sind auf vielen Gebieten hilfreich. Wenn es darum geht, sich dumm zu stellen, reicht angeborenes Talent aber meist völlig aus.
KarlHeinz Karius

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Re: Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefu

Beitragvon JuraPunk » Fr 12. Nov 2010, 22:31

Dann sage mir doch, welche Straftatbestände du erfüllt siehst.
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Re: Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefu

Beitragvon Jules_Winnfield » Fr 12. Nov 2010, 22:32

Nein Kooperation mit unseren Nachbarn, europäische Einigung in Sachen Polizei, Skandal
Wer sagt denn das ?
Zudem verweigert er die Anweisungen der Polizei, das Gleis zu räumen.

Und nu?
Haben seine deutschen Kollegen was zu tun.
Gesegnet sei der, der im Namen der Barmherzigkeit und des guten Willens die Schwachen durch das Tal der Dunkelheit geleitet. Denn er ist der wahre Hüter seines Bruders und der Retter der verlorenen Kinder.

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Re: Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefu

Beitragvon Majestro » Fr 12. Nov 2010, 22:38

Tja, was wird wohl aus dem Sitzen im Gleis, wenn ein Zug deswegen bremsen muss??
"dass" / "das"

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Re: Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefu

Beitragvon Jules_Winnfield » Fr 12. Nov 2010, 22:40

Tja, was wird wohl aus dem Sitzen im Gleis, wenn ein Zug deswegen bremsen muss??
Wo siehst du da nen Zug ? :polizei4:
Gesegnet sei der, der im Namen der Barmherzigkeit und des guten Willens die Schwachen durch das Tal der Dunkelheit geleitet. Denn er ist der wahre Hüter seines Bruders und der Retter der verlorenen Kinder.

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Re: Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefu

Beitragvon Hoppala » Fr 12. Nov 2010, 22:44

Jules_Winnfield hat geschrieben:
Tja, was wird wohl aus dem Sitzen im Gleis, wenn ein Zug deswegen bremsen muss??
Wo siehst du da nen Zug ? :polizei4:
Stimmt, in Wirklichkeit gab es gar keinen Castor-Transport :mrgreen:
Schauspielerische Fähigkeiten sind auf vielen Gebieten hilfreich. Wenn es darum geht, sich dumm zu stellen, reicht angeborenes Talent aber meist völlig aus.
KarlHeinz Karius

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Re: Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefu

Beitragvon Vito » Fr 12. Nov 2010, 22:52

Artikel 24
Gemeinsame Einsatzformen
(1) Zur Intensivierung der polizeilichen Zusammenarbeit können die von den Vertragsparteien
zu benennenden Behörden gemeinsame Streifen sowie sonstige gemeinsame Einsatzformen
zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zur
Verhinderung von Straftaten bilden, in denen von den Vertragsparteien zu benennende
- 18 -
Beamte oder sonstige staatliche Bedienstete (im Folgenden: Beamte) bei Einsätzen im Hoheitsgebiet
einer anderen Vertragspartei mitwirken.
(2) Jede Vertragspartei kann als Gebietsstaat nach Maßgabe ihres innerstaatlichen Rechts
Beamte anderer Vertragsparteien mit der Zustimmung des Entsendestaats im Rahmen gemeinsamer
Einsatzformen mit der Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse betrauen oder,
soweit es nach dem Recht des Gebietsstaats zulässig ist, Beamten anderer Vertragsparteien
die Wahrnehmung ihrer hoheitlichen Befugnisse nach dem Recht ihres Entsendestaats einräumen.
Hoheitliche Befugnisse dürfen dabei nur unter der Leitung und in der Regel in
Anwesenheit von Beamten des Gebietsstaats wahrgenommen werden. Die Beamten der
anderen Vertragspartei sind dabei an das innerstaatliche Recht des Gebietsstaats gebunden.

Ihr Handeln ist dem Gebietsstaat zuzurechnen.
(3) An gemeinsamen Einsätzen beteiligte Beamte anderer Vertragsparteien unterliegen den
Weisungen der zuständigen Stelle des Gebietsstaats.
Artikel 26
Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen
Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien unterstützen sich nach Maßgabe ihres innerstaatlichen
Rechts gegenseitig bei Massenveranstaltungen und ähnlichen Großereignissen,
Katastrophen sowie schweren Unglücksfällen, indem sie
1. sich gegenseitig so zeitig wie möglich über entsprechende Ereignisse mit grenzüberschreitenden
Auswirkungen und relevante Erkenntnisse unterrichten,
- 20 -
2. bei Lagen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen die in ihrem Hoheitsgebiet erforderlichen
polizeilichen Maßnahmen vornehmen und koordinieren,
3. auf Ersuchen der Vertragspartei, auf deren Hoheitsgebiet die Lage eintritt, soweit
möglich, durch Entsendung von Beamten, Spezialisten und Beratern sowie Gestellung
von Ausrüstungsgegenständen Hilfe leisten.
Internationale Übereinkünfte der Vertragsparteien über die gegenseitige Hilfeleistung bei
Katastrophen einschließlich schwerer Unglücksfälle bleiben unberührt.
Artikel 28
Einsatz von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen
(1) Beamte einer Vertragspartei, die sich im Rahmen eines gemeinsamen Einsatzes im Hoheitsgebiet
einer anderen Vertragspartei aufhalten, können dort ihre nationale Dienstkleidung
tragen. Sie können ihre nach dem innerstaatlichen Recht des Entsendestaats zugelassenen
Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenstände mitführen. Jede Vertragspartei
kann das Mitführen von bestimmten Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen
durch Beamte des Entsendestaats untersagen.
http://www.bmj.bund.de/media/archive/974.pdf

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Re: Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefu

Beitragvon Hoppala » Fr 12. Nov 2010, 22:54

JuraPunk hat geschrieben:Dann sage mir doch, welche Straftatbestände du erfüllt siehst.
Habe ich bereits getan.

Im Übrigen bist du derjenige, der behauptet, der französische Polizist hat unrecht gehandelt.

Hat er das wirklich?
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Re: Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefu

Beitragvon Jules_Winnfield » Fr 12. Nov 2010, 22:57

Gesegnet sei der, der im Namen der Barmherzigkeit und des guten Willens die Schwachen durch das Tal der Dunkelheit geleitet. Denn er ist der wahre Hüter seines Bruders und der Retter der verlorenen Kinder.

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Re: Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefu

Beitragvon Hoppala » Fr 12. Nov 2010, 23:05

Das sagt lediglich, dass das Rumsitzen die Gleise nicht beschädigt und man deswegen nicht wegen Beschädigung verurteilt werden kann.

Hilft irgendwie auch nicht weiter..
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Re: Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefu

Beitragvon octodon-degus » Fr 12. Nov 2010, 23:15

Die Frage hierbei ist doch eher, ob ein franz. Polizist im Beisein von dt. Vollzugsbeamten tätig werden darf. Hierbei müsste erst einmal festgestellt werden, ob er eigenständig oder sogar auf Weisung der anwesenden deutschen Beamten tätig wurde. Dies ist ja bislang nicht geklärt worden..


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