Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefugnis
Moderatoren: Old Bill, schutzmann_schneidig
Re: Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefu
Also,
dann will ich mal….
1.
Es wundert mich, dass offenbar niemand außer mir auf die Idee gekommen ist,
den Fotografen um Auskunft zu bitten. Schließlich hat Controller uns die mail-
adresse doch „frei Haus“ geliefert.
2.
Im Gegensatz zu „Controller“ hätte es mir doch etwas Bauchschmerzen bereitet,
wenn gleich eine ganze Einsatzeinheit der CRS dort selbstständig
agiert hätte.
Der Auftritt eines einzelnen Angehörigen der CRS lässt immerhin den Schluss
zu, dass es sich um einen Hospitanten handeln könnte, der zuhause als
Multiplikator dienen soll.
Schließlich ist die CRS, nach allem was ich weiß, nicht unbedingt für differenziertes Einschreiten bekannt.
Ob ihm die aktive Mitwirkung beim Einsatz tatsächlich untersagt ist, vermag ich derzeit nicht zu beurteilen.
Nach meiner Kenntnis gibt es bisher keine einschlägige Rechtsprechung in Deutschland.
Ich weiß aber, dass z.B. zwischen „meinem“ Land NRW und den Niederlanden und Belgien ‚
Gegenseitigkeitsabkommen existieren, durch die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten im jeweils
anderen Land geregelt werden.
Nach meinem aktuellen Kenntnisstand stellt das mitführen der Ausrüstung und Bewaffnung durch den
CRS-Mann auf Grund zwischenstaatlicher Abkommen kein Problem dar.
Zu diesem Punkt werde ich aber weiter nachforschen.
Gruß, der PolBert
dann will ich mal….
1.
Es wundert mich, dass offenbar niemand außer mir auf die Idee gekommen ist,
den Fotografen um Auskunft zu bitten. Schließlich hat Controller uns die mail-
adresse doch „frei Haus“ geliefert.
2.
Im Gegensatz zu „Controller“ hätte es mir doch etwas Bauchschmerzen bereitet,
wenn gleich eine ganze Einsatzeinheit der CRS dort selbstständig
agiert hätte.
Der Auftritt eines einzelnen Angehörigen der CRS lässt immerhin den Schluss
zu, dass es sich um einen Hospitanten handeln könnte, der zuhause als
Multiplikator dienen soll.
Schließlich ist die CRS, nach allem was ich weiß, nicht unbedingt für differenziertes Einschreiten bekannt.
Ob ihm die aktive Mitwirkung beim Einsatz tatsächlich untersagt ist, vermag ich derzeit nicht zu beurteilen.
Nach meiner Kenntnis gibt es bisher keine einschlägige Rechtsprechung in Deutschland.
Ich weiß aber, dass z.B. zwischen „meinem“ Land NRW und den Niederlanden und Belgien ‚
Gegenseitigkeitsabkommen existieren, durch die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten im jeweils
anderen Land geregelt werden.
Nach meinem aktuellen Kenntnisstand stellt das mitführen der Ausrüstung und Bewaffnung durch den
CRS-Mann auf Grund zwischenstaatlicher Abkommen kein Problem dar.
Zu diesem Punkt werde ich aber weiter nachforschen.
Gruß, der PolBert
Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt.
Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenige Leute damit beschäftigen.
- Henry Ford -
______________________
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- Henry Ford -
______________________
Re: Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefu
Da nimmt sich aber einer für wichtig.Skeptiker hat geschrieben:Hm .... allen hier im Forum die Sprache verschlagen oder was?
Seid anderthalb Stunden knapp 100 Zugriffe, aber kein Kommentar dazu .... ?
Fällt schwer zu verstehen, das man mit seiner eigenen Meinung vorher richtig falsch gelegen hat. Aber ihr seid ja auch nur Menschen...
Doch, doch, du hast uns allen hier ganz schön die Tasten verschlagen.
Re: Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefu
Dann mal zurück zum Thema:
Was darf denn ein ausländischer Polizist in Deutschland? Wer autorisiert ihn dazu? Wem ist er unterstellt?
Wie sieht es aus mit dem Tragen der Dienstwaffe?
Wie sieht es mit dem Einsatz von Gewürzspray, Einsatzkampfstock, Schußwaffe (welche Munition) aus? Sind die entsprechenden Waffen/Hilfsmittel in D für den Einsatz freigegeben?
Muß der a. Polizist seine Anweisungen (Platzverweise, Aufforderungen) in Deutsch artikulieren? Hindu verstehen in D leider nur sehr Wenige…
Was passiert, wenn es Regressansprüche seitens des Demonstranten gibt? (Unverhältnismäßigkeit, KV im Amt, Schadensersatz, Schmerzensgeld, ) An wen muss er sich wenden?
Was darf denn ein ausländischer Polizist in Deutschland? Wer autorisiert ihn dazu? Wem ist er unterstellt?
Wie sieht es aus mit dem Tragen der Dienstwaffe?
Wie sieht es mit dem Einsatz von Gewürzspray, Einsatzkampfstock, Schußwaffe (welche Munition) aus? Sind die entsprechenden Waffen/Hilfsmittel in D für den Einsatz freigegeben?
Muß der a. Polizist seine Anweisungen (Platzverweise, Aufforderungen) in Deutsch artikulieren? Hindu verstehen in D leider nur sehr Wenige…
Was passiert, wenn es Regressansprüche seitens des Demonstranten gibt? (Unverhältnismäßigkeit, KV im Amt, Schadensersatz, Schmerzensgeld, ) An wen muss er sich wenden?
- Controller
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Re: Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefu
und vor allem:
Hat er eine Dienstnummer
und
muss er die zeigen/rausgeben
oder doch lieber seinen Namen ?
Wenn ja, in welcher Sprache und wem überhaupt ?
Jedem x beliebigen oder nur dem Demo-Häuptling ?
Muss der sich dann im Gegenzug auch ausweisen ??
Welche Einsatzverpflegung bekommt der denn
Fragen, Fragen, Fragen
Hat er eine Dienstnummer
und
muss er die zeigen/rausgeben
oder doch lieber seinen Namen ?
Wenn ja, in welcher Sprache und wem überhaupt ?
Jedem x beliebigen oder nur dem Demo-Häuptling ?
Muss der sich dann im Gegenzug auch ausweisen ??
Welche Einsatzverpflegung bekommt der denn
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Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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- Deputy Inspector
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- Wohnort: Da wo man babbele dud
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Re: Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefu
Alles verboten und nicht zulässigGegenüber hat geschrieben:Dann mal zurück zum Thema:
Was darf denn ein ausländischer Polizist in Deutschland? Wer autorisiert ihn dazu? Wem ist er unterstellt?
Wie sieht es aus mit dem Tragen der Dienstwaffe?
Wie sieht es mit dem Einsatz von Gewürzspray, Einsatzkampfstock, Schußwaffe (welche Munition) aus? Sind die entsprechenden Waffen/Hilfsmittel in D für den Einsatz freigegeben?
Muß der a. Polizist seine Anweisungen (Platzverweise, Aufforderungen) in Deutsch artikulieren? Hindu verstehen in D leider nur sehr Wenige…
Was passiert, wenn es Regressansprüche seitens des Demonstranten gibt? (Unverhältnismäßigkeit, KV im Amt, Schadensersatz, Schmerzensgeld, ) An wen muss er sich wenden?
Sagt Ströbele
Und da soll nochmal einer sagen, dass Hanf nicht blöd machtAusländische Polizisten aber hätten keinerlei Eingriffsbefugnisse, erklärte der Grünen-Politiker: "Schreiten sie gleichwohl - und gar gewaltsam - hierzulande gegen Grundrechtsträger ein, so ist dies als Amtsanmaßung und Verstoß gegen das Waffengesetz augenscheinlich rechtswidrig."
Freiheit für die Spareribs
Re: Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefu
Hej,
warum wird hier eigentlich ständig von ausländischen Polizeikräften geredet?
Bisher haben wir einen CRS-Angehörigen gesehen!
Zur Beantwortung obiger Fragen müsste man wissen, wessen Gast der CRS-Mann war.
War er Gast der Bundespolizei, müsste eigentlich § 64 (4) BPolG greifen.
Hier ist er:
Vollzugsbeamte anderer Staaten mit polizeilichen Aufgaben können im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei Amtshandlungen vornehmen, soweit völkerrechtliche Vereinbarungen oder der Beschluss des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Kriminalität (ABl. L 210 vom 6. 8. 2008, S. 1) dies vorsehen. Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse durch Vollzugsbeamte anderer Staaten nach Satz 1 ist nur auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages, der der Mitwirkung der gesetzgebenden Körperschaften gemäß Artikel 59 Abs. 2 des Grundgesetzes bedarf oder auf Grund des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 (ABl. L 210 vom 6. 8. 2008, S. 1), zulässig. Vollzugsbeamte anderer Staaten der Europäischen Union können im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des anderen Staates nach Maßgabe der für die Bestellung von Hilfspolizeibeamten geltenden Vorschriften des § 63 Abs. 2 bis 4 mit Aufgaben des Vollzugsdienstes in der Bundespolizei betraut werden.
Mein derzeitiges Fazit:
Auch ein Herr Ströbele täte gut daran, sich zunächst mal kundig zu machen.
Gruß, der PolBert
warum wird hier eigentlich ständig von ausländischen Polizeikräften geredet?
Bisher haben wir einen CRS-Angehörigen gesehen!
Zur Beantwortung obiger Fragen müsste man wissen, wessen Gast der CRS-Mann war.
War er Gast der Bundespolizei, müsste eigentlich § 64 (4) BPolG greifen.
Hier ist er:
Vollzugsbeamte anderer Staaten mit polizeilichen Aufgaben können im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei Amtshandlungen vornehmen, soweit völkerrechtliche Vereinbarungen oder der Beschluss des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Kriminalität (ABl. L 210 vom 6. 8. 2008, S. 1) dies vorsehen. Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse durch Vollzugsbeamte anderer Staaten nach Satz 1 ist nur auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages, der der Mitwirkung der gesetzgebenden Körperschaften gemäß Artikel 59 Abs. 2 des Grundgesetzes bedarf oder auf Grund des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 (ABl. L 210 vom 6. 8. 2008, S. 1), zulässig. Vollzugsbeamte anderer Staaten der Europäischen Union können im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des anderen Staates nach Maßgabe der für die Bestellung von Hilfspolizeibeamten geltenden Vorschriften des § 63 Abs. 2 bis 4 mit Aufgaben des Vollzugsdienstes in der Bundespolizei betraut werden.
Mein derzeitiges Fazit:
Auch ein Herr Ströbele täte gut daran, sich zunächst mal kundig zu machen.
Gruß, der PolBert
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- Henry Ford -
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Re: Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefu
http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__55.html(3) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Bedienstete anderer Staaten, die dienstlich mit Waffen oder Munition ausgestattet sind, wenn die Bediensteten im Rahmen einer zwischenstaatlichen Vereinbarung oder auf Grund einer Anforderung oder einer allgemein oder für den Einzelfall erteilten Zustimmung einer zuständigen inländischen Behörde oder Dienststelle im Geltungsbereich dieses Gesetzes tätig werden und die zwischenstaatliche Vereinbarung, die Anforderung oder die Zustimmung nicht etwas anderes bestimmt.
Und dann unterliegen die ned mal den Waffengesetz - tzzzzz. Die können ja hier echt machen was sie wollen
Freiheit für die Spareribs
Re: Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefu
Und hat der überhaupt mal einen ROW gehabt?
In Anbetracht der Tatsache, daß zu anderen Gelegenheiten ganze deutsche Hundertschaften im benachbarten Ausland im Einsatz waren, finde ich es überaus seltsam, daß sich hierzulande darüber aufgeregt wird, daß ein einziger (!!) französischer Kollege hier mitgespielt hat.
Angesichts der Sachlage, daß der Einsatz ausländischer Polizeibeamte auf deutschem Boden inklusive Vollzugshandlungen, Zwangsmaßnahmen, Mitführen von Einsatzmitteln usw. seit langem durch entsprechende Abkommen und Vorschriften rechtlich untermauert ist, fehlt mir ehrlich gesagt jegliches Verständnis dafür, daß so ein massives Tamtam um die Angelegenheit gemacht wird.
Der Kollege dürfte juristisch gesehen als (zeitweiliger) Teil einer deutschen Behörde auf Grundlage des deutschen Polizeirechts/Strafrechts gehandelt haben; Schadenersatzforderungen etc. dürften sich also gegen selbige richten. Seine eigenen Einsatzmittel sind vermutlich über eine Sonderermächtigung der zuständigen Behörde abgedeckt.
Wo zum Geier riecht ihr da alle den Skandal? Das einzige, was ich hier kritisch sehe, ist der massive PR-Fehler der Einsatzleitung, die den Sachverhalt genau in dieser Form von Anfang an hätte präsentieren müssen. Ich vermute, daß da bloß mal wieder jemand in den höheren Sphären Angst davor gehabt hat, mit der vermeintlich unangenehm empfundenen Wahrheit herauszurücken.
In Anbetracht der Tatsache, daß zu anderen Gelegenheiten ganze deutsche Hundertschaften im benachbarten Ausland im Einsatz waren, finde ich es überaus seltsam, daß sich hierzulande darüber aufgeregt wird, daß ein einziger (!!) französischer Kollege hier mitgespielt hat.
Angesichts der Sachlage, daß der Einsatz ausländischer Polizeibeamte auf deutschem Boden inklusive Vollzugshandlungen, Zwangsmaßnahmen, Mitführen von Einsatzmitteln usw. seit langem durch entsprechende Abkommen und Vorschriften rechtlich untermauert ist, fehlt mir ehrlich gesagt jegliches Verständnis dafür, daß so ein massives Tamtam um die Angelegenheit gemacht wird.
Der Kollege dürfte juristisch gesehen als (zeitweiliger) Teil einer deutschen Behörde auf Grundlage des deutschen Polizeirechts/Strafrechts gehandelt haben; Schadenersatzforderungen etc. dürften sich also gegen selbige richten. Seine eigenen Einsatzmittel sind vermutlich über eine Sonderermächtigung der zuständigen Behörde abgedeckt.
Wo zum Geier riecht ihr da alle den Skandal? Das einzige, was ich hier kritisch sehe, ist der massive PR-Fehler der Einsatzleitung, die den Sachverhalt genau in dieser Form von Anfang an hätte präsentieren müssen. Ich vermute, daß da bloß mal wieder jemand in den höheren Sphären Angst davor gehabt hat, mit der vermeintlich unangenehm empfundenen Wahrheit herauszurücken.
Dear Kids,
There is no Santa. Those presents are from your parents.
Sincerely, Wikileaks
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Re: Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefu
Alles klar...Gegenüber hat geschrieben:Einsatzkampfstock
Das sprechen in Frankreich auch sehr wenige.Gegenüber hat geschrieben:Muß der a. Polizist seine Anweisungen (Platzverweise, Aufforderungen) in Deutsch artikulieren? Hindu verstehen in D leider nur sehr Wenige…
Das klingt einfach rechtswidriger und darauf kommt es doch wohl an bei der ganzen Geschichte.PolBert hat geschrieben:Hej,
warum wird hier eigentlich ständig von ausländischen Polizeikräften geredet?
- Jules_Winnfield
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- Wohnort: Niedersachsen
Re: Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefu
Siehste, und dann kommt der Ströbele. Der Mann ist Politiker. Der macht seinen Job.Das einzige, was ich hier kritisch sehe, ist der massive PR-Fehler der Einsatzleitung, die den Sachverhalt genau in dieser Form von Anfang an hätte präsentieren müssen. Ich vermute, daß da bloß mal wieder jemand in den höheren Sphären Angst davor gehabt hat, mit der vermeintlich unangenehm empfundenen Wahrheit herauszurücken.
Oder anders ausgedrückt: That`s the nature of the beast.
Gesegnet sei der, der im Namen der Barmherzigkeit und des guten Willens die Schwachen durch das Tal der Dunkelheit geleitet. Denn er ist der wahre Hüter seines Bruders und der Retter der verlorenen Kinder.
Re: Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefu
Trooper,
kürzer und schneller auf dem Punkt…..
Ulla,
kannst den Korken wieder rein drücken…., wird nix...
Gruß, der PolBert
kürzer und schneller auf dem Punkt…..
Ulla,
kannst den Korken wieder rein drücken…., wird nix...
Gruß, der PolBert
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Re: Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefu
Wenn das mal kein Agent provocateur war
auf wen soll das dann sonst noch passen; immerhin ist der Franzose
auf wen soll das dann sonst noch passen; immerhin ist der Franzose
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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- Wohnort: Bayern
Re: Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefu
Also könnte man als Fazit sagen: Kein Skandal sondern nur ein Sturm im Wasserglas...
Jetzt könnten sich die kritischen Bürger wieder melden..
Jetzt könnten sich die kritischen Bürger wieder melden..
- Jules_Winnfield
- Corporal
- Beiträge: 526
- Registriert: Sa 1. Jan 2005, 00:00
- Wohnort: Niedersachsen
Re: Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefu
Warten wir es ab.Also könnte man als Fazit sagen: Kein Skandal sondern nur ein Sturm im Wasserglas...
Gesegnet sei der, der im Namen der Barmherzigkeit und des guten Willens die Schwachen durch das Tal der Dunkelheit geleitet. Denn er ist der wahre Hüter seines Bruders und der Retter der verlorenen Kinder.
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- Lieutenant
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- Registriert: Fr 20. Feb 2009, 00:00
- Wohnort: Bayern
Re: Ausländische Polizisten in Deutschland mit Eingriffsbefu
Man kann sich natürlich auch künstlich über jegliche Gegebenheiten aufregen und Skandale wittern. Ich für meinen Teil gehe davon aus, das dem Franz. Kollegen wohl eher nichts passieren wird...
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