Seite 1 von 2

Hof: Verurteilung wegen KV im Amt

Verfasst: Di 30. Nov 2010, 13:06
von Albatros
http://www.frankenpost.de/nachrichten/h ... 90,1380736

Guter, ausführlicher Bericht, muss ich nicht kommentieren. Urteil kommt mir auch ok vor.

Re: Hof: Verurteilung wegen KV im Amt

Verfasst: Di 30. Nov 2010, 13:24
von nukeomega
Urteil scheint soweit recht ordentlich. Manche Entgleisungen scheinen mir der (Stress-)Situation vor Ort geschuldet.

Das war mit Sicherheit vor Ort ein wesentlich besch&%$§ Sachverhalt, als er sich jetzt mit zeitlichem Abstand und ruhig argumentierenden Beteiligten darstellt. Das ist halt immer das Problem. Der Kollege hat 1/2 Sekunde das ganze zu beurteilen und mit seinem Wissen über dieses offensichtliche Problemgebiet zu verknüpfen. Da kann es auch mal zu Missverständnissen kommen.
Das Gericht hat dafür mind. nen ganzen Tag. Da ist die Wahrheit dann meist offensichtlicher.

Schlussendlich bleibt für mich aber immernoch die Frage:
Wie genau hätte man das besser machen können? Als Zivilstreife? Weggucken?

Re: Hof: Verurteilung wegen KV im Amt

Verfasst: Di 30. Nov 2010, 14:37
von octodon-degus
nukeomega hat geschrieben: Schlussendlich bleibt für mich aber immernoch die Frage:
Wie genau hätte man das besser machen können? Als Zivilstreife? Weggucken?
Eher mal ruhig angehen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es oftmals besser ist sich nicht blind irgendwo dazwischen zu werfen... dankt einem im Nachhinein niemand.

Re: Hof: Verurteilung wegen KV im Amt

Verfasst: Di 30. Nov 2010, 14:54
von Kaeptn_Chaos
Beweissicher beobachten und colorierte ranführen...wenn die Lage tatsächlich ruhig war.

Zivil ist bei Radau eh immer scheiße.

Re: Hof: Verurteilung wegen KV im Amt

Verfasst: Fr 10. Dez 2010, 15:37
von buebw
Aus dem Zeitungsartikel ist ersichtlich: Der verurteilte Polizist hat systematisch gelogen.
Bemerkenswert ist zudem: Der Kollege ist nicht verurteilt worden.

Re: Hof: Verurteilung wegen KV im Amt

Verfasst: Fr 10. Dez 2010, 16:03
von Trash
"...... Andere Kneipengäste wollten den ihnen unheimlichen Einsatz per Handy filmen. Auf die Frage von Staatsanwalt Stefan Zech, auf welcher Rechtsgrundlage dies verboten und ein Handy sogar abgenommen wurde, musste der Polizeibeamte passen....."

Ich dachte ein Polizeibeamter hätte auch ein Recht am eigenen Bild, oder zählt das Recht erst nach Veröffentlichung?

Re: Hof: Verurteilung wegen KV im Amt

Verfasst: Fr 10. Dez 2010, 21:43
von Gully
Trash hat geschrieben:"...... Andere Kneipengäste wollten den ihnen unheimlichen Einsatz per Handy filmen. Auf die Frage von Staatsanwalt Stefan Zech, auf welcher Rechtsgrundlage dies verboten und ein Handy sogar abgenommen wurde, musste der Polizeibeamte passen....."

Ich dachte ein Polizeibeamter hätte auch ein Recht am eigenen Bild, oder zählt das Recht erst nach Veröffentlichung?
Ich zitiere da mal §§ 21/22 des KunstUhrG
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Kurz:

Der PVB hätte den filmenden Leuten sagen dürfen, dass er nicht will, dass die Aufnahmen veröffentlicht werden (sofern seine Privatsphäre dadurch verletzt wird - zB durch Portraitaufnahmen etc).

Und zur Gefahrenabwehr hätte er das Filmen untersagen können, sofern dadurch die Maßnahme gefährdet gewesen wäre, was erstmal zu begründen gewesen wäre.

Re: Hof: Verurteilung wegen KV im Amt

Verfasst: So 12. Dez 2010, 10:10
von bambule
Also wenn wir zivil unterwegs sind, dann haben wir auch immer Warnwesten mit dabei. Die kann man sich schnell mal überwerfen und ist gut erkennbar. Mit solchen einfachen Mitteln kann man eventuellen Schwierigkeiten schon vorbeugen. Auch eine Armbinde kann hier schon helfen, aber ich sollte mich auch verbal als Polizist zu erkennen geben.

Re: Hof: Verurteilung wegen KV im Amt

Verfasst: So 12. Dez 2010, 11:50
von Ghostrider1
buebw hat geschrieben:Aus dem Zeitungsartikel ist ersichtlich: Der verurteilte Polizist hat systematisch gelogen.
Tja und wenn du jetzt noch ein wenig Ahnung im formellen Recht hättest, so hättest du merken müssen, dass er Beschuldigter / Angeklagter im Strafverfahren ist und somit dieses Recht hat.
Da wird kein Unterschied zwischen PVB oder "Normalo" gamacht.

In diesem Sinne.....

Re: Hof: Verurteilung wegen KV im Amt

Verfasst: Di 22. Feb 2011, 10:31
von buebw
Also kann der Bürger allgemein von folgendem ausgehen:

"Wenn der Staatsanwalt ermittelt, dann lügen Polizisten, dass sich die Balken biegen."

Gut, dass das mal geklärt wurde.

Re: Hof: Verurteilung wegen KV im Amt

Verfasst: Di 22. Feb 2011, 10:38
von Gast
Moin!
Also kann der Bürger....
Wer ist das? Oder geht es nur um Deine Meinung?

"Der Bürger" kann davon ausgehen, dass er als Beschuldigter/Angeklagter lügen kann, dass sich die Balken biegen.

Ungestraft.

Den Rest Deiner Aussage ordne ich mal unter "populistischem Geschwafel" ein, woll?!

Gruß :polizei4:

Re: Hof: Verurteilung wegen KV im Amt

Verfasst: Di 22. Feb 2011, 10:45
von Kaeptn_Chaos
buebw hat geschrieben:Also kann der Bürger allgemein von folgendem ausgehen:

"Wenn der Staatsanwalt ermittelt, dann lügen Polizisten, dass sich die Balken biegen."

Gut, dass das mal geklärt wurde.
Zwischen: 'Das Recht zu haben' und 'sich das Recht zu nehmen' besteht ein Unterschied.

Aber das haben wir dir alles doch schon tausend Mal vorgekaut. Wird's nicht langweilig?

Aber schön, dass dir heute mal wieder das Passwort für deinen Drittaccount eingefallen ist.

Latent schizo....

Re: Hof: Verurteilung wegen KV im Amt

Verfasst: Di 22. Feb 2011, 10:47
von beni
@buebw

überdenke deine Aussage nochmals und lies dir den Post von Ghostrider nochmal in Ruhe durch.

Deine Aussage klingt so,als wenn jeder Polizeibeamte bei Ermittlungen (egal ob er dort Beschuldigter oder Zeuge ist) lügt.
Das hast du doch bestimmt nicht gemeint oder?? :o

Re: Hof: Verurteilung wegen KV im Amt

Verfasst: Di 22. Feb 2011, 11:14
von MICHI
beni hat geschrieben: Das hast du doch bestimmt nicht gemeint oder?? :o
ich behaupte einmal doch :!: :polizei7:

Re: Hof: Verurteilung wegen KV im Amt

Verfasst: Di 22. Feb 2011, 11:38
von RubensfrauMFR
buebw hat geschrieben:Also kann der Bürger allgemein von folgendem ausgehen:

"Wenn der Staatsanwalt ermittelt, dann lügen Polizisten, dass sich die Balken biegen."

Gut, dass das mal geklärt wurde.
Einem Bürger käme es natürlich niemals in den Sinn zu lügen. Alles Unschuldslämmer :applaus: