Re: Polizist in Stuttgarter Innenstadt schwer verletzt
Verfasst: Mo 24. Sep 2012, 19:01
wahrscheinlich nicht. was das für kunden waren, kann man sich ja denken......
- Polizei / Zoll / Justizvollzug -
https://www.copzone.de/
Bei Schlägen mit dem EKA (sowas schon einmal gesehen oder in der Hand gehabt?) auf den Kopf geh ich erstmal von einem versuchten Totschlag aus, also einem Verbrechen aus.Epikur hat geschrieben:ein swg wäre in diesem fall nicht das mildeste mittel und darum nicht verhältnismäßig im engeren sinne. gezielte schläge mit dem schlagstock wären wohl angemessener.
gute besserung dem kollegen :(
Dem stimme ich zu! Nur was machst, wenns nicht wirkt (hatte ich bisher zwar noch nie) aber wenn doch?!Mr. M hat geschrieben:Ich sag mal so, gewürzt schlägt der erstmal auch nicht weiter. SWG kann aber Situationsabhängig begründet werden denke ich.
Gute Besserung!
Zumindest die STA in Koblenz sieht das deutlich gegensätzlich:Epikur hat geschrieben:ein swg wäre in diesem fall nicht das mildeste mittel und darum nicht verhältnismäßig im engeren sinne. gezielte schläge mit dem schlagstock wären wohl angemessener.
gute besserung dem kollegen :(
BodenseeCop hat geschrieben:Dem stimme ich zu! Nur was machst, wenns nicht wirkt (hatte ich bisher zwar noch nie) aber wenn doch?!Mr. M hat geschrieben:Ich sag mal so, gewürzt schlägt der erstmal auch nicht weiter. SWG kann aber Situationsabhängig begründet werden denke ich.
Gute Besserung!
Laut Pressemitteilung wurde also Pfefferspray benutzt.Als auch der Einsatz von Pfefferspray keine Wirkung zeigte, nahmen die Beamten den Schlagstock zur Hand
Nun ja, wenn ich situationsbezogen die andere rechtliche Baustelle nehme, muss ich mir weniger Gedanken machen. Und ob ich noch pfeffere bei einem am Boden liegenden Kollegen, der einen EKA gegen den Kopf kriegt, wage ich von der Couch aus zu bezweifeln.BodenseeCop hat geschrieben:Bei Schlägen mit dem EKA (sowas schon einmal gesehen oder in der Hand gehabt?) auf den Kopf geh ich erstmal von einem versuchten Totschlag aus, also einem Verbrechen aus.Epikur hat geschrieben:ein swg wäre in diesem fall nicht das mildeste mittel und darum nicht verhältnismäßig im engeren sinne. gezielte schläge mit dem schlagstock wären wohl angemessener.
gute besserung dem kollegen :(
Bis ich selber an den rangetrete bin und meine "milderen" Mittel ausgepackt und angewendet habe ist der Kollege wahrscheinlich schon tot. Daher §§ 53 (I) (II 2.Satz), 54 (I) 1. a) PolG BW
oder meint jemand was anderes?
Bitte?Epikur hat geschrieben:ein swg wäre in diesem fall nicht das mildeste mittel und darum nicht verhältnismäßig im engeren sinne. gezielte schläge mit dem schlagstock wären wohl angemessener.
gute besserung dem kollegen :(
Also das sind doch mal ganz andere Erkenntnisse. Es war nicht nur eine "Schlägerei", sondern ein versuchter Raub. War aber zuvor vermutlich nicht erkennbar, dass die beiden 26-Jährigen zusammen gehören.homer hat geschrieben:U-Haft und Ermittlungsverfahren wegen versuchter Tötung:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... 5ccf6.html
Was juckt mich die Angemessenheit bei Nothilfe? Vor allen Dingen hat man ja gesehen, wie geeignet dein milderes Mittel war.Epikur hat geschrieben:ein swg wäre in diesem fall nicht das mildeste mittel und darum nicht verhältnismäßig im engeren sinne. gezielte schläge mit dem schlagstock wären wohl angemessener.
gute besserung dem kollegen :(
Bestimmt nicht, weißt ja selber was sich da nachts so rumtreibt.Brot hat geschrieben: Ich sehe da eine sehr hohe kriminelle Energie und hoffe auf eine saftige Bestrafung. Werden bestimmt keine Ersttäter sein...
beni hat geschrieben:Da der obere Link nicht mehr funktioniert (zumindest bei mir) hier ein neuer
http://presse.polizei-bwl.de/_layouts/P ... e&Id=41831
Mal schaun ob ein versuchtes Tötungsdelikt bejaht wird