Polizei darf sich nicht ins Stadion einladen lassen

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Brot
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Polizei darf sich nicht ins Stadion einladen lassen

Beitragvon Brot » Do 29. Nov 2012, 21:50

Freikarten des VfB: Polizei darf sich nicht ins Stadion einladen lassen
Der VfB Stuttgart wollte als „Dank für das tolle Engagement“ Polizeibeamte zum Europa-League-Spiel gegen Molde FK einladen. Das Innenministerium hat den Beamten nach interner Prüfung untersagt, die Freikarten anzunehmen.
Inzwischen hat der VfB Stuttgart seine Freikartenaktion aktualisiert:
http://www.vfb.de/de/aktuell/meldungen/ ... 81.html?f3

Und zur Krönung:
Genau genommen könnte sich der VfB mit seiner per Homepage ausgesprochenen Einladung selbst strafbar gemacht haben.
So kann man sich als "Polizei" auch beliebt machen...

Wie ist eure Meinung dazu? Seht ihr auch eine Vorteilsgewährung? Wäre eine Anzeige gegen den Verein gerechtfertigt?

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llllllllllllllll
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Re: Polizei darf sich nicht ins Stadion einladen lassen

Beitragvon llllllllllllllll » Do 29. Nov 2012, 22:05

Zahlt Angela Merkel, wenn sie ins Stadion geht ?
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Polizei darf sich nicht ins Stadion einladen lassen

Beitragvon RafaelGomez » Do 29. Nov 2012, 22:08

Trifft Angela Merkel Maßnahmen für/gegen den Verein?

Das Zurückweisen der Offerte ist OK, eine Strafanzeige gegen den Verein wäre überzogen.

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Re: Polizei darf sich nicht ins Stadion einladen lassen

Beitragvon BodenseeCop » Do 29. Nov 2012, 22:08

Habe die Rundmail meiner Dienststelle dazu heute morgen auch gelesen.
Ansich ist der Gesetzestext klar "... Geschenke... in Bezug auf den Dienst....".
Aber wo hört die "nette" Geste auf und der "böse" Hintergedanke an?
Hinzukommen dann noch die Neider ("umsonst ins Stadion?!)
Ansonsten halte ich es wie RafaelGomez

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Re: Polizei darf sich nicht ins Stadion einladen lassen

Beitragvon llllllllllllllll » Do 29. Nov 2012, 22:13

Was hat deine Aussage mit Maßnahmen gegen jemanden zu tun ?

Angela Merkel ist doch auch Repräsentantin des Staates.

Was unterscheidet sie denn bezüglich der Antikorruptionsrichtline von uns ?
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Re: Polizei darf sich nicht ins Stadion einladen lassen

Beitragvon Sinär » Do 29. Nov 2012, 22:14

llllllllllllllll hat geschrieben:Was hat deine Aussage mit Maßnehmen gegen jemanden zu tun ?

Angela Merkel ist doch auch Repräsentatin des Staates.

Was unterscheidet sie denn bezüglich der Antikorruptionsrichtline von uns ?


siehe:
RafaelGomez hat geschrieben:Trifft Angela Merkel Maßnahmen für/gegen den Verein?
Wir, die guten Willens sind, geführt von Ahnungslosen,
versuchen für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen.
Wir haben so Viel mit so Wenig so lange versucht,
dass wir jetzt qualifiziert sind, fast Alles mit Nichts zu bewerkstelligen.

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Polizei darf sich nicht ins Stadion einladen lassen

Beitragvon RafaelGomez » Do 29. Nov 2012, 22:22

Die BK'in repräsentiert den Staat, genau. Mehr nicht. Unsereiner sagt u. Umständen, wie der Verein sich zu verhalten hat. Wenn das irgendwann mal nicht oder fehlerhaft geschieht, wird sich die Meute darauf stürzen, dass es ja mal Freikarten gab. Ob es einen Zusammenhang gibt, oder nicht, ist dann völlig egal. Geglaubt wird, was ins Bild passt.

Den (nicht genehmigten) Freikarten fürs Salambo haben auch einige Kollegen nachgetrauert... ;-)

Gruß

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Re: Polizei darf sich nicht ins Stadion einladen lassen

Beitragvon llllllllllllllll » Do 29. Nov 2012, 22:25

Evtl. stehe ich grad' aufm Schlauch: Aber Wulff hat als BP ja auch ordentlich einen auf den Sack bekommen, weil er wohl Dinge annahm, die er nicht hätte annehmen dürfen ?!


Denk ich jetzt total in die falsche Richtung ?
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Re: Polizei darf sich nicht ins Stadion einladen lassen

Beitragvon VanDan » Do 29. Nov 2012, 22:29

Nanana..
also denke man sollte ja doch alles nicht ganz so "negativ" sehen.
Ob dem Vfb da wirklich was zu unterstellen ist hängt doch sicherlich viel von der Betrachtungsweise ab!

Klar... man kann es so sehen. Aber denke man kann es genau so gut auch anders sehen. Und war, dass der Verein nun eben wirklich mal ein "Geschenk" macht. An die Personen die bei Wind und Wetter da sind und für die Sicherheit einstehen... Mag jeder sehen wie er will. Ich denke jedoch, dass es auch so etwas wie ein ganznormales "Danke" gibt, dass man eben auf eine derartige Form zum Ausdruck bringt.

Hinzu kommt, dass der Verein natürlich auch an sich denkt. Und zwar zu einem Spiel was nur mittelmäßig besucht sein wird kommen mehr Zuschauer. Evtl. bessere Stimmung, besseres Auftreten des Vereins in der Welt (volle Ränge haben ja schon was :polizei2: ) und paar Würstchen werden auch noch verkauft.

Hinzu kommt, dass dann KEIN Beamte kostenlos ins Stadion darf.
Die vom Ordungsamt nicht, weil ja unterstellt werden könnte, dass sie den jungen Spieler unter 16 das Alkohol trinken nicht verbieten bzw. dagegen vorgehen...
Die von der Stadtverwaltung nicht, weil die ja bei z.B. einem Kauf des Grundstückes den Bobic oder wie se alle heißen bevorzugen...

Ach ja... die vom Finanzamt erst recht net :zustimm:
Dum spiro, spero

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Polizei darf sich nicht ins Stadion einladen lassen

Beitragvon RafaelGomez » Do 29. Nov 2012, 22:34

@ Strichel
Wenn Angie zum Fußball will, und sie bspw. zum Länderspiel mit deutscher Beteiligung eingeladen wird, ist sie dort als BK'in. Alles gut.
Wenn ein Wulff mit mehr oder minder zwielichtigen Kumpels bei denen auf Mallotze nächtigt und anschließend das von ihm regierte Bundesland seinem Kumpel eine hohe Förderung zukommen lässt, bleibt ein Geschmäckle.

Wenn ich in einem unklaren Fall gegen Dich ermittle, und Dein Gegner in diesem Fall mir im Vorwege größere Gefälligkeiten hat zukommen lassen, glaubst Du zwingend an meine Neutralität, oder ist es vorstellbar, das Du einen Zusammenhang herstellst?

Gruß

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Re: Polizei darf sich nicht ins Stadion einladen lassen

Beitragvon Peppermintpete » Do 29. Nov 2012, 23:02

Wir als Polizei haben den selbstanspruch an uns selbst, bei jedem Fußballspiel objektiv und nicht nach Vereinszugehörigkeit zu agieren. Wird dieses Vermögen durch diese Gefälligkeit tangiert? Mag in Einzelfällen denkbar sein.

ABER
Wie wirkt das auf den gemeinen Fußballfan, gegen den wir eine Maßnahme treffen, der gerade auf dem Weg zu einem Spiel des VfB ist - als Unterstützer der Gastmannschaft. Der wird sich nicht denken, dass die Maßnahme gerechfertigt und unumgänglich ist, um das ganze in einem geordneten Rahmen zu halten. Das macht der ja schon so nicht.
Wenn der jetzt aber noch weiß, dass genau die Polizisten, die gerade die Maßnahme treffen, vom VfB mit Freikarten versorgt wurden, wird das seine Meinung nicht grad besser werden lassen...

Darüber hinaus gibts ja zum Glück (*hust*) fast nichts, das nicht in Erlassen geregelt ist. Und so wie ich das überfliege, scheint ja alles richtig gemacht worden zu sein.
:keks:

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Re: Polizei darf sich nicht ins Stadion einladen lassen

Beitragvon Hessen78 » Fr 30. Nov 2012, 02:04

Freikarten anzunehmen geht einfach gar nicht. Da gibts meiner Meinung nach gar nichts groß zu diskutieren.

Kann jetzt nur für Hessen sprechen, aber ich vermute mal stark, dass es überall einschlägige Erlasse "zur Annahme von Belohnungen und Geschenken gibt".

Ein Interessenskonflikt wird, selbst wenn es der Einzelne nicht so empfinden mag, immer unterstellt werden, wenn es gerade genehm ist. Sowas kann nur nach hinten losgehen.

Das Vorlegen einer Strafanzeige gegen den Verein mag kleinkariert wirken... Vorteilsgewährung ist jedoch ein Offizialdelikt. Was die StA macht ist eine Sache, aber der Spielraum der Polizei als Behörde ist nunmal stark begrenzt (um es einmal konservativ auszudrücken). Das "Prüfen" dürfte hier also nicht mehr bei der Polizei stattfinden.

Ich lehne eh jegliche Freibiermentalität ab. Sei es ein angebotener Rabat beim goldenen M oder was auch immer. Wir verdienen genug Geld um normal zu bezahlen. Soviel Anstand gehört meiner Meinung nach dazu. Ich muss mir nicht ohne Not so eine Blöße geben und mich angreiffbar machen.


P.S.: Was Politiker so machen kann kein Maßstab sein. Meiner ist es allemal nicht.

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Re: Polizei darf sich nicht ins Stadion einladen lassen

Beitragvon cosmic » Fr 30. Nov 2012, 09:49

Die Polizei darf sich nicht ins Stadon einladen lassen.....das ist auch per Erlass geregelt.
Ich warte diese Tage auf die jährliche Rundmail bzw. den jährlichen Intranet-Eintrag, der uns auf die Situation "Annahme von Belohnungen und Geschenke" aufmerksam macht. Der jährliche Christstollen vom Oma Kwiatkowski ist die eine Sache, Freikarten für Fußballspiele sind eine andere. Wobei: In meiner Wache hängen nichtmals Kalender vom Abschleppunternehmen oder vom örtlichen Dachdecker, jedenfalls nicht ohne überklebter/weggeschnibbelter Werbefläche.

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Re: Polizei darf sich nicht ins Stadion einladen lassen

Beitragvon trigonaut » Fr 30. Nov 2012, 10:14

Ironie Modus an

Vielleicht darf auch der gemeine Schutzmann nicht ins Stadion weil er sonst sehen könnte wie sich die feinen Herren aus den oberen Etagen umsonst in den VIP-Loungen bedienen?

Ironie Modus aus
Gruß Trigonaut

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Re: Polizei darf sich nicht ins Stadion einladen lassen

Beitragvon poliziotto » Fr 30. Nov 2012, 11:24

Hessen78 hat geschrieben: Das Vorlegen einer Strafanzeige gegen den Verein mag kleinkariert wirken... Vorteilsgewährung ist jedoch ein Offizialdelikt. Was die StA macht ist eine Sache, aber der Spielraum der Polizei als Behörde ist nunmal stark begrenzt (um es einmal konservativ auszudrücken). Das "Prüfen" dürfte hier also nicht mehr bei der Polizei stattfinden.
Ich würde es nicht kleinkariert nennen, sondern lediglich Beachtung des Legalitätsprinzips nach 163.
Im §333 I StGB steht ganz klar:
(1) Wer einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr für die Dienstausübung einen Vorteil für diesen oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Da ist es völlig unwesentlich, wie ein Fan des VfB das sieht, der Polizeibeamte selbst oder ein anderer. Dieses Angebot bedarf der Prüfung durch die StA.

Das ganze ist auch nicht nur durch einen Erlass geregelt, sondern auch im §42 BeamtStG
Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen

(1) Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung ihres gegenwärtigen oder letzten Dienstherrn.
Die Verordnungen der einzelnen Länder bzgl. dieses Themas lassen geringfügig Ausnahmen zu, zum Beispiel bei Dienstjubiläen. Der vorliegende Fall dürfte davon nicht betroffen sein.


Ein bekannter Fall ist das Verbot für Bundespolizisten im Jahr 2006 im Rahmen der Fußball-WM das Angebot einer großen Fast-Food-Kette anzunehmen: Den eingesetzten Beamten wurde es untersagt Freigetränke oder Rabatte auf Burger zu akzeptieren, die in Verbindung mit ihrem Amt gewährt werden sollten - völlig zu Recht.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-47282115.html


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