Danke! Ich war Kreide holen, sehr oft sogar!!§ 345 StGB
Das Bedeutet, das der Trunkenbold nicht in Gewahrsam hätte genommen werden dürfen. Ich nehme mal an, der Kollege hat sich die Haftfähigkeit nicht bestätigen lassen. Wie gesagt, dieser Spiegel-Artikel ist sehr dürftig, was den Sachverhalt angeht.
Ich wäre schon dafür, Trunkenbolde im Krankenhaus ausnüchtern zu lassen. Die Übernachtung muss derjenige welcher aber selber berappen. Der hat sein Trinkverhalten sofort im Griff, wenn die Rechnung ins Hause flattert.