Bahnkundin ohne Ticket

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Danny.reloaded
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Re: Bahnkundin ohne Ticket

Beitragvon Danny.reloaded » Mo 22. Apr 2013, 16:30

Auf der Homepage der Bahn steht klar und deutlich, dass es sich um die Nummer eines DEUTSCHEN Ausweises handeln muss. Wenn ich nun also die Nummer meines Bibliotheksausweises eintrage ist das Ticket natürlich nicht gültig.
Soweit ich weiss reicht sogar eine Kredit/EC Karte um sich zu identifizieren.
Jedenfalls sind die Angaben dort alles andere als unmissverständlich.

Schade, dass die Polizei bei so einem Affentheater mitspielt.

Timmey!
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Re: Bahnkundin ohne Ticket

Beitragvon Timmey! » Mo 22. Apr 2013, 17:18

Wieso Affentheater? Ich muss ganz ehrlich eingestehen, dass ich relativ wenig Ahnung von den gültigen Bestimmungen für die bahn bzw. den hiesigen Nahverkehr habe.
Wenn der Kontrolleur mir sagt, dass das ganze so nicht gültig ist, glaube ich ihm zunächst.
Das Ganze kann man dann ja vor Gericht klären, aber ich werde garantiert nicht vor Ort von Maßnahmen absehen, nur weil die gute Dame den hysterischen macht.

Ist nun mal so, wer keinen gültigen Fahrausweis hat, fliegt raus. Und das ganze kann ich vor Ort meist nicht genau erkennen (Übertragbare Tickets, nur mit BPA zu kaufen usw., da hat jede Beförderungsgesellschaft ihre eigenen Richtlinien) und verlasse mich daher meist auf die Angaben der Kontrolleure.

Affentheater ist nur der Mist mit dem Versuch, das Filmen zu verbieten.
Sowas mache ich vielleicht, wenn da ne wie schon angesprochen, ne Tote/vergewaltigte o. ä. liegt, aber sonst? Damit mache ich mich ja komplett zum Larry. Wie schon angesprochen, IDF und gut ist.

Wozu das auch verbieten? ich sehe bei den Kollegen von Außen keinerlei Maßnahmen, die es zu verheimlichen gilt. Und nur weil die Dame rumheult und sich hysterisch gibt? Soll sie doch machen, ich hab nix zu verbergen und die Aufnahmen sind hervorragend, um eine mögliche Anzeige im Nachhinein bzgl., KV i. A. abzubügeln. Kann der Richter sich doch selber ein Bild von der Dame machen.

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Re: Bahnkundin ohne Ticket

Beitragvon octodon-degus » Mo 22. Apr 2013, 18:08

Timmey! hat geschrieben: Wozu das auch verbieten? ich sehe bei den Kollegen von Außen keinerlei Maßnahmen, die es zu verheimlichen gilt. Und nur weil die Dame rumheult und sich hysterisch gibt? Soll sie doch machen, ich hab nix zu verbergen und die Aufnahmen sind hervorragend, um eine mögliche Anzeige im Nachhinein bzgl., KV i. A. abzubügeln. Kann der Richter sich doch selber ein Bild von der Dame machen.
Das sehe ich ebenfalls so. Deswegen wäre ich da ganz entspannt.

RafaelGomez
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Re: Bahnkundin ohne Ticket

Beitragvon RafaelGomez » Mo 22. Apr 2013, 20:41

Danny.reloaded hat geschrieben: Soweit ich weiss reicht sogar eine Kredit/EC Karte um sich zu identifizieren.
Jedenfalls sind die Angaben dort alles andere als unmissverständlich.

Schade, dass die Polizei bei so einem Affentheater mitspielt.
Es reicht auch eine Ec-/Kreditkarte, dann sind die Buchungsschritte und der Ticketausdruck jedoch anders.
Wenn mit Ausweis, dann (nach meiner Kenntnis) nur mit einem deutschen oder EU. Und wenn der Ticketvorlegende nun mal keinen deutschen PA vorlegen kann, ist der logische Schluss des Missbrauchs gar nicht sooo fern, oder? Dann noch komplette Verweigerungshaltung des Kunden... Da ist der Rausschmiss nur konsequent und richtig, und mit Sicherheit kein Affentheater.

Gruß

Edit:
bahn.de hat geschrieben: Kontrolle im Zug: Bitte halten Sie Ihr Online-Ticket für die Kontrolle im Zug in ausgedruckter Form bereit. Zusätzlich wird Ihre persönliche, bei der Buchung angegebene Identifizierungskarte benötigt, auch wenn diese zwischenzeitlich abgelaufen sein sollte.

Mögliche Identifizierungskarten sind:
BahnCard (eine vorläufige BahnCard gilt nicht als Identifizierungskarte)
Kreditkarte (American Express, MasterCard, Diners Club, Visa oder JCB)
ec-Karte/Maestro
Personalausweis (Die Personalausweise/Identitätskarten der folgenden Länder können für die Identifizierung im Zug verwendet werden: Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Italien)
bahn.bonus Card.
ICH finde das schon unmissverständlich und einfach.

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Re: Bahnkundin ohne Ticket

Beitragvon 1957 » Mo 22. Apr 2013, 23:25

@ dannyreloaded

die polizei ist hier kraft gesetzes verpflichtet, einzuschreiten. einerseits zur sicherung der ansprüche der bahn, anderseits zur vorlage einer strafanzeige mit dem verdacht der schwarzfahrt. andernfalls die kollegen eine strafverteitelung ggf. im amt begehen würden.

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Re: Bahnkundin ohne Ticket

Beitragvon wilko » Di 23. Apr 2013, 08:50

Timmey! hat geschrieben:Ist nun mal so, wer keinen gültigen Fahrausweis hat, fliegt raus.
Ich glaube nicht, dass diese Aussage so pauschal gültig ist. Wenn Du PvB bist und Dein Einschreiten darauf basiert, halte ich das für etwas bedenklich... Es gibt nämlich genug Situationen, in denen Fahrgäste ohne gültiges Ticket einsteigen und trotzdem vollkommen rechtmäßig ihre Fahrt bis zum geplanten Ziel fortsetzen können!
1957 hat geschrieben:die polizei ist hier kraft gesetzes verpflichtet, einzuschreiten. einerseits zur sicherung der ansprüche der bahn, anderseits zur vorlage einer strafanzeige mit dem verdacht der schwarzfahrt. andernfalls die kollegen eine strafverteitelung ggf. im amt begehen würden.
Ich gehe - als Laie - mal davon aus, dass das Einschreiten der Polizei hier in Ordnung war. Es ist halt vorher schon was schief gelaufen, denn m. E. hätte man die Punkte durchaus am Zielbahnhof klären können; aber wir waren alle nicht dabei und wissen nicht, wie sich die Situation zwischen Fahrgast und Zugbegleiter aufgeschaukelt hat.

Fraglich ist vielleicht, ob die Polizei hier auch hätte anders reagieren können. Für Deine Punkte @1957 (Strafanzeige, Sicherung der Ansprüche der Bahn) würde doch prinzipiell auch eine IDF reichen, oder? Wahrscheinlich muss es eine ladungsfähige Anschrift oder so in D geben... Aber ich weiss halt nicht genau, ob das hier wirklich eine Option gewesen wäre und selbst wenn, wird wahrscheinlich einfach das Standard-Procedere (Rausschmiss) durchgeführt.

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Re: Bahnkundin ohne Ticket

Beitragvon Timmey! » Di 23. Apr 2013, 09:28

@Wilko: Du hast diesen Teil von mir:
Timmey! hat geschrieben: und verlasse mich daher meist auf die Angaben der Kontrolleure.
scheinbar überlesen. Wenn ich vor Ort bin und die Kontrolleure sagen mir, dass augenscheinlich eine Straftat (Erschleichen von Leistungen) im Raum steht, dann treffe ich zunächst alle Maßnahmen die erforderlich sind.
Und ja, dazu gehört auch, dass ich notfalls (sollten nicht die Kontrolleure anderer Ansicht sein) die Weiterfahrt untersage.
Ich werde nen Teufel tun und vor Ort die Fortsetzung von Straftaten erlauben.
Anders ist es, wenn die Person anchträglich ein Ticket löst, dann steht die fortgesetzte Begehung der Straftat nicht mehr im Raum.
Und da ich dies meist vor Ort nicht genau überprüfen kann, verlasse ich mich da meist auf die Kontrolleure, die die Beförderungsbedingungen ihres Unternehmen kennen.


Bist du PVB?
Ich habe als PVB die Aufgabe, Straftaten zu verhindern. Vor Ort steht eine Straftat im Raum und ich soll zulassen, dass diese fortgeführt wird? Ich glaube nicht.
Wie gesagt, wenn es Absprachen zwischen den Kontrolleuren und den Schwarzfahrern gibt, die diesen erlauben, im Zug/Bus zu bleiben---> keine Problem. Dann wird die Fortsetzung der Fahrt nämlich nicht zur Straftat.

Und weiterhin: Wenn eine IDF vor Ort nicht möglich ist (was ich nur aus dem Verhalten der Dame schließe), dann wird das ganze zur Not auf meiner Dienststelle gemacht. Und dafür fahre ich nicht erstmal zu ihrem Zielbahnhof, sondern regel das vor Ort (gut, bin Lapo, daher habe ich das Problem meist nicht, das müssen die Kollegen der Bupo klären)

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Re: Bahnkundin ohne Ticket

Beitragvon Johanneskirche » Di 23. Apr 2013, 09:35

wilko, ich muß dir Recht geben. Teilweise kennen die Bahner oder die Verbundkontrolleure ihre Tarife auch nicht immer. Außerdem benehmen die Verbundkontrolleure sich oft wie die Axt im Walde. Die könnten sich auch mal was bei der Polizei abschauen, wie man Eskalationen verhindert.


Dann soll man die ID feststellen und gut ist. Schließlich ist die Entscheidung von zivilrechtlichen Streitigkeiten nicht Aufgabe der Bundespolizei (§ 1 IV BPolG).

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Re: Bahnkundin ohne Ticket

Beitragvon Timmey! » Di 23. Apr 2013, 10:28

Johanneskirche hat geschrieben: Schließlich ist die Entscheidung von zivilrechtlichen Streitigkeiten nicht Aufgabe der Bundespolizei (§ 1 IV BPolG).
Stimmt, aber die Verhinderung/Aufklärung von Straftaten schon.
Johanneskirche hat geschrieben:Außerdem benehmen die Verbundkontrolleure sich oft wie die Axt im Walde.
Die Kontrolleure, mit denen ich zu tun hatte (sowohl dienstlich als auch privat) waren bisher immer höflich und korrekt. Klar gibt es dort auch schwarze Schafe, wie überall.

In diesem Video sehe ich aber exakt EINE Person, welche sich wie die Axt im Walde aufführt, und dass ist die junge Dame.......

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Re: Bahnkundin ohne Ticket

Beitragvon Johanneskirche » Di 23. Apr 2013, 11:59

Stimmt, aber die Verhinderung/Aufklärung von Straftaten schon.
Und, was unternimmst Du dazu? Der eine trägt vor, das Ticket sei gültig, der andere sagt, es sei nicht gültig? Das ist ja wohl primär mal eine zivilrechtlich zu klärende Frage. Dazu bin ich als Passagier selbstverständlich (1) bereit Angaben zu meiner Person zu leisten und (2) dann wenn das Ticket nicht gültig ist, entsprechend das richtige Entgelt zu zahlen. Das erfordert eine vernüftige Kommunikation, aber in beiden Richtungen.
Aber ob das Ticket gültig ist, diskutiere ich nicht im Zug mit der Bundespolizei.

Mal umgekehrt: Wenn mein Ticket doch gültig gewesen ist, können den Kontrolleur, das Beförderungsunternehmen und den Polizisten nicht unterhebliche rechtliche Konsequenzen treffen.

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Re: Bahnkundin ohne Ticket

Beitragvon Timmey! » Di 23. Apr 2013, 12:08

Johanneskirche hat geschrieben: und den Polizisten nicht unterhebliche rechtliche Konsequenzen treffen.
die da wären.......???? Ach ja....das übliche "Ich geh zu meinem Anwalt und ihr verliert euren Job"

Die Kontrolleure sagen mir, dass das Ticket nicht den Bestimmungen ihres Unternehmens entspricht. Damit besteht der Anfangsverdacht einer Straftat. Mag sein, dass sich später vor Gericht herausstellt, dass dem nicht so ist. Trotzdem besteht der Verdacht und ich werde die Straftat unterbinden bzw. alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um diese aufzuklären.

Es ist ihr gutes Recht, sich zu verteidigen, trotzdem werde ich zunächst alle Maßnahmen treffen, um eine weitere Begehung zu verhindern.

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Re: Bahnkundin ohne Ticket

Beitragvon Timmey! » Di 23. Apr 2013, 12:55

Johanneskirche hat geschrieben:Dazu bin ich als Passagier selbstverständlich (1) bereit Angaben zu meiner Person zu leisten und (2) dann wenn das Ticket nicht gültig ist, entsprechend das richtige Entgelt zu zahlen
Außerdem scheiterts im SV augenscheinlich schon an diesem Punkt. Und wie gesagt, bisher verhalten sich nicht die Kontrolleure wie offene Hose, sondern einzig und alleine die Dame.

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Re: Bahnkundin ohne Ticket

Beitragvon krisjugo » Di 23. Apr 2013, 13:08

Wir fällen vor Ort doch kein Urteil! Ob am Ende tatsächlich der Tatbestand erfüllt darf bei so "undurchsichtigen" Fällen keine Rolle spielen. Wo kämen wir denn hin, wenn der Polizeibeamte erst einmal sämtliche Kommentare, AGB's und Entscheidungen zu zivilrechtlichen Urteilen durchliest und dann eine rechtliche Dissertation beginnt.

Verdacht einer Straftat-> IDF -> Verhindern weiterer Straftatet, bzw. der fortdauernden Begehung
Karo einfach und daraus kann man dem PVB auch keinen Strick drehen

Gast

Re: Bahnkundin ohne Ticket

Beitragvon Gast » Di 23. Apr 2013, 13:45

Moin!

Nun ja...dem werten Herren "Timmey" möchte ich als polizeiliches Gegenüber eher nicht begegnen... :polizei10: Er muss noch sehr viel lernen, wie mir scheint.

Nur mal so zum Nachdenken (mir ist klar, dass einige wenige Kollegen darauf verzichten, wenn sie Einschreiten :o ): die Frau ist anscheinend im Bewusstsein in den Zug gestiegen, ein gültiges Ticket zu besitzen. Sie hat es wohl gezahlt, ihre Daten waren ermittelbar.

So.

Der einzige Fehler war, dass sie gegen die internen Nutzungsbedingungen der DB verstossen hat - und diese ihr trotzdem ein Ticket ausgestellt hat. So habe ich es verstanden.

Vielleicht hat sie einfach nicht verstanden, was da mit ihr passiert - wo sie doch ein faktisch bezahltes Ticket besitzt. Würde ich auch nicht.

Ausflippen ist sicher nicht ok, aber in diesem Fall scheinen die Beteiligten der "anderen Seite" nicht eben ein Musterbeispiel für angemessenens Verhalten gezeigt zu haben.

Prognose I: Hätte Oma Schablunzki genau diesen SV "provoziert"...es wäre nicht einmal die Bupo gerufen worden. Arme Oma...(im Gegensatz zur renitenten Russin, die unser System schamlos hintergehen wollte... :polizei2: )

Prognose II: ich wäre verbal auch renitent geworden, wenn mein Fehler nicht zur Verweigerung der Ticketerstellung geführt hätte.

Gruß :polizei4:

wilko
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Re: Bahnkundin ohne Ticket

Beitragvon wilko » Di 23. Apr 2013, 13:55

@schlußundgut: :zustimm:


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