@Wilko: Du hast diesen Teil von mir:
Timmey! hat geschrieben: und verlasse mich daher meist auf die Angaben der Kontrolleure.
scheinbar überlesen. Wenn ich vor Ort bin und die Kontrolleure sagen mir, dass augenscheinlich eine Straftat (Erschleichen von Leistungen) im Raum steht, dann treffe ich zunächst alle Maßnahmen die erforderlich sind.
Und ja, dazu gehört auch, dass ich notfalls (sollten nicht die Kontrolleure anderer Ansicht sein) die Weiterfahrt untersage.
Ich werde nen Teufel tun und vor Ort die Fortsetzung von Straftaten erlauben.
Anders ist es, wenn die Person anchträglich ein Ticket löst, dann steht die fortgesetzte Begehung der Straftat nicht mehr im Raum.
Und da ich dies meist vor Ort nicht genau überprüfen kann, verlasse ich mich da meist auf die Kontrolleure, die die Beförderungsbedingungen ihres Unternehmen kennen.
Bist du PVB?
Ich habe als PVB die Aufgabe, Straftaten zu verhindern. Vor Ort steht eine Straftat im Raum und ich soll zulassen, dass diese fortgeführt wird? Ich glaube nicht.
Wie gesagt, wenn es Absprachen zwischen den Kontrolleuren und den Schwarzfahrern gibt, die diesen erlauben, im Zug/Bus zu bleiben---> keine Problem. Dann wird die Fortsetzung der Fahrt nämlich nicht zur Straftat.
Und weiterhin: Wenn eine IDF vor Ort nicht möglich ist (was ich nur aus dem Verhalten der Dame schließe), dann wird das ganze zur Not auf meiner Dienststelle gemacht. Und dafür fahre ich nicht erstmal zu ihrem Zielbahnhof, sondern regel das vor Ort (gut, bin Lapo, daher habe ich das Problem meist nicht, das müssen die Kollegen der Bupo klären)