Arme Bundeshauptstadt.
Moderatoren: Old Bill, schutzmann_schneidig
Re: Arme Bundeshauptstadt.
Nehmt Euch mal ein wenig zurück. Ihr gebt genau das Bild ab, das uns von vielen Seiten vorgeworfen wird. Differenzierter geht schon. Ich bin jetzt echt kein Linker o.ä., aber da schießt er am Ziel vorbei.
Als Beweislastumkehr stufe ich das nicht ein. Rechtseingriffe sind zu begründen.
Für unser Strafrecht hat das Werk keine Bedeutung, hier gilt die Unschuldvermutung, solange bis die Schuld durch die Justiz nachgewiesen ist.
Wenn wir eine Maßnahme durchziehen, dann haben wir uns bereits vorher über deren Rechtgrundlagen Gedanken gemacht.
Insofern wird hier lediglich eine Begründung der Polizeimaßnahme gefordert.
In der Regel findet sich eine solche Begründung in dem grundsätzlich zu schaffenden Vorgang, bzw. in der Einsatz- oder Streifendokumentation.
Allerdings halte ich das Gesetzeswerk für überflüssig, weshalb so ein Pamphlet in anderen BL auch fehlt, denn auch bislang kann sich jeder Betroffene über die Polizei, Polizeimaßnahmen beschweren, klagen etc. bzw. Hilfe dazu bei diversen Organisationen holen - so er denn will - und bekommt dann genau das, was das "Werk" fordert.
Interessant zu wissen wäre, was denn in den anderen §§ steht.
Das vor Verkündung des Werkes die Berufsvertretungen etc. ich gehört wurden, finde ich schon bedenklich.
Als Beweislastumkehr stufe ich das nicht ein. Rechtseingriffe sind zu begründen.
Für unser Strafrecht hat das Werk keine Bedeutung, hier gilt die Unschuldvermutung, solange bis die Schuld durch die Justiz nachgewiesen ist.
Wenn wir eine Maßnahme durchziehen, dann haben wir uns bereits vorher über deren Rechtgrundlagen Gedanken gemacht.
Insofern wird hier lediglich eine Begründung der Polizeimaßnahme gefordert.
In der Regel findet sich eine solche Begründung in dem grundsätzlich zu schaffenden Vorgang, bzw. in der Einsatz- oder Streifendokumentation.
Allerdings halte ich das Gesetzeswerk für überflüssig, weshalb so ein Pamphlet in anderen BL auch fehlt, denn auch bislang kann sich jeder Betroffene über die Polizei, Polizeimaßnahmen beschweren, klagen etc. bzw. Hilfe dazu bei diversen Organisationen holen - so er denn will - und bekommt dann genau das, was das "Werk" fordert.
Interessant zu wissen wäre, was denn in den anderen §§ steht.
Das vor Verkündung des Werkes die Berufsvertretungen etc. ich gehört wurden, finde ich schon bedenklich.
Zuletzt geändert von 1957 am Di 19. Nov 2019, 22:35, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Arme Bundeshauptstadt.
https://www.deutschlandfunkkultur.de/be ... _id=456120
Hier mal ein Artikel, der die Idee im Ganzen betrachtet.
Reduziert auf den Aspekt der Polizei kann ich die Aufregung verstehen. Die Aufregung kommt nicht, weil man seine Maßnahmen nicht erklären kann, sondern weil die Polizei pauschal als Unrechtpolizei, als diskriminierend, als Täter dargestellt wird - eine Fortsetzung der Kennzeichnung.
Die deutsche Polizei ist eine gute, demokratische, rechtsstaatliche, menschenfreundliche, grundrechtachtende Polizei. Das Volk (oder Teile) sollten ihre Polizei nicht in die falsche Schublade stecken.
Hier mal ein Artikel, der die Idee im Ganzen betrachtet.
Reduziert auf den Aspekt der Polizei kann ich die Aufregung verstehen. Die Aufregung kommt nicht, weil man seine Maßnahmen nicht erklären kann, sondern weil die Polizei pauschal als Unrechtpolizei, als diskriminierend, als Täter dargestellt wird - eine Fortsetzung der Kennzeichnung.
Die deutsche Polizei ist eine gute, demokratische, rechtsstaatliche, menschenfreundliche, grundrechtachtende Polizei. Das Volk (oder Teile) sollten ihre Polizei nicht in die falsche Schublade stecken.
Re: Arme Bundeshauptstadt.
Nein Vladdi, das "weil die Polizei pauschal als Unrechtpolizei, als diskriminierend, als Täter dargestellt wird" kam in den Posts weder zum Ausdruck, noch sollte das "Werk aus Berlin" so interpretiert werden.
Niemand wird diskriminiert, weil er sein Verhalten rechtfertigen soll.
Die Polizei ist nun mal ein gesellschaftspolitisch außerordentlich sensibler Bereich, die das Vertrauen der Mehrheit auch braucht, dessen sollten sich alle Polizisten bewusst sein. Unser Verhalten hat dabei entscheidenden Einfluss.
Die Verquickung mit der Kennzeichnung verstehe ich nicht. Grundsätzlich halte ich die Kennzeichnung für OK. Trage selbst mit Stolz ein Namensschild.
Und klar ist doch auch, das wir Polizisten überwiegend von der Rechtstaatlichkeit etc. unseres Vereins überzeugt sind. Das muss aber auch niemand glauben, denn
gleichwohl ist klar, dass es erhebliche und berechtigte Kritikpunkte gibt.
Niemand wird diskriminiert, weil er sein Verhalten rechtfertigen soll.
Die Polizei ist nun mal ein gesellschaftspolitisch außerordentlich sensibler Bereich, die das Vertrauen der Mehrheit auch braucht, dessen sollten sich alle Polizisten bewusst sein. Unser Verhalten hat dabei entscheidenden Einfluss.
Die Verquickung mit der Kennzeichnung verstehe ich nicht. Grundsätzlich halte ich die Kennzeichnung für OK. Trage selbst mit Stolz ein Namensschild.
Und klar ist doch auch, das wir Polizisten überwiegend von der Rechtstaatlichkeit etc. unseres Vereins überzeugt sind. Das muss aber auch niemand glauben, denn
gleichwohl ist klar, dass es erhebliche und berechtigte Kritikpunkte gibt.
Zuletzt geändert von 1957 am Di 19. Nov 2019, 23:19, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Arme Bundeshauptstadt.
Alleine zu glauben, es würde "jeder Polizeibeamte verurteilt". Es werden doch hier keine Straftatbestände geschaffen. Wenn wird das Land Berlin für das Handeln von Polizisten verurteilt, ergo muss Schadensersatz zahlen.Ralf L. hat geschrieben: ↑Di 19. Nov 2019, 19:54https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne ... roblem?amp
Wie muß man sich das vorstellen,wird jetzt jeder Polizeibeamter in Berlin verurteilt wenn er nicht seine Unschuld beweisen kann?
Muß nicht einem Täter die Schuld nachgewisen werden?
Hört sich eher nach einem schlechtem Witz an.
Und der interessante Punkt ist ja, wie diese Vorschrift:
"Werden Tatsachen glaubhaft gemacht, die das Vorliegen eines Verstoßes gegen § 2
oder § 6 wahrscheinlich machen, obliegt es der öffentlichen Stelle, den Verstoß zu
widerlegen."
ausgelegt wird. Wann ist eine Tatsache glaubhaft gemacht und wann wird dadurch ein Verstoß wahrscheinlich. Dafür ist dann wieder die Rechtssprechung gefragt.
- schutzmann_schneidig
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Re: Arme Bundeshauptstadt.
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Re: Arme Bundeshauptstadt.
Reichen die bisherigen Instrumentarien nicht aus, um Maßnahmen von Behörden rechtlich überprüfen zu lassen? Zeigt m.E. wie sehr der RRG Senat den eigenen Behörden misstraut.1957 hat geschrieben: ↑Di 19. Nov 2019, 22:38
Niemand wird diskriminiert, weil er sein Verhalten rechtfertigen soll.
Die Polizei ist nun mal ein gesellschaftspolitisch außerordentlich sensibler Bereich, die das Vertrauen der Mehrheit auch braucht, dessen sollten sich alle Polizisten bewusst sein. Unser Verhalten hat dabei entscheidenden Einfluss.
Die Verquickung mit der Kennzeichnung verstehe ich nicht. Grundsätzlich halte ich die Kennzeichnung für OK. Trage selbst mit Stolz ein Namensschild.
Und klar ist doch auch, das wir Polizisten überwiegend von der Rechtstaatlichkeit etc. unseres Vereins überzeugt sind. Das muss aber auch niemand glauben, denn
gleichwohl ist klar, dass es erhebliche und berechtigte Kritikpunkte gibt.
Hierzu passt diese weitere (weltfremde) Berliner Regelung:
Bei Abschiebungen muss die Polizei jetzt auch die Nachtruhe beachten
https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne ... e-beachten
Re: Arme Bundeshauptstadt.
Da gebe ich Dir recht. Das war aber auch bisher durch die gerichtliche Überprüfbarkeit schon so.1957 hat geschrieben: Niemand wird diskriminiert, weil er sein Verhalten rechtfertigen soll.
Die doppelte und dreifache Überprüfbarkeit staatlicher Maßnahmen legt dann doch ein so tiefes Misstrauen bestimmter politischer Kreise nahe, dass das einer Diskriminierung nahe kommt.
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Re: Arme Bundeshauptstadt.
Wer ist in diesem Zusammenhang "uns"? Die User, die sich bis dahin geäußert hatten, sind nach meinem Kenntnisstand keine (deutschen) PVB.
Die Herangehensweise unterscheidet sich im Grundsatz erst einmal nicht sonderlich von den bisherigen und auch in anderen Ländern geltenden Regelungen zum Umgang mit Beschwerden. Tatsachen müssen konkret beschrieben werden und glaubhaft setzt mindestens eine schlüssige und nachvollziehbare Darlegung der Umstände, unter denen sie aufgetreten sind, voraus.florianxxx hat geschrieben: ↑Di 19. Nov 2019, 23:16Und der interessante Punkt ist ja, wie diese Vorschrift:
"Werden Tatsachen glaubhaft gemacht, die das Vorliegen eines Verstoßes gegen § 2
oder § 6 wahrscheinlich machen, obliegt es der öffentlichen Stelle, den Verstoß zu
widerlegen."
ausgelegt wird. Wann ist eine Tatsache glaubhaft gemacht und wann wird dadurch ein Verstoß wahrscheinlich. Dafür ist dann wieder die Rechtssprechung gefragt.
Entsprechende Vorwürfe dürften also auch bereits in der Vergangenheit Ermittlungen/Prüfungen o.ä. ausgelöst haben. Insofern hat es auch bisher Stellungnahmen der Beteiligten, der Dienststellen usw. gegeben, wenn Vorwürfe, die eine Diskriminierung zum Gegenstand hatten, erhoben worden sind.
Neu scheint hier allenfalls die Absolutheit zu sein, in der ein nicht hinreichend widerlegter Vorwurf als zutreffend erachtet werden soll (so lese ich den § 7 jedenfalls), während es bislang ein breiteres Spektrum an Möglichkeiten für die mit der individuellen Beurteilung solcher Sachverhalte Befassten gibt (von der Zurückweisung der Beschwerde bis hin zur Bestätigung des Vorwurfs... und allem, was dazwischen liegt).
Hier wird sich also zeigen müssen, welcher Maßstab an Detailschärfe an das Widerlegen angelegt werden soll. Weicht dieser dann nicht von der bisherigen Beschwerdebearbeitung ab, könnte ich allerdings den "Mehrwert" dieses Gesetzes nicht erkennen und würde es unter Symbolpolitik einordnen.
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Re: Arme Bundeshauptstadt.
Schutzmann, ja ich meine "uns Polizisten" , wobei niemand hier genau weiß, wer Polizist oder sonstwas ist.
Es geht einfach um die Art und Weise der "Argumentation".
Ja, Mistam, wobei ich dahinter allerdings nur die größte Skepsis , Vorurteile , Unwissenheit bei Linken , Grünen etc. gegenüber der Organisation Polizei sehe. Gleichwohl müssen die auch etwas für ihre Wähler tun, die oft ähnlichen Faktoren unterliegen.
Disksriminierung ist mir trotzdem zu hoch gegriffen.
Es geht einfach um die Art und Weise der "Argumentation".
Ja, Mistam, wobei ich dahinter allerdings nur die größte Skepsis , Vorurteile , Unwissenheit bei Linken , Grünen etc. gegenüber der Organisation Polizei sehe. Gleichwohl müssen die auch etwas für ihre Wähler tun, die oft ähnlichen Faktoren unterliegen.
Disksriminierung ist mir trotzdem zu hoch gegriffen.
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Re: Arme Bundeshauptstadt.
Ich warte auf die ersten kuriosen Fälle, die (nach der Verabschiedung des Gesetztes) nicht lange auf sich warten lassen dürften.Landesantidiskriminierungsgesetz“ (LADG)
Anspruch auf Schadensersatz leichter durchsetzen
Laut Behrendt soll das LADG die rechtlichen Möglichkeiten für Betroffene verbessern. Jeder, der sich durch Behörden benachteiligt fühlt, soll sich wehren können - notfalls auch vor Gericht. So solle es künftig leichter werden, Diskriminierungen durch Behörden nachzuweisen. Betroffene sollen zudem leichter Schadensersatz und Entschädigungsansprüche zuerkannt bekommen. Das Gesetz, das Anfang 2020 in Kraft treten soll, wäre das erste dieser Art auf Länderebene - und würde über das AGG noch weit hinausgehen.
"Wir wollen zu einer Kultur diskriminierungsfreien Verwaltungshandelns kommen", hatte Behrendt im Sommer gesagt. Das Gesetz sei ein Signal an alle, die stärker diskriminiert werden als andere. "Das sind Frauen, die das häufig berichten, aber auch Menschen mit Rassismuserfahrung."
CDU befürchtet ein "Bürokratie-Monster"
Aus Sicht der Berliner CDU-Fraktion ist das Antidiskriminierungsgesetz allerdings verzichtbar. "Der Gesetzentwurf ist ein grünes Kampfinstrument, um grüne Klientelpolitik durchzusetzen", sagte der CDU-Rechtsexperte Sven Rissmann dem rbb. "Das Gesetz stellt den gesamten öffentlichen Dienst in Berlin unter Generalverdacht, grundsätzlich und strukturell zu diskriminieren - was absurd ist."
Die einzigen, die tatsächlich diskriminiert würden, seien die Berliner Landesbeamten, sagte auch CDU-Fraktionschef Burkard Dregger Ende Oktober der Nachrichtenagentur DPA. "Denen wird pauschal unterstellt, sie würden diskriminieren." Für das Gesetzesprojekt von Rot-Rot-Grün bestehe keinerlei Notwendigkeit. "Es gibt keine Erkenntnisse, dass in der Berliner Landesverfassung im Hinblick auf Diskriminierung ein Problem besteht", erklärte Dregger.
CDU-Fraktionschef Burkard Dregger Ende Oktober sagte im Oktober, er befürchte, das Gesetz werde ein "Bürokratie- und Rechtsverfolgungsmonster" zur Folge haben. "Polizei oder andere Verwaltungsstellen müssten, immer wenn dieser Vorwurf kommt, einen Bericht schreiben, warum sie zum Beispiel eine Strafverfolgung unter Verwendung von ethnischen Herkunftsbezeichnungen durchführen", so Dregger.
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/20 ... nhaus.html
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Re: Arme Bundeshauptstadt.
undJeder, der sich durch Behörden benachteiligt fühlt, soll sich wehren können - notfalls auch vor Gericht. So solle es künftig leichter werden, Diskriminierungen durch Behörden nachzuweisen. Betroffene sollen zudem leichter Schadensersatz und Entschädigungsansprüche zuerkannt bekommen.
damit bin ich vollkommen einstanden und halte dies für zwingend, ohne " grün" zu sein !!!!!!"Wir wollen zu einer Kultur diskriminierungsfreien Verwaltungshandelns kommen"
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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Re: Arme Bundeshauptstadt.
Dahin kommen wollen beinhaltet wohl, dass es diese Kultur derzeit nicht gibt. In dieser Pauschalität eine absolute Frechheit u. a. auch ggü. den MA seiner eigenen Verwaltung.Controller hat geschrieben:damit bin ich vollkommen einstanden und halte dies für zwingend, ohne " grün" zu sein !!!!!!"Wir wollen zu einer Kultur diskriminierungsfreien Verwaltungshandelns kommen"
- Controller
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- Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00
Re: Arme Bundeshauptstadt.
möchtest du deine Hand dafür ins Feuer legen,
dass überall Verwaltungshandeln vollkommen diskriminierungsfrei ist ?
dass überall Verwaltungshandeln vollkommen diskriminierungsfrei ist ?
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Re: Arme Bundeshauptstadt.
Moin,Controller hat geschrieben:möchtest du deine Hand dafür ins Feuer legen,
dass überall Verwaltungshandeln vollkommen diskriminierungsfrei ist ?
Bezogen auf meine Tätigkeit als Polizist sehe ich hier keinen Handlungsbedarf, solch eine ohnehin schon vorhandenen "Kultur " mit einem Gesetz zu untermauern.
Es mag Einzelfälle geben,diese sind auch zu ahnden. Aber bitte doch nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.Wie wir doch alle wissen, ist der Begriff weit auslegbar und passt auch jedem als Argument in den Kram, wenn einem Verwaltungshandeln seitens der Polizei trifft.
Da fallen mir doch gleich die tätowierten oder die mit Sportwagen fahrenden Jungs/Mädels ein,welche permanent diese Art der Diskussion suchen.
So wie ich das Gesetz verstanden habe,müsste mir aber erstmal meine Maßnahme als rechtswidrig bewiesen werden bzw gegen meine Maßnahme als solches klagen, bevor man mich der Diskriminierung bezichtigen möchte.
Habe ich das so richtig verstanden?
Gruß
Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
Arme Bundeshauptstadt.
Wenn ich lese, dass sich bereits Proteste von Links, gegen die Schwerpunkteinsätze, deutlich formieren und von Generalverdacht und Willkür gesprochen wird, dann tun mir die Berliner Kollegen einfach nur leid
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