EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

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Kaeptn_Chaos
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 3. Mai 2015, 16:20

Habe ich jetzt deine Handynummer?
:lah:

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Controller » So 3. Mai 2015, 16:23

es bezieht sich einfach nur auf die Aussagen von Seite 1, nämlich,

dass man (massive) Probleme hat auf angemessene ruhestandsfähige Pensionsbezüge zu kommen

PKV/GKV (Anwartschaften) Regelungen/Beiträge in den verschiedensten Variationen u.a.m. noch gar nicht :lupe:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon coco_loco » So 3. Mai 2015, 16:32

Soweit ich weiß, kann man sich seine erworbenen Rentenansprüche auch vorher komplett auszahlen lassen.
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Diag » So 3. Mai 2015, 16:35

Nur bei rentenpflichtiger Zeit von max. 5 (?) Jahren

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon coco_loco » So 3. Mai 2015, 16:36

Müsst ich mal nachfragen. Ich meine, da war die Zeit kürzer. Bin mir aber unsicher. Jedenfalls ist es möglich. ;)
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon hansaplast18 » So 3. Mai 2015, 17:55

Der Knackpunkt ist - erreiche ich mit zweigeteilten Renten- und Pensionsansprüchen das gleiche Niveau, wie wenn ich über die identische Zeit in nur ein System einzahle?

Gruß
Frank

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 3. Mai 2015, 18:01

Nein.
:lah:

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon hansaplast18 » So 3. Mai 2015, 18:10

Wenn dem nicht so ist, dann stellt sich die Frage, ob es eine Möglichkeit der Kompensation gibt?

Ansonsten wäre der Wechsel in den (verbeamteten) Staatsdienst, zumindest im mittleren Dienst, reichlich unattraktiv.

Bei mir im ÖD geht es - ich würde mal behaupten, dass wir finanziell so 10-20% unter dem Niveau der freien Wirtschaft liegen. Dafür haben wir im Gegenzug einen sicheren Arbeitsplatz, die ZVK und noch die eine oder andere Vergünstigung im Bereich Versicherungen/Banken. Wobei natürlich die SV-Beiträge in den selben Topf fliessen.

Gruß
Frank

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Diag » So 3. Mai 2015, 18:16

hansaplast18 hat geschrieben:Wenn dem nicht so ist, dann stellt sich die Frage, ob es eine Möglichkeit der Kompensation gibt?
Klar. Private Rente.

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Controller » So 3. Mai 2015, 18:24

wobei man vorsichtig sein sollte, welcher Art die private Vorsorge ist;
kann sein, dass die angerechnet werden könnte, also Knieschuss :polizei4:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Diag » So 3. Mai 2015, 18:30

Wenn Du die 71,... Prozent nicht knackst, sollte das auch kein Problem sein.

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon DEA-HERO » So 3. Mai 2015, 18:31

Ich habe mir 2014 meine geleisteten Rentenanspruch von der Deutschen Rentenversicherung auszahlen lassen. Ich habe von 19-25 in die Rentenkasse eingezahlt. Hier war ich aber nur zwischen den Semestern angestellt bzw. die Bundeswehrzeit wurde mit einbezogen. Für diese Zeit habe ich die Wahnsinnssumme von 387 Euro angespart. Dieser Betrag wurde in einem Schlag ausbezahlt.

Ich musste zig Formulare der Rentenversicherung ausfüllen, die BaL-Urkunde verschicken, sowie die Bundeswehrzeit nachweisen. Alles in allem ein aufwendiges Verfahren.

Ich hätte auch bis zum Pensionierungszeitpunkt warten können und hätte dann anteilig die 387 pro Monate ausgezahlt bekommen.

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon und_nu » Sa 16. Mai 2015, 10:02


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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Brot » Sa 16. Mai 2015, 12:01

und_nu hat geschrieben:Langsam kommt Bewegung ins Spiel :polizei3:

http://www.swp.de/ulm/nachrichten/suedw ... 35,3203140
Hier geht es aber, wenn ich das Urteil richtig lese, nicht um den Direkteinstieg in den gD, sondern um das Auswahlverfahren vom mD in den gD. Das heißt, der Antragsteller wäre bereits beim Land tätig.

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon und_nu » Sa 16. Mai 2015, 12:33

Ich denke bei erfolgreichem Ergebnis wird das in naher Zukunft bundesweit für Diskussion sorgen, unabhängig davon welchen Status die Bewerber haben, denn begründet wird das ganze u.a. mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz.


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