EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

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hansaplast18
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon hansaplast18 » So 3. Mai 2015, 06:17

@ Controller

Danke für das "jung". ;)

Wenn ich mich recht erinnere, gab es doch in München ein Programm für ältere Umsteiger? Wie haben die das gemacht?

Ganz praktisch - Du machst mit mittlerer Reife eine Ausbildung und wechselst nach 20 Jahren in den Polizeidienst. Was passiert dann mit den erworbenen Rentenansprüchen?

Entweder der AN bekommt mit Eintritt in die Rente/Pension Geld aus zwei Töpfen oder die 20 Jahre gesetzliche RV müssen irgendwie auf die Pensionsansprüche angerechnet werden.

Gruß
Frank

tyrant
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon tyrant » So 3. Mai 2015, 06:27

Oder auch Berlin, wo der Einstieg bis 39J möglich war (ist?). Da sind dann mal eben bis zu 23 Jahren Rentenansprüche drin.
Ich bin KEIN PVB!

An allem Unrecht, das geschieht,
ist nicht nur der Schuld, der es begeht, sondern auch der,
der es nicht verhindert.

(Erich Kästner)

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Kaeptn_Chaos
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 3. Mai 2015, 09:20

Frank, der Mensch, der 20 Jahre lang großzügig verdient hat und dann zu uns kommt, hat vielleicht kein Problem.

Der Mensch, der fünf bis sieben Jahre lang nicht so gut verdient hat, vielleicht weil er in der Jugend eine schlechte Phase hatte oder vorher zwei andere Studiengänge probierte und dann erst mit Anfang 30 zu uns kommt, wird es schwer haben, 40 Jahre vollzubekommen und somit den Höchstsatz an Ruhestandsbezug zu erhalten.

Dann hat er aus Phase I nix und aus Phase II wenig.
:lah:

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon JellyBelly75 » So 3. Mai 2015, 10:04

Diag hat geschrieben:In Hessen geht's noch.
Was geht in Hessen noch? :polizei10:
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Diag » So 3. Mai 2015, 10:08

Sich zu bewerben, bis man 80 ist.



Oder alternativ die Dienstzeit um bis zu 2 Jahre zu verlängern. (worauf man hätte kommen können, wenn man die 3 Beiträge darüber mit einbezogen hätte beim selektiven Lesen).

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon JellyBelly75 » So 3. Mai 2015, 10:12

Diag hat geschrieben:Sich zu bewerben, bis man 80 ist.



Oder alternativ die Dienstzeit um bis zu 2 Jahre zu verlängern. (worauf man hätte kommen können, wenn man die 3 Beiträge darüber mit einbezogen hätte beim selektiven Lesen).
Aber das stimmt doch gar nicht.
In Hessen gibt es auch die Altersbeschränkung.
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Criss_mitchel » So 3. Mai 2015, 10:19

Omg :o

Du hast das jetzt nicht wirklich ernst genommen?

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon JellyBelly75 » So 3. Mai 2015, 10:32

Criss_mitchel hat geschrieben:Omg :o

Du hast das jetzt nicht wirklich ernst genommen?
Doch hatte ich :)
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Controller » So 3. Mai 2015, 14:42

hansaplast18

ich bezweifle eine Rente von 1500 € nach 20 Arbeitsjahren
und eine Pension von 1000 € nach 13 Dienstjahren

habe mir aber nicht die Mühe gemacht, dies für alle Bundesländer nachzuschlagen.

Die € - Beträge sind imho schon Traumstoff :pfeif:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon hansaplast18 » So 3. Mai 2015, 15:49

@ Controller

Das war ja jetzt auch nur als Beispiel dafür gedacht, wie sich eine kombinierte Rente/Pension zusammensetzen könnte.

Fakt ist, dass die in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit erworbenen Rentenansprüche ja nicht verlorengehen, wenn jemand in ein Beamtenverhältnis wechselt.

Als Beispiel - eine Freundin von mir ist verbeamtete Lehrerin. Nach dem Studium hat sie aber auch mehrere Jahre in der Industrie gearbeitet, bevor sie in den Schuldienst ist. Was ist also mit den zuvor erworbenen Rentenansprüchen? Irgendwie müssen die ja berücksichtigt werden!?

Gruß
Frank

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 3. Mai 2015, 15:50

Ja. Das sind nach fünf Jahren im K Tarif dann ca. 67,- €

Nach hinten wird die (R)ente fett.
:lah:

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Controller » So 3. Mai 2015, 16:00

Danke für die Erläuterung eines Beispiels und dafür, dass du mir Unwissendem aufgezeigt hast, dass sich Rente und Pension kombinieren lassen !

Das war wirklich total neu für mich, ohne Scheiss :o :o

Und dein Zahlenbeispiel, wirklich super, traumhaft; :tach:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon hansaplast18 » So 3. Mai 2015, 16:02

@ Kaeptn_Chaos

Also muss es doch irgendeine Regelung geben, wie das be- bzw. verrechnet wird, oder? Kennst Du die oder hast schon mal so einen Fall im Kollegenkreis gehabt?

@ Controller

Du bist immer noch so schön ironisch wie früher. ;)

Das beantwortet aber trotzdem nicht die Frage, wie so etwas konkret ver-/berechnet wird.

Gruß
Frank

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 3. Mai 2015, 16:09

Wieso Regelung?

Wenn ich im Rentenalter bin, zahlt mir der Rententräger meinen Kram aus. (Früher konnte man sich die bei Ernennung auch komplett auszahlen lassen. Weiß nicht, ob das heute noch geht). Da hat mein Dienstherr nix mit zu tun.

Wenn ich heute PDU werde, würde mir mein Dienstherr ca. 66 % meiner ruhestandsfähigen Bezüge zahlen...und im Rentenalter kämen dann noch die o. g. 67,- € drauf, juchuh.
:lah:

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon mistam » So 3. Mai 2015, 16:19

Noch mal ganz deutlich: Pension und Rente haben zunächst nichts mieinander zu tun. Im Ruhestand erhält man die erworbene Pension und zusätzlich die erworbene Rente. Die Rente dürfte aber bei vielleicht nur 10 oder 15 Beitragsjahren eher gering ausfallen. Das kann man sich sicher ausrechnen lassen.


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