EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
und_nu hat geschrieben:Ich denke bei erfolgreichem Ergebnis wird das in naher Zukunft
bundesweit für Diskussion sorgen,
unabhängig davon welchen Status die Bewerber haben, denn begründet wird das ganze u.a. mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
solange BW es sich erlauben kann, noch nicht mal alle EU-Bewerber zum Auswahlverfahren zuzulassen .......

Bundesweite Diskussion darüber gab es nach meiner Kenntnis nur bei Copzone

Wäre es das höchste Ziel eines Kapitäns, sein Schiff in Stand zu halten,
so ließe er es auf immer im Hafen. (Thomas von Aquin)
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
@Käptn
...Vermuter!
@Brot
Weshalb sollte ein Unterschied zwischen den Laufbahnen gemacht werden?
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@Brot
Weshalb sollte ein Unterschied zwischen den Laufbahnen gemacht werden?
Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
Controller: Ich dachte eigentlich, dass B-W mittlerweile im Jahr 2015 angekommen ist, musste mich aber auf der Website eines Besseren belehren lassen. Selbst Bulgarien und Litauen scheint man immer noch nicht zu benötigen.



Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
Glücklicherweise sind ja Verwaltungsgerichte nicht das Ende der Fahnenstange ...
Insbesondere die Einschränkung der freien Berufswahl halte ich bei einem Aufstieg für nicht gegeben. Der Beruf wird mit einem Aufstieg eher nicht gewechselt ...
Insbesondere die Einschränkung der freien Berufswahl halte ich bei einem Aufstieg für nicht gegeben. Der Beruf wird mit einem Aufstieg eher nicht gewechselt ...
Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
Meiner meinung nach könnte man aber schon fragen (wenn auch anders begründen), wie genau der Dienstherr denn begründet, dass ein z.B. 40-jähriger Beamter nicht mehr zum Aufstieg darf. Der hat ja noch zwanzig Jahre vor sich.
Ich habe mich das auch schon mal gefragt. Und alle die ich darauf angesprochen haben, konnten es nur mit "is so" erklären. Eine plausible Begründung wüsste ich nicht. In der freien Wirtschaft kommt man teilweise erst in diesem Alter an die wirklich hohen Posten. Außer jemand bewirbt sich fünf Jahre vor seiner Pensionierung. Da würden aber wohl auch die Gerichte mitspielen.
Ich habe mich das auch schon mal gefragt. Und alle die ich darauf angesprochen haben, konnten es nur mit "is so" erklären. Eine plausible Begründung wüsste ich nicht. In der freien Wirtschaft kommt man teilweise erst in diesem Alter an die wirklich hohen Posten. Außer jemand bewirbt sich fünf Jahre vor seiner Pensionierung. Da würden aber wohl auch die Gerichte mitspielen.
Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
Nicht Unterschied zwischen Laufbahnen. Es ist ein Unterschied, ob jemand mit 40 direkt als PKA einsteigen will oder ob jemand bereits seit seinem 17. Lebensjahr bei der Polizei im mD ist und mit 40 als Aufstiegsbeamter in den gD will. Denn der zuletzt genannte hat somit schon eine Weile als Beamter Dienst geleistet.und_nu hat geschrieben:@Brot
Weshalb sollte ein Unterschied zwischen den Laufbahnen gemacht werden?
Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
Ja, das hab ich schon geschnallt. Es geht mir primär darum, dass die Begründung evtl. auch für Neueinsteiger von Relevanz sein könnte.
A will vom mD in den gD und begründet es mit Gleichbehandlung etc.
B will als Bäcker in den mD und kann es nicht damit begründen, weil er keine Berufserfahrung hat? Das würde mich und ich vermute auch andere wundern. Das meinte ich mit Laufbahnen.
A will vom mD in den gD und begründet es mit Gleichbehandlung etc.
B will als Bäcker in den mD und kann es nicht damit begründen, weil er keine Berufserfahrung hat? Das würde mich und ich vermute auch andere wundern. Das meinte ich mit Laufbahnen.
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
hm
also ich verstehe nicht, was du meinst

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Wäre es das höchste Ziel eines Kapitäns, sein Schiff in Stand zu halten,
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
Laufbahn ist wohl einfach unglücklich ausgedrückt. Jemanden komplett auszubilden ist deutlich teurer, als jemanden der schon da ist zum Aufstieg zu schicken. Und dass ein öffentlicher Arbeitgeber irgendwo auch eine Kosten-Nutzen-Rechnung machen muss, sollte auch Richtern klar sein. Denke schon, dass man da nach wie vor Altershöchstgrenzen gerichtsfest vertreten kann. Beim Aufsteiger natürlich auch. Der sollte nicht ein Jahr nach dem Aufstieg in Pension gehen.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Rechtsprechung diese Altersgrenzen zumindest beim Thema Aufstiegslehrgang nach oben korrigieren wird.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Rechtsprechung diese Altersgrenzen zumindest beim Thema Aufstiegslehrgang nach oben korrigieren wird.
Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
Ich hoffe, dass durch das Urteil grundsätzlich mal die Altersgrenze thematisert wird. Mehr wollte ich gar nicht zum Ausdruck bringen, hab mich etwas verhaspelt 

Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
Die wurde natürlich inzwischen mehrfach bei den Polizeien - insbesondere bei den Auswahldiensten - thematisiert, z.B. aus Anlass des AGG. In Berlin z.B. wurde die Rechtsabteilung um ein Gutachten gebeten. Bisher sind (fast ) Alle - auch die meisten deutschen Gerichte - zum Ergebnis gekommen, dass eine Altersgrenze zulässig ist...
Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
Dieser Aussage würde ich widersprechen. Wirtschaftlich günstiger würde das Land fahren, nur noch Direkteinsteiger in den gD (mit Studium) zu schicken und keine Aufstiegsbeamte aus dem mD. Direkteinsteiger bekommen ein Ausbildungsgehalt, Aufstiegsbeamte bekommen während des Studiums weiterhin ihr normales Gehalt (manch einer ist PHM+Z) und meist erhalten sie noch Trennungsgeld.Lone Soldier hat geschrieben:Jemanden komplett auszubilden ist deutlich teurer, als jemanden der schon da ist zum Aufstieg zu schicken. Und dass ein öffentlicher Arbeitgeber irgendwo auch eine Kosten-Nutzen-Rechnung machen muss, sollte auch Richtern klar sein.
Das sollte hier aber nicht weiter Thema sein.
Wie hier bereits erwähnt wurde, geht es auch um die spätere Pension. Wer erst sehr spät zur Polizei geht, wird evtl. nicht genügend ruhegehaltsfähige Dienstjahre zusammenbekommen, um als Pensionär gut über die Runden zu kommen. Während der Aufsteiger schon Beamter ist, fängt z.B. der Bäcker hier bei 0 an. Es geht also nicht um Berufserfahrung, sondern um die möglichen Dienstjahre bis zur Pensionierung.und_nu hat geschrieben:Es geht mir primär darum, dass die Begründung evtl. auch für Neueinsteiger von Relevanz sein könnte.
- PotionMaster
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 32212.html
Ein recht neues Urteil des BVerfG zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Einführung von Einstellungshöchstaltersgrenzen im Öffentlichen Dienst.
Ein recht neues Urteil des BVerfG zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Einführung von Einstellungshöchstaltersgrenzen im Öffentlichen Dienst.
Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
Nur mal so als Einschmeißung von mir...hier bei uns in Österreich haben die das 2013 allen Ernstes durchgezogen
. Es gibt nur noch ein Mindesalter von 18 Jahren und das war's. Auch die Mindestgröße wurde komplett abgeschafft. D.h. wenn du 1,50 groß bist und / oder 45 bist, du das EAV inkl. Sporttest schaffst, wirst du bei entsprechendem Punktwert in die Grundausbildung übernommen und darfst dich zum Exekutivbeamten ausbilden lassen
.


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