EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
Chancen? Bestimmt. Wie hoch, keine Ahnung. Wenn dir so viel daran liegt, probiers doch einfach.
Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
@Diag: Der EUGH hat in seinem Urteil klar den Punkt angesprochen, dass der spanische Ortspolizist auch körperlich belastenen Tätigkeiten (z.B. Streifendienst) ausgesetzt ist. In so fern dürfte der von der Tätigkeit her schon mit einem deutschen Polizisten zu vergleichen sein. Im Endeffekt hat die Altersgrenze doch auch klar finanzielle Gründe. Und diese Argumentation zieht nach diesem Urteil halt nicht mehr. Es muss halt nachgewiesen werden, dass der Bewerber dem Dienst nicht gewachsen ist. Und nicht, dass es dem Dienstherrn zu teuer ist, jemanden auszubilden und später zu pensionieren, der nur zwanzig Jahre Dienst machen wird. Ein fitter 40-jähriger hätte in meinen Augen durchaus Chancen sich erfolgreich einzuklagen.
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
Dann versuch ich mal mein Glück!zambo84 hat geschrieben:Chancen? Bestimmt. Wie hoch, keine Ahnung. Wenn dir so viel daran liegt, probiers doch einfach.

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
Deine Aussage macht mir Mut!Lone Soldier hat geschrieben:@Diag: Der EUGH hat in seinem Urteil klar den Punkt angesprochen, dass der spanische Ortspolizist auch körperlich belastenen Tätigkeiten (z.B. Streifendienst) ausgesetzt ist. In so fern dürfte der von der Tätigkeit her schon mit einem deutschen Polizisten zu vergleichen sein. Im Endeffekt hat die Altersgrenze doch auch klar finanzielle Gründe. Und diese Argumentation zieht nach diesem Urteil halt nicht mehr. Es muss halt nachgewiesen werden, dass der Bewerber dem Dienst nicht gewachsen ist. Und nicht, dass es dem Dienstherrn zu teuer ist, jemanden auszubilden und später zu pensionieren, der nur zwanzig Jahre Dienst machen wird. Ein fitter 40-jähriger hätte in meinen Augen durchaus Chancen sich erfolgreich einzuklagen.

Meinst du, wenn ich meine Urkunde vom Sportabzeichen zu der Bewerbung beifüge, wäre es vorteilhaft?
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
Ich meine, dass es für die Bewerbung an sich egal ist. Da wird es wahrscheinlich mit dem Verweis auf die Höchstaltersgrenze eine Ablehnung kommen. Und dann musst du halt selber entscheiden, ob du dich bis zum EuGH durchklagen willst. Ich denke, dass diese Klage Erfolg haben könnte. Aber das ist meine persönliche Meinung, keine Garantie. Die Garantie hatte der Kläger in Spanien ja auch nicht.
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
Brauche ich denn einen Anwalt, um Klage einzureichen? Ich würde es lieber selbst in die Hand nehmen.Lone Soldier hat geschrieben:Ich meine, dass es für die Bewerbung an sich egal ist. Da wird es wahrscheinlich mit dem Verweis auf die Höchstaltersgrenze eine Ablehnung kommen. Und dann musst du halt selber entscheiden, ob du dich bis zum EuGH durchklagen willst. Ich denke, dass diese Klage Erfolg haben könnte. Aber das ist meine persönliche Meinung, keine Garantie. Die Garantie hatte der Kläger in Spanien ja auch nicht.
Die Kosten einfach zu viel und ich habe keine Rechtschutzversicherung.
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
Veraltungsrecht ist selbst im sehr genauen deutschen Rechtssystem schon sehr speziell. Ich würde mir selbst da ohne einen FACH-Anwalt keine Chancen ausrechnen...

Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
@JellyBelly75:JellyBelly75 hat geschrieben:Brauche ich denn einen Anwalt, um Klage einzureichen? Ich würde es lieber selbst in die Hand nehmen.Lone Soldier hat geschrieben:Ich meine, dass es für die Bewerbung an sich egal ist. Da wird es wahrscheinlich mit dem Verweis auf die Höchstaltersgrenze eine Ablehnung kommen. Und dann musst du halt selber entscheiden, ob du dich bis zum EuGH durchklagen willst. Ich denke, dass diese Klage Erfolg haben könnte. Aber das ist meine persönliche Meinung, keine Garantie. Die Garantie hatte der Kläger in Spanien ja auch nicht.
Die Kosten einfach zu viel und ich habe keine Rechtschutzversicherung.
Du hast zu deinen Fragen bereits ein Thema erstellt. Bitte auch darin bleiben:
Höchstaltersgrenze mittlerer Dienst
Dort gab es auch bereits Antworten auf deine Fragen. Ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte, kann dir niemand sagen. Und bzgl. Rechtsbeistand gibt es Spezialisten auf dem jeweiligen Gebiet, die einen darüber beraten.
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
Ich verstehe nicht, dass man so oft hört, dass man sich keinen Anwalt leisten will. Man operiert sich doch auch nicht selbst
Wenn einem das Ergebnis der Klage wichtig ist, dann sollte man sich eben an einen Fachmann wenden. So wie man es auch in anderen Lebensbereichen tut.
Ob du einen Anwalt brauchst oder nicht, ist nicht zuletzt auch davon abhängig, wo du klagst, wo im Klageweg du dich befindest usw. Es gibt sogar einen sog. Postulationszwang, also die Pflicht sich anwaltlich vertreten zu lassen. In manchen Instanzen ist das gleich der Fall, bei anderen nicht oder bei wieder anderen z.B. nur in der mündlichen Verhandlung.

Ob du einen Anwalt brauchst oder nicht, ist nicht zuletzt auch davon abhängig, wo du klagst, wo im Klageweg du dich befindest usw. Es gibt sogar einen sog. Postulationszwang, also die Pflicht sich anwaltlich vertreten zu lassen. In manchen Instanzen ist das gleich der Fall, bei anderen nicht oder bei wieder anderen z.B. nur in der mündlichen Verhandlung.
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
Hast du dich etwa beworben mit 37?Controller hat geschrieben:37

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
Nein hat er sich nicht.
er bezieht sich da auf Chaos der Knäcke77 fragt "weil"
Und Controller antwortet mit 37 , ich denke weil der Beitrag von 2014 ist und knäcke 77 vll von 1977 ist und somit zu dem Zeitpunkt 37 war.
Was meine These unterstützt ist das Knäcke eine Seite weiter sagte er würde sich nicht mit über 30 noch Bewerben bzw wer dieses tut sollte es wohl überlegt tun.
Du musst für dich entscheiden ob du dich bewirbst oder nicht mit 40 und bei einer Ablehnung klagst. Hier wird dir auch wenn du noch einen 3ten Thread aufmachst keiner verbindliche Angaben machen können ob es klappt ob du mit deiner Klage durchkommst usw. daher versteh ich nicht warum du hier alles bis ins kleinste Detail nachfragst von uns hier hat keiner Einfluss drauf.
er bezieht sich da auf Chaos der Knäcke77 fragt "weil"
Und Controller antwortet mit 37 , ich denke weil der Beitrag von 2014 ist und knäcke 77 vll von 1977 ist und somit zu dem Zeitpunkt 37 war.
Was meine These unterstützt ist das Knäcke eine Seite weiter sagte er würde sich nicht mit über 30 noch Bewerben bzw wer dieses tut sollte es wohl überlegt tun.
Du musst für dich entscheiden ob du dich bewirbst oder nicht mit 40 und bei einer Ablehnung klagst. Hier wird dir auch wenn du noch einen 3ten Thread aufmachst keiner verbindliche Angaben machen können ob es klappt ob du mit deiner Klage durchkommst usw. daher versteh ich nicht warum du hier alles bis ins kleinste Detail nachfragst von uns hier hat keiner Einfluss drauf.
- Controller
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
@ Criss_mitchel
très bien
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Wäre es das höchste Ziel eines Kapitäns, sein Schiff in Stand zu halten,
so ließe er es auf immer im Hafen. (Thomas von Aquin)
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
@ Controller
Ich bin 47.
Nehmen wir mal an, ich werde morgen PVB - wieso sollte das mit Pension/Rentenansprüchen ein Problem werden?
Ich habe doch von 19 (Schulabgang) bis heute gearbeitet und mir bereits Ansprüche in der normalen Rentenkasse "erworben".
Arbeite ich jetzt z.B. als verbeamteter PVB noch 20 Jahre, dann ergeben sich daraus weitere Ansprüche bei einer "anderen" Rentenkasse, die man theoretisch mit den zuvor in der freien Wirtschaft erworbenen Rentensprüche kombinieren könnte?
Als Beispiel:
Nehmen wir mal an, in meinem jährlichen Rentenbescheid steht, dass ich vom 19. bis 47. Lebensjahr einen aktuellen Rentenanspruch von 1.500 € erarbeitet habe und dieser bei gleichbleibenden Beiträgen bis zum Erreichen des Rentenalters 2.500 € beträgt.
Nun wechsel ich also in das Beamtenverhältnis und arbeite dort weitere 20 Jahre. Daraus ergibt sich in Stufe X ein Rentenanspruch von z.B. 1.000 €.
Kombiniert man nun die zuvor erworbenen Ansprüche und jene aus dem Beamtenverhältnis, ergibt sich daraus eine Gesamtrente von 2.500 €.
Oder liege ich mit einer solchen Überlegung völlig daneben?
Knackpunkt könnte die Krankenversicherung sein. Wobei sich hier die Frage stellt, ob man Späteinsteiger nicht einfach in der gesetzlichen Krankenversicherung belässt und evtl. vorhandene Unterschiede im Leistungsspektrum mittels Zusatzversicherung ausgleicht?
Gruß
Frank
Ich bin 47.
Nehmen wir mal an, ich werde morgen PVB - wieso sollte das mit Pension/Rentenansprüchen ein Problem werden?
Ich habe doch von 19 (Schulabgang) bis heute gearbeitet und mir bereits Ansprüche in der normalen Rentenkasse "erworben".
Arbeite ich jetzt z.B. als verbeamteter PVB noch 20 Jahre, dann ergeben sich daraus weitere Ansprüche bei einer "anderen" Rentenkasse, die man theoretisch mit den zuvor in der freien Wirtschaft erworbenen Rentensprüche kombinieren könnte?
Als Beispiel:
Nehmen wir mal an, in meinem jährlichen Rentenbescheid steht, dass ich vom 19. bis 47. Lebensjahr einen aktuellen Rentenanspruch von 1.500 € erarbeitet habe und dieser bei gleichbleibenden Beiträgen bis zum Erreichen des Rentenalters 2.500 € beträgt.
Nun wechsel ich also in das Beamtenverhältnis und arbeite dort weitere 20 Jahre. Daraus ergibt sich in Stufe X ein Rentenanspruch von z.B. 1.000 €.
Kombiniert man nun die zuvor erworbenen Ansprüche und jene aus dem Beamtenverhältnis, ergibt sich daraus eine Gesamtrente von 2.500 €.
Oder liege ich mit einer solchen Überlegung völlig daneben?
Knackpunkt könnte die Krankenversicherung sein. Wobei sich hier die Frage stellt, ob man Späteinsteiger nicht einfach in der gesetzlichen Krankenversicherung belässt und evtl. vorhandene Unterschiede im Leistungsspektrum mittels Zusatzversicherung ausgleicht?
Gruß
Frank
Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
Als Polizeibeamter gehst du mit 60, in einigen BL mit 62 8n Pension, sodass du bei 13 Jahren Dienstzeit nicht genügend Pensionsansprüche aufbauen wirst. Und als Beamter kannst du nicht in der gesetzlichen KK verbleiben.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig
Michi - ok, wusste ich nicht, dass ihr schon so früh in Pension könnt.
Aber unabhängig davon - eine grundsätzliche Kombination von gesetzlicher RV und Pensionsansprüchen sollte doch irgendwie möglich sein!? Wir haben im ÖD ja auch unsere Zusatzrente über die ZVK oder große Unternehmen ihre Betriebsrenten.
Gruß
Frank
Aber unabhängig davon - eine grundsätzliche Kombination von gesetzlicher RV und Pensionsansprüchen sollte doch irgendwie möglich sein!? Wir haben im ÖD ja auch unsere Zusatzrente über die ZVK oder große Unternehmen ihre Betriebsrenten.
Gruß
Frank
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