Cop trägt "Refugees not welcome"-Aufkleber auf Schlagstock

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xxx14xxx
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Re: Cop trägt "Refugees not welcome"-Aufkleber auf Schlagsto

Beitragvon xxx14xxx » Di 15. Dez 2015, 15:17

1957 hat geschrieben:aber auch nicht immer falsch. so wie im leben. differenziertheit ist schon ein problem.
das wird auch i.d.r. keine entscheidung eines einzelnen sein.
Oh doch ( sie wird ja von dem entsprechenden Vorgesetzten erwartet und im Voraus eilenden Gehorsam wird es gemacht ) und diese Entscheidung hat in einem mir sehr gut bekannten Fall genau 1min auf sich warten lassen.
Ohne Anhörung des Betroffenen.
Am Ende ist nichts bei rausgekommen, weder rechtlich noch dienstrechtlich. Aber immer erstmal machen.


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vladdi
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Re: Cop trägt "Refugees not welcome"-Aufkleber auf Schlagsto

Beitragvon vladdi » Di 15. Dez 2015, 15:32

Warum so negativ über Vorgesetze gedacht?
Ein bisschen undiferenziert!

Wie gesagt, nicht alles was rein rechtlich erlaubt wäre ist immer richtig.
Und wenn es nicht richtig ist, dann kann es sogar falsch sein. Wenn es nur fragwürdig ist, dann muss man mal gucken wie man damit umgeht. Und wenn es erforderlich ist, dann muss man den Beamten zur Ordnung rufen und wenn das nicht funktioniert, dann muss man ihn aus bestimmten Bereichen herausnehmen.

Ob der Beamte (Anhänger) dienstrechtlich angreifbar gehandelt hat, muss geprüft werden; selbst wenn nicht war es unklug.

Warum Beamte umgesetzt / versetzt werden mag vielschichtige Gründe haben; der Anhänger alleine wird kaum dieser Grund sein.

mistam
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Re: Cop trägt

Beitragvon mistam » Di 15. Dez 2015, 15:51

SirJames hat geschrieben:Verhält sich ein Beamter pflichtgemäß, so gibt es keine Grundlage ihn umzusetzen oder sonst wie zu "maßregeln". Dass das in der Praxis anders läuft und man eine Begründung findet, wenn man eine sucht, ist eine andere Frage. Macht es aber deswegen nicht richtiger. Und wenn man hier als Vertreter eines Berufsstandes eine entsprechende Außenwirkung abverlangt, halte ich es für ungeschickt gleichzeitig eine solche Aussage zu treffen.
Was bitte ist an der Aussage problematisch? Ich setze Personal so ein, wie es der Behörde am meisten hilft. Das ist mein gutes Recht. Den mit der stets schlampigen und schmuddeligen Uniform werde ich nach Möglichkeit von der Öffentlichkeit fernhalten.
Wenn Du eines Tages vielleicht mal in der Situation bist, mit "weisungsresistenten Enddienstgradlern" umgehen zu müssen, wirst Du vermutlich nachvollziehen können, dass die Zuweisung anderer Tätigkeiten häufig ultima Ratio ist.

Hattest Du nicht gerade festgestellt, dass erlaubt ist, was dienstrechtlich nicht verboten ist? Eben - die andere Verwendung auch.

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Re: Cop trägt "Refugees not welcome"-Aufkleber auf Schlagsto

Beitragvon 1957 » Di 15. Dez 2015, 15:56

xxx14xxx,

dein letzter beitrag ist jetzt nicht so wirklih fundiert.

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Re: Cop trägt "Refugees not welcome"-Aufkleber auf Schlagsto

Beitragvon SirJames » Di 15. Dez 2015, 16:06

Was bitte ist an der Aussage problematisch? Ich setze Personal so ein, wie es der Behörde am meisten hilft. Das ist mein gutes Recht. Den mit der stets schlampigen und schmuddeligen Uniform werde ich nach Möglichkeit von der Öffentlichkeit fernhalten.
Könnte denn die "stets schlampige und schmuddelige Uniform" ggf. eine Pflichtverletzung darstellen, auf Grundlage derer der Dienstvorgesetzte tätig werden könnte? Oder ist das lediglich eine Geschmacksfrage, man eine Curry Schranke auf dem Hemd und einen offenen Hosenschlitz doof findet? Ist dieser Fall also mit dem ursprüglich diskutierten Fall vergleichbar?


Wenn Du eines Tages vielleicht mal in der Situation bist, mit "weisungsresistenten Enddienstgradlern" umgehen zu müssen, wirst Du vermutlich nachvollziehen können, dass die Zuweisung anderer Tätigkeiten häufig ultima Ratio ist.
In diese Verlegenheit werde ich nicht kommen. Aber natürlich weiß ich um solche Kollegen, ich nehme an, kaum eine Dienststelle ist davor gefeit.
Hattest Du nicht gerade festgestellt, dass erlaubt ist, was dienstrechtlich nicht verboten ist? Eben - die andere Verwendung auch.
Ist eine Umsetzung ohne dienstlichen Grund denn erlaubt? Weil einem Dienstvorgesetzten ein Anhänger am Rucksack eines Untergebenen nicht gefällt?

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Re: Cop trägt "Refugees not welcome"-Aufkleber auf Schlagsto

Beitragvon 1957 » Di 15. Dez 2015, 16:10

eine umsetzung wurde auch noch gar nicht explizit erwähnt. das wäre dann ja wohl auch eine behördenentscheidung mit der beteiligung des personalrats.

es gibt doch andere möglichkeiten, den denkprozess in gang zu bringen.

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Re: Cop trägt "Refugees not welcome"-Aufkleber auf Schlagsto

Beitragvon SirJames » Di 15. Dez 2015, 16:15

1957 hat geschrieben:eine umsetzung wurde auch noch gar nicht explizit erwähnt. das wäre dann ja wohl auch eine behördenentscheidung mit der beteiligung des personalrats.

es gibt doch andere möglichkeiten, den denkprozess in gang zu bringen.
mistam hat geschrieben:Beamtenrechtlich sicher kaum angreifbar werde ich den Kollegen zumindest dienstlich irgendwo unterbringen, wo er keinen Schaden verursacht (und nicht unbedingt sein will).
Achso, dann habe ich das missverstanden. Sorry, muss am Dienstgrad liegen.

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Re: Cop trägt

Beitragvon mistam » Di 15. Dez 2015, 16:15

SirJames hat geschrieben:Ist eine Umsetzung ohne dienstlichen Grund denn erlaubt? Weil einem Dienstvorgesetzten ein Anhänger am Rucksack eines Untergebenen nicht gefällt?
Du tust ja so, als hätten Vorgesetzte Weisungsbefugnisse nur dann, wenn sie ein Dienstvergehen verhindern wollen. Da dürftest Du wohl falsch liegen.

Und nicht jede Zuweisung einer anderen Tätigkeit ist eine Umsetzung! Aber der Schutz der Außenwirkung der Behörde wäre zweifellos auch ein dienstlicher Grund.

Über die Wirksamkeit von Disziplinarverfahren sollten wir hier nicht diskutieren. Vielleicht erzählt Dir ja einer Deiner Vorgesetzten ein bisschen was dazu ...

Ach ja, fast vergessen:

Es ging hierbei auch schon lange nicht mehr um den Anhänger, sondern um den hypothetischen Kollegen mit dem Hitlerbärtchen.

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Re: Cop trägt "Refugees not welcome"-Aufkleber auf Schlagsto

Beitragvon vladdi » Di 15. Dez 2015, 16:21

Weder Hitlerbärtchen nich Anhänger für sich alleine machen eine Umsetzung notwendig.
Und niemand hier sagte, dass man das in diesen Fällen machen sollte.

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Re: Cop trägt "Refugees not welcome"-Aufkleber auf Schlagsto

Beitragvon SirJames » Di 15. Dez 2015, 16:23

mistam hat geschrieben:
SirJames hat geschrieben:Ist eine Umsetzung ohne dienstlichen Grund denn erlaubt? Weil einem Dienstvorgesetzten ein Anhänger am Rucksack eines Untergebenen nicht gefällt?
Du tust ja so, als hätten Vorgesetzte Weisungsbefugnisse nur dann, wenn sie ein Dienstvergehen verhindern wollen. Da dürftest Du wohl falsch liegen.

Und nicht jede Zuweisung einer anderen Tätigkeit ist eine Umsetzung! Aber der Schutz der Außenwirkung der Behörde wäre zweifellos auch ein dienstlicher Grund.

Über die Wirksamkeit von Disziplinarverfahren sollten wir hier nicht diskutieren. Vielleicht erzählt Dir ja einer Deiner Vorgesetzten ein bisschen was dazu ...
Na so wie ich das irgendwann mal verstanden habe, sollte eine Weisung etc. seitens eines Dienstvorgesetzten ggü. seinem Untergebenen einen dienstlichen Grund haben?

Und ob du das von dir geschriebene nun Zuweisung, Umsetzung oder sonstwie nennst, wird der Dienstvorgesetzte das ja begründen müssen? Insbesondere dann wenn es gegen den Willen des Untergebenen passiert und vor allem dann, wenn es wegen eines Anhängers an einem Rucksack passiert, der offensichtlich in keiner Weise eine Pflichtverletzung darstellt.

Und wenn dieser keine Pflichtverletzung darstellt (und in dem entsprechenden Normen ist ja alles detailliert geregelt), wie begründe ich denn dann "den Schutz der Polizeibehörde" vor diesem Anhänger am Rucksack?

Das was Du schreibst ist nichts anderes, als eine Maßnahme zum Nachteil eines Untergebenen ohne dienstlichen Grund, sondern aufgrund persönlichen Geschmackes. Und wenn sich der Untergebene auf die Hinterbeine stellt, glaube ich nicht, dass das so einfach durchgeht.

Dass es ums Hitlerbärtchen ging, ist an mir vorbei gegangen. Ich bezog mich auf den Kollegen mit besagtem Anhänger.

Gruß
Zuletzt geändert von SirJames am Di 15. Dez 2015, 16:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Cop trägt "Refugees not welcome"-Aufkleber auf Schlagsto

Beitragvon Mac Phail » Di 15. Dez 2015, 16:25

mistam hat geschrieben: Mir persönlich erschließt sich der Sinn derartiger Anhänger ohnehin nicht. Bin ich nicht in der Lage, mir den Halbsatz zu merken (oder gar zu verinnerlichen, wenn er denn so wichtig ist), so dass ich ihn jederzeit vor Augen haben muss, um nachzulesen?
Ja - ich weiß - Tradition, Fallschirmeinheiten, Bundeswehr. Ich halte das trotzdem für entbehrlich und für Relikte aus einer Zeit, als man es für angemessen erachtete, mit kurzen, einprägsamen Botschaften den eher einfach gestrickten kleinen Mann zu konditioniere.
"Wir schaffen das!"
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Re: Cop trägt "Refugees not welcome"-Aufkleber auf Schlagsto

Beitragvon vladdi » Di 15. Dez 2015, 16:34

@sir james

Doch!
Der Anhänger stellt eine Pflichtverletzung dar.
Der Anhänger begründet nicht zwangsläufig, dass der Träger eine Nazi ist.
Der Anhänger ist gem 86s StGB nicht strafbar.
Der Anhänger bei einem PVB im Privatleben ist nicht unbedingt bedenklich.
Der Anhänger zur Uniform verletzt die Pflicht zu achtungswürdigem Verhalten.

Und genau daraus begründe ich, dass der Beamte so wie auf dem Bild seine Heimreise nicht antritt. Entweder ohne Anhänger oder ohne Uniform.
Das es noch andere Frage zu klären gibt, liegt ja auf der Hand. Schließlich bleibt die Frage warum ein solcher Anhänger getragen wurde und ob man einen Problembeamten hat?

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Re: Cop trägt "Refugees not welcome"-Aufkleber auf Schlagsto

Beitragvon SirJames » Di 15. Dez 2015, 16:37

vladdi hat geschrieben:@sir james

Doch!
Der Anhänger stellt eine Pflichtverletzung dar.
Der Anhänger begründet nicht zwangsläufig, dass der Träger eine Nazi ist.
Der Anhänger ist gem 86s StGB nicht strafbar.
Der Anhänger bei einem PVB im Privatleben ist nicht unbedingt bedenklich.
Der Anhänger zur Uniform verletzt die Pflicht zu achtungswürdigem Verhalten.

Und genau daraus begründe ich, dass der Beamte so wie auf dem Bild seine Heimreise nicht antritt. Entweder ohne Anhänger oder ohne Uniform.
Das es noch andere Frage zu klären gibt, liegt ja auf der Hand. Schließlich bleibt die Frage warum ein solcher Anhänger getragen wurde und ob man einen Problembeamten hat?
Moin,

dann sind wir unterschiedlicher Meinung. Ich sehe da keine Pflichtverletzung, bin da aber auch nicht der Experte.

Gruß
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Re: Cop trägt "Refugees not welcome"-Aufkleber auf Schlagsto

Beitragvon mistam » Di 15. Dez 2015, 16:38

Mac Phail hat geschrieben:
"Wir schaffen das!"
Und nun?

Da war eine einfache Aussage. Was dann Medien und Andere daraus machen, ist ihre Angelegenheit.
Ich würde auch das nicht als Sinnspruch mit mir herumtragen.

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Re: Cop trägt "Refugees not welcome"-Aufkleber auf Schlagsto

Beitragvon mistam » Di 15. Dez 2015, 16:55

SirJames hat geschrieben:
Das was Du schreibst ist nichts anderes, als eine Maßnahme zum Nachteil eines Untergebenen ohne dienstlichen Grund, sondern aufgrund persönlichen Geschmackes.
Wo liegt denn der (objektive) Nachteil?

Und mit meinem Geschmack hat das auch nichts zu tun, sondern mit meiner Einschätzung der Außenwirkung. Und ja, da geht meine Einschätzung der des Kollegen vor. Damit gibt es dann eine zulässige Weisung und das Dienstvergehen schon durch deren Nichtbefolgung.


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