Cop trägt "Refugees not welcome"-Aufkleber auf Schlagstock

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Re: Cop trägt "Refugees not welcome"-Aufkleber auf Schlagsto

Beitragvon Old Bill » Di 15. Dez 2015, 21:19

Andere Verwendung hättest du sogar meine Unterstützung, die von Controller sicherlich auch noch aber
mistam hat geschrieben:Beamtenrechtlich sicher kaum angreifbar werde ich den Kollegen zumindest dienstlich irgendwo unterbringen, wo er keinen Schaden verursacht (und nicht unbedingt sein will).
das rot unterlegte ist der eigentliche Aufhänger.
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Re: Cop trägt "Refugees not welcome"-Aufkleber auf Schlagsto

Beitragvon Peppermintpete » Di 15. Dez 2015, 21:23

Ich habe das für das Beispiel Wache bis jetzt so verstanden, dass jemand - noch innerhalb seiner Dienstgruppe - die Aufgaben zugeteilt bekommt, worauf er jetzt nicht so Lust hat.
Das mag der einsatzreiche Streifenbezirk sein, der langweilige Gewahrsamsdienst, der anstrengende Publikumsverkehr samt Anzeigenaufnahme, oder oder oder... (halt je nachdem, wo man dem Kollegen keinen Gefallen mit tut...)

e/ Sprich keine Versetzung, keine Umsetzung - nur eine anlassbezogene Aufgabenzuweisung IM RAHMEN DES ÜBLICHEN AUFGABENFELDES
:keks:

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Re: Cop trägt "Refugees not welcome"-Aufkleber auf Schlagsto

Beitragvon mistam » Di 15. Dez 2015, 21:26

Es handelt sich um einen Beamten, der sich einer Weisung widersetzt.
Ich denke nicht, dass es das vorrangige Ziel der Behörde sein muss, ihm mit seiner künftigen Verwendung einen Gefallen zu tun.
@peppermintpete: Vielen Dank. Genau das.

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Re: Cop trägt "Refugees not welcome"-Aufkleber auf Schlagsto

Beitragvon Old Bill » Di 15. Dez 2015, 21:34

Es ist aber auch nicht vorrangiges Ziel eine zukünftige Verwendung zu finden mit der man keinen Gefallen tut.
Im vorliegenden Fall mag eine Verwendung ohne Kundenkontakt o.k. sein, das es aber auch in anderen Fällen so läuft brauch ich dir wohl nicht zu erzählen, von daher kam der Hinweis, den du in Klammern gesetzt hattest, nicht so gut.
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Re: Cop trägt "Refugees not welcome"-Aufkleber auf Schlagsto

Beitragvon tyrant » Di 15. Dez 2015, 21:49

@OB: Genau darum ging es mir auch. Das Ziel der Maßnahme des Mistam ist NICHT, den Beamten unschädlich zu machen, damit die Behörde ihr Gesicht wahrt, sondern ausschließlich eine Bestrafung wegen persönlicher Befindlichkeiten eines Einzelnen. Und diese Bestrafung (die Absicht dessen hat Mistam ja ganz klar und deutliche formuliert) steht ihm nicht zu.
Ich bin KEIN PVB!

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ist nicht nur der Schuld, der es begeht, sondern auch der,
der es nicht verhindert.

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Re: Cop trägt

Beitragvon Aldous » Di 15. Dez 2015, 21:54

@ mistam

21.05 Uhr sprachst du vom Charlie Chaplin-Bart. Dann nehme ich an, dass sich folgender Part...
mistam hat geschrieben:Es handelt sich um einen Beamten, der sich einer Weisung widersetzt.
...auch darauf bezieht. Woher stammt die Weisungskompetenz, dem Beamten die Gestaltung seiner Barttracht vorzuschreiben?
Meiner Einstellung nach sind wir da wieder bei der vorherigen Krux: Es handelt sich um persönliche Befindlichkeiten (ob berechtigt oder nicht sei dahingestellt) und das diese möglw. konträr zu denen des Beamten stehen. Er widersetzt sich in dem Moment viel eher eine Bitte zur Wahrung der Außenwirkung, eine Weisung kann das imho allerdings nicht sein.

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Re: Cop trägt "Refugees not welcome"-Aufkleber auf Schlagsto

Beitragvon mistam » Di 15. Dez 2015, 22:02

Ob das eine persönliche Befindlichkeit oder ein Schutzbedürfnis der Behörde ist, wird dann die Behördenleitung und später ggf. ein Gericht entscheiden. Frag mal deine Vorgesetzten, ob sie dich damit herumlaufen lassen würden.
Ach ja - und ich sprach vom Hitler-Bart.

@tyrant: Es ging vorrangig um das "Unschädlichmachen". Das das dann nicht unbedingt zur Freude des sich falsch Verhaltenen sein muss, ist ein Nebeneffekt und deshalb auch sprachlich korrekt in Klammern gesetzt.

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Re: Cop trägt "Refugees not welcome"-Aufkleber auf Schlagsto

Beitragvon Old Bill » Di 15. Dez 2015, 22:11

Bevor wir uns jetzt im Kreis drehen möchte ich mal wieder auf das Thema verweisen. Danke!
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Re: Cop trägt "Refugees not welcome"-Aufkleber auf Schlagsto

Beitragvon Controller » Di 15. Dez 2015, 22:15

mistam

die Frage, die ich mir stelle, ist:

Wie begründest du deine dienstliche Weisung ??

Schutz der Behörde ?? :polizei1: :polizei1:

Imho aus dem Bauch heraus geht das unter.

Habt ihr einen Erlass dazu, wie Haar und Bart zu tragen ist ? (ich zweifle :ja: )

Peppermintpete ich habe das nicht so verstanden, einige andere wohl auch nicht.

Und generell sollte man bedenken, je unbeliebter der Posten ist, den der Verbannte aufgedrückt bekommt, desto eher wird das billige Rachekonstrukt augenscheinlich.

Der Kluge Mann bedenkt das :pfeif:

edit:

ups, sorry Old Bill
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Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Cop trägt "Refugees not welcome"-Aufkleber auf Schlagsto

Beitragvon Old Bill » Di 15. Dez 2015, 22:23

Kein Thema, ich habe das genauso verstanden wie du und da ich persönlich Geschädigter i.S. solch billigem Behördengebaren bin, reagiere ich auf solch lockere Sprüche etwas verschnupft.
Aber wie gesagt, im Sinne des Threads sollten wir mal wieder zum Ursprungsthema zurückkehren und ich bin mal sowas von gespannt ob in Sachen beklebter Schlagstock noch etwas zu Tage gefördert wird.
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Re: Cop trägt "Refugees not welcome"-Aufkleber auf Schlagsto

Beitragvon vladdi » Di 15. Dez 2015, 22:35

Weisung ist Weisung.

Meint der Beamte sie sei unrecht steht ihm der Rechtsschutz / Widerspruch zu.

Ich denke, dass eine (Polizei-)Behörde (auch ohne Haar- und Barterlass) durchaus einen Hitlerbart untersagen kann.
Das widerstrebt der Achtung und dem Vertrauen welches die Bevölkerung an der Polizei hat / haben soll (Wohlverhaltenspflicht).

Ein allgemeiner Haar- und Barterlass wurde mal durch die Rechtsprechung 'gekippt'; ich vermute dass solche Erlasse also nirgendswo sind. Jedoch ist das Tragen von Haar und Bart nicht grundsätzlich ohne 'Einmischung' der Behörde frei gestaltbar. Im Grunde genommen kann man sagen: es muss schon passen. (dass das so weit gefasst ist und Spielraum lässt begründet sich aus oben angeführter Rechtsprechung).

Und wenn der Beamte den Rechtsweg gegen sein Vorgesetzte durchsteht und mit einem Hitlerbärtchen aktiv Dienst tun darf, dann hört mein Verständnis für die allgemeine Handlungsfreiheit von PVB auf!

Ich nehme einen PVB mit Hitlerbärtchen nicht mit in die Öffentlichkeit!


@Controller
Anhänger:
Wenn der PVB nicht einsichtig ist, sage ich dass mir das nicht gefällt und das ich das nicht möchte (dass er zur Uniform mit diesem Anhänger rumläuft).
Ich bin mir sicher, dass das zu einer zufriedenstellenden Lösung führt.
Zuletzt geändert von vladdi am Di 15. Dez 2015, 22:38, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Cop trägt "Refugees not welcome"-Aufkleber auf Schlagsto

Beitragvon Old Bill » Di 15. Dez 2015, 22:38

Hat sich jetzt bald jeder noch ausgekotzt oder schreib ich hier für die Katz?
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.

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Re: AW: Cop trägt "Refugees not welcome"-Aufkleber auf Schla

Beitragvon vladdi » Di 15. Dez 2015, 22:42

Old Bill hat geschrieben:Hat sich jetzt bald jeder noch ausgekotzt oder schreib ich hier für die Katz?
Ich denke, dass das Theme lebendig und spannend ist

von Aufkleber (Thema war durch)
zu Anhänger
zu Erscheinungsbild von PVB
mit was kann Vorgesetze machen, was muss Polizei und Bürger dulden

Mein Wunsch: Titel ändern und laufen lassen!

Mein Wunsch II: keine persönlichen Anfeindungen, dass das Thema laufen kann

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Re: Cop trägt "Refugees not welcome"-Aufkleber auf Schlagsto

Beitragvon Old Bill » Di 15. Dez 2015, 22:45

Zu persönlichen Anfeindungen ist es bislang noch nicht gekommen und das Thema läuft, obwohl wir uns schon meilenweit vom Ursprung befinden.
Ich möchte nur vermeiden, dass das Thema auf Grund eines hypothetischen Sachverhalts zerschossen wird.
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Re: Cop trägt "Refugees not welcome"-Aufkleber auf Schlagsto

Beitragvon Kulinka » Di 15. Dez 2015, 23:29

mistam, ich bezog mich bei meiner Kritik in erster Linie auf Deine folgende beiden Aussage.

Nr. 1:
mistam hat geschrieben: Nun geht es ja auch nicht immer um Wissen oder Nichtwissen. Gerade bei Sprüchen in Frakturschrift sollte in Betracht gezogen werden, dass die große Mehrheit der Bevölkerung wohl eher nicht weiß, dass diese von den Nazis abgeschafft wurde, sondern sie eben gerade mit dem 3. Reich in Verbindung bringt.
Ich persönlich halte es generell für ungeschickt, als PVB Gegenstände oder Kleidung mit dieser Schrift offen zu tragen.
Da schreibst Du, die Fraktur sei eine verdächtige Schrift, diese irgendwie offen zu tragen, rücke einen in den Verdacht, Nazi zu sein. Das gehe nicht bei einem PVB, wenn er zu seiner Uniform diesen Anhänger trage. Das erlaubte ich mir dann - grob verkürzt - für einen politisch korrekt vorauseilenden Unsinn zu halten.

Zitat Nr. 2 wurde jetzt allenthalben genug repostet, der umgesetzte oder mit anderen Aufgaben betraute Beamte, der ein Bärtchen nach der Manier eines toten Diktators zu tragen begehrt, weil das könnte missverstanden werden. Den man im Hinterzimmer geraderücken muss und den man die Wachstube fegen lässt, wenn er sich nicht rasiert.

Entlang dieser Deiner beiden Beiträge habe ich Dich kritisiert. Und Deine Posts sehr wohl sorgfältig gelesen. Ich mache es mir mal bequem und greife auf Tante Wiki zurück. (Wenn ich mehr Zeit habe suche ich mal einen antthropologischen Beitrag über die Schnauzbärte des 20. Jahrhunderts.) Auch den Bart haben die Nazis nicht erfunden (siehe folgendes). Und auch da hätten Deine Argumente meiner bescheidenen Ansicht und der einiger anderer Diskussionsteilnehmer nach keinen Bestand, wenn ein Beamter es ernst meint mit dem Eintritt für seine - Dir vielleicht längst überholt und einfach gestrickt scheinenden - Ideale der freien Rasur und sich einen guten Anwalt sucht, weil er Deine Einmischung in seine Art der Rasur und seine Degradierung und Maßregelung auf dem kleinen Dienstweg im Namen der vorauseilenden Nazibekämpfung nicht hinnehmen will.

Das Wort hat nun wie angekündigt Tante Wiki - mit dem vorläufigen Beweis, dass nicht annähernd hinter jedem Hitlerbärtchen ein böser Nazi stecken muss:
wikipedia hat geschrieben:Fliege, Zweifinger- oder Chaplinbart

Hermann Obrecht, Träger eines Zweifingerbarts
Nach Charles Chaplin (1889–1977):

Er ist nur zwei bis drei Zentimeter breit. Eine populäre Bezeichnung ist auch „Hitlerbart“, im Zusammenhang mit dem hiermit angesprochenen Träger auch „Quadratbärtchen“.

Bekannte Träger: Friedrich I. (1657–1713, König in Preußen), Philipp Wilhelm (1669–1711, Markgraf von Brandenburg-Schwedt), Ferdinand Sauerbruch (1875–1951, deutscher Mediziner), Ludwig von Mises (1881–1973, österreichischer Ökonom und Philosoph), Hermann Obrecht (1882–1940, Schweizer Politiker), Friedrich Kellner (1885–1970, SPD-Politiker), Adolf Hitler (1889–1945), Otto Heinrich Frank (1889–1980, Vater von Anne Frank), Oliver Hardy (1892–1957, US-amerikanischer Komiker), Mosche Scharet (1894–1965, israelischer Ministerpräsident), Jitzchak Schamir (1915–2012, israelischer Ministerpräsident), Robert Mugabe (* 1924, Diktator von Simbabwe) und Abdalá Bucaram (* 1952, Staatspräsident Ecuadors).


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