damit wirst du leben müssen.Das Verhalten der Kollegen .....will ich nicht beurteilen - meins wäre es nicht
Ich akzeptiere die Meinung des PP - teile sie jedoch nicht.
Beim Platzverweis bekomme ich die Versammlung u.f.H nicht zusammen unter einen Hut.
Man kann wohl davon ausgehen, dass die nicht genehmigt war und es wohl auch keinen Leiter gab.
Buford verlinkte diese Auswertung:
https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2016_41142.htm
Beim Lesen des Punktes Chronologie des Einsatzverlaufs fällt mir auf, dass der Begriff der Versammlung gemieden wird.
Er wird nur einmal benutzt; im Zusammenhang mit den Anzeigen
( Es gibt Anzeigen gegen die drei Fahrzeugbesitzer aus Clausnitz und Frauenstein wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und Nötigung sowie gegen einen weiteren Tatverdächtigen wegen des Verdachts der Androhung von Straftaten.)
Weiter oben in der Chronologie des Einsatzes steht, dass der den Einsatz führende Beamte des Reviers die Versammelten um Ruhe bat und der Personengruppe einen Platzverweis erteilte.

Das bekomm ich nicht zusammen.
Wird es nun klarer ??