Über möglicherweise braucht man da wenig zu diskutieren. Es dreht sich wohl eher um die Art des Deliktes. Die Kollegen hatten sich auf dem Fahrradweg in Sicherheit gebracht und er hat draufgehalten, damit er seine Flucht nach dem Mord vorsetzen kann.Schard hat geschrieben:Eine möglicherweise strafbare Handlung durch den Kraftfahrzeugführer werden die Ermittlungen beleuchten und ein Gericht entscheiden.
2 Polizisten von 24-jährigen überfahren und getötet
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Re: 2 Polizisten von 24-jährigen überfahren und getötet
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Re: 2 Polizisten von 24-jährigen überfahren und getötet
Hoffentlich sieht die Staatsanwaltschaft darin einen Tötungsvorsatz und macht keinen Unfall daraus. Und hoffentlich wird kein Fehlverhalten festgestellt.
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Re: 2 Polizisten von 24-jährigen überfahren und getötet
Auch wenn ich diese Sichtweise sehr unterstütze:Ghostrider1 hat geschrieben:Die Kollegen hatten sich auf dem Fahrradweg in Sicherheit gebracht und er hat draufgehalten, damit er seine Flucht nach dem Mord vorsetzen kann.
Das wird zu ermitteln sein.
Soweit ich das bisher gelesen hab ist er einem Nagelband ausgewichen. Die zu klärende Frage ist dann ob er vorsätzlich so ausgewichen ist, dass er zwei Leute in den Tod reißt... oder ob ihm im Moment des Ausweichens nicht klar war, dass sich dort zwei Menschen befinden.
Beides kann man aus der Ferne nicht beurteilen.
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Re: 2 Polizisten von 24-jährigen überfahren und getötet
Auch ein Unfall kann einen Tötungsvorsatz bedingen.superschnucki hat geschrieben:Hoffentlich sieht die Staatsanwaltschaft darin einen Tötungsvorsatz und macht keinen Unfall daraus. Und hoffentlich wird kein Fehlverhalten festgestellt.
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Re: 2 Polizisten von 24-jährigen überfahren und getötet
Genau so ist es!MuZ hat geschrieben:Da läuft es einem kalt den Rücken runter.
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Re: 2 Polizisten von 24-jährigen überfahren und getötet
http://www.faz.net/aktuell/brandenburg- ... 03807.htmlAm Mittwoch bestätigte die Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder), der 24 Jahre alte Jan G. habe im November 2016 wegen Raub, Diebstahl und Fahren ohne Führerschein vor dem dortigen Landgericht gestanden.
Damals hätten die Anklagevertreter beantragt, ihn in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung unterbringen zu lassen. Das Gericht sei diesem Antrag zwar gefolgt, doch habe es die Maßnahme zur Bewährung ausgesetzt, nachdem ein Gutachter ihm Behandlungsfähigkeit bescheinigt hatte. G. sei damals wegen seiner psychischen Erkrankung als schuldunfähig eingestuft worden und von allen Vorwürfen freigesprochen worden.
Das was ich befürchtet habe... hoffentlich kommt es im vorliegenden Fall nicht wieder dazu.
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Re: 2 Polizisten von 24-jährigen überfahren und getötet
Und schon wieder musste ich unsere Fahrzeuge mit Trauerflor bestücken. Ich hasse es!
Mein tiefes Mitgefühl gilt den Familien, Freunden und Kollegen der getöteten Polizisten.
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"In den Krimis wird aber nicht gezeigt, dass man vielen Schutzpolizisten die Arbeit bei der Kripo als Sanktion androhen könnte.
Für weitere Fragen diesbezüglich bitte auch die Suchfunktion nutzen."
Kaeptn_Chaos, Juli 2008
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Re: 2 Polizisten von 24-jährigen überfahren und getötet
Es sind keine vernünftigen Gründe erkennbar, dass die damals geltenden Umstände hinsichtlich seiner Psyche heute nicht mehr vorliegen sollten. Oder hat er in der Zwischenzeit eine Therapie erfolgreich abgeschlossen ?Das was ich befürchtet habe... hoffentlich kommt es im vorliegenden Fall nicht wieder dazu
Loewe
PS.: Mein Beileid an die Hinterbliebenen.
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Re: 2 Polizisten von 24-jährigen überfahren und getötet
Geht aus dem Artikel nicht hervor und bisher habe ich dazu nichts gelesen. Kann ich ergo also nicht beurteilen.Loewe hat geschrieben:Es sind keine vernünftigen Gründe erkennbar, dass die damals geltenden Umstände hinsichtlich seiner Psyche heute nicht mehr vorliegen sollten. Oder hat er in der Zwischenzeit eine Therapie erfolgreich abgeschlossen ?
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Re: 2 Polizisten von 24-jährigen überfahren und getötet
Wenn jemand so psychisch krank ist, dass er schuldunfähig ist und schon Straftaten begangen hat, warum darf der dann ohne Betreuer sich noch bewegen? Ist mir absolut unverständlich. Da geht der Schutz der Gesellschaft vor.
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Re: 2 Polizisten von 24-jährigen überfahren und getötet
Was sagt denn die Rechtslage dazu?
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Re: 2 Polizisten von 24-jährigen überfahren und getötet
da steht doch, er sei
aberwegen seiner psychischen Erkrankung als schuldunfähig eingestuft worden
Damals hätten die Anklagevertreter beantragt, ihn in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung unterbringen zu lassen.
Das Gericht sei diesem Antrag zwar gefolgt, doch habe es die Maßnahme zur Bewährung ausgesetzt, nachdem ein Gutachter ihm Behandlungsfähigkeit bescheinigt hatte.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: 2 Polizisten von 24-jährigen überfahren und getötet
Ich kürz das mal ab.
Buße findest Du in der Bibel. Unser System ist auf Rehabilitation ausgelegt.
Punkt.
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Re: 2 Polizisten von 24-jährigen überfahren und getötet
"Wenn jemand so psychisch krank ist, dass er schuldunfähig ist und schon Straftaten begangen hat, warum darf der dann ohne Betreuer sich noch bewegen? Ist mir absolut unverständlich. Da geht der Schutz der Gesellschaft vor."
Wenn das ernsthaft umgesetzt würde, wäre die Anzahl der einzustellenden Betreuer unermesslich.
Vor allem, es ist weder erforderlich noch verhältnismäßig.
Wenn das ernsthaft umgesetzt würde, wäre die Anzahl der einzustellenden Betreuer unermesslich.
Vor allem, es ist weder erforderlich noch verhältnismäßig.
Re: 2 Polizisten von 24-jährigen überfahren und getötet
Leider dreht sich das Thema weg von den Bekundungen des Mitgefühls zu persönlichen Sticheleien...
Für meine Kollegen wurde ein Spendenkonto eingerichtet:
Martin-Heinze-Fonds
IBAN DE97 1705 4040 3000 6499 20
Verwendungszweck: Spende Hinterbliebene (und Absenderangaben für die Spendenbescheinigung)
Informationen zum Martin-Heinze-Fonds unter Schirmherrschaft des Innenministers auch unter : www.martin-heinze-fonds.de
(Martin Heinze war der erste Polizeibeamte Brandenburgs, der im Dienst ermordet wurde.)
oder:
Die GdP Kreisgruppe PD Ost hat gemeinsam mit dem "Grünen Stern" Brandenburg
speziell für die Hinterbliebenen unserer getöteten Kollegen ein Spendenkonto
eingerichtet.
Die Kontodaten:
Grüner Stern
Gemeinnützige Polizeihilfe Brandenburg e. V.
Santander Bank Potsdam
IBAN: DE33 5003 3300 1781 5277 00
BIC: SCFBDE33XXX
Verwendungszweck: Müllrose
Für meine Kollegen wurde ein Spendenkonto eingerichtet:
Martin-Heinze-Fonds
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Verwendungszweck: Spende Hinterbliebene (und Absenderangaben für die Spendenbescheinigung)
Informationen zum Martin-Heinze-Fonds unter Schirmherrschaft des Innenministers auch unter : www.martin-heinze-fonds.de
(Martin Heinze war der erste Polizeibeamte Brandenburgs, der im Dienst ermordet wurde.)
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