SWG bei Familiendrama in Bonn

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Re: SWG bei Familiendrama in Bonn

Beitragvon schutzmann_schneidig » Mi 24. Mai 2017, 13:39

...wobei es natürlich auch ein äußerst schlampig ausgeführter SbC gewesen sein könnte... :polizei10:

Festzuhalten bleibt, dass nach bisheriger Erkenntnislage einem gegenwärtigen, lebensbedrohlichen Angriff konsequent und adäquat begegnet wurde.

Bei neuen, diskussionswürdigen Erkenntnissen bitte melden. -closed-
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Re: SWG bei Familiendrama in Bonn

Beitragvon schutzmann_schneidig » Fr 14. Jul 2017, 18:29

Auf Hinweis von Kaeptn_Chaos eingestellt:
Tödliche Polizei-Schüsse erfolgten in Notwehr



Nach dem Familiendrama in Plittersdorf im Mai dieses Jahres mit drei Toten hat die Bonner Staatsanwaltschaft auch das Ermittlungsverfahren gegen zwei Polizeibeamte wegen der tödlichen Schüsse eingestellt.

Die beiden 44 und 39 Jahre alten Beamten hätten in Notwehr und Nothilfe gehandelt, als sie fünf Schüsse auf den Familienvater abgegeben haben, der kurz darauf noch vor Ort starb. Das ist das Ermittlungsergebnis der Bonner Staatsanwaltschaft.

Familienvater war nicht anders zu stoppen

Der Familienvater, der zuvor offenbar seine dreijährige Tochter erwürgt und die 39-jährige Ehefrau erstochen hatte, sei mit einem 30 Zentimeter langen Messer auf die beiden Polizisten und zwei Feuerwehrleute zugegangen. Trotz wiederholter Aufforderungen, stehenzubleiben und das Messer fallen zu lassen, sei der Mann nicht zu stoppen gewesen. Um sich selbst und andere zu schützen, so heißt es in der Einstellungsverfügung, hätten die Beamten "sich nicht anderes zu helfen gewusst, als mit Schüssen die drohende Gefahr abzuwehren."



Der Hintergrund des Dramas wird nie aufgeklärt werden

Laut Obduktion der Rechtsmedizin wäre der Familienvater, der sich zuvor mit dem Messer schwerstverletzt hatte, auch ohne die Polizeischüsse in Oberschenkel und Unterbauch zeitnah verstorben. Der Hintergrund des Dramas am 22. Mai 2017 und die komplette Auslöschung der Familie wird nie mehr aufgeklärt werden. Die Staatanwaltschaft hatte zuvor bereits das Ermittlungsverfahren gegen den Familienvater eingestellt: Eine Strafverfolgung gegen Tote gibt es nicht.

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